Protokoll der Landratssitzung vom 25. März 2010

Nr. 1767

Kommissionspräsident Rolf Richterich (FDP) macht darauf aufmerksam, dass das Postulat 2005/061 bereits im Jahr 2008 im Landrat traktandiert war. Die Bau- und Planungskommission war damals unzufrieden mit der Beantwortung des Postulats und der Landrat liess dieses in der Folge noch stehen. Die nun vorliegende Vorlage 2009/386 stiess bei der Kommission durchaus auf Zustimmung.


Es fand primär ein Vergleich mit anderen Kantonen (15 Stück) statt und die Situation zeige sich für das Baselbiet nicht in allen Punkten als sehr befriedigend. Um eine Verbesserung zu erreichen, wurde bereits das Aktuariat vom Regierungsrat bis Ende 2011 befristet erhöht. Weiter sollen auch die Verfahrenskosten noch einmal untersucht werden. Hier bestünde beispielsweise die Möglichkeit, eine Augenschein-Gebühr oder eine Kostenvorschusspflicht einzuführen. Ob eine Entscheideröffnung mittels Dispositiv eine Verfahrensbeschleunigung bewirken würde, sei nicht sicher. Letztlich muss bei den vorgeschlagenen Massnahmen auch zwischen effektiver Beschleunigung und einer Verhinderung der Anzahl Fälle unterschieden werden.


Seitens der Baurekurskommission wurde immer wieder ins Feld geführt, dass die im Gesetz festgeschriebenen drei Monate Dauer für ein Verfahren bei Baurekursen praktisch ausgeschlossen seien, wenn man schon nur mit allen Parteien einen Termin (Begehung, Verhandlungsführung) finden müsse. Eine Frist von drei Monaten werde mit wenigen Ausnahmen praktisch nirgends in der Schweiz erreicht.


Überlegungen gingen auch dahin, im ganzen Verfahren eine Instanz zu streichen und so eine Beschleunigung zu erreichen. Es bestehen heute verschiedenen Ebenen (Bauinspektorat, Baurekurskommission und Kantonsgericht), jedoch wäre es nur möglich, die Baurekurskommission zu streichen, und dies mache tatsächlich keinen Sinn. Auf die jährlich rund 3'000 Entscheide des Bauinspektorats entfallen rund 100 bis 120 Rekurse, von denen schliesslich 1/10 am Kantonsgericht landen. Eine Mehrbelastung des Kantonsgerichts durch die Streichung der Baurekurskommission würde weder die Verfahren beschleunigen noch verbessern.


Es seien, wie im Bericht ausgeführt, gewisse Verbesserungsmassnahmen vorgesehen und die Bau- und Planungskommission beschloss, den Bericht zu den Auswirkungen der Erhöhung des Aktuariats abzuwarten, bevor allenfalls weitere Vorstösse formuliert würden.


Die Bau- und Planungskommission beschloss mit 12:0 Stimmen (ein Mitglied der Baurekurskommission begab sich in den Ausstand), dem Landrat zu empfehlen, das Postulat 2005/061 als erfüllt abzuschreiben.


Landratspräsident Hanspeter Frey (FDP) unterbricht die Beratung des Geschäfts an dieser Stelle. Sie wird am Nachmittag fortgeführt.


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei


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[Fortsetzung der Beratung am Nachmittag:]


Fortsetzung


Nr. 1783


Martin Rüegg (SP): Baurekurse sind meistens etwas Lästiges, sie bringen viel Ärger und zudem Kosten. Der Bericht gebe einen sehr guten Einblick in eine wohl für viele sehr komplexe Materie. Warum hat Urs Hintermann das Postulat 2005 eingereicht? Vielleicht erinnern sich einige dunkel daran, dass 2005 die Wellen aufgrund der Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts ziemlich hoch gingen. Das eigentliche Problem, nämlich die viel zahlreicheren und lange andauernden Einspracheverfahren von Privaten sollten in diesem Zusammenhang aufgegriffen werden - und das ist auch ein Verdienst des Postulanten.


Verlangt wurde ein Bericht, der die maximale Verfahrensdauer und die Straffung des Instanzenweges aufzeigen sollte mit dem Ziel, ein gutes Investitionsklima und Arbeitsplätze zu schaffen, die letztendlich auch zu höheren Steuereinnahmen führen sollten. Die Diskussion in der Kommission zeigte sehr rasch, dass die Erfüllung des Anliegens in etwa der Quadratur des Kreises gleich kommt. Zum Punkt der Verfahrensdauer gibt es im Raumplanungs- und Baugesetz einen Anhaltspunkt - die drei Monate - und es stellt sich tatsächlich die Frage, wie realistisch diese drei Monate sind, und ob hier nicht eine Anpassung an die Realität erfolgen sollte, indem die Dauer bei einer ersten Revision auf sechs Monate o.Ä. korrigiert wird. Man erkannte rasch, dass es sicherlich nicht einfach wäre, das Delta von drei Monaten zu halbieren.


Zum zweiten Punkt einer Straffung des Instanzenwegs: Dies ist theoretisch nur mit der Streichung einer der drei Instanzen möglich, wie das Beispiel aus anderen Kantonen gezeigt hat. Weil dies im Kanton BL aber nur eines der beiden Fachgremien sein könnte, nämlich das Bauinspektorat oder die Baurekurskommission - und vermutlich eben letztere - stellt sich natürlich die Frage, ob das Verfahren dadurch nicht an Qualität verlieren würde und die Verkürzung nur eine scheinbare wäre. Denn wenn davon auszugehen ist, dass das Gericht zur Stützung seines Entscheids ohnehin eine Expertise einholen muss, ist unter dem Strich wahrscheinlich gar nichts gewonnen.


Bleibt also zu diskutieren, ob die Frage des Postulanten die richtige war. Die Verfahrensdauer scheint nicht wirklich verkürzt werden zu können, aber dem Staat blieben wenigstens viel Geld und Ärger erspart, wenn er die Massnahmen ergreifen würde, die zu weniger Einsprachen von Privaten führen. Hier sieht die SP-Fraktion durchaus Spielraum, indem beispielsweise Verfahrenskosten erhöht oder eine Kostenvorschusspflicht eingeführt wird. Die SP-Fraktion steht hinter den in der Vorlage gemachten Empfehlungen, die Entwicklung weiter zu verfolgen und nach Vorliegen des nächsten Berichts Anfang 2012 das Thema erneut aufzugreifen und eventuell dann mit gesetzgeberischen Massnahmen zu begleiteten. Die SP ist mit der Abschreibung des Postulats Hintermann einverstanden.


Gerhard Hasler (SVP) macht es kurz: Die SVP-Fraktion ist einverstanden mit der Abschreibung des Postulats.


Romy Anderegg (FDP): Die Frage, ob man die Verfahren bei Rekursen beschleunigen kann, hat die Baurekurskommission versucht zu beantworten. Sie verglich die Abklärungen (Verfahrensdauer, Geschäftslast und Verfahrenskosten) mit andern Kantonen. Die Verfahrensdauer der BRK BL beträgt im Durchschnitt 4 bis 6 Monate und liegt im Mittelfeld von 15 untersuchten Kantonen. Die Geschäftslast ist mit andern Kantonen durchaus vergleichbar. Das Aktuariat ist aber schon seit Langem personell unterbesetzt. Deshalb wurde vor zwei Jahren eine weitere juristische Stelle vorübergehend geschaffen. Die Verfahrenskosten sind im Kanton BL relativ niedrig. Es besteht ein berechtigter Nachholbedarf, und dieser ist gemäss Gesetzesgrundlage auch machbar. Möglicherweise würde es von einem Rekurs abschrecken, wenn man neben einer Entscheidungsgebühr auch eine Augenscheingebühr einführte. Vorerst soll aber die Entwicklung in Zusammenhang mit der Stellenaufstockung sowie der Bericht der BRK abgewartet werden. Die FDP ist für Abschreibung des Postulats.


Laut Felix Keller (CVP) hat die Beantwortung des Postulats klar aufgezeigt, dass die Problematik im Milizsystem liegt - und auch Rolf Richterich habe es angetönt. Eine Effizienzsteigerung der Rekursbehandlung kann nicht nur durch eine Personalaufstockung in der Verwaltung erreicht werden, sondern die Problematik liegt grundsätzlich bei der Verfügbarkeit der Kommissionsmitglieder. Die CVP-/EVP-Fraktion möchte aber an der Institution festhalten und strebt auch nicht eine massive Gebührenerhöhung an. Es darf nicht sein, dass sich ein Normalbürger einen berechtigten Rekurs nicht mehr leisten kann und nur noch finanzstarke Investoren bei der Rekurskommission ihre Interessen vertreten können. Obwohl das natürlich weiterhin sehr unbefriedigend ist - auch er selbst wartet mittlerweile bereits seit 5 Monaten auf einen Entscheid des Rekurskommission - kann die CVP-/EVP- der Abschreibung zustimmen, im Wissen darum, dass die Baudirektion in dieser Hinsicht Lösungen anstrebt.


Isaac Reber (Grüne) und die Grünen finden es richtig, ein Auge auf die Verfahrensdauer zu halten. Man ist aber zufrieden mit der regierungsrätlichen Antwort und wartet den Bericht ab. Die Grüne Fraktion ist mit der Postulatsabschreibung einverstanden.


Keine weiteren Wortbegehren


Landratspräsident Hanspeter Frey (FDP) informiert, dass aufgrund des Teilausfalls der elektronischen Abstimmungsanlage Kathrin Schweizer und Bruno Baumann mit je einer grünen und roten Karte ausgestattet werden, um von Hand abstimmen zu können.


://: Der Landrat stimmt der Abschreibung des Postulats Hintermann ( 2005/061 ) mit 68 : 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei



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