Protokoll der Landratssitzung vom 25. November 2010
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2010-396 vom 23. November 2010 Vorlage: Mündliche Anfragen für die Landratssitzung vom 25. November 2010 - Beschluss des Landrats vom 25. November 2010: < alle Fragen beantwortet (5) > |
1. Michael Herrmann: Sanierung Stallungen Hof Wildenstein
Seit Mitte der 90er Jahre warten die Pächter des Hofs Wildenstein (Eigentümer Kanton Basel-Landschaft) auf die dringend notwendige Sanierung der Stallungen. Dies nachdem die Regierung mehrmals Versprechungen abgegeben hat und der Kanton verpflichtet ist, diese Sanierungen vorzunehmen. Der Sanierungsbedarf wurde neben der Regierung auch vom Kantonstierarzt anerkannt und bestätigt.
In Vertretung des verhinderten Regierungspräsidenten Jörg Krähenbühl beantwortet Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) folgende Fragen:
Frage 1
Anerkennt die Regierung, dass beim aktuellen und bewilligten Betriebswirtschaftskonzept dringender Sanierungsbedarf der Stallungen vorhanden ist?
Antwort
Grundsätzlich anerkennt die Regierung, dass in Bezug auf das bewilligte Betriebswirtschaftskonzept bei den bestehenden Ökonomiegebäuden Sanierungsbedarf besteht.
Frage 2
Wann können die Betreiber und Pächter des Hofs Wildenstein mit dieser dringenden Sanierung der Stallungen rechnen?
Antwort
Dem Laufstall Wildenstein wird - im Vergleich mit anderen wichtigen Bedürfnissen - nur eine geringe Dringlichkeit und Priorität zugesprochen, was dazu geführt hat, dass der Neubau des Laufstalls im Investitionsprogramm 2009-2020 nach hinten verschoben wurde (auf die Jahre 2019-2020).
Die Bau- und Umweltschutzdirektion möchte jedoch eine frühere Realisierung des Projekts unterstützen und beantragt dem Regierungs- und dem Landrat die Genehmigung des Projekts im Sinne eines «Bereithaltungsprojekts». Das heisst, der Landrat soll dem Baukredit bereits jetzt zustimmen, und die Realisierung erfolgt, sobald sich eine Nichtausschöpfung des Investitionsprogramms abzeichnet. Diese Möglichkeit einer Kompensation durch Mittelverschiebungen zwischen den Investitionsprojekten ist im Investitionsprogramm mit hoher Wahrscheinlichkeit gegeben.
Das Bauprojekt liegt vor, und die Baukreditvorlage soll bald der Regierung vorgelegt werden. Der definitive Zeitpunkt der Realisierung ist aber, wie gesagt, offen.
Frage 3
Was unternimmt die Regierung, um seine gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen in dieser Sache einzuhalten?
Antwort
Falls das Vorgehen «Bereithaltungsprojekt» nicht erfolgreich ist, kann das Betriebskonzept einer angemessenen extensiven Bewirtschaftung (Naturschutzbetrieb I) nicht umgesetzt werden. Die heutige Milchwirtschaft wird beibehalten. Im historischen Anbindestall würden in diesem Falle grössere Sanierungs- und Umbauarbeiten ausgeführt, damit die Anforderungen der Tierschutzverordnung des Bundes ab dem 31. August 2013 eingehalten werden können.
Michael Herrmann (FDP) dankt für die Antworten, ist mit diesen aber nicht zufrieden. Er wird eine Zusatzfrage direkt an den zuständigen Regierungspräsidenten richten.
Hannes Schweizer (SP) stellt folgende
Zusatzfrage
Wenn das Bereithaltungsprojekt nicht umgesetzt werden sollte, bedeutet das, dass dieser Betrieb, der im Besitz des Kantons ist, die Auflagen in Bezug auf den Tierschutz nicht mehr erfüllen kann. Ist auch der Regierungsrat der Ansicht, dass das ein sehr schlechtes Signal wäre und dass deshalb die Sanierung innerhalb der nächsten zwei Jahre realisiert werden muss?
Antwort
Die Frage wird später schriftlich beantwortet.
Auch Rolf Richterich (FDP) stellt eine
Zusatzfrage
Ist es sinnvoll, diesen Hof in der heutigen Form weiterzuführen? Oder wird in der angekündigten Vorlage auch aufgezeigt, ob dieser Hof allenfalls verkauft werden könnte und was das für den Kanton bedeuten würde? Immerhin gehört es nicht zum Kerngeschäft eines Kantons, einen Bauernhof zu führen.
Antwort
Auch diese Frage wird später schriftlich beantwortet.
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2. Rosmarie Brunner: Bericht zur Reorganisation und Optimierung der Polizei BL
Ziffer 2 des Landratsbeschlusses ( Zusatzantrag der Justiz- und Sicherheitskommission) vom 15. Januar 2009 lautete: «Der Regierungsrat wird beauftragt, ein Jahr nach Einführung der Reorganisation dem Landrat einen Bericht über die Umsetzung vorzulegen.»
Dieser Beschluss wurde entgegengenommen, und es wurde uns versprochen, dass dieses Anliegen und auch die Anliegen der «Randregionen» (sofern von solchen überhaupt gesprochen werden sollte) wahrgenommen und ernst genommen würden; so protokolliert im Landrats-Protokoll vom 15. Januar 2009.
Seit bald einem Jahr ist dieser Bericht nun überfällig.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) beantwortet die Fragen:
Frage 1
Warum liegt der Bericht noch nicht vor?
Antwort
Es gibt offenbar verschiedene Interpretationsmöglichkeiten der Umschreibung «ein Jahr nach Einführung der Reorganisation». Eigentlich heisst das - und es wäre auch sinnvoll -, dass dem Landrat ein Bericht vorgelegt werden muss über das erste ganze Betriebsjahr, also vom 1. Oktober 2009 bis zum 30. September 2010, und nicht nur über neun oder zehn Monate.
Während des ersten Jahres wurden laufend Verbesserungen und Anpassungen der Organisation vorgenommen, und diese werden in den Bericht einfliessen. Es ist daher sicher sinnvoll, ein ganzes Betriebsjahr dieser Evaluation zu unterziehen. Die Polizei schliesst diese Arbeiten zur Zeit ab und wird den Evaluationsbericht bis Ende November 2010 der Sicherheitsdirektion übergeben.
Frage 2
Was sind die Gründe der Verzögerung?
Antwort
Siehe Antwort auf Frage 1. Im Jahresprogramm 2010 wurde angekündigt, dass der Erfahrungsbericht bis Ende 2010 vorgelegt wird.
Frage 3
Bis wann wird der Auftrag des Landrates erfüllt?
Antwort
Sobald der Bericht vorliegt, wird er dem Regierungsrat unterbreitet, und dieser wird ihn noch im Dezember 2010 zuhanden des Landrates verabschieden.
Frage 4
Warum werden die Anliegen des Landrates nicht ernst genommen?
Antwort
Die Polizei und die Sicherheitsdirektion nehmen die Anliegen des Landrates sehr ernst. Der Evaluationsbericht ist sehr breit abgestützt und soll die Erfahrungen detailliert ausgewertet wiedergeben.
Rosmarie Brunner (SVP) bedankt sich für die Beantwortung ihrer Fragen.
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3. Georges Thüring: Auslastung unserer Gefängnisplätze
Offenbar wurden und werden Baselbieter Haftplätze ausserkantonal vermietet - und zwar zur «Platzierung» von Ausschaffungshäftlingen. Im Hinblick auf die Schaffung neuer Kapazitäten (= geplantes Gefängnis im neuen Strafjustizzentrum in Muttenz) stellen sich hier doch einige Fragezeichen.
Die folgenden Fragen beantwortet Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP).
Frage 1
Trifft es zu, dass in Sissach vorhandene Haftplätze bereits an Basel-Stadt vermietet worden sind? Wenn ja, wofür werden die gebraucht?
Antwort
Ja. Das Bezirksgefängnis steht vertraglich dem Kanton Basel-Stadt für den Vollzug von kurzen Freiheitsstrafen zur Verfügung. Darüber ist der Landrat bereits am 20. Januar 2009 mit der Vorlage 2009/014 zum Regionalen Konzept Gefängnisplanung ausführlich informiert worden.
Frage 2
Ist es richtig, dass sich Basel-Stadt nun auch im Gefängnis Laufen einmieten will - und zwar für Ausschaffungshäftlinge?
Antwort
Nein. Basel-Stadt hat weiterhin Kapazitätsprobleme beim Vollzug kurzer Freiheitsstrafen. In diesem Zusammenhang wurde eine zusätzliche Einmietung im Bezirksgefängnis Laufen geprüft; dies wurde aber nicht weiterverfolgt, weil Basel-Stadt jetzt vorrangig kantonsinterne Lösungen sucht.
Frage 3
Sind noch weitere Ausmietungen vorgesehen?
Antwort
Nein.
Frage 4
Über wieviel Haftplätze verfügt unser Kanton gegenwärtig und wie sieht deren Auslastung aus respektive für welche Zwecke werden sie konkret verwendet?
Antwort
Die differenzierte Aufstellung der Gefängnisplätze ist der erwähnten Vorlage 2009/014 zu entnehmen. Für die Untersuchungshaft stehen 65 Haftplätze zur Verfügung, davon deren sechs im Bezirksgefängnis Liestal für die ersten Tage Ausschaffungshaft bis zur Gerichtsverhandlung. Im Bezirksgefängnis Arlesheim stehen zehn Plätze für den Vollzug kurzer Freiheitsstrafen zur Verfügung. Die 16 Plätze im Bezirksgefängnis Sissach sind en bloc an Basel-Stadt vermietet für kurze Vollzüge.
Die Auslastung der Gefängnisse ist generell hoch, vor allem im Vollzugsbereich, denn die ausserkantonalen Strafanstalten, in denen der Kanton Baselland seine Strafen vollzieht, haben lange Wartelisten, was zu einem Rückstau in den Bezirksgefängnissen führt.
Frage 5
Nachdem es sich unser Kanton offenbar leisten kann, bestehende Haftplätze auszumieten, ist dann angesichts solcher offenkundiger Überkapazitäten der Bau eines neuen Gefängnisses, wie das im Rahmen des geplanten Strafjustizzentrums ja vorgesehen ist, überhaupt notwendig?
Antwort
Im Strafjustizzentrum Muttenz werden erstens keine zusätzlichen Kapazitäten geschaffen, und zweitens sind keine Überkapazitäten vorhanden. Das Strafjustizzentrum schafft keine neuen Plätze, sondern löst die Haftplätze der Bezirksgefängnisse Laufen und Arlesheim ab - und zwar mit netto einigen Haftplätzen weniger als heute. Das wurde dem Landrat in der Baukreditvorlage ausführlich dargelegt.
Als Gegenleistung für die Vermietung des Bezirksgefängnisses Sissach an Basel-Stadt kann der Kanton Basel-Landschaft seine Ausschaffungshäftlinge im Bässlergut in Basel unterbringen. Dort stehen - im Vergleich zu den 16 Sissacher Plätzen - dem Baselbiet vertraglich 18 Plätze zu, aber regelmässig werden dort sogar 25-30 Ausschaffungshäftlinge untergebracht.
Ohne diese Zusammenarbeit mit Basel-Stadt müsste Baselland selber wesentlich mehr Vollzugsplätze betreiben, mit den entsprechenden Kostenfolgen für Bau und Betrieb.
In einer früheren Projektphase des Strafjustizzentrums Muttenz wurde versucht, den gesamten Bedarf an Gefängnisplätzen - also rund siebzig Plätze - selber abzudecken, weil das Bässlergut damals seinen Betrieb erst neu aufgenommen hatte und noch nicht absehbar, ob Basel-Stadt dort dem Baselbiet freie Plätze zur Verfügung stellen könnte. Dank der heutigen Zusammenarbeit mit Basel-Stadt konnte der Gefängnisteil des Strafjustizzentrums Muttenz stark reduziert werden. Zur Zusammenarbeit gehören Geben und Nehmen; in diesem Bereich gibt Baselland deutlich weniger (16 Plätze in Sissach) als es nimmt (faktisch insgesamt 30 Plätze im Bässlergut, in der Jugendabteilung im Waaghof und in den Universitären Psychiatrischen Kliniken).
Georges Thüring (SVP) bedankt sich für die Antworten auf seine Fragen.
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4. Elisabeth Augstburger: Neue Verwaltungskostenbeiträge ab 2011 bei der AHV
Die AHV-Ausgleichskasse des Kantons Basel-Landschaft wird per 1. Januar 2011 eine neue Regelung betreffend Erhebung der Verwaltungskostenbeiträge einführen. Mit der neuen Regelung wird eine kostengerechte Belastung angestrebt. Die Prozentsätze für Selbständigerwerbende sind wie folgt festgelegt:
Einkommen in CHF
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Prozentsatz
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von
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bis
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-
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50000
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5,0 %
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50001
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60000
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4,0 %
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60001
|
70000
|
3,5 %
|
70001
|
80000
|
3,0 %
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80001
|
100000
|
2,5 %
|
100001
|
200000
|
2,0 %
|
200001
|
400000
|
1,5 %
|
400001
|
-
|
1,0 %
|
Die folgende Frage beantwortet Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) nach der einleitenden Bemerkung, Prozent-Rechnen falle unter die Jugendstrafen. [Heiterkeit]
Frage
Warum werden die tiefen Einkommen derart stark belastet? Im Kanton Zürich z. B. betragen die Verwaltungskostenbeiträge bis CHF 50'000 2,5 bzw. 2,0%.
Antwort
Der Verwaltungskostenbeitrag ist jener Beitrag, den jedes der Ausgleichskasse angeschlossene Mitglied für den administrativen Aufwand der Kasse entrichten muss. Die Verwaltungskostenbeiträge richten sich nach den entstehenden Kosten und errechnen sich in Prozent der geschuldeten AHV-/IV-/EO-Beiträge. Bei einem fixen Satz nehmen sie mit der Höhe der geschuldeten AHV-/IV-/EO-Beiträge linear zu. Das hat bisher dazu geführt, dass ein Selbständigerwerbender mit einem AHV-pflichtigen Einkommen von CHF 400'000 mehr als neunmal so viel Verwaltungskostenbeiträge bezahlen musste als einer mit CHF 50'000. Allerdings entstehen für beide Mitglieder die gleichen administrativen Aufwände und somit die gleichen Kosten. Mit dem alten, bis Ende 2010 gültigen Kostenmodell flossen erhebliche Quersubventionen von den höheren zu den tieferen Einkommen.
Mit dem neuen Modell werden sich diese Quersubventionen um rund 15 % reduzieren. Mit der neuen degressiven Skala, die ab 1. Januar 2011 gilt, verschwinden die sogenannten «Solidaritäten» - oder, um es weniger freundlich auszudrücken: «Umverteilungen» - zwischen höheren und tieferen Einkommen nicht, sondern sie werden nur verringert. Der Selbständigerwerbende mit CHF 400'000 an AHV-pflichtigem Einkommen zahlt dann immer noch fast dreimal so viel Verwaltungskostenbeiträge wie jener mit CHF 50'000. Es ist richtig, dass, in Prozent ausgedrückt, die Belastung der unteren Einkommen im Verhältnis zu den oberen Einkommen als sehr hoch erscheint. In Franken umgerechnet, verändert sich das Bild aber deutlich: Die hohen Einkommen werden - nota bene für die gleiche Gegenleistung - immer noch deutlich stärker belastet; insgesamt kann die bestehende Kostenunterdeck-ung bei den Selbständigerwerbenden um rund 15 % gesenkt werden. Der restliche Kostenbedarf wird, soweit er nicht durch Strukturzuschüsse vom AHV-Fonds gedeckt werden kann, von den angeschlossenen Arbeitgebern gedeckt. Sie können neu entsprechend entlastet werden.
Die Verhältnisse bei der Sozialversicherungsanstalt (SVA) Zürich sind geprägt von einer günstigeren Kundenstruktur; zudem dürften sich die Unterschiede auch aufgrund des Skaleneffekts ergeben. Die SVA Zürich generiert zehnmal so viele AHV-/IV-/EO-Beiträge wie die SVA Basel-Landschaft, so dass sich die Fixkosten ganz anders verteilen lassen.
In der Baselbieter Struktur von rund zehntausend Selbständigerwerbenden bezahlen rund ein Fünftel nur den gesetzlichen Minimalbeitrag an die AHV/IV/EO von derzeit CHF 445.20 pro Jahr. Das ergibt bei einem Verwaltungskostenbeitragssatz von 3 % CHF 13.20, bei neu 5 % CHF 22 - das klingt doch gleich schon viel pfleglicher. Weitere drei Fünftel bezahlen einen durchschnittlichen Verwaltungskostenbeitrag von momentan CHF 38, ab 2011 rund CHF 64. Nur das restliche Fünftel weist ein AHV-Einkommen von mehr als CHF 50'000 aus, und ihr Verwaltungskostenbeitrag sinkt von durchschnittlich CHF 262 auf CHF 232.
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5. Simon Trinkler: Wann wird die Wirtschaftsstudie des EuroAirports publiziert?
Bei Forderungen zur Beschränkung von Flugzeiten und Fluglärm des EAP hat die Regierung lange Zeit auf eine ausstehende Studie über die Wertschöpfung des EAP verwiesen. Man müsse zuerst ihre Ergebnisse abwarten, bevor man umfassend auf die Forderungen der vom Fluglärm betroffenen Bevölkerung eingehen könne.
Seit rund einem Jahr liegen die Ergebnisse der erwähnten Studie vor - Herr Regierungsrat Ballmer hat mehrfach daraus zitiert -, aber Regierung und EAP weigern sich noch immer, diese bekannt zu geben.
Weil Regierungsrat und EAP wiederholt die grosse Bedeutung der Wirtschaftsstudie für die Fluglärmdebatte betont haben, hat die betroffene Bevölkerung ein Recht auf die Kenntnis ihrer Ergebnisse.
Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) beantwortet die folgenden Fragen.
Frage 1
Wann werden die Ergebnisse der Wirtschaftsstudie des EAP publiziert?
Antwort
Die Wirtschaftsstudie des EAP wird am 26. November 2010 publiziert. Dieser Beschluss wurde gefällt, bevor diese Fragen eingereicht worden waren.
Eine Zusammenfassung wird im Internet veröffentlicht werden, die gesamte Studie kann auf Wunsch beim Generalsekretariat der Finanz- und Kirchendirektion bezogen werden.
Frage 2
Was ist der Grund für ihre lang dauernde Geheimhaltung?
Antwort
Die Veröffentlichung erfolgt zwar verzögert, aber mit «Geheimhaltung» hat das gar nichts zu tun. Der EAP hat unter anderem mit der Wirtschaftsstudie geprüft, welche volkswirtschaftlichen Auswirkungen mögliche Umweltmassnahmen haben könnten. Die Ausarbeitung und Prüfung dieser Massnahmen und die Abstimmung mit den verschiedenen Trägern des Flughafens in der Schweiz und in Frankreich hat natürlich einige Zeit in Anspruch genommen. Nun wird der EAP die vom Verwaltungsrat beschlossenen Massnahmen bekannt- und die Wirtschaftstudie freigeben.
Frage 3
Enthält die Studie auch Angaben über die Wertverluste der fluglärmbetroffenen Immobilien, welche auf Schweizerseite nach einer Formel der ZH Kantonalbank mehrere Dutzend Millionen Franken betragen, sowie über weitere externe Kosten des EAP?
Antwort
Für die Studie wurde eine klassische und verbreitet angewandte Methodik gewählt. Gemäss dieser Methodik werden die Auswirkungen auf die Immobilienpreise nicht berücksichtigt, d.h. es wurde nicht überprüft, ob Immobilien in Folge von Fluglärm an Wert verlieren. Es wurde aber auch nicht berücksichtigt, dass Immobilien durch den Betrieb des Flughafens an Wert gewinnen können. Es liegen daher keine konkreten Zahlen vor darüber, ob der Betrieb des EuroAirports insgesamt zu einer Wertsteigerung oder einem Wertverlust von allen Immobilien der Region führt. Es sind aber keine konkreten Anzeichen ersichtlich, die auf Wertverluste in Folge von Fluglärm hindeuten. Auf den Immobilienmarkt der Region hat der Fluglärm keine spürbaren Auswirkungen. Das versichern Immobilienfachleute.
Ausserdem hat der Fluglärm in den letzten Jahren ständig abgenommen, und die Immissionsgrenzwerte werden nicht überschritten.
Im übrigen hat die Schweizerische Nationalbank vor nicht langer Zeit vor einer «Immobilienblase» in verschiedenen Gegenden der Schweiz gewarnt, unter anderem in der Region Zürich.
Simon Trinkler (Grüne) stellt folgende
Zusatzfrage
An der Medienkonferenz vom 26. November 2010 will der EAP nicht nur die Wirtschaftsstudie vorstellen, sondern auch bekannt geben, dass er die Nachtflugsperre - im Gegensatz zu Zürich - nicht ausdehnen werde. Begründet der Flughafen diesen Entscheid mit der Wirtschaftsstudie?
Antwort
Die Unterlagen der Medienkonferenz des EuroAirports liegen zur Zeit noch nicht vor, und es ist auch nicht nachvollziehbar, woher der Fragesteller seine Informationen haben will, was der EAP an der morgigen Medienkonferenz erklären wird.
://: Damit sind alle Fragen beantwortet.
Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
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