Protokoll der Landratssitzung vom 25. März 2010
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2009-350 vom 1. Dezember 2009 Vorlage: Kantonale Psychiatrische Dienste Basel-Landschaft Aufstockung Büro- und Werkstattgebäude der Kantonalen Psychiatrischen Klinik (Haus C) um ein Geschoss - Bericht der Bau- und Planungskommission vom 2. März 2010 - Beschluss des Landrats vom 25. März 2010: < beschlossen > || Landratsbeschluss |
Kommissionspräsident Rolf Richterich (FDP) schickt voraus, das Geschäft habe der Bau- und Planungskommission (BPK) erstmals die Kantonalen Psychiatrischen Dienste (KPD) näher gebracht und vor Augen geführt, wie deren Zukunft und deren Bedarf aussehen. Die BPK stellte fest, dass sich nicht nur im Bereich der Akutspitäler, sondern auch bei den psychiatrischen Diensten ein Wandel abzeichnet - weg von der stationären Behandlung hin zur ambulanten Behandlung. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass die Ärzte und das Pflegepersonal über genügend Räumlichkeiten verfügen. Aufgrund des erwähnten Wandels ist in relativ kurzer Zeit seit Erstellen des Verwaltungsgebäudes ein neuer Bedarf entstanden. Der Neubau war von Anfang an so konzipiert gewesen, dass später eine Erweiterung um ein neues Stockwerk möglich sein würde. Natürlich ist die Frage aufgetreten, ob das zusätzliche Stockwerk ausreichen wird oder ob sich in sechs bis sieben Jahren bereits ein neuer Bedarf abzeichnet. Die KPD-Leitung konnte der Kommission darlegen, dass die Ressourcen für längere Zeit genügen dürften. Zudem wurde ausgeführt, dass in den ganzen KPD ein gewisser Sanierungsbedarf besteht und nächstens eine entsprechende Vorlage unterbreitet werden soll.
Zu Diskussionen haben die Kosten im Zusammenhang mit dem Neubau geführt. Diese lassen sich entweder vergleichen mit den Kosten für Gebäude, die ähnlich strukturiert sind, oder mit den Kosten des ursprünglichen Gebäudes. In der Frage, ob der Bau zu teuer sei oder nicht, herrschte Uneinigkeit. Tatsache ist, dass es sich hier nicht um ein Projekt des Hochbauamtes, sondern der KPD selber handelt, da diese eine eigenständige Anstalt ist. Es ist in diesem Zusammenhang die Frage aufgetreten, ob die KPD die gleichen Standards und Benchmarks haben wie das Hochbauamt. Die Aussage war, dass wohl nicht die gleiche Breite an Benchmarks besteht, sondern dass vielmehr im Rahmen der Benchmarks, die bereits dem ursprünglichen Bau zugrunde lagen, nun weitergebaut werden soll. Das ist eine Folge der Selbständigkeit der Kantonsspitäler, also auch der KPD.
Eine grössere Diskussion ergab sich im Zusammenhang mit dem Energie-Standard. Der ursprüngliche Bau ist noch relativ neu, erfüllt aber den Minergie-Standard noch nicht. In der Frage, ob das neue Stockwerk Minergie-Standard aufweisen soll, konnte eine fast salomonische Lösung gefunden werden, indem im Rahmen des beantragten Kredites die verschärften Energie-Richtlinien, die seit 2009 in Kraft sind, freiwillig - die Baubewilligung umfasst diese noch nicht - eingehalten werden sollen. Es hat den meisten Kommissionsmitgliedern nicht eingeleuchtet, dass der Minergie-Standard nur für ein Stockwerk umgesetzt werden soll.
Ein Teilaspekt war die Installation eines Fassadenreinigungsliftes, welche hinterfragt worden ist. Daran lässt sich erkennen, dass BPK tatsächlich nicht nur eine Planungskommission, sondern eben auch eine Baukommission ist.
Die BPK empfiehlt mit 10:0 Stimmen, gemäss dem Antrag des Regierungsrates zu beschliessen.
Laut Kathrin Schweizer (SP) ist die Aufstockung des Büro- und Werkstattgebäudes notwendig, weil die Leistungen der Klinik massiv zugenommen haben. Es ist wohl unbestritten, dass weiterhin eine adäquate psychiatrische Versorgung gewährleistet sein soll, weshalb die SP dem Verpflichtungskredit zustimmt.
Es wird sich wohl nicht um die letzte Vorlage handeln, bei der es um Ausbauten im Bereich der Psychiatrischen Dienste geht. Bereits ist angekündigt worden, dass ein Gesamtkonzept erstellt wird, bevor weitere Sanierungen getätigt werden. Danach will die VGD dem Landrat bewusst gestaffelt verschiedene Bauprojekte vorlegen, um den Investitionsbedarf auf mehrere Jahre zu verteilen. Die SP erwartet, dass die vorberatenden Kommissionen von diesem Gesamtkonzept Kenntnis haben, bevor weitere Bauvorhaben geplant haben.
Persönlich zeigt Kathrin Schweizer sich enttäuscht, dass die Aufstockung nicht dem höchsten Energie-Standard entspricht. Es wird nicht Minergie P-Standard und nicht einmal Minergie-Standard angestrebt. Es ist klar, dass die regierungsrätlichen Beschlüsse zur Energiestrategie nicht nur für die BUD, sondern für alle Betriebe im Kanton gelten, die der Aufsicht des Landrates unterstehen.
Gerade im Bereich der Psychiatrie sollte ein hoher Energie-Standard auf einfache Weise eingehalten werden können, da es keiner spezieller Räumlichkeiten - wie etwa Operationssäle - bedarf. Die SP-Fraktion stimmt der Vorlage zu.
Urs Hess (SVP) schickt voraus, seine Fraktion könne der Vorlage im Allgemeinen zustimmen. Allerdings hat sie verschiedene Punkte anzubringen:
Die Vorlage trägt nicht den Stempel der Baudirektion. Auch erfüllt sie nicht den Standard, der eigentlich bei einer Vorlage verlangt wird, indem zunächst eine grundlegende Abklärung getroffen wird. Daraus wird ersichtlich, dass die Kräfte auf den einzelnen Direktionen besser gebündelt werden sollten.
Die SVP hat die Notwendigkeit dieser Erweiterung aber eingesehen, obwohl das versprochene Gesamtkonzept noch gar nicht vorhanden ist. Selbstverständlich hat die SVP sich auch daran gestört, dass die Gebäudekosten sehr hoch sind, obwohl kein Minergie-Standard angestrebt wird. Sie ist der Auffassung, dass das Gebäude auch bei Minderkosten von Fr. 200 bis Fr. 300 pro Kubikmeter realisiert werden könnte.
Dem Gesundheitsdirektor möchte die SVP mit auf den Weg geben, er möge bei Bauvorlagen die Standards einhalten, wie das Hochbauamt sie bereits kennt.
Romy Anderegg (FDP) gibt sich überzeugt, dass die Kantonale Psychiatrische Klinik um ein Stockwerk erweitert werden muss. Das Gebäude ist so konzipiert, dass ein weiteres Geschoss kein Problem darstellt. Die stark zunehmenden Patientenzahlen im ambulanten Bereich bedingen diese Aufstockung viel früher als vorgesehen. Im neuen Geschoss werden relativ dicht viele kleinflächige Räume erstellt, welche die fehlenden Büros und Besprechungszimmer ersetzen können.
Der FDP-Fraktion ist es ein Anliegen, dass das Geschoss nach den heute gültigen - erhöhten - Anforderungen bezüglich Wärmedämmwerte erstellt wird. Wenn aber das ursprüngliche zweistöckige Gebäude den Minergie-Standard nicht erfüllt, ergibt es keinen Sinn, das zusätzliche Stockwerk gemäss den Minergie- bzw. Minergie P-Vorgaben zu erstellen. Die FDP-Fraktion ist mehrheitlich für die Aufstockung.
Wie Felix Keller (CVP) feststellt, ist mit Weitsicht bereits bei der Planung des Bürotraktes angenommen worden, dass die Räumlichkeiten des Neubaus vermutlich nicht ausreichen würden. Bereits damals ist eine mögliche Aufstockung des Gebäudes eingeplant worden. Dass nun bereits nach fünf Jahren die Kapazitäten nicht mehr ausreichen, erscheint gar schnell. Es ist zu fragen, ob die Zunahme der Patientenzahlen innert der letzten vier Jahre um fast 30% ein Abbild unserer Gesellschaft ist. Die Entwicklung macht Angst. Es ist klar, dass die Patienten betreut werden müssen und dass dafür der Personalbestand aufgestockt werden muss. Es braucht weitere Büros und Therapieräume.
Wenn beim ursprünglichen Bau eine Aufstockung bereits in Betracht gezogen worden ist, so ist es auch sinnvoll, diese Vorinvestitionen nun einzulösen, wenn der Bedarf gegeben ist. Alternativen in Form von Provisorien oder eher Providurien ergeben keinen Sinn und dürften kaum kostengünstiger sein.
Das Projekt hat einen kleinen Schönheitsfehler: Es entspricht nicht dem Minergie-Standard. Allerdings ist klar, dass es unwirtschaftlich ist, das ganze Haus nun von Grund auf Minergie-Standard trimmen zu wollen, denn es ist davon auszugehen, dass es den Minergie-Standard mittlerweile wohl schon zu 80% erfüllt.
Aufgrund der Tatsache, dass der ursprüngliche Bau nur fünf Jahre alt ist und bereits hohen energetischen Anforderungen gerecht wird, dürfte die Energieeffizienz nur noch wenig gesteigert werden. Das Geld, das zusätzlich dafür aufgewendet werden müsste, wäre daher schlecht investiert. Es sollte eher bei anderen Bauten investiert werden, wo mehr herauszuholen ist.
Die CVP/EVP-Fraktion wird der Kreditvorlage zustimmen.
Isaac Reber (Grüne) stellt fest, die Notwendigkeit zur Aufstockung des ursprünglichen Baus sei schnell eingetreten. Es ergibt aus seiner Sicht keinen Sinn, das neue Stockwerk nach Minergie-Standard zu bauen oder das nur wenige Jahre alte Gebäude gesamthaft nachzurüsten. Der Entscheid der Kommission, wonach der Standard so belassen werden soll - dies einzig mit der Auflage, dass nach den im Jahre 2009 verschärften Vorschriften bezüglich Hüllenqualität gebaut werden soll -, war demnach richtig. Der Staat als öffentliche Hand sollte in dieser Hinsicht mit gutem Beispiel vorangehen und stets nach den neuesten Standards bauen. Von der Energieseite her ist das Vorgehen für die Grünen stimmig. Aus Effizienzgründen sollte das Geld nicht eingesetzt werden, um Gebäude, die energetisch bereits einen guten Standard haben, noch geringfügig zu verbessern. Vielmehr sollte das Geld in kantonale Gebäude investiert werden - als Beispiel sei das Ebenrain-Gebäude genannt -, wo hinsichtlich Energieeffizienz viel herausgeholt werden kann.
Was den Bedarf angeht, so erscheint es heute als Fehler, dass man damals von der Kommission, welche für die Nutzerseite zuständig ist, keinen Mitbericht hat erstellen lassen. In der Fraktion bestehen Zweifel, ob der Bedarf wirklich nachgewiesen ist. Wenn die öffentlichen Mittel effizient und sparsam eingesetzt werden sollen, so ist es unerlässlich, dafür zu sorgen, dass die Nutzerbedürfnisse gut und sauber kontrolliert werden. Die Bedarfsfrage führt dazu, dass ein Teil der Fraktion der Vorlage nicht zustimmen kann.
Regierungsrat Peter Zwick (CVP) dankt für die gute Aufnahme der Vorlage, auch im Namen der Patientinnen und Patienten der Psychiatrischen Klinik. In der Psychiatrischen Klinik beträgt die Belegung teilweise über 100% - sei es im ambulanten oder im stationären Bereich.
Angesichts der strapazierten Finanzen des Kantons versucht die Gesundheitsdirektion, die Finanzen in kleinen Teilsegmenten über mehrere Jahre stabil zu halten. Sie sieht vor, ein Gesamtkonzept für die KPD vorzulegen, denn es handelt sich um jenes Spital, welches am meisten einzelne Häuser umfasst. Um der Gesundheitsdirektion nicht «Salami-Taktik» vorwerfen zu können, wird diese mit dem Konzept aufzeigen, was bis ins Jahr 2020 für die Häuser auf dem Gelände der KPD geplant ist. Über jede einzelne Investition wird der Landrat abstimmen können. Wesentlich ist es, die Fakten auf den Tisch zu legen und aufzuzeigen, um welchen Geldbetrag es bei dieser Sanierung geht. Obwohl die Baubewilligung für die Aufstockung vorliegt, ist die Gesundheitsdirektion bereit, die heute gültigen Standards beim Neubau anzuwenden.
Mit der Aufstockung werden Büroräume im Hauptgebäude zu Behandlungsräumen umfunktioniert, und es werden Büroräume im Verwaltungsgebäude geschaffen. Den Ärzten stehen Rollcontainer zur Verfügung, was es ihnen erlaubt, freie Büros zu benutzen. Das führt dazu, dass bis zu zehn Personen das gleiche Büro benutzen können, was äusserst effizient ist.
Urs Hess hat den Standard der ganzen Vorlage bemängelt. Ihm ist zu entgegnen, dass die Spitäler keine neuen Häuser bauen können, sondern lediglich für den Unterhalt und für kleine Aufstockungen verantwortlich sind. Für den Bau neuer Häuser ist die Baudirektion zuständig. Allerdings ist es so, dass die Vorlage nicht direkt, sondern via Hochbauamt zur Kommission gelangt ist.
Keine weiteren Wortbegehren.
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- Detailberatung
Titel und Ingress keine Wortbegehren
Ziffern 1 bis 3 keine Wortbegehren
- Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
://: Der Landrat stimmt der Aufstockung des Büro- und Werkstattgebäudes der Kantonalen Psychiatrischen Klinik (Haus C) um ein Geschoss mit 68:2 Stimmen bei einer Enthaltung zu. [ Namenliste ]
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Landratsbeschluss
über die Aufstockung des Büro- und Werkstattgebäudes der Kantonalen Psychiatrischen Klinik (Haus C) um ein Geschoss
vom 25. März 2010
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
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Für die Aufstockung des Büro- und Werkstattgebäudes der Kantonalen Psychiatrischen Klinik (Haus C), Bienentalstrasse 3, 4410 Liestal, um ein Geschoss wird ein Verpflichtungskredit von CHF 2'667'350 (inkl. MWST von zur Zeit 7,6%; Kostengenauigkeit + 15%) bewilligt.
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2.
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Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis vom 1. April 2009 (Baukostenindex Hochbau Nordwestschweiz = 118.3 Punkte / Basis Okt 1998 = 100) des Kredites unter Ziffer 1 werden mitbewilligt und sind in der Abrechnung nachzuweisen.
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3.
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Ziffer 1 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31, Absatz 1, Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Abstimmung.
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Für das Protokoll:
Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei
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