Protokoll der Landratssitzung vom 25. März 2010

Nr. 1782

Regierungsrat Jörg Krähenbühl (SVP) beantwortet die ersten vier Fragen:


1. Martin Rüegg; Inertstoffdeponien


Vergangene Woche berichteten die Medien über die Eröffnung der Inerstoffdeponie Höli in Liestal. Im letzten Jahr machte die umstrittene Zonenplanänderung für die vorgesehene Deponie beim Asphof in Rothenfluh Schlagzeilen. 2004 verabschiedete derLandrat die Festsetzung der Deponie Strickrain Sissach im Richtplan (damals noch Koordinationsplan genannt). Das Konzept für die Aushub- und Bauschuttentsorgung im Kanton Basel-Landschaft aus dem Jahre 1998 sieht zehn Teilregionen für die Entsorgung der anfallenden Stoffe vor. Der Kantonale Richtplan KRIP von 2009 nennt zwei weitere Standorte: "Eichenkeller" Reigoldswil und "Elbis Nord" Füllindsorf/Liestal. Die erwähnten Inertstoffdeponien befinden sich alle im oberen Kantonsteil in den Teilregionen 3, 5 (drei Mal) und 9.1.


Zu Frage 1: Wie sieht die Umsetzung des Konzeptes in den anderen Teilregionen aus?


Für die Teilregionen 3-9 (das sind die Bezirke Liestal, Sissach und Waldenburg) ist gemäss Konzept für die Aushub- und Bauschuttentsorgung von 1998 das benötigte Deponievolumen auch längerfristig gesichert. Bei der Aufzählung von Landrat Martin Rüegg kann noch die Inertstoffdeponie 'Bruggtal' in Bennwil/Diegten angefügt werden, die in der Teilregion 8 seit 1998 in Betrieb ist. Der Standort 'Elbis Nord' in Füllinsdorf/Liestal ist im kantonalen Richtplan 'nur' als Zwischenergebnis respektive als Nachfolgestandort der Inertstoffdeponie 'Höli' in Liestal aufgeführt.


Zu Frage 2: Wo steht der vom Landrat 2004 "mit Nachdruck" verlangte und 2009 im KRIP erwähnte Deponierstandort im Unterbaselbiet (speziell im Bezirk Arlesheim)?


Das Konzept für die Aushub- und Bauschuttentsorgung von 1998 weist für die Teilregion 2 (= Bezirk Arlesheim) eine grosse Diskrepanz zwischen anfallendem Deponiematerial (insbesondere unverschmutzter Aushub) und den in der Region effektiv vorhandenen Ablagerungsmöglichkeiten auf. Der Export von sauberem Aushub nach Frankreich und Deutschland zur Wiederauffüllung von Abbaustellen ist bis jetzt unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Allerdings sind die längerfristigen Perspektiven für den Export unsicher. Diese Unsicherheiten bezüglich der längerfristigen Entsorgungsmöglichkeiten haben bereits 1997 -2000 zu einer systematischen Standortevaluation im Bezirk Arlesheim geführt, die aber aufgrund des grossen Widerstandes bei Gemeinden, Bevölkerung und Grundeigentümern abgebrochen wurde.


Die Entsorgungssituation in der Teilregion 2 ist weiterhin unvermindert schlecht. Da sich auch in der Teilregion 10 (= Bezirk Laufen) und in den benachbarten solothurnischen Bezirken Thierstein und Dorneck längerfristige Entsorgungsengpässe abzeichnen, hat die Bau- und Umweltschutzdirektion mit den Nachbarkantonen und Vertretern der Baubranche eine Situationsanalyse vorgenommen und mögliche Lösungen diskutiert. Man hat sich geeinigt, im Laufe des Jahres 2010 eine gemeinsame Projektorganisation aufzubauen, mit dem Ziel, im Jahr 2011 eine systematische, grenzüberschreitende Standortsuche zu lancieren.


Zu Frage 3: Ist eine Überprüfung und evt. eine Überarbeitung des Konzepts erfolgt oder vorgesehen?


Das Konzept wird intern laufend aktualisiert. Insbesondere bezüglich Deponievolumen und vorhandenen Ablagerungsmöglichkeiten. Es gibt keinen Grund, vom Konzept der Entsorgung in verkehrsmässig zusammenhängenden Teilregionen abzuweichen. Wie im Konzept auf Seite 14 dargelegt, ist die Gliederung in Teilregionen dabei nicht als abschliessende Aufteilung sondern als Arbeitsgrundlage zu verstehen. Damit können Materialanfall und Deponieraumbedarf grob zugeordnet werden.


* * * * *


2. Regina Vogt und Elisabeth Augstburger: Rodung des Ergolz Ufers


Ufer von Gewässern sind wichtige Korridore für wildlebende Tiere vor allem in den Siedlungsgebieten. Es sind auch Vernetzungsachsen. Diese "Strasse" für wildlebende Tiere wurde nun durch eine Rodung des Liestaler Ergolz Ufers mit einem einzigen Eingriff abgeholzt. Es ist uns bekannt, dass die Orientierung an die Stadt Liestal erfolgt ist, doch nicht in diesem Ausmass.


Zu Frage 1: Warum hat das Tiefbauamt des Kanton Baselland, Geschäftsbereich Wasserbau, so gehandelt, obschon anders vorgesehen?


Nebst der Aufgabe als Vernetzungsachsen, müssen die Gewässer auch Hochwasser schadlos ableiten können. Alte und brüchige Bäume insbesondere entlang von Strassen und Uferwegen müssen - sobald eine Gefahr von ihnen ausgeht - entfernt werden. Die Durchforstung wurde so ausgeführt wie mit der Stadt Liestal besprochen und erläutert. Etwa 1/3 auf den Stock setzen, 1/3 auslichten und 1/3 bestehen lassen. An einer Besprechung mit der Stadt Liestal wurde darauf hingewiesen, dass es sich in erster Linie um eine Sicherheitsholzerei entlang der H2 handelt. Damit aber in den nächsten 10 Jahren keine weiteren aufwändigen Eingriffe mit Verkehrssperrungen notwendig werden, wurde gleichzeitig auch das obgenannte 1/3-Pflegekonzept des Kantons entlang der Ergolz umgesetzt.


Zu Frage 2: Hätten die leitenden Personen nicht zuerst mit dem Amt für Raumplanung, der Abteilung Natur und Landschaft, mit der Stadt Liestal oder mit der Natur- und Landschaftskommission Rücksprache nehmen müssen?


Für die Pflege der Ufergehölze auf Parzellen des Kantons ist das Tiefbauamt zuständig. Das Amt für Raumplanung kennt das 1/3-Pflegekonzept des Tiefbauamtes. Im Übrigen ein Konzept, das in vielen Kantonen umgesetzt wird. Die Stadt Liestal (Werkhof) wurde schon im November 2009 über diese Massnahmen orientiert. Zum vorgesehenen Zeitpunkt konnte die H2 auf Wunsch der Stadt (Weihnachtsmarkt) für die Sicherheitsholzerei nicht gesperrt werden. Mit dem Stadtbauamt hatte der Gewässerverwalter im Januar 2010 Kontakt und es wurde eine Besprechung vereinbart. Als Folge dieser Besprechung mit Vertretern der Stadt Liestal wurden alle Bäume markiert, die entfernt werden würden. Daraufhin gab es keinerlei Feedback.


Zu Frage 3: Wie gedenkt nun der Kanton dieses stark veränderte Ufer wieder zu retablieren? Muss man sich am Rösernbach im Bereich Goldbrunnenquartier auf Ähnliches gefasst machen?


Damit die Gewässer ihre Funktionen wahrnehmen können, sind periodisch Durchforstungen notwendig. Ausgeholzte Ufer erholen sich schnell, siehe z.B. Birs in Laufen. Beim Rösernbach ist die Ausgangslage ganz anders. Hier geht es nicht um eine Sicherheitsholzerei, sondern um einen pflegerischen Eingriff. Nebst dem Pflegeeingriff sollen einige standortfremdeTannen entfernt werden, die nicht an ein Gewässer gehören.


* * * * *


3. Kathrin Schweizer: Kantonale Velorouten


In der Basler Zeitung war zu lesen, dass der bisherige Verantwortliche für das Veloroutennetz wegen "erhöhtem Frustrationspotenzial" gekündigt hat. Die Förderung des Langsamverkehrs, wie ihn der Landrat mit dem Kantonalen Richtplan beschlossen hat, scheint nur sehr schleppend vorwärts zu gehen. Heute sind noch immer 100km des Radroutennetzes nicht erstellt.


Zu Frage 1: Werden die bisher bewilligten Gelder für die Fertigstellung des Veloroutennetzes gemäss Kantonalem Richtplan ausreichen?


Der Restkredit für die Fertigstellung der Radrouten beträgt knapp CHF 21 Mio. Für die nächsten Jahre muss sicher kein neuer Rahmenkredit eingeholt werden. Falls die Mittel nicht reichen, wird frühzeitig ein neuer Rahmenkredit beantragt.


Zu Frage 2: Wird der Zeitpunkt für die Fertigstellung per 2020 eingehalten?


Grundsätzlich wird die Planung darauf ausgerichtet, dass der Zeitpunkt eingehalten wird. Abhängig ist dies aber auch von den Projektgenehmigungen. Es erfolgt eine jährliche Priorisierung der Bedürfnisse und Projekte (Stadtnähe / Synergien mit Instandsetzungen der Strasse / Baureife etc.). Damit soll erreicht werden, dass die wichtigen Strecken (viele Velofahrer) bzw. Schwachstellen (Verkehrssicherheit kritisch) zuerst verbessert werden.


Zu Frage 3: Gibt es einen verbindlichen Plan für die Umsetzung bis 2020?


Seit der Einsetzung eines externen Gesamtprojektleiters Ende 2009 existiert ein Übersichtsplan, der die vorgesehenen Ausführungstermine bis ins Jahr 2014 aufzeigt. Bis ca. Ende 2011 sollen die Konzeptideen für die diversen Strecken ausgearbeitet werden, die als nicht ausgebaut gelten. Auf dieser Basis kann das weitere Projektierungs- und Realisierungsprogramm erstellt werden.


Zu Frage 4: Der Abgang des Zuständigen für die Velorouten ist schon länger bekannt. Wann wird seine Nachfolge bestimmt?


Die Projektleiterstelle wurde bereits einmal ausgeschrieben, leider ohne Erfolg; man erhielt keine geeigneten Bewerbungen. Sobald die Stelle besetzt ist, wird auch der Nachfolger bestimmt .


Zu Frage 5: Wann wird mit der Behebung der gut 1600 Schwachstellen gemäss Schwachstellenanalyse der kantonalen Radrouten begonnen?


Die unzähligen Schwachstellen werden in 4 verschiedene Kategorien eingeteilt von Kat. 1, ohne grossen Aufwand realisierbar (z.B. einfache Signalisations- / Wegweisungsmassnahmen) bis Kat. 4, spezielle Projekte / Beschlüsse erforderlich (Netzänderungen / Ergänzungen wie z.B. Umlegen von Routen auf eine neue Streckenführung).


Die Umsetzung einfacher Massnahmen wird im Jahr 2010 weiter geführt. Die komplexeren Kategorien bedürfen einer Projektierung.


Ein externer Gesamtprojektleiter sorgt für die Termineinhaltung und Koordination bis zur Baureife. Generell wird die Behebung der Schwachstellen parallel zum Ausbau der kantonalen Radrouten erfolgen .


Zu Frage 6: Wie werden diese Arbeiten finanziert?


Die Behebung der Schwachstellen wird über das Budget bzw. den Kredit der Radrouten finanziert. Bei einzelnen, aufwändigen Objekten (z.B. neue Unterführung erforderlich) ist auch eine Finanzierung über eine separate Landratsvorlage denkbar; insbesondere in Zusammenhang mit weiteren Massnahmen, die nicht mit den Radrouten in Zusammenhang stehen.


* * * * *


4. Christine Gorrengourt: Sonnenkollektoren in der Kernzone


Der LR hat im Nov. 2007 zwei Motionen in oben angeführter Sache überwiesen. Da im Rahmen des Energiepakets vor allem auch die Dächer von Altbauten energetisch saniert werden sollen, ist das Thema von Sonnenkollektoren in Kernzonen aktueller denn je.


Frage 1: Wann wird die Vorlage der Regierung zu den Motionen: «Solaranlagen aufs Dach - auch in Kernzonen» und «Solarenergie im Baugesetz fördern statt verhindern» endlich an den Landrat überwiesen?


Die Regierung hat in dieser Angelegenheit im Sommer 2009 bekanntlich einen Vorschlag in Vernehmlassung gebracht. Erwartungsgemäss ging dieser Vorschlag den einen zu weit und den anderen zu wenig weit. Inzwischen wurde - wie in der Vernehmlassung vehement gefordert - zusammen mit dem VBLG und Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern eine Methodik entworfen, nach der die Zulässigkeit und Eingliederung von Solaranlagen von Gemeinde zu Gemeinde differenziert festgelegt werden kann. Diese Methodik wird jetzt mit dem VBLG und Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern an ausgewählten, ausserkantonalen Gemeinden auf ihre Praxistauglichkeit ausgetestet, gegebenenfalls optimiert und die Vernehmlassungsvorlage bis im Frühjahr 2011 überarbeitet.


Zu Frage 2: Was wird den Bauherren kommuniziert, wenn sie in der Kernzone ein Baugesuch für ein neues Dach mit Warmwasserkollektoren eingeben?


Den Bauherrschaften wird kommuniziert, dass im Moment eine Vorlage zur Bewilligungspraxis von Solaranlagen in Kernzonen in Bearbeitung ist. Bis zum Inkrafttreten einer neuen Regelung wird das bisherige Recht angewendet .


Zu Frage 3: Findet es der Regierungsrat zumutbar in ein energetisch neu saniertes Dach nach einem oder zwei Jahren mit nachträglich hohen Zusatzkosten Kollektoren zu realisieren?


Die Bauherrschaft kann den Zeitpunkt und den Ablauf von energietechnischen Massnahmen selber festlegen. Insofern kann sie auch selber darüber entscheiden, ob sie mit Sanierungsmassnahmen zuwarten will, bis die künftigen Rahmenbedingungen in Sachen Solaranlagen in Kernzonen klar sind oder ob sie Sanierungsmassnahmen bereits jetzt in Gang setzt und allfällige Zusatzkosten für den nachträglichen Einbau in Kauf nehmen will. Es ist anzufügen, dass die Auszahlung der vom Kanton unterstützten Sanierungsmassnahmen neu geregelt wurde. Früher musste eine Sanierung immer ganz abgeschlossen sein, bis man eine Rückvergütung erhielt. Heute kann der Grundeigentümer die Sanierung selbständig etappieren und jedes einzelne Projekt separat abrechnen.


Christine Gorrengourt (CVP) bedankt sich für die Ausführungen und stellt folgende


Zusatzfrage: Werden aber nicht durch die nach wie vor sehr restriktive Auslegung des jetzigen Gesetzes gerade die Gemeinden überdurchschnittlich gestraft, die bis jetzt ihre Ortskerne mit relativ grossen Kernzonen vor unschönen Neubauten geschützt haben?


Laut Regierungsrat Jörg Krähenbühl (SVP) entscheiden die Gemeinden über die Grösse der Kernzonen; der Kanton hat diesbezüglich kein Gewicht. Will nun die Gemeinde Sissach die Kernzone verkleinern, so kann dies überprüft werden.


Keine weitere Zusatzfrage


* * * * *


5. H.J. Ringgenberg: Hanfmesse CANNATRADE


Vom 16. - 18.4.10 findet in Basel erstmals die internationale Hanfmesse CannaTrade statt. Bisher hatte sie ihren Standort in Bern.


Die Fragen werden von Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) beantwortet: Vorweg muss richtig gestellt werden, dass die Hanfmesse CannaTrade letztes Jahr zum ersten Mal in Basel statt, davor während 8 Jahren in Bern.


Zu Frage 1: Wie beurteilt die Regierung die Seriosität dieser als "Kiffermesse" bekannten Messe ?


Die Baselbieter Regierung hat keine Informationen darüber, ob sich die Messe in Bern einen zweifelhaften Ruf eingehandelt hat.


Zu Frage 2: Wie reagierte die Regierung auf die Intervention der Vereinigung "Eltern gegen Drogen", die diese Messe verbieten wollte ?


Bei der Baselbieter Regierung sind keine direkten Interventionen der Vereinigung Eltern gegen Drogen eingegangen. Im letzten Jahr erhielt die Sicherheitsdirektorin eine Kopie einer an das Sicherheitsdepartement Basel-Stadt gerichteten Einsprache gegen die Messe. Dieses Jahr ging die Kopie eines Briefs bei ihr ein, welcher an die Sozialministerin von Baden-Württemberg und an den Bürgermeister von Mulhouse gerichtet war; darin geht es um die Zollkontrolle. Bei der Regierung selbst sind nie direkte Interventionen dieser Vereinigung eingegangen.


Zur letztjährigen Einsprache zuhanden Sicherheitsdepartement BS: Die Kantonspolizei BS teilte der Vereinigung am 14. April mit, dass für die Messe keine Bewilligung erforderlich ist und daher auch die Durchführung nicht verboten werden kann. Es wurde aber fest gehalten, dem Veranstalter seien aufgrund des Betäubungsmittelgesetzes klare Auflagen betreffend Kinder- und Jugendschutz gemacht worden; kein Konsum von Hanfprodukten, kein Verkauf von Hanf zur Betäubungsmittelgewinnung.


Zu Frage 3: Schadet diese Messe nicht dem Ansehen des Messeplatzes Basel ?


Solange bei der Durchführung der Messe für die Einhaltung der Gesetz gesorgt ist, dürfte sich für den Messeplatz Basel kein Imageschaden ergeben. Gemäss Aussagen der Messe Schweiz handelt es sich zudem um eine unbedeutende Veranstaltung.


Zu Frage 4: Wie wird in Bezug auf den Zutritt der Kinder- und Jugendschutz gewährleistet ?


Das Justiz- und Sicherheitsdepartement Basel-Stadt hat die Bewilligung für die CannaTrade 2009 mit Auflagen erteilt. Personen unter 18 Jahren hatten allein keinen Zutritt, sondern nur in Begleitung von Erwachsenen. Die Messe führte rigorose Ausweiskontrollen durch. Das Messezollamt hat die Stände der ausländischen Aussteller kontrolliert. Die Aussteller hatten die Auflage erhalten, dass keine verbotenen Waren verkauft noch konsumiert werden dürfen. Die Polizei war in Uniform und zivil präsent und kontrollierte stichprobenartig, ob keine Drogen verkauft werden. Auch in der Umgebung der Messe wurden polizeiliche Kontrollen durchgeführt. Nach Angaben aus Basel -Stadt verlief die Messe ruhig. Die Basler Staatsanwaltschaft hat zwei Personen wegen Cannabis-Konsum verzeigt und in einem Fall Hanfsamen beschlagnahmt, die in der Schweiz nicht zugelassen sind.


Zu Frage 5: Soll diese Messe nun regelmässig in Basel stattfinden?


Der Kanton BL hat keine Informationen darüber, ob die Messe auch im nächsten Jahr wieder durchgeführt wird. Der Entscheid über die Planung und Durchführung ist Sache der Messe Schweiz. Diese muss selbstverständlich dafür besorgt sein, dass die Auflagen des Justiz- und Sicherheitsdepartements Basel-Stadt eingehalten werden.


Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) bedankt sich vorerst für die Beantwortung der Fragen, ist aber der Ansicht dass insbesondere Frage 1 nur sehr rudimentär beantworte wurde, und zwar in Bezug auf den Standort Basel...


Hanspeter Frey (FDP) bittet um eine Zusatzfrage und nicht um eine Wertung der Antwort.


Die Zusatzfrage , so Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP), lautet: Warum gilt beim Zutritt zur CannaTrade - die im Übrigen ja in Deutschland und Frankreich verboten ist - eine Alterslimite von 18 Jahren, wenn es sich offensichtlich um eine sehr harmlose Messe handelt, die keinen Anlass zu irgend welchen Beanstandungen gibt in Bezug auf den Handel von Cannabis, und warum ist dann auch ein Polizeiaufgebot nötig und nicht einfach eine Securitas-bewachung?


Wie schon gesagt, der Erlass von Auflagen und Bedingungen ist Sache von Basel-Stadt, antwortet Sabine Pegoraro (FDP). Es ist anzunehmen, dass aufgrund des Jugendschutzes eine Alterslimite von 18 Jahren gesetzt wurde. Und um zu verhindern, dass gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen wird, wurden logischerweise von der Polizei Kontrollen vorgenommen.


://: Damit sind alle Fragen beantwortet.


Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei



Back to Top