Protokoll der Landratssitzung vom 25. März 2010

Nr. 1803

Regierungsrat Peter Zwick (CVP) war zwei Jahre lang Präsident der Nordwestschweizer Gesundheitsdirektorenkonferenz. Er hat in diesem Gremium sowohl die vorliegende Motion als auch das Projekt «Krebsregister» zum Thema gemacht.


Es gibt ein Krebsregister beider Basel; es ist gelungen, mit den Kantonen Bern, Solothurn, Aargau und den beiden Basel eine Arbeitsgruppe zu bilden, die das Projekt «Krebsregister» für die ganze Schweiz weiter entwickeln soll. Auch zum von Madeleine Göschke angesprochenen Screening wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, d.h. die VGD hat sich erlaubt, an diesem Thema schon zu arbeiten, bevor die Motion behandelt war. Die Meinung der Fachleute im Kanton wurde eingeholt; sie ist uneinheitlich: die einen sind dafür, die anderen dagegen. Der Gesundheitsdirektor selbst ist aber der Meinung, das Thema müsse an die Hand genommen werden. Auch die Finanzierung muss geklärt werden. Müsste sie durch einen Kanton allein getragen werden, hätte dieser rund CHF 1,3 bis 1,4 Mio. pro Jahr zu zahlen. Schliessen sich mehrere Kantone zusammen, lassen sich die Kosten massiv senken.


Neben Basel-Stadt und Baselland wäre auch der Kanton Bern bereit, mitzumachen, ebenso wie der Aargau, und auch Solothurn ist an der Arbeitsgruppe beteiligt.


Die Regierung bittet um Überweisung des Vorstosses als Postulat, denn so ist sie - wie auch eine Abklärung durch den Rechtsdienst gezeigt hat - freier in der Umsetzung, insbesondere in der Absprache mit anderen Kantonen. Eine Motion bindet den Kanton zu sehr.


Gewisse Arbeiten sind schon geleistet, und es wird eine Landratsvorlage geben. Denn es ist wichtig, dass dem Landrat aufgezeigt werden kann, wie hoch die Kosten sind und wie viele Kantone sich an einem Screening-Programm beteiligen würden.


Der Kanton St. Gallen hat ein solches Programm eingeführt, und einer der Appenzeller Halbkantone hat sich angeschlossen. Auch Genf führt ein Screening als Pilotprogramm ein, und die Nordwestschweizer Kantone möchten sich dort anschliessen und wohl auch finanziell beteiligen.


Madeleine Göschke (Grüne) dankt Regierungsrat Peter Zwick für seine Ausführungen. Sie ist sehr zufrieden, dass die Regierung die wichtige Arbeit in diesem Gebiet bereits aufgenommen hat.


Vor zwei Wochen hat der Gesundheitsdirektor der Motionärin in die Hand versprochen, dass der Landrat in einem Jahr eine Vorlage auf dem Tisch haben werde -


- Nein, ruft Regierungsrat Peter Zwick (CVP)


- doch, er habe gesagt, es dauere etwa ein Jahr, reagiert Madeleine Göschke (Grüne). [Heiterkeit]


Mit der Umwandlung in ein Postulat geht keine Zeit verloren; es gibt nicht nur ein «Prüfen und Berichten», sondern gleich eine Vorlage. Die Zusammenarbeit mit anderen Kantonen ist ganz im Sinn der grünen Fraktion.


Deshalb ist der Rat gebeten, der Überweisung des Vorstosses als Postulat zuzustimmen.


Landratspräsident Hanspeter Frey (FDP) stellt fest, der Umwandlung der Motion in ein Postulat sei zugestimmt worden und die Überweisung sei offensichtlich nicht bestritten.


Gleichwohl meldet sich Petra Studer (FDP) zu Wort: Sie erklärt, die FDP-Fraktion sei einstimmig für die Überweisung eines Postulats, eine Minderheit der Fraktion hätte auch eine Motion überweisen wollen. Auch sie dankt Regierungsrat Peter Zwick für seine Ausführungen, dass das Thema im Verbund mit anderen Kantonen an die Hand genommen werden soll.


Wieso ist ein solches Brustkrebs-Screeningprogramm so wichtig? Gemäss dem geltenden Krankenversicherungsgesetz werden die Kosten für das Mammographie-Screening für Frauen von 50 bis 70 Jahren alle zwei Jahre von der Krankenkasse übernommen, aber nur, wenn das Screening via ein kantonal oder überkantonal akkreditiertes Programm durchgeführt wird. Nur mit einem solchen Programm können nach Ansicht des Bundes die strikten internationalen Qualitätsstandards wie z.B. ein automatischer Doppel-Check der Röntgenbilder auch wirklich erfüllt werden, und die Fehlerquote wird im Vergleich zum willkürlichen Screening massiv gesenkt.


Heute haben nur Frauen mit einer speziellen Zusatzversicherung oder Frauen, die einer spezifischen Risikogruppe angehören, ein Anrecht auf die Kostenvergütung durch die Krankenkasse für ein Mammographie-Screening.


Stützt man sich auf die Statistiken der Westschweizer Kantone, die ein solches Programm schon seit ein paar Jahren kennen, kann man für die Kantone, die bisher noch kein solches Programm haben, von einer Reduktion der Todesfälle zwischen 20 und 30 Prozent ausgehen, wenn diese auch ein derart engmaschiges Screening-Programm einführen. Bei früherer Erkennung können auch günstigere Therapiemethoden angewandt werden.


Die FDP-Fraktion dankt für die Vorarbeiten und hofft auf die baldige Unterbreitung einer Vorlage.


://: Das als Motion eingereichte Postulat 2009/084 wird stillschweigend überwiesen.


Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei



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