Protokoll der Landratssitzung vom 25. März 2010

Nr. 1758

Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) begründet die Ablehnung der Motion durch den Regierungsrat wie folgt: 1977 legten Basel-Landschaft und Basel-Stadt in einer Behördenvereinbarung fest, wie partnerschaftliche Geschäfte geregelt seien. Der Ablauf sieht heute wie folgt aus: Die Büros des Landrates und des Grossen Rates koordinieren partnerschaftliche Geschäfte und stimmen sie zeitlich aufeinander ab. Die zuständigen Sachkommissionen beider Räte befassen sich in der Folge mit dem Geschäft, bei komplizierteren oder kontroversen Geschäften tagen sie teilweise gemeinsam. Dies sei einerseits effizient für die Organisation der Sitzungen, weil beispielsweise Fachkommissionen nur einmal eingeladen werden müssen. Andererseits können Differenzen früh und in direkter Art und Weise diskutiert und bereinigt werden. Es sei auch möglich, dass die beiden Sachkommissionen im Detail zu anderen Resultaten kommen, wie dies seinerzeit beispielsweise beim Integrationsgesetz der Fall war. Weichen Beschlüsse voneinander ab, unterbreiten die zuständigen Kommissionen im Differenzbereinigungsverfahren einen Einigungsvorschlag. Kommt keine Einigung zustande, resultieren in einzelnen Punkten allenfalls unterschiedliche Regelungen, was durchaus auch positiv sein könne.


Würde nun, wie dies die Motionäre beantragen, eine gemeinsame Kommission gebildet, müsste bei jedem partnerschaftlichen Geschäft zuerst eine solche gemeinsame Kommission konstituiert werden. Gegenüber der heutigen Regelung wäre dies erheblich aufwändiger, denn jedes partnerschaftliche Geschäft müsste gemeinsam beraten werden, selbst wenn dieses unbestritten sei. Die Mitglieder und Präsidien der gemeinsamen Kommissionen müssten nominiert und durch die Büros des Landrates und des Grossen Rates gewählt werden. Danach müssten Sitzungstermine festgelegt werden und vieles mehr.


Es sei jedoch nicht nur der Zusatzaufwand, den die Motion auslösen würde, welcher zur Ablehnung durch den Regierungsrat führe. Wichtig erscheine dem Regierungsrat, dass die Beratungen in einer gemeinsamen Kommission in der Regel dazu führen würden, dass den Parlamenten nur eine Lösung vorgeschlagen werde. Gegenüber der heutigen Regelung bedeute dies eine wesentliche Einschränkung und ein Verlust an Flexibilität. Unklar sei auch, was geschehe, wenn sich die beiden Kantonsvertretungen in der gemeinsamen Kommission wegen unterschiedlichen Auffassungen gegenseitig blockieren würden. Aus einer solchen Situation entstünden Verzögerungen bei der Behandlung eines Geschäfts und aus dem erhofften Zeitgewinn würde eher ein Zeit- und Effizienzverlust.


Der Regierungsrat sei klar der Auffassung, das heutige Modell der gemeinsamen Beratung durch die beiden zuständigen Sachkommissionen entspreche der Eigenständigkeit und Selbständigkeit der beiden Kantone besser als die Bildung gemeinsamer Kommissionen.


Zusammengefasst meint der Regierungsrat, mit der heutigen Regelung gemäss der Behördenvereinbarung aus dem Jahr 1977 könnten partnerschaftliche Geschäfte effizient behandelt werden. Es sollte weiterhin möglich sein, dass die zuständigen Sachkommissionen unterschiedliche Lösungen diskutieren und im Notfall auch voneinander abweichende Anträge an die beiden Parlamente weiterleiten. Gemeinsame Kommissionen wären dem gegenüber deutlich aufwändiger und bringen bei partnerschaftliche Geschäften keine Vorteile gegenüber dem Status quo. Auch aus staatspolitischen Gründen bevorzugt der Regierungsrat das Verfahren bei partnerschaftlichen Geschäften gemäss Behördenvereinbarung und wie es sich seit langem bewährt habe. In diesem Sinne beantragt der Regierungsrat dem Landrat, die vorliegende Motion abzuweisen.


Martin Rüegg (SP) betont, in seiner Motion gehe es nur um partnerschaftliche Geschäfte. Diese sollen effizienter und erfolgreicher gestaltet werden. Heute besteht, wie bereits ausgeführt, die Vereinbarung aus dem Jahr 1977. Diese müsste nach Ansicht der Motionäre jedoch angepasst werden. Entscheidend sei § 7b der Vereinbarung, welcher im ersten Teil wie folgt lautet:


"Setzen die Parlamente zur Beratung des partnerschaftlichen Geschäfts Kommissionen ein, so tagen diese in der Regel gemeinsam."


Es sei den Parlamenten also freigestellt, für die Beratung partnerschaftlicher Geschäfte eigens je eine Kommission einzusetzen. Es sei auch nicht zwingend, dass diese gemeinsam tagen müssen. Die Realität zeige, dass das ziemlich komplizierte Konstrukt aus dem Jahr 1977 kaum zur Anwendung komme. In den 1970er-Jahren möge es seine Berechtigung gehabt haben, nach 30 Jahren gelebter Partnerschaft erscheine jedoch ein Überdenken angebracht, denn die Zahl der partnerschaftlichen Geschäfte habe in dieser Zeitspanne zugenommen.


In jüngster Zeit haben partnerschaftliche Geschäfte nicht immer den gewünschten Erfolg gebracht. Entstandene Differenzen führten zu unangenehmen und unnötigen Spannungen zwischen den beiden Kantonen. Derartige Meinungsdifferenzen sollten jedoch nicht in den Medien, sondern frühzeitig und möglichst partnerschaftlich unter den beteiligten Kantonen diskutiert werden. Als Beispiele für verbesserungswürdige Zusammenarbeit nennt Martin Rüegg das Integrationsgesetz oder den Life Sciences Neubau. Er hofft nicht, dass es beim Herzstück S-Bahn Region Basel zu ähnlichen Problemen kommen werde.


Dringend notwendig wäre heute und in Zukunft eine intensivere Zusammenarbeit vor allem im Bereich der Raumplanung (St. Jakob, Dreispitz) und auch in der Verkehrspolitik. Nur so wird unsere Region auch in Bern mehr Gewicht erhalten, denn oftmals seien partnerschaftliche Geschäfte nicht nur für Basel-Stadt und Basel-Landschaft von Bedeutung, sondern sogar von nationaler Bedeutung, beispielsweise im Verkehrsbereich.


Im Grossen Rat wurde eine identische Motion von allen Parteien und ohne Gegenstimme als Postulat überwiesen.


Eine Motion der beiden Büros Basel-Landschaft und Basel-Stadt wurde im Jahr 2007 überwiesen. Diese zielt ebenfalls auf eine Überarbeitung der Vereinbarung aus den 1970er-Jahren. Alle Fraktionen des Landrates unterstützen diese Motion. Trotzdem ist die SP-Fraktion der Meinung, die heute vorliegende Motion sei nicht überflüssig. Sie verstehe sich als Ergänzung der Motion beider Büros. Sie ziele in die gleiche Richtung und wolle die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen verbessern. Es gehe darum, Differenzen in einem frühen Stadium zu überbrücken, anstatt solche zu schaffen und medial auszutragen. Martin Rüegg zeigt sich überzeugt, dass es möglich wäre, im Zuge der Überarbeitung der Vereinbarung, welche offenbar bereits im Gange sei, § 7b effizienter zu gestalten.


Martin Rüegg bittet den Landrat darum, die Idee von gemeinsamen Kommissionen bei partnerschaftlichen Geschäften zu prüfen und die vorliegende Motion an den Regierungsrat zu überweisen.


Siro Imber (FDP) erklärt, zwei Punkte sprächen aus Sicht der FDP-Fraktion gegen die vorliegende Motion:


Politische Überlegungen: Der Landrat und der Grosse Rat seien vom Volk bewusst in ihrer politischen Zusammensetzung gewählt worden und eine Durch- und Vermischung der parlamentarischen Kommissionen würde die Abbildung der demokratischen Entscheide des Volks in Basel-Stadt und Basel-Landschaft verzerren.


Organisatorische Überlegungen: Parlamentarische Kommissionen existieren, um die Arbeit im Landrat zu erleichtern. Werden die genauen politischen Verhältnisse nicht mehr in den Kommissionen abgebildet, würde die Arbeit im Landrat erschwert. Rückweisungsanträge und Detailberatungen würden dann im Landrat stattfinden und die Beratung einzelner Geschäfte würde sich dadurch massiv verzögern.


Die Zusammenarbeit mit Kommissionen anderer Kantone sei nicht immer einfach, sie sei aber das Resultat der demokratischen Entscheide des Volkes.


Die FDP-Fraktion lehnt die vorliegende Motion ab.


Oskar Kämpfer (SVP) verweist auf die eklatanten Schwächen des aktuellen Vorstosses. Die SVP-Fraktion zweifle dessen Verfassungsrechtlichkeit sehr an. Erstaunt zeigt sich Oskar Kämpfer über die Aussage, die Zusammenarbeit bei partnerschaftlichen Geschäften verlaufe eigentlich gut, trotzdem werde eine starke Veränderung angestrebt. Die Stossrichtung des Vorstosses sei klar: In einer Salamitaktik werden weitere Schritte in Richtung Wiedervereinigung angestrebt, obwohl das Stimmvolk Basel-Landschaft eine Wiedervereinigung stets ablehnte. Auch die SVP-Fraktion lehnt die Motion klar ab.


Madeleine Göschke (Grüne) betont, die heutige Regelung betreffend partnerschaftliche Geschäfte sei über dreissig Jahre alt und entsprechend sei es an der Zeit, diese zu überprüfen. Genau mit der Möglichkeit, schon frühzeitig miteinander zu diskutieren, könnte Zeit eingespart werden. An die SVP-Fraktion gewandt erklärt Madeleine Göschke, es gehe darum, gemeinsame Kommissionen für partnerschaftliche Geschäfte zu schaffen. In der Beratung solcher Geschäfte habe man in letzter Zeit einige unschöne Beispiele erleben können, weil man nicht rechtzeitig zusammen gesprochen habe. Bei partnerschaftlichen Geschäften sollte frühzeitig eine gemeinsame Lösung angestrebt werden, ohne Hickhack, welches nur Nerven, Zeit und schliesslich auch Goodwill kostet. Jedes Mal habe man trotz allem eine gemeinsame Lösung finden müssen und jedes Mal waren die öffentlich ausgetragenen Diskussionen ein gefundenes Fressen für die Medien und nicht gerade partnerschaftsförderlich. Dies soll in Zukunft vermieden werden, weshalb Madeleine Göschke ihre Kolleginnen und Kollegen darum bittet, die vorliegende Motion zu unterstützen.


Elisabeth Schneider (CVP) betont, in der Abhandlung von partnerschaftlichen Geschäften seien in den letzten Jahren grosse Probleme aufgetreten. Bei einigen Staatsverträgen sei der Landrat vor ein Fait-accompli gestellt und nicht frühzeitig einbezogen worden. Genau aus diesem Grund wollen die beiden Ratsbüros auch die bereits mehrmals genannte Behördenvereinbarung revidieren. Erste Schritte in dieser Richtung seien im Gange und der Parlamentsdienst gefordert, die beiden Parlamente frühzeitig in den Entscheidungsprozess einzubinden. Dabei handle es sich um eine Kernaufgabe der Parlamentsdienste im Zusammenhang mit partnerschaftlichen Geschäften.


Trotzdem lehnt die CVP/EVP-Fraktion die vorliegende Motion ab. Unsere Sachkommissionen arbeiten gut und effizient. Mit der Schaffung von kantonsübergreifenden Kommissionen würden diese Sachkommissionen ausgeschaltet, was angesichts der steigenden Zahl partnerschaftlicher Geschäfte längerfristig zu Problemen führen würde. Eine gute Partnerschaft sei wichtig, daher sollen die bestehenden Sachkommissionen frühzeitig einbezogen werden. Den Parlamentsdiensten kommt in diesem Prozess eine grosse Verantwortung zu.


Karl Willimann (SVP) informiert, am 9. Dezember 2009 sei es vierzig Jahre her gewesen, dass die Wiedervereinigung im Baselbiet vom Volk abgelehnt wurde. Seither gab es immer wieder Aktionen mit dem Ziel, diesen Entscheid zu kehren (Jubiläumsinitiativen, etc.). Auch die beiden nun vorliegenden Vorstösse von Martin Rüegg gehören dazu. Manchmal werden derartige Aktionen im Parlament eher elegant oder aber plump verpackt. Martin Rüegg verwende erstaunlicherweise sogar den militärischen Ausdruck des gemeinsamen Korpsgeistes.


Über die Tatsache, dass Martin Rüegg die Bürgerlichen als derart naiv betrachte, zeigt sich Karl Willimann betroffen. Angesichts der vorgeschlagenen arithmetischen Zusammensetzung einer allfälligen, gemeinsamen Kommission, werde offensichtlich, dass die städtische rot-grüne Mehrheit mit der Baselbieter Linken zusammenspannen werde, womit linke Kommissionsentscheide vorprogrammiert wären. Es sei klar, dass der Basler Grosse Rat darüber erfreut wäre.


Zu beiden heute traktandierten Vorstössen ( 2009/025 und 2010/050 ) erklärt Karl Willimann, man erkenne die Absicht dahinter und sei verstimmt.


Thomas de Courten (SVP) nennt ein anderes Argument gegen die Überweisung der vorliegenden Motion. Es könnte nämlich geschehen, dass sämtliche partnerschaftlichen Geschäfte im stillen Kämmerlein von den gemeinsamen Kommissionen erledigt würden. Verschiedentlich wurden "unschöne Differenzen" erwähnt, welche in der letzten Zeit aufgetreten seien. Thomas de Courten empfindet dies anders: Endlich habe man darauf geachtet, dass für das Recht des Baselbiets eingestanden werde. Die Differenzen wurden offen auf den Tisch gelegt, denn der Landrat vertrete das Volk und dieses soll möglichst weit mitreden können. Differenzen oder die Tatsache, dass Medien darüber berichten, bereiten Thomas de Courten keine Sorgen.


Eine gemeinsame Kommission käme einer verfassungsrechtlich äusserst fragwürdigen, aber doch entscheidenden Selbstbeschneidung der Kompetenzen des Landrates gleich. Kommissionsverhandlungen seien wichtig und viele Vorentscheide werden auch in der Kommission gefällt. Mit einer gemeinsamen Kommission würden die Kompetenzen des eigenen Landrats in erheblicher Weise beschnitten. Dies gelte es zu vermeiden, insbesondere wenn man von einer Stärkung der Unabhängigkeit des Parlaments reden wolle.


Martin Rüegg (SP) erklärt, die vorliegende Motion stamme aus FDP-Feder, weshalb sie auch den Begriff des Korpsgeistes enthalte, gegen welchen er selbst sich anfänglich gewehrt habe. Martin Rüegg arbeitete mit Helmut Hersberger, FDP-Grossrat von Basel-Stadt, zusammen und dieser habe den Text so vorgeschlagen. In diesem Zusammenhang ruft er die FDP-Fraktion noch einmal dazu auf, in sich zu gehen und nicht gegen die eigene Motion anzukämpfen.


Martin Rüegg ist gerne bereit, seine Motion in ein Postulat umzuwandeln, wie dies auch in Basel-Stadt geschehen sei. Weshalb wohl wurde das Postulat in Basel-Stadt oppositionslos überwiesen? Weshalb sehen immer die Baselbieter Probleme und nicht die Städter, welche bezüglich Zusammenarbeit immer viel offener seien? Das Baselbieter Parlament müsste sich selbst einmal den Spiegel vorhalten. Zur Zeit herrsche wegen der Bahn 2030 in unserer Region grosse Enttäuschung. Angesichts dieses Beispiels betont Martin Rüegg, die Region sei gefordert. Er schlage nun vor, einen kleinen Schritt vorwärts zu tun, jedoch stolpere das Parlament schon wieder über die eigenen Füsse. So könne es nicht weitergehen! Man könne zwar weiter lamentieren und nicht handeln, zum Ziel werde dies mit Sicherheit nicht führen.


Von der CVP/EVP-Fraktion zeigt sich Martin Rüegg enttäuscht. Nachdem sie bekanntgab, sie sehe die Notwendigkeit, führte sie die Parlamentsdienste als Grund an, die Motion abzulehnen. Diese Argumentation erscheint Martin Rüegg stark gesucht. Mit Ausnahme der SVP beklagen alle den Status quo, jedoch fehlen konkrete Vorschläge, wie das Problem angegangen werden könnte. Die Ratsmitglieder sollten nun zumindest dem Postulat zustimmen und somit versuchen, einen Schritt vorwärts zu kommen.


Marc Joset (SP) erklärt, mit der Überweisung des Anliegens als Postulat werde es möglich sein, nach der Ausarbeitung einer entsprechenden Vorlage durch die Regierung sämtliche Vor- und Nachteile einmal schwarz auf weiss aufgelistet zu erhalten. Marc Joset zeigt sich erstaunt darüber, dass die Gegner der Motion bereits jetzt wissen, welche Nachteile die neu vorgeschlagene Lösung bringen würde. Marc Joset sind die Nachteile des bisherigen Systems bekannt, jedoch noch nicht diejenigen des neu vorgeschlagenen. Die Vor- und Nachteile sollten daher nach der Überweisung des Postulats zuhanden des Landrates aufgelistet werden.


Der aktuelle Vorstoss betreffe partnerschaftliche Geschäfte. Die Idee derartiger Geschäfte sei das Erarbeiten einer gemeinsamen, partnerschaftlichen Lösung. Der Weg zu einer Lösung müsse partnerschaftlich erfolgen und es mache wenig Sinn, unterschiedliche Ansichten öffentlich auszutragen. Mit der Überweisung des Vorstosses als Postulat könne der Landrat vielleicht eine kleine Reformchance packen.


Josua Studer (SVP) beantwortet Martin Rüeggs Frage, weshalb das Anliegen in Basel-Stadt problemlos durchkam: Weil Basel-Stadt profitiert. Sobald es Basel-Stadt nütze, sei Basel-Landschaft immer herzlich willkommen. In Allschwil fand unlängst eine gemeinsame Sitzung mit der Umweltkommission Basel-Stadt statt und es musste festgestellt werden, dass es keine Probleme gäbe, wenn immer sämtliche Wünsche der Stadt erfüllt würden. Forderungen aus dem Baselbiet werden in der Regel nicht berücksichtigt.


Die Bereitschaft, den Vorstoss in ein Postulat umzuwandeln, zeige, dass eine Ablehnung des Anliegens befürchtet werde. Mit einem Postulat bestünde jedoch eine weitere Pendenz, und dies für eine unnötige Abklärung. Die SVP-Fraktion spricht sich komplett gegen eine Überweisung des Anliegens aus.


://: Der Landrat lehnt die Überweisung des Postulats 2009/025 mit 38 Ja- gegenüber 39 Neinstimmen bei 2 Enthaltungen ab.


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei



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