Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2011

Nr. 41

Kommissionspräsident Hans Furer (glp) fasst zusammen, dass es um die Betroffenheit von 10 Gemeinden geht, die durch Fluglärm belästigt werden. Weiter geht es mit dieser Petition auch um das Bedürfnis nach Schutz und Nachtruhe. Dafür sind erstaunliche 8'000 Unterschriften gesammelt worden. Die Frage ist, ob Nachtruhe und Schutz höher zu gewichten sei als wirtschaftliche Interessen.


Die beiden Gruppierungen fordern in ihrer Petition eine Nachtruhe von 22 Uhr bis 7 Uhr, wobei sich die Petenten im direkten Gespräch auch eine Nachtruhe zumindest von 23 Uhr bis 6 Uhr vorstellen konnten.


Das heisst also, die Bevölkerung hat weitergehende Forderungen gestellt.


Seit Juli 2010 gilt am Flughafen Zürich eine Nachtruhe von 23 Uhr bis 6 Uhr, während diese in Basel von 24 Uhr bis 5 Uhr dauert. Im Verwaltungsrat des EuroAirport Basel (EAP) sitzen sich 8 Schweizer und 8 Franzosen gegenüber, und der Auftrag der Petition lautet, dass sich der Regierungsrat für die geforderte Nachtruhe einsetzen möge. Der Verwaltungsrat des EAP hat 4 Massnahmen beschlossen, wovon eine ist, dass eine Verlagerung von Flugverkehr von Zürich nach Basel abgelehnt wird. Die Petenten gehen davon aus, dass der Flugverkehr bis 2020 zunehmen wird, was angesichts der Trendrechnungen zuzutreffen scheint.


Die Petenten beklagen, dass die Gesundheit und der Schutz der Bevölkerung nirgends erwähnt werde. Sie erachten die Nachtflugsperre als wirtschaftlich tragbar und haben das Gefühl, die Anliegen der Bevölkerung werden vom EAP systematisch nicht ernst genommen. Ihrer Ansicht nach haben die Menschen ein Recht auf Nachtruhe.


Demgegenüber ist der Regierungsrat der Meinung, schon viel getan zu haben. Direktstarts finden grundsätzlich zwischen 7 Uhr und 22 Uhr statt, und von jenen zwischen 22 und 23 Uhr gehen 90% nach Norden ab. Ausserdem solle das betreffende Gebiet in Allschwil laut Gemeinde nicht entwickelt werden. Nicht zuletzt müsse der Kanton die wirtschaftlichen Interessen im Auge behalten. Der EAP seinerseits hat einen Studienauftrag an ein britisches Unternehmen erteilt, welches zum Schluss kommt, dass bei den geforderten Veränderungen verschiedene Firmen von Basel abziehen und Investitionen ausbleiben könnten.


Der Petitionskommission ist bewusst, dass die Balance zwischen Wirtschaftsinteressen und Anwohnerschutz gefunden werden muss. Hierbei muss auf den Staatsvertrag von 1998 hingewiesen werden, in dessen Zusammenhang der Bau der Ost-West-Piste und die Anpassung der Betriebszeiten an andere Flughafen als Bedingungen zur Unterzeichnung gestellt worden sind.


Die Petition ist mit den 10 Gemeinden breit abgestützt, wobei die wirtschaftlichen Interessen des EAP anerkannt werden. Das eigentliche Problem ist aber nicht der Personenverkehr, sondern die Express- und Luftfracht. Diese könnten sich anders organisieren. Weiter werden die Bemühungen des Regierungsrats anerkannt. Aber die Petition wird als Auftrag an den Regierungsrat verstanden, sich weiter für das Anliegen der Petenten einzusetzen.


Störend in diesem Zusammenhang und als «einen dicken Hund» empfindet der Votant selbst, dass den LandrätInnen vom EAP ein Brief mit Expresspost zugestellt worden ist, in welchem dieser seine Position darlegt. Expresspost wäre für diese Information nicht nötig gewesen: Briefe werden auch so zur Kenntnis genommen.


Rosmarie Brunner (SVP) vermerkt, dass ihre Fraktion diese Petition für Überweisung an den Regierungsrat zur Kenntnis nehme.


Gemäss Thomas Bühler (SP) nimmt auch seine Fraktion die Aussagen der Petition zur Kenntnis sowie insbesondere jene Aussagen auf S. 2 des Kommissionsberichts, gemäss welchen das mindeste eine Nachtflugsperre von 23 Uhr bis 6 Uhr und gleich lange Spiesse wie bei anderen Flughäfen wäre.


Die Petition soll an den Regierungsrat überwiesen werden.


Thomas Schulte (FDP) hält fest, dass die FDP den Bericht zur Kenntnis nehmen wolle, aber nicht bereit sei, die Petition an den Regierungsrat zu überweisen. Ein Vergleich mit dem Flughafen Zürich ist nicht zulässig, weil dieser eine ganz andere Funktion hat als jener in Basel. Hier verkehren Geschäftsflüge, die früh abfliegen und spät landen können müssen. Zürich ist demgegenüber ein Flughafen mit Hub-Funktion.


Für Agathe Schuler (CVP) belegen die 8'000 Unterschriften, dass Menschen vor allem auf der Linie Allschwil-Reinach-Lauwil bei Nacht gestört werden durch Fluglärm. Der Auslöser der Petition war, dass 2010 am Flughafen Zürich Betriebszeiten mit einer Nachtruhe von 23 bis 6 Uhr eingeführt worden sind. Die Regierungsräte der beiden Basel haben seit Jahren versprochen, sich für Betriebszeiten wie an anderen Flughäfen in der Schweiz, d.h. Zürich und Genf, einzusetzen. Ein erstes Mal ist dies bereits im LRB zum Ausbau des EAP vor dem Jahr 2000 geschehen.


In den Folgejahren ist diese Absicht vom Regierungsrat immer wieder wiederholt worden. Darum ist nun diese Petition zu unterstützen. Ihre Fraktion will einstimmig das Begehren an den Regierungsrat zur Kenntnisnahme überweisen. Denn eine Petition mit 8'000 Unterschriften muss der Regierungsrat ernst nehmen. Und da die Nachtruhe ein Thema bleiben muss, muss nun auch ein Zeichen gesetzt und die Motion von Madeleine Göschke stehen gelassen werden.


Simon Trinkler (Grüne) ist in seinem Rückblick auf den Meinungswechsel des Regierungsrats einleitend ebenfalls der Meinung, 8'000 Unterschriften seien ziemlich viel.


Die Regierungsräte war bis vor einiger Zeit der Meinung, in Basel sollte die gleiche Nachtflugsperre wie in Zürich gelten. Auf der Basis einer einseitigen Parteimeinung - wohl jener des EAP - haben sie aber ihre Meinung geändert, was in Basel-Stadt von der GPK entsprechend gerügt worden ist. Denn längere Betriebszeiten führen zu externen Kosten: Landwirtschaftsland kann nicht in Bauland umgezont werden, es gibt Mietzinsausfälle, für Immobilien werden nur noch tiefere Preise bezahlt, vor allem folgen aber höhere Gesundheitskosten und -risiken. Um dies zu verhindern, soll der Landrat das Anliegen unterstützen und die Motion Göschke stehen lassen.


Andreas Bammatter (SP) stellt angesichts der 9 Traktanden zum Thema EAP fest, dass der Flughafen ein wichtiges Thema sein müsse. Und das ist er auch: als Wirtschaftsmotor und als Diskussionsgarant bzgl. Lärm und Gesundheit. Und darum hat sich auch ein Schutzverband gebildet, der 8'000 Unterschriften für eine Petition bzgl. einer Nachtflugsperre gesammelt hat.


Der EAP ist wirtschaftlich wichtig, und betriebliche Optimierungen sind sinnvoll, aber auch Menschen müssen geschützt werden. In den Augen des Votanten sind 16 Stunden Betriebszeit für den Flughafen und 8 Stunden Ruhezeit für die Menschen ein sehr ausgewogenes Verhältnis. Denn nur gesunde Menschen können einer gesunden Wirtschaft dienen.


Thomas Schulte (FDP) will ein Versäumnis nachholen und stellt den Antrag, die Petition nicht an den Regierungsrat zu überweisen. Die Gesundheit der Menschen ist wichtig, aber Arbeitsplätze auch. 8'000 Unterschriften belegen, dass ein Bedürfnis vorhanden ist. Der Regierungsrat ist diesbezüglich nicht untätig, aber er ist im Verwaltungsrat des EAP in der Minderheit.


Der EAP als Wirtschaftsfaktor wird offenbar allgemein anerkannt. Ein Experte weist aber darauf hin, dass der EAP eben auch eigenwirtschaftlich sein müsse, damit keine Kosten für die Steuerzahler entstehen. Und dies sei eine Aufgabe des Regierungsrats: Der Kanton müsse für günstige Rahmenbedingungen sorgen. Auf der anderen Seite müsse - auch dies sagt der Experte - der Betrieb so schonend wie möglich erfolgen, damit der Flughafen von einer Mehrheit der Bevölkerung akzeptiert werde.


Man muss sich bewusst sein, dass die jetzige Lösung komfortabel ist. Denn wie sieht die Situation aus, wenn Frankreich fordern würde, 50% des Verkehrs über Schweizer Gebiet abzuwickeln? Die Arbeit in diesem Bereich ist weiterzuführen und der Lärm, wo immer möglich, zu vermindern. Klar ist aber auch, dass keine Gesellschaft unnötige Flüge mit leeren Flugzeugen durchführt. Die Motion Göschke wird von der FDP abgelehnt.


Oskar Kämpfer (SVP) stellt ebenfalls fest, dass die Funktion des EAP nicht in Frage gestellt werde. Das eigentliche Problem sind anscheinend die Frachtflüge zu späten Zeiten. Soll man aber deshalb die Betriebszeiten einschränken? Oder ist eine Steuerung des Problems über Kosten und/oder leisere Flugzeuge nicht ein tauglicheres Mittel?


Flugzeuge fliegen oft im Auftrag der Industrie, und alle hier sind wohl froh um das «Bio-Valley». Diese Industrie funktioniert, weil entsprechende Anlagen vorhanden sind, die ab und zu Ersatzteile brauchen. Die Flüge, die diese notwendigen Frachten anliefern, kommen nun jeweils eventuell später, weil sie beim Start ein ungünstiges Zeitfenster zugewiesen erhalten haben. Jede Einschränkung der Fliegerei hier ist aber eine Einschränkung der Industrie. Und diese braucht langfristige Versorgungs- und Standortsicherheit, denn sonst zieht sie von hier weg.


Georges Thüring (SVP) hält die Würdigung des Themas durch den Kommissionspräsidenten für «nicht ganz fair». Im Kommissionsbericht wird auch die Sicht des Regierungsrats erwähnt, und der Kommissionspräsident sollte sich bei seiner Berichterstattung im Landratsplenum neutral verhalten.


Agathe Schuler (CVP) meldet sich nochmals zu Wort, weil sie als frühere Präsidentin der Petitionskommission schon viel zu diesem Thema gehört hat. Betreffend Wirtschaftlichkeit meint der Regierungsrat, dass der EAP ein wichtiger Standortfaktor sei. Die Grundlage für diese Aussage bildet eine Studie, die vom EAP in Auftrag gegeben worden ist - also ein Parteigutachten. In dieser Studie sind andere als wirtschaftliche Aspekte weggelassen worden.


Die Gespräche und Befragungen der UEK haben gezeigt, dass eine Nachtflugsperre von 23 bis 6 Uhr möglich ist und keine Gefahr für die Wirtschaft in der Nordwestschweiz darstellen. Es droht kein Abzug von Unternehmen. Sowohl Passagier- als auch Frachtfluggesellschaften würden ihre Flugpläne den Betriebszeiten anpassen, denn die Leute wollen nach Basel kommen. Auch sind die Expressfrachter auf den EAP angewiesen, weil es keine Ausweichmöglichkeiten gibt. Eigentlich geht es nur um wenige Flüge, die nur um Minuten zu verschieben sind, denn das Problem ist: Ein Lärmereignis reicht, um viele Leute zu verärgern.


Am Bericht ist zu bemängeln, dass Umwelt-, Lebensqualitäts- und Gesundheitsfragen nicht berücksichtigt worden sind. Fluglärm beeinträchtigt aber die Lebens- und Wohnqualität und die Gesundheit massiv, was in immer mehr Studien belegt wird. In der Folge ziehen gute Steuerzahler weg oder kommen gar nicht hierhin. Weiter kann allenfalls Bauland nicht eingezont werden und löst die Wachstumsstrategie des EAP gewisse Sorgen aus. Diesen Absichten kann die Nachtflugsperre als Argument entgegengehalten werden. Und dafür soll auch die Motion Göschke stehen gelassen werden.


Thomas Bühler (SP) repliziert auf Thomas Schulte, dass gemäss S. 3 der erwähnten Studie mit der geänderten Betriebszeit mit einem kumulierten Einnahmenausfall von CHF 24 Millionen in 6 Jahren zu rechnen sei. Weiter würden 684 Arbeitsplätze verloren gehen - nicht tausende. Ebenso wird die Expressfracht in Basel bleiben, weil es nicht viele Alternativen gibt für einen raschen Abzug.


Laut Simon Trinkler (Grüne) ist die Motion von Madeleine Göschke angesichts des Vorstosses Zimmermann bereits der Kompromiss zum Kompromiss. Darum ist es für ihn auch unverständlich, wieso der Regierungsrat die Motion abschreiben will.


In seinen Augen nützt der EAP die Situation aus und profitiert von der Nachtflugsperre in Frankfurt und Zürich. Die Strategie des EAP ist klar: Er will Frachtverkehr nach Basel holen - das passt auch zum Expansionskonzept des EAP, welches bis 2020 eine Steigerung von 250% vorsieht. Der EAP gibt zwar vor, mit Lärmschutzmassnahmen Nachtflüge unattraktiv machen zu wollen. Aber er wird sich sicher nicht selber schaden. Entsprechend sind z.B. die als Steuerungsinstrument erwähnten Landetaxen wirkungslos, weil davon nur sehr wenige Flüge tatsächlich betroffen sind. Und mit der im Sachplan Infrastruktur Luftfahrt des Bundes erwähnten Steigerung von 77'000 Bewegungen auf 147'000 werden die Bevölkerung, aber auch z.B. Immobilien Nutzniesser und gleichzeitig Leidtragende.


Hannes Schweizer (SP) bedauert es, dass die Motion von Madeleine Göschke zusammen mit der Petition behandelt wird. Die Motion ist in der UEK fundiert und zusammen mit Experten behandelt worden.


Heute soll über Einschränkungen des Betriebs am EAP diskutiert werden. Der Landrat muss aber die richtige Flughöhe einhalten, weil seinem Einfluss auf den EAP Grenzen gesetzt sind. Mit einer Motion kann der Landrat die Verfassung oder Gesetze ändern, der Flughafen ist aber nicht in seiner Kompetenz.


Der Bericht des Regierungsrats zu verschiedenen Vorstössen ist zu respektieren. Damit hat er seine Aufgabe erfüllt. Sollte die Motion stehen gelassen werden, darf der Landrat aber nicht erwarten, dass er damit etwas erreicht. Das ist lediglich ein politische Willensäusserung, denn Regierungsrat Adrian Ballmer hat nur sehr geringen Einfluss auf den Betrieb des EAP. Die UEK will die Motion stehen lassen, wohl in der Erwartung, dass der EAP zur Kenntnis nimmt, dass 80'000 Menschen vom Fluglärm betroffen sind, und entsprechend etwas unternehmen werde. In der UEK ist das Verständnis für beide Seiten vorhanden gewesen, und nur mit einer gegenseitigen Annäherung wird eine Lösung des Problems möglich sein. Nur so kann der EAP als Wirtschaftsfaktor erhalten werden.


Hanspeter Weibel (SVP) erachtet die aktuelle Diskussion als Diskussion über die Einlösung eines Versprechens des Regierungsrats. Dabei ist bestätigt worden, dass Regierungsrat Adrian Ballmer die fraglichen Aussagen gemacht hat. Allerdings ist dem Redenden nicht bekannt, wieso der Regierungsrat nicht mehr zu seinem Versprechen steht. Was ist in der Zwischenzeit passiert?


Zur Studie ist zu erwähnen, dass diese im Interesse des EAP nur gewisse Fragen abklären soll. Sie hält ganz klar fest, was sie nicht untersucht hat. Dabei bildete die Frage, was geschieht, wenn bestimmte Infrastruktur wegfällt, eine Grundlage der Studie. Im Übrigen wird in der Studie "Nacht" als die Zeit von 22 bis 6 Uhr definiert.


Niemand will den EAP schliessen, weil er wirtschaftlich eminent wichtig ist. Allerdings nützen die eingeführten Gebühren nichts gegen laute oder spät landende Flugzeuge. In Zürich gelten hingegen strenge Sperrzeiten: eine absolute Sperre von 23.30 bis 6 Uhr und als generelle Ausnahme für verspätete Flüge die Zeit zwischen 23 und 23.30 Uhr. Das gleiche sollte für Basel gelten, wobei dann wie in Zürich für die Zeit nach 23 Uhr Ausnahmen zu beantragen wären und auch bewilligt würden.


Zur Frage, wo die von einer solchen Sperre betroffenen Flüge hinziehen könnten, ist zu sagen, dass es für einen Wegzug nicht viele Optionen gibt. Andernorts gibt es ebenfalls Nachtflugsperren. Zuletzt ist noch darauf hinzuweisen, dass Frachtflugzeuge normalerweise keine modernen, leisen Flugzeugtypen sind.


Aus all diesen Gründen spricht sich der Votant für Stehenlassen der Motion von Madeleine Göschke aus.


Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) erinnert an die Debatte im Mai 2008, als Madeleine Göschke dazu bewogen werden konnte, die Sperrzeiten in ihrem Vorstoss von 22 bis 7 Uhr auf 23 bis 6 Uhr anzupassen. Dies wurde von allen als realistisch bezeichnet und ist heute Realität in Zürich.


Auch wenn Hannes Schweizer die Motion nur als politische Willensäusserung verstanden wissen will, welche gegen Frankreich nur sehr schwer durchgesetzt werden könne, so ist der Fluglärm in bestimmten Schweizer Gebieten ein Problem. Deshalb muss der Regierungsrat in Frankreich vorstellig werden - die Wirtschaft wird nicht so stark wie vermutet unter der geforderten Anpassung leiden. Stossend ist momentan, dass Grossraumflugzeuge zwischen 5 und 6 Uhr übers Leimental fliegen, obwohl diese auch später landen könnten.


Für den Votanten stellt sich wie für andere KollegInnen die Frage, ob der Regierungsrat nach wie vor zu seiner Aussage stehe, denn das Thema ist ein grosses Anliegen im Bezirk Arlesheim.


Susanne Strub (SVP) betont, dass ihre Fraktion die Motion Göschke grossmehrheitlich abschreiben wolle. Die Anliegen der Bevölkerung werden zwar sehr ernst genommen, aber genauso auch jene der Wirtschaft. Für diese sind die passenden Flugzeiten wichtig, weshalb die Motion abzuschreiben ist.


Felix Keller (CVP) vermerkt zum Bericht der Petitionskommission, dass das Kleinfeld-Areal in Allschwil gar nicht eingezont werden könne, weil es Sperrzone sei. Es kann also kein weiteres Baugebiet erschlossen werden.


Er ist sich sicher, dass wegen zwei Flugzeugen, die nicht mehr wunschgemäss in Basel landen können, keine Arbeitsplätze verloren gehen werden. In Zürich werden die gleichen Zeiten angewandt, und es funktioniert. Wenn Arbeitsplätze verloren gehen, dann nur, weil französisches Arbeitsrecht auf dem EAP eingeführt wird.


Er führt weiter aus, dass sich Allschwil in dieser Frage so aktiv verhalte, weil der von Simon Trinkler erwähnte Sachplan des Bundesamts für Zivilluftfahrt von Planungswerten von 147'000 Bewegungen ausgeht. Weil zu Tageszeiten der Flugplan bereits voll ist, werden deshalb mehr Flüge auf die Randzeiten gelegt werden müssen.


Darum muss die Petition an den Regierungsrat überwiesen und die Motion stehen gelassen werden. Das ILS 33 ist für Allschwil übrigens ein Segen: So gibt es 70'000 Klagen mehr über den Lärm als vorher und wird das Problem nicht nur als eines der Allschwiler Bevölkerung abgekanzelt.


Thomas de Courten (SVP) meint, das Lärmproblem werde im ganzen Baselbiet diskutiert. Er selbst wohnt in Rünenberg, welches sich im Raum der Warteschlaufe für den Flughafen Zürich befinde. Dadurch herrscht ein permanenter Lärmpegel.


Bei der Frage, ob man in Basel das gleiche Regime will wie in Zürich, sind die Bewegungen zu beachten: 240'000 in Zürich, 77'000 in Basel. Das zeigt, dass für Basel andere Regeln nötig sind als für Zürich. Basel ist noch fast ein «Provinzflughafen», und die Frage ist, ob er dies bleiben soll.


In Basel wird viel Geld investiert für einen Life-Science-Cluster. Dabei spielt die Erreichbarkeit eine wichtige Rolle. Auch für den geplanten Logistikcluster sind entsprechende Investitionen nötig. Nicht vergessen werden darf schliesslich der Messestandort, der mit seinem Frachtverkehr, den Ausstellern und den Übernachtungen auch entsprechende Aufträge an die regionale Wirtschaft auslöst. Hier besteht also ein direkter Zusammenhang.


Wegen der ungleichen Ausgangslage im Vergleich zu Zürich ist ein Konkurrenzvorteil nötig, wozu die Betriebszeiten das entsprechende Mittel sind, um die wirtschaftliche Stärke zu erhalten. Der EAP selbst hat bestimmte Massnahmen ergriffen, und alles andere schadet nur. Die Motion ist also abzuschreiben.


Urs-Peter Moos (SVP) möchte wissen, wer für die Fehlinvestition verantwortlich sei, nachdem Baselland vor über 10 Jahren CHF 30 Millionen bewilligt hat für eine Piste, die nicht benutzt wird. Im Weiteren meint er zum erwähnten Expressbrief, dass er Verständnis hat für Lobbying, aber nicht in dieser Art.


Seiner Ansicht nach ist die Motion ein brauchbarer Kompromiss. Demgegenüber ist das jetzige Regime ein Nachteil für die Gemeinden des Leimentals und des Birs-ecks im Standortwettbewerb: Nicht zuletzt hat die Stadt Basel ihre Steuern gesenkt. Hierzu gilt es zu beachten, dass die Gemeinden im Birseck und im Birsigtal über zwei Drittel des Finanzausgleichs im Kanton bezahlen.


Da schliesslich ein Drittel der Baselbieter Bevölkerung im betroffenen Raum lebt und für den Votanten die Argumente der Wirtschaft zu wenig konkret sind, spricht er sich dafür aus, die Motion stehen zu lassen.


Auch Rahel Bänziger (Grüne) ist der EAP wichtig. Und auch sie ist für die Life Science als wichtige Industrie. Diese braucht Chemikalien, Enzyme etc. Aber Forschungsprojekte müssen geplant werden, und entsprechende Stoffe müssen bestellt werden. Mit der entsprechenden Planung der Industrie sind Betriebszeiten des EAP von 6 bis 22 ausreichend.


Das Problem sind ja die lauten Frachtflüge in den Randstunden. Und hier wird sie den Verdacht nicht los, dass eine Nische ausgebaut werden soll zu Lasten der Gesundheit eines grossen Teils der Bevölkerung. Diese braucht aber die Nachtruhe, und deshalb darf die Motion Göschke «auf keinen Fall» abgeschrieben werden.


Oskar Kämpfer (SVP) weist seine Vorrednerin darauf hin, dass in der Industrie Maschinen kaputt gehen können. In solchen Fällen kann eine Expresslieferung nötig werden, weil sonst allenfalls ein Millionenschaden entstehen könnte.


Rahel Bänziger (Grüne) repliziert, dass auch Ersatzteile eingebaut werden müssen. Aber wer baut diese mitten in der Nacht ein? Wie gesagt: Betriebszeiten von 6 bis 22 Uhr reichen aus.


Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) hat sich die Kommissionsberatung im Landrat angehört und kann sich Hannes Schweizer voll anschliessen. Aber da es eine so wichtige Frage ist, kann er nicht einfach nur auf eben jenes Votum verweisen. Er staunt, wie viel angebliche Fachkompetenz im Landrat vorhanden ist, ohne sich sorgfältig mit Fachleuten auseinanderzusetzen, wie dies die UEK getan hat.


Die Grünen fordern laut heutiger BaZ «die mittel- und längerfristige Stärkung der Ertragskraft des Kantons». Der Votant hat das mit Freude gelesen, denn das könnte aus dem Regierungsprogramm abgeschrieben worden sein, worin seit zehn Jahren die Standortqualität und -faktoren Schwerpunkte bilden, die beim Regierungsrat in der Agenda weit vorne stehen. Aber wenn diese Forderung ernst gemeint ist, verträgt diese sich nicht mit der Einschränkung der Betriebszeiten des EAP zu den Tagesrandzeiten, denn die Betriebszeiten sind wahrscheinlich die wichtigste Rahmenbedingung für den Flughafen. Und wenn im Landrat gesagt wird, dass dieser Flughafen so wichtig sei, dann kann man ihm nicht gleichzeitig die Lebensgrundlagen entziehen wollen.


Die Luftfahrt hat eine hohe volkswirtschaftliche Bedeutung. Die Erreichbarkeit einer Region ist ein entscheidender Faktor für ihre wirtschaftliche Entwicklung. Die verkehrsmässige Erschliessung bestimmt wesentlich mit, in welchem Mass eine Region am wirtschaftlichen Wachstumsprozess teilhaben kann. Baselland ist mit Eisenbahn, Strasse, Rhein und Flughafen in einer günstigen Situation: Darum floriert diese Region, und dazu gilt es grosse Sorge zu tragen, weil es hierfür keinen Besitzstand gibt. Vielmehr muss man für den Erhalt dieser Rahmenbedingungen sorgen. Die Verkehrssektoren bilden die Kerninfrastruktur, ein Rückgrat der Volkswirtschaft.


Spricht der Regierungsrat mit den Unternehmen der Region, wird der Flughafen jeweils relativ rasch als wichtiger Standortfaktor bezeichnet. Der Luftverkehr ist direkt und indirekt ein wichtiger Arbeitgeber. Auf dem EAP finden rund 6'400 Personen ihr Auskommen, und die volkswirtschaftlichen Effekte sind um ein Vielfaches höher. Insgesamt löst der EAP 27'000 Arbeitsplätze, CHF 1,1 Milliarden Erwerbseinkommen, knapp CHF 5 Milliarden Umsätze und CHF 1,8 Milliarden Franken Wertschöpfung aus. Die Baselbieter Bevölkerung hat 1999 dem Ausbau des EAP mit klarem Mehr zugestimmt, und damals waren die Flugbewegungen noch deutlich höher als heute. Im Übrigen sind die 147'000 Flüge kein Ziel, sondern eine Grundlage für die Studie.


Die Betriebszeiten haben eine sehr hohe Bedeutung. Dabei hat der EAP mit seinen Verbindungen zu europäischen Zentren ein anderes Geschäftsmodell als Zürich mit seinen Interkontinentalverbindungen. Darum ist es wichtig, hier früh abfliegen und spät landen zu können. Die Studie des EAP hält eindeutig fest, dass bei einer Verkürzung der Betriebszeiten auf 06.00 Uhr bis 23.00 Uhr die Expressfracht-Unternehmen - nicht zu verwechseln mit anderen, lauten Frachtflugzeugen - wahrscheinlich abziehen werden, und dieses Risiko möchte der Regierungsrat nicht eingehen. Eine Stunde sieht auf den ersten Blick nicht nach viel Zeit aus, hat aber in diesem Geschäftsfeld massive Auswirkungen.


Die Lärmbelastung in den fraglichen Randstunden im Schweizer Teil des EAP-Einzugsgebiets ist relativ gering. Der überwiegende Fluglärm in den Randstunden fällt nämlich nicht in der Schweiz, sondern in Frankreich an. Denn weit über 90% aller Bewegungen in der Nacht finden im Norden statt. Mit einer Verkürzung der Betriebszeiten würde ein grosser volkswirtschaftlicher Schaden verursacht, aber in der Schweiz kaum eine Lärmentlastung erreicht.


In Zürich-Kloten gelten seit Ende Juli 2010 Betriebszeiten von 6 bis 23 Uhr. Allerdings gilt in Zürich-Kloten eine relativ lockere Ausnahmeregel bis 23.30 Uhr. Die Statistiken zeigen, dass Zürich-Kloten faktisch bis 23.30 Uhr offen ist: Zwischen 23.00 Uhr und 23.30 Uhr finden mindestens gleich viele Flüge statt trotz der formal anderen Betriebszeit. Am EAP gelten Betriebszeiten von 5 Uhr für Landungen und 6 Uhr für Starts bis 24 Uhr. Zusätzlich gelten am EAP viele weitere Restriktionen für laute Flugzeuge. Wenn man also für gleiche Betriebszeiten wie in Zürich-Kloten ist, dann muss man von


Die Fluglärmkommission hat die Lärmschutzmassnahmen des EAP begrüsst, weil sie wichtige Schutzbedürfnisse der Bevölkerung berücksichtigten. Aus reiner Lärmschutzsicht wären weitergehende Betriebseinschränkungen, wie sie z.B. von den Parlamenten der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft gefordert wurden, zwar begrüssenswert. Die Fluglärmkommission anerkennt aber, dass die Betriebszeiten eine elementare Rahmenbedingung für den Flughafen und die Anbieter sind und ihre Kürzung entsprechende, volkswirtschaftliche Verluste nach sich ziehen würden. Deshalb müsse im Sinne der Nachhaltigkeit ein Gleichgewicht zwischen ökologischen, volkswirtschaftlichen und sozialen Aspekten gefunden werden. Der Regierungsrat ist der Meinung, die jetzige Situation sei durchaus in einem ausgewogenen Verhältnis. Wenn der Redner selbst überzeugt wäre, dass man mit weniger Geld auskommt, dann könnte man durchaus sagen, die Wirtschaft dürfe noch ein bisschen schrumpfen. Aber wenn man nicht einmal mit dem auskommt, was man hat, obwohl man in einer sehr wohlhabenden Region wohnt, dann stellt sich die Frage, ob dies wirklich der Fall ist. Darum muss man zur Wirtschaft und ihrem weiteren Florieren grosse Sorge tragen.


://: Der Landrat beschliesst mit 56:25 Stimmen, die Petition «Gleiche Nachtflugsperre in Basel wie in Zürich» an den Regierungsrat zu überweisen. [ Namenliste ]


://: Der Landrat lehnt die Abschreibung der Motion 2008/091 mit 45:32 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei



Back to Top