Protokoll der Landratssitzung vom 25. März 2010

Nr. 1768

2010/121
Dringliche Motion von Patrick Schäfli vom 25. März 2010: Stopp dem totalen Überwachungs-Radar-Staat auf der Strasse


Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) begründet die Ablehnung der Dringlichkeit durch den Regierungsrat damit, dass die Nationalstrassen und damit auch die Anlagen auf den Nationalstrassen im Eigentum des Bundes stehen. Für den Entscheid, ob zu Testzwecken Abschnittsgeschwindigkeitskontrollen eingeführt werden sollen, sei allein der Bund zuständig, die Kantone verfügen diesbezüglich über keine Entscheidbefugnisse. Voraussichtlich nächste Woche werden die zuständigen Stellen des Kantons durch einen Vertreter des Bundesamtes für das Strassenwesen über die beabsichtigte Abschnittsgeschwindigkeitskontrolle (AGK) im Arisdorftunnel informiert.


Einzelheiten seien heute noch keine bekannt und es wäre daher unsinnig, den Regierungsrat heute mit einer Motion zu verpflichten, sich gegen einen Test für die AGK im Arisdorftunnel einzusetzen, obwohl weder das Projekt noch das Messverfahren oder andere wichtige Einzelheiten bekannt sind. Vor allem betreffe dies auch die Behauptung in der Motion, der Datenschutz und die Privatsphäre der Automobilisten würden verletzt und es gebe keine Rechtsgrundlage für die AGK. Sabine Pegoraro zeigt sich überzeugt davon, dass das Bundesamt sämtliche Fragen seriös geklärt habe und diese auch beantworten kann.


Sabine Pegoraro bittet angesichts der heute noch nicht bekannten Einzelheiten darum, die Dringlichkeit abzulehnen. Bis die Motion auf dem üblichen Weg traktandiert werde, seien dann die entsprechenden Informationen bekannt und eine seriöse Diskussion könne geführt werden.


Für Patrick Schäfli (FDP) ist klar, dass die Autobahnen in der Zuständigkeit des Bundes liegen. Die Regierung hätte jedoch die Möglichkeit, sich gegen die Tests und eine allfällige künftige Einführung der AGK einzusetzen. Eine dringliche Behandlung seiner Motion mache daher sehr wohl Sinn. Andere Kantone (beispielsweise Zürich mit Unterstützung durch die Grünen) haben sich bereits gegen den Radarüberwachungsstaat eingesetzt. Der Landrat sollte der Dringlichkeit zustimmen, denn es könne nicht sein, dass man sich erst nach dem Start der Tests darüber unterhalte, ob und wie diese zu stoppen seien.


Thomas de Courten (SVP) stimmt der Dringlichkeit im Namen der SVP-Fraktion zu, dies umso mehr, als der Landrat das Projekt, als es noch in kantonaler Hoheit lag, klar ablehnte. Wenn die zuständige Regierungsrätin heute keinerlei Informationen über ein Projekt besitze, welches auf unserem Kantonsgebiet realisiert werde, sei es dringend, sich dieses Themas anzunehmen.


://: Mit 32:43 Stimmen wird die Dringlichkeit der Motion abgelehnt.


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei


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2010/122
Dringliche Interpellation von Martin Rüegg vom 25. März 2010: Region Nordwestschweiz im Abseits


Landratspräsident Hanspeter Frey (FDP) gibt bekannt, die Regierung sei bereit, diese Interpellation dringlich zu beantworten.


Urs Hess (SVP) ist der Ansicht, diese Fragen müssten nicht unbedingt heute Nachmittag beantwortet werden. Die SVP-Fraktion werde sich daher gegen die Dringlichkeit aussprechen.


Regierungsrat Jörg Krähenbühl (SVP) erachtet die Interpellation nicht unbedingt als dringlich, jedoch als sehr aktuell. Aus diesem Grund wäre er bereit, die Dringlichkeit zu gewähren. Er bittet den Landrat um Zustimmung zur Dringlichkeit, denn er möchte gerne darüber berichten, welche weiteren Schritte nun geplant seien.


://: Mit 60 Ja-Stimmen gibt der Landrat der Dringlichkeit statt (2/3-Quorum bei 79 Anwesenden: 53 Stimmen).


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei



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