Protokoll der Landratssitzung vom 25. März 2010
|
13
2009-354 vom 8. Dezember 2009 Vorlage: Übertragung der Liegenschaft Parzelle 494, GB Augst, Polizeiposten, Hauptstrasse 33 und 33a, vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen - Bericht der Finanzkommission vom 10. März 2010 - Beschluss des Landrats vom 25. März 2010: < beschlossen > || Landratsbeschluss |
14
2009-355 vom 8. Dezember 2009 Vorlage: Übertragung der Liegenschaft Parzelle 2264, GB Diegten, Polizeiposten, Hauptstrasse 40 und 40a, vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen - Bericht der Finanzkommission vom 10. März 2010 - Beschluss des Landrats vom 25. März 2010: < beschlossen > || Landratsbeschluss |
15
2009-356 vom 8. Dezember 2009 Vorlage: Übertragung der Liegenschaft Parzelle 144, GB Hölstein, Polizeiposten, Ribigasse 11 und 11a, vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen - Bericht der Finanzkommission vom 10. März 2010 - Beschluss des Landrats vom 25. März 2010: < beschlossen > || Landratsbeschluss |
16
2009-357 vom 8. Dezember 2009 Vorlage : Übertragung der Liegenschaft Parzelle 1218, GB Reigoldswil, Polizeiposten, Tittertenstr. 9, vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen - Bericht der Finanzkommission vom 10. März 2010 - Beschluss des Landrats vom 25. März 2010: < beschlossen > || Landratsbeschluss |
17
2009-358 vom 8. Dezember 2009 Vorlage: Übertragung der Liegenschaft Parzelle 45, GB Wenslingen, Polizeiposten, Hauptstrasse 120, vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen - Bericht der Finanzkommission vom 10. März 2010 - Beschluss des Landrats vom 25. März 2010: < beschlossen > || Landratsbeschluss |
Kommissionspräsident Marc Joset (SP) berichtet, im letzten Jahr seien die Polizeiposten in den Gemeinden Augst, Diegten, Hölstein, Reigoldswil und Wenslingen aufgehoben worden. Die Parzellen werden für keine anderweitigen kantonalen Aufgaben mehr benötigt. Der Regierungsrat beantragt daher, die Parzellen vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen zu übertragen, damit diese veräussert werden können.
Wie die Diskussion zeigte, beurteilte die Finanzkommission die Umwidmung der nicht mehr benötigten Parzellen durchwegs als sinnvoll. Es wurde herausgestrichen, dass den betroffenen Gemeinden mit der Veräusserung der Parzellen an Private zu mehr Wohn- und Gewerberaum an zentraler Lage verholfen werden kann.
Die Finanzkommission legte allerdings Wert darauf, dass die Liegenschaften nicht unmittelbar und um jeden Preis veräussert werden, sondern erst dann, wenn es für die Planung in den einzelnen Gemeinden optimal sei und wenn ein vorteilhafter Preis erzielt werden kann.
Die Finanzkommission beantragt einstimmig mit 13:0 Stimmen, die fünf Liegenschaften vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen zu übertragen.
Mirjam Würth (SP) bezeichnet die Umwidmung der fünf Polizeiposten vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen als sichere Sache. Damit habe man die Taube auf der Hand und nicht nur den Spatz auf dem Dach.
Mirjam Würth bringt jedoch noch eine Nebenbemerkung an zu einer anderen, zur Zeit im Kanton diskutierten Inwertsetzung. Sie betrifft die Zurlindengrube bzw. das Umsiedlungskonzept für Kreuzkröten. Die Umsiedlung der Kreuzkröten aus der Zurlindengrube stelle eine Inwertsetzung dar, welche dem Kanton nach erfolgreichem Landverkauf voraussichtlich rund 30 Mio. Franken einbringen werde. Der geplante Zielort, die Lachmatt, war früher ein Feuchtgebiet, dies jedoch nur bis zum Bau des Adlertunnels und der damit verbundenen Veränderung der Grundwasserströme. Heute handle es sich bei der Lachmatt um ein eigentliches Trockenbiotop. Die Umweltverbände boten damals zur Umsiedlung der Kreuzkröten Hand, weil man davon ausging, diese würden in ein Feuchtgebiet umgesiedelt. Als Vertreterin der Umweltschutzverbände bringt Mirjam Würth ihre Bedenken ein, ob das vom Kanton eingesetzte Geld zum Zügeln der Kreuzkröten wirklich gut investiert sei.
Mit der Übertragung der hier diskutierten Parzellen ins Finanzvermögen zeigt sich die SP-Fraktion einverstanden.
Peter Brodbeck (SVP) erklärt, das Gesetz sehe vor, dass eine Liegenschaft, die nicht mehr für die Verwaltungstätigkeit gebraucht wird, ins Finanzvermögen überführt werden muss. Im Zusammenhang mit den aktuellen Vorlagen könnte man sich fragen, ob die Einsatzdoktrin der Polizei in einigen Jahren wieder ändern könnte und die Posten somit wieder benötigt würden. Diese Frage konnte in der Finanzkommission befriedigend beantwortet werden. Bei den hier diskutierten Gebäuden handle es sich hauptsächlich um Einfamilienhäuser, welche im Grunde genommen als Polizeistandorte nicht sehr geeignet seien und sich auch nicht unbedingt an einem Standort befinden, welcher später allenfalls wieder benötigt würde. Da also tatsächlich kein Bedarf mehr für die Liegenschaften bestehe, könne einer Überführung ins Finanzvermögen zugestimmt werden. Auch die SVP-Fraktion werde den Vorlagen also zustimmen.
Peter Schafroth (FDP) gibt bekannt, die FDP-Fraktion stimme den vorliegenden Anträgen zu und dankt dem Regierungsrat für sein rasches Handeln, als klar wurde, dass die Liegenschaften nicht mehr für eine öffentliche Aufgabe benötigt werden. Nach der Umwidmung sollen sie wiederum einer privaten Nutzung zugeführt werden können. Peter Schafroth erhielt anlässlich der Kommissionssitzungen einen sehr positiven Eindruck über die Art und Weise, wie das Amt für Liegenschaftsverkehr die Liegenschaften betreut und auch weitergibt.
Laut Sabrina Mohn (CVP) spricht sich auch die CVP/EVP-Fraktion einstimmig für die Übertragung der fünf Liegenschaften vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen aus. Sie empfindet es zudem wichtig, dass der Kanton gerade in der jetzigen, kritischen Finanzlage das Finanzvermögen nicht hortet, sondern die Objekte im Sinne eines kleinen Zustupfs zu einem guten Preis verkauft. Auch die CVP/EVP erhielt einen sehr positiven Eindruck von der Arbeit des Amtes für Liegenschaftsverkehr.
Isaac Reber (Grüne) stimmt der Umwidmung im Namen der Grünen Fraktion zu, denn es sei sinnvoll, dass die hier aufgelisteten Liegenschaften veräussert werden können (und nicht müssen). Sie sollen nach der Umwidmung zu einem geeigneten Zeitpunkt abgegeben werden. Im Weiteren zeigt sich Isaac Reber zuversichtlich, dass auch die Standortgemeinden bei einer allfälligen Veräusserung in geeigneter Art und Weise in das Geschäft eingebunden werden.
://: Der Landrat beschliesst mit grossem Mehr, die fünf Liegenschaften (Vorlagen 2009/354, 2009/355, 2009/356, 2009/357 und 2009/358) gemäss den beiliegenden Landratsbeschlüssen vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen zu übertragen.
* * * * *
Landratsbeschluss
betreffend Übertragung der Liegenschaft Hauptstrasse 33 und 33a, Parzelle 494, GB Augst, vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen
vom 25. März 2010
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
Die Parzelle 494, haltend 1'160 m2, mit Einfamilienhaus, Garage, Gartenanlage und übrige befestigte Flächen an der Hauptstrasse 33 und 33a in Augst, wird zum Restbuchwert vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen übertragen.
* * * * *
Landratsbeschluss
betreffend Übertragung der Liegenschaft Hauptstrasse 40 und 40a, Parzelle 2264, GB Diegten, vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen
vom 25. März 2010
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
Die Parzelle 2264, haltend 677 m2, mit Einfamilienhaus, Garage, Gartenanlage und übrige befestigte Flächen an der Hauptstrasse 40 und 40a in Diegten, wird zum Restbuchwert vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen übertragen.
* * * * *
Landratsbeschluss
betreffend Übertragung der Liegenschaft Ribigasse 11 und 11a, Parzelle 144, GB Hölstein, vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen
vom 25. März 2010
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
Die Parzelle 144, haltend 757 m2, mit Einfamilienhaus, Garage, Gartenanlage und übrige befestigte Flächen an der Ribigasse 11 und 11a in Hölstein, wird zum Restbuchwert vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen übertragen.
* * * * *
Landratsbeschluss
betreffend Übertragung der Liegenschaft Tittertenstrasse 9, Parzelle 1218, GB Reigoldswil, vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen
vom 25. März 2010
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
Die Parzelle 1218, haltend 963 m2, mit Einfamilienhaus, Gartenanlage und übrige befestigte Flächen an der Tittertenstrasse 9 in Reigoldswil, wird zum Restbuchwert vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen übertragen.
* * * * *
Landratsbeschluss
betreffend Übertragung der Liegenschaft Hauptstrasse 120, Parzelle 45, GB Wenslingen, vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen
vom 25. März 2010
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
Die Parzelle 45, haltend 386m2, mit Einfamilienhaus, Garage, Gartenanlage und übrige befestigte Flächen an der Hauptstrasse 120 in Wenslingen, wird zum Restbuchwert vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen übertragen.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
Back to Top