Protokoll der Landratssitzung vom 26. Januar 2012
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2011-276 vom 22. September 2011 Motion von Hanspeter Weibel, SVP Fraktion: Gültigkeitsdauer von Verpflichtungskrediten - Beschluss des Landrats vom 26. Januar 2012: < abgelehnt > |
Der Regierungsrat lehnt die Motion laut Landratspräsident Urs Hess (SVP) ab.
Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) erklärt dazu, es gebe bereits die rechtlichen Grundlagen, und zudem sei die Frist zu kurz.
Im § 6 Absatz 3 des Dekrets zum Finanzhaushaltsgesetz ist festgehalten, dass Verpflichtungskredite zeitlich zu befristen seien.
Der Vorstoss verlangt, dass im Dekret die Frist von fünf Jahren auf drei Jahre zu verkürzen sei. Eine solche Verkürzung wäre aber in der Realität nicht umsetzbar. Bei Bauvorhaben können Beschwerden und Einsprachen zu grossen zeitlichen Verzögerungen führen, und eine Drei-Jahre-Frist ist deshalb nach Ansicht der Fachleute eindeutig zu kurz.
Die erste Forderung des Vorstosses verlangt, das Verpflichtungskredite von Vorhaben in der Erfolgsrechnung nach einer Laufzeit von drei Jahren dem Landrat wieder zum Beschluss unterbreitet werden; diese Forderung kann in der Realität ebenfalls nicht sinnvoll umgesetzt werden. Bei den meisten Projekten, insbesondere eben im Baubereich, dauert die Realisierungsphase schon mehr als drei Jahre. Und ein laufendes Projekt nochmals dem Landrat vorzulegen, wäre unsinnig. Laufende Projekte sollten nicht unterbrochen, sondern so zügig wie möglich zu Ende geführt werden. Denn jede Verlängerung kostet bekanntlich Geld: Projektunterbrüche sind zu vermeiden.
Darum lehnt der Regierungsrat die Motion ab, auch wenn er die Absicht durchaus für sinnvoll hält - deshalb steht schliesslich die Befristung bereits im Dekret.
Hanspeter Weibel (SVP) meint, wer das Budget 2012 gut angeschaut habe, habe ab Seite 266 mehrere Seiten von insgesamt über 250 Verpflichtungskrediten gefunden mit einer Gesamtsumme in mindestens zweistelliger Millionenhöhe. Der Versuch, mittels Budgetpostulat die Überprüfung einzelner dieser Kredite anzuregen, wurde als nicht möglich abgeblockt: Das seien eben Verpflichtungskredite mit einer festgelegten Laufzeit.
Es gibt aber im Budget Verpflichtungskredite, die vor sechs, sieben Jahren vom Landrat verabschiedet worden sind und seither einfach weiterlaufen.
Das Argument, dass die Befristung von Verpflichtungskrediten nicht sinnvoll, da aufwändig sei, ist nachvollziehbar, denn das Ausgeben von Geld ist natürlich sehr viel einfacher. Ein Verpflichtungskredit von drei Jahren Laufzeit verpflichtet auch den Kreditnehmer, etwas klarer Auskunft darüber zu geben, ob der Kredit tatsächlich sinnvoll ausgegeben worden ist.
Die meisten Bauvorhaben sind ja Investitionsvorhaben, und dort lautet die Bestimmung: «...sofern diese nicht begonnen wurden.» Nun stellt sich die Frage: Was heisst «nicht begonnen»? Dabei geht es nicht allein um die Ausführung, sondern selbstverständlich gilt ein Vorhaben auch als begonnen, sobald Planung und Projektierung angelaufen sind.
Der Landrat ist gebeten, die Motion zu überweisen. Das würde dazu zwingen, bewusster mit den über 250 laufenden Verpflichtungskrediten, welche die Rechnung des Kantons laufend belasten, umzugehen. In Zeiten des Entlastungspakets sollte man auch etwas Ursachenforschung betreiben: Ein Teil der Probleme liegt in der Menge der über 250 Verpflichtungskredite begründet, zu denen der Landrat gar nichts sagen kann.
Regierungsrat Adrian Ballmer hat einmal gesagt, Baselland wolle ein «verlässlicher Kanton» sein. Verlässlich wäre auch ganz klar die Ansage: Dieser Kredit gilt für drei Jahre, und dann ist er neu zu beantragen bzw. zu überprüfen.
Monica Gschwind (FDP) erklärt, Hanspeter Weibel wolle mit seiner Motion den Anschein erwecken, dass die Verpflichtungskredite überhaupt nicht überprüft und unendlich lang laufen würden. Er strebt zwischen laufenden und einmaligen Ausgaben und Investitionen unterschiedliche gesetzliche Regelungen an.
Wer aber das Finanzhaushaltsgesetz, das -dekret und die dazugehörende Verordnung genau liest, findet dort sämtliche Grundlagen, wie mit Verpflichtungskrediten umgegangen werden muss und wie sie definiert werden. Bei den Krediten wird nämlich zwischen Voranschlagskredit, Verpflichtungskredit und eventuellen Gobalbudgets unterschieden. Ein Verpflichtungskredit ist für Investitionen, die Ausgaben über das Geschäftsjahr hinaus zur Folge haben, und für wiederkehrende Ausgaben, die der fakultativen Volksabstimmung unterstehen, einzuholen.
Es ist geregelt, wann ein Zusatzkredit eingeholt werden muss, dass die Abrechnung immer zwei Jahre nach Abschluss des Vorhabens vorliegen muss, dass die Kredite verfallen, wenn das Vorhaben aufgegeben wird oder der Zweck erreicht worden ist, dass die Kredite zeitlich zu befristen sind und dass sie bei Nichtbeanspruchung innert fünf Jahren verfallen.
Alle Verpflichtungskredite müssen in der Jahresplanung und in der Staatsrechnung gesondert ausgewiesen werden. Es ist also alles zur Genüge geregelt, und auch die Aufgaben des Landrates sind klar umrissen. Der Landrat hat es selber in der Hand, aufgrund des Verzeichnisses konkrete Nachfragen zu einem bestimmten Kredit zu stellen.
Die FDP-Fraktion lehnt aus diesen Gründen die Motion einstimmig ab.
Alain Tüscher (EVP) versteht als Unternehmer den Geist Hanspeter Weibels, aber in der Politik läuft es nun einmal etwas anders.
Die CVP/EVP-Fraktion hat Vertrauen in die Finanzkontrolle, die einen sehr guten Job macht, in das interne Kontrollsystem, das weiterentwickelt wird und ebenfalls sehr gut funktioniert, und selbstverständlich in die Finanzkommission - das reicht. Die Fraktion lehnt die Motion ab.
Lotti Stokar (Grüne) hat sich ebenfalls ins Finanzhaushaltsgesetz und -dekret eingelesen und festgestellt, dass die rechtlichen Grundlagen genügen. Gibt es Probleme, so ist die Finanzkontrolle dazu da, sie aufzudecken und Massnahmen zu empfehlen.
Die grüne Fraktion lehnt die Motion ebenfalls ab.
://: Der Landrat lehnt die Motion 2011/276 mit 52:22 Stimmen bei vier Enthaltungen ab. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
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