Protokoll der Landratssitzung vom 23. Februar 2017

 

Kommissionspräsidentin Rahel Bänziger (Grüne) sagt, dass seit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung 2012 gewisse Extra-Leistungen, die der Kanton vom Kantonsspital Baselland (KSBL) verlange, nicht mehr über die obligatorische Krankenpflegeversicherung finanziert würden. Deshalb müssen diese Extraleistungen, sogenannte gemeinwirtschaftliche und besondere Leistungen (GWL), vom Kanton separat abgegolten werden. Als GWL gelten: Universitäre Lehre und Forschung; Weiterbildung von Assistenzärztinnen und -ärzten; Notfallversorgung und Rettungsdienste; Spitalexterne Onkologiepflege (SEOP); Sicherstellung der Finanzierung der Medizinischen Notrufzentrale (MNZ). Übrigens: unter die GWL fällt auch die Aufrechterhaltung eines Spitals aus regionalpolitischen Gründen. Wenn die Bruderholzinitiative angenommen würde, könnte der GWL-Betrag exponentiell steigen. Dann ist nicht mehr von nur 13 Mio. pro Jahr, sondern von einem ganz anderen Betrag die Rede.

Das KSBL veranschlagt für diese Leistungen einen jährlichen Beitrag von CHF 17,7 Mio. In der vorigen Leistungsperiode waren es noch CHF 13,5 Mio. Gemäss Sparvorgabe der Regierung sollten die GWL jedoch nur mit CHF 9 Mio. entschädigt werden. Das angestrebte Sparziel waren CHF 4,5 Mio. Die Gespräche mit dem KSBL machten aber deutlich, dass eine Kürzung im ursprünglich angestrebten Rahmen einen entsprechend grossen Leistungsabbau zur Folge gehabt hätte und dass eine derart signifikante Reduktion der Mittel aus Versorgungssicht nicht zielführend und finanziell nicht verkraftbar wäre. Als Kompromiss beantragt der Regierungsrat in dieser Vorlage einen Pauschalbetrag von jährlich CHF 13 Mio. Damit wird zwar das Sparziel verpasst, das Eigentümerrisiko des Kantons wird jedoch verringert.

Die Vorlage war in der Kommissionsberatung insgesamt sehr umstritten. Es wurde beklagt, dass die Sparvorgaben der Regierung bei Weitem nicht eingehalten werden können. Zudem werden die GWL als eine grosse «Blackbox» empfunden, die nicht transparent macht, wie kosteneffizient die gesprochenen Mittel effektiv eingesetzt werden. Die Kommission interessierte die Verwendung der Mittel für einzelne Leistungsinhalte auf operativer Ebene, ganz besonders für die Weiterbildung der Assistenzärzte.

Diese warf diverse Fragen auf, die die Kommission gerne klären wollte. Aus diesem Grund lud die VGK eine Delegation der Ärzteschaft des KSBL zu einer Anhörung ein. Es kamen ein Chefarzt, ein Oberarzt und eine Assistenzärztin. Die Kommission erhielt dadurch einen detaillierten Einblick in die mehrjährige spitalinterne Weiterbildung vom Staatsexamen bis zum Facharzttitel.

Die fünf- bis zehnjährige Weiterbildung dient der Vertiefung der medizinischen Kenntnisse, dem schrittweisen Aneignen eines bestimmten Fachgebiets, z.B. Chirurgie oder Urologie und dem Erlernen des dazugehörigen Handwerks – wirklich Praxis, nicht nur Theorie, wie im Studium vermittelt wird. Dabei werden die Assistenzärzte eng vom Oberarzt betreut, bei Visiten und Fallbesprechungen. Die Weiterbildung in Form von internen und externen Kursen (in der Regel vier Wochenstunden) nimmt dazu vergleichsweise wenig Raum ein. Zusammenfassend und vereinfacht kann gesagt werden, dass ein Oberarzt praktisch vor allem die Assistenzärztinnen und -ärzte – und nur indirekt die PatientInnen der Assistenzärzte – betreut. Er hat fast oder gar keine eigenen Patienten.

Während dieser Zeit sind die Oberärzte nicht direkt mit dem Patienten in Kontakt. Daher können die Leistungen nicht verrechnet werden, sie sind wirtschaftlich betrachtet «nicht produktiv», aber auf anderer Ebene sehr produktiv. Deshalb wird ein Betrag von CHF 15'000 pro voller Assistenzarztstelle und Jahr vom KSBL in Rechnung gestellt. Er kann als eine Art Inkonvenienzentschädigung verstanden werden.

Dieser Betrag entspricht der Minimalempfehlung der Schweizerischen Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK). Nur zwei Kantone (ZH und ZG) liegen darunter, die meisten veranschlagen CHF 15'000. Etwa vier Kantone liegen z.T. massiv darüber. Der Beitrag für die Assistierenden-Ausbildung summiert sich für die kommende Periode beim KSBL auf jährlich CHF 3 Mio. für rund 200 Vollzeitäquivalente und hat damit einen grossen Anteil an den GWL.

Des Weiteren wurden auch die Beiträge an die Medizinische Notrufzentrale (MNZ) und die Rettungsdienste diskutiert und kritisch unter die Lupe genommen. Wie bei der Assistenzarzt-Weiterbildung wurde hier nach Einsparmöglichkeiten gesucht und eigentlich keine gefunden.

Es wurde auch nachgefragt, welche Folgen eine Senkung der GWL hätte. Da die GWL über einen Pauschalbetrag finanziert werden, hat Kanton als Besteller der Leistungen keinen direkten Einfluss auf die Finanzierung der einzelnen Bereiche. Die Verteilung der Gelder wird vom KSBL entsprechend den dafür benötigten Ressourcen vorgenommen. Auf die Kürzungsfrage kamen vage Antworten. Eine Kürzung hätte zur Folge, dass die finanzielle Ausstattung zur Erbringung dieser Leistungen nicht mehr in diesem Umfang gesichert wäre, oder eine GWL-Reduktion könnte letztlich zu einem Stellenabbau führen. Konkreter wurden die Antworten nicht.

Immerhin liegt der Anteil der GWL am Gesamtumsatz des KSBL mit 2,8 % deutlich unter den anderen öffentlichen Spitälern und Einrichtungen der Region. Dies ist doch etwas beruhigend.

Die VGK ist ernüchtert über den Status Quo. Der Landrat kann den Leistungsauftrag mit den Spitälern und die dazu gehörende Rechnung lediglich absegnen. Es wäre wünschenswert, wenn auf Basis einer Offerte entschieden werden könnte, was in welchem Umfang finanziert werden soll. Es wurde moniert, dass die Spitäler bislang wenig Innovation erkennen liessen, um zu einer alternativen Lösung beizutragen. Da man sich, gemäss VGD, auf längere Sicht wohl sogar auf die Abschaffung der GWL zubewegen werde, diese aber zumindest markant sinken werden, fragt es sich, ob es Sinn macht, jetzt noch einen Systemwechsel anzustreben.

Die Kommissionsmitglieder waren sich bewusst, dass ein Antasten des ausgehandelten Ergebnisses im Moment nicht opportun ist. Nicht zuletzt darum, weil das KSBL 2012 schlecht finanziert aus der Verwaltung ausgelagert und in die unternehmerische Freiheit entlassen wurde. Eine zusätzliche finanzielle Belastung würde nicht nur dem Unternehmen schaden, sondern es auch im Hinblick auf die gemeinsame Spitalgruppe schwächer positionieren. Die VGK erwartet aber Anstrengungen, um die fortdauernde Subventionierung des KSBL via GWL zu beenden.

Die VGK beantragt dem Landrat mit 11:0 Stimmen bei zwei Enthaltungen, den Verpflichtungskredit für die gemeinwirtschaftlichen und besonderen Leistungen des Kantonsspitals Baselland für die Jahre 2017 bis 2019 von CHF 39 Mio. zu bewilligen.

Eintretensdebatte

Peter Brodbeck (SVP) unterstützt im Namen der SVP-Fraktion die Ausführungen der Kommissionspräsidentin vollumfänglich. Die SVP ist nicht sehr glücklich über die GWL und würde diese am liebsten auseinander nehmen. Wie bereits gesagt wurde, soll die Position des Kantonsspitals zum jetzigen Zeitpunkt nicht geschwächt werden. Zähneknirschend wird dieser und den zwei weiteren Vorlagen zugestimmt. Sofern bei den weiteren Vorlagen nicht auf neue Punkte reagiert werden muss, wird die Fraktion alle drei Vorlagen so unterstützen. Es braucht gut ausgebildete Ärzte, eine funktionierende Notfallversorgung und psychiatrische Dienstleistungen. Die Frage für die Zukunft ist, wie diese Leistungen finanziert werden, wer dafür zuständig ist. Derzeit nimmt die SVP die Situation so hin, wie sie ist und befürwortet die Vorlagen im Hinblick darauf, dass beim Kantonsspital Baselland, wenn es zu der Spitalgruppe kommt, Einsparungen möglich sind.

Regula Meschberger (SP) sagt, der SP-Fraktion sei es ähnlich ergangen wie der Vorrednerin und dem Vorredner. Es ist bewusst, dass es GWL in einer bestimmten Form immer geben wird. Gerade beim Betreiben einer Notfallstation, wo es relativ viele Vorhalteleistungen braucht. Der Betrieb muss auch dann sichergestellt sein, wenn keine Patienten da sind, daher kann die Leistung nicht verrechnet werden. Privatspitäler ziehen sich raus, indem sie diese Leistungen nicht anbieten. Das sind Themen, wo es immer in einer Form kantonale Unterstützung brauchen wird.

Es wurde überlegt, wo GWL tatsächlich nötig sind. Eine Notfallstation und SEOP – eine ambulante Krankenpflege unter kantonaler Hausherrschaft – sind Leistungen, die subventioniert werden müssen. Es ist auch klar, dass die Ausbildung der Unterassistenten – dies ist noch medizinische Ausbildung – Finanzierung braucht.

Die SP ist ebenfalls bei den Weiterbildungen der Assistenzärzte und -ärztinnen hängen geblieben. Die SP ist klar der Meinung, dass es gut ausgebildetes Personal braucht, dies ist ganz wichtig. Wenn es um Anstellungen in Kaderpositionen im Gesundheitswesen geht, sind es immer Personen aus dem Ausland. Offensichtlich ist das entsprechende Potenzial hier nicht vorhanden. Dies bedeutet, dass Anstrengungen unternommen werden müssen, damit genügend Personen aus- und weitergebildet werden.

Trotzdem ist es in jedem Betrieb, auch im Staat, das Interesse, dass die Mitarbeitenden weitergebildet werden. Wenn jemand in einer Schreinerei eine Meisterausbildung macht, kommt diese Weiterbildung ebenfalls der Gesellschaft zugute. Sie wird vom Betrieb und den Betroffenen jedoch selbst finanziert. Die Spitäler müssen ebenfalls Lösungen finden, wie sie dies betriebswirtschaftlich regeln, damit die Weiterbildung intern absolviert werden kann. Der Kommission ist aufgefallen, dass die Weiterbildungskosten nicht aufgrund externer Weiterbildungen anfallen, sondern dass diese «on the job» im Spital selbst durchgeführt werden und somit Ressourcen der Vorgesetzten absorbieren. Dies ist in jedem Betrieb so, daher ist die SP der Meinung, dass längerfristig eine Lösung gefunden werden muss.

Trotzdem wird die SP-Fraktion jetzt der Vorlage zustimmen, weil es nicht der richtige Zeitpunkt ist, jetzt noch mehr zu kürzen. Diese Themen, dies wurde der Kommission von der VGD versichert, werden jetzt im Zusammenhang mit der Spitalgruppe intensiv diskutiert. Es wird davon ausgegangen, dass neue Lösungen gefunden werden und dass neue Antriebe für die derzeit fehlende Innovation geschaffen werden.

Sven Inäbnit (FDP) sagt, der Bericht der Kommission treffe zu 99,9% ins Schwarze. Mit einem Punkt ist die FDP-Fraktion nicht einverstanden: Im Bericht steht im Fazit, dass die Kommission die Vorlage ernüchtert zur Kenntnis genommen hat. Sehr ernüchtert ist politisch korrekt, die Stimmung war aber ganz anders. Es wurde gesagt, dass die Dunkelkammer der GWL ein absolut unbefriedigender Zustand ist. Alle drei Jahre kommt es wie das Mantra: Der Kanton bestellt etwas und erhält keine Offerte, am Ende aber eine Rechnung. Wenn nach Sparpotenzial gefragt wird, kommt von den Institutioenn eine vage Antwort. Sie sind nicht verpflichtet, Rechenschaft über den einzelnen Franken abzulegen.

Die Stimmung zu allen drei Vorlagen war sehr schlecht, es gibt keine Verbesserung in diesem Zustand. Es ist ein orientalischer Basar – die Institution möchte CHF 17 Mio., der Kanton will CHF 4 Mio. sparen, man einigt sich irgendwie auf CHF 13 Mio. Es geht hin und her ohne klare Zahlen und Grundlagen. Dies muss in der nächsten Zeit dringend angegangen werden. Im Rahmen der regionalen Gesundheitsplanung will man von den GWL wegkommen, dies ist richtig so. Es muss langsam oder relativ schnell in die Gänge kommen.

Die Kosten sind real und vorhanden, die Beiträge müssen den Institutionen geleistet werden. Die FDP-Fraktion ist zum Schluss gekommen, dieses Jahr nicht zuzustimmen, sondern der Unzufriedenheit Ausdruck zu verleihen, indem sich eine grosse Mehrheit oder die ganze Fraktion bei allen drei Abstimmungen der Stimme enthalten wird.

Ein Wort zur Finanzierung der Weiterbildung der Assistenzärzte: Auch dort ist das Modell unbefriedigend. Das Modell funktioniert nicht, der Kanton ist in einer Zwangsjacke von nationalen Vorgaben und Modellen gefangen. Diese Finanzierung hat keine Zukunft. Es wird gespannt abgewartet, ob sich an der Gesundheitsdirektorenkonferenz bezüglich dieser Frage etwas bewegt und eine vernünftigere Lösung erzielt wird. Es stellen sich Fragen, z.B. warum die Weiterbildung in diesem Umfang staatlich finanziert werden muss und die Institute, die diese Personen brauchen, die dort ausgebildet werden, nicht mehr auf Eigenfinanzierung ausbilden können. Jeder Handwerkerbetrieb muss auch dafür sorgen, dass er seine Nachwuchskräfte erhält oder macht und setzt sich dafür ein mit Investitionen zur Ausbildung von Berufsleuten.

Zusammenfassend wird sich die FDP-Fraktion bei allen drei Vorlagen – sofern nichts Neues eingebracht wird – der Stimme enthalten.

Marie-Theres Beeler (Grüne) resümiert, das Kantonsspital Baselland brauche GWL für Aufträge, die sie vom Kanton her erfüllen müssen, die ihnen als Institution gestellt werden, aber nicht kostendeckend sind. Das KSBL wollte CHF 4 Mio. mehr, der Regierungsrat wollte CHF 4,5 Mio. weniger geben. Es resultierte eine Reduktion um CHF 0,5 Mio. gegenüber der letzten Leistungsperiode. Das KSBL erhält also weniger GWL.

In der Kommission wurde insbesondere die Assistenzarztausbildung kritisch betrachtet. Die Voten zur Notwendigkeit und Problematik schweizweit zu diesem Thema sollen nicht wiederholt werden; das Thema muss angeschaut werden. In diesem Leistungsauftrag ist es in der gleichen Höhe wie es die privaten Spitäler erhalten. Bisher hat das KSBL CHF 18'000 pro Assistenzarztausbildung erhalten, dies wurde nun auf die gleiche Höhe wie bei den Privatspitälern gesenkt.

Die Fraktion Grüne/EVP-Fraktion folgt einstimmig dem einstimmigen Antrag der VGK mit zwei Enthaltungen die Vorlage zu unterstützen und die Qualität des KSBL auch in Zukunft zu erhalten. Die Fraktion hat zwei «Aber». Die Fraktion wird nach wie vor kritisch beobachten, wie die Leistungen auf Basis der betrieblichen Strukturen erfolgen, damit diese keine Kostenfresser sind. Sie sind gespannt auf Konkretisierungen im Projekt VESAL, das Strukturen bringt, die keine Mittel des Kantons schlucken. Nie und nimmer würde die Fraktion GWL unterstützen, die beispielsweise durch die Annahme der Bruderholzinitiative auf den Kanton zukommen zur Aufrechterhaltung von regionalen Begehrlichkeiten.

Das zweite «Aber»: Die GWL sind ein Pauschalbeitrag, es war die Rede von einer «Blackbox». Der Regierungsrat wird dringend aufgefordert, diese zu durchleuchten. Der Regierungsrat als Auftraggeber des Kantons soll eigene Rechnungskreisläufe der Institutionen verlangen in den Bereichen, in denen GWL wesentlich zur Leistungserbringung beitragen.

Die Fraktion folgt der Kommission und unterstützt die Vorlage des Regierungsrats und möchte diese zwei Bemerkungen gehört wissen.

Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) unterbricht die Debatte für die Behandlung der dringlichen Vorstösse. Die Debatte wird am Nachmittag fortgesetzt, sofern zwischen der Fragestunde und der Grundsatzdebatte zur Universität Basel Zeit bleibt.

 

Für das Protokoll:
Léonie Schwizer, Landeskanzlei

Nr. 1267

[Fortsetzung]

Regina Werthmüller (parteilos) bedankt sich herzlich bei der VGK-Präsidentin, dass sie das Thema der Assistenzärztinnen und -ärzte sehr ernst genommen und einen Chef- und Oberarzt sowie eine Assistenzärztin eingeladen hat, um aus erster Hand zu erfahren, wie sich die Arbeit im Arbeitsumfeld präsentiert. Daraus ging hervor, dass ein Oberarzt drei AssistenzärztInnen betreut neben der Betreuung seiner 15 Patientinnen und Patienten pro Station. Daneben bleibt kaum Zeit für irgend etwas anderes.  Assistenzärztinnen und -ärzte, die nach einer Ausbildung von  6 Jahren in einen Betrieb eingegliedert werden, sind voll arbeitseinsatzfähig. Sie leisten eine sehr gute Arbeit, sie lernen on the Job, was als Weiterbildung gilt. Sie setzen sich täglich für ihre Patientinnen und Patienten ein und führen mit dem Oberarzt Gespräche. Diese Arbeit wurde sehr gut beleuchtet. Nun leistet der Kanton mit den gemeinwirtschaftlichen und besonderen Leistungen einen Beitrag an die Arbeit der Assistenzärztinnen und -ärzte in den Spitälern. Im Gegenzug erhalten diese pro Woche vier bis fünf Stunden Begleitung und somit Weiterbildung, was von Seiten Psychiatrie aufgezeigt werden konnte.

Dass ein Pauschalbetrag entrichtet wird, und damit kein Einfluss darauf genommen werden kann, in welche Leistungsfelder das Geld fliesst, hat wohl auch mit der Tatsache zu tun, dass der Landrat nicht so nahe am Betrieb ist. Das im Betrieb beschäftigte Personal erlebt tagtäglich den Stress von Notfallsituationen und weiss, wo was und welcher Einsatz gebraucht wird und dass zum Teil Vorhalteleistungen für Notfallstationen gemacht werden müssen. Ein Arzt weiss nicht vorgängig, ob und wenn ja, wie viele Notfälle da sind, und trotzdem muss dafür gesorgt sein, dass im Fall von Notfallpatienten sowohl deren Versorgung gewährleistet ist wie die der regulären Spitalpatienten. Dass die Rechnungslegung nicht optimal «auseinandergebeinlet» werden kann, ist sicher auch dem Problem geschuldet, dass eben ein Notfall ein Notfall ist. Die VGK wurde sehr gut informiert, es fand eine eingehende Beratung statt. Die glp-GU unterstützt alle drei grossmehrheitlich beschlossenen Kommissionsanträge betreffend Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen und besonderen Leistungen: für das Kantonsspital BL, die Psychiatrie [Traktandum 12] und die Privatspitäler [Traktandum 14].

Marc Scherrer (CVP) meint, man habe nun viel über die Finanzierung der GWL gehört. Einige Aussagen teilt er, andere betrachtet er eher kritisch. Den Eindruck, den er bereits in der Kommissionsberatung hatte, habe er heute wieder erfahren; nämlich dass es schlicht und einfach sehr schwierig abzuschätzen ist, welcher Betrag für die GWL im Bereich der Baselbieter Kantonsspitäler angemessen ist oder welcher Betrag allenfalls zu hoch ist. In der Tat gleichen die GWL-Aufträge einer Art Blackbox, weil der Aufwand nur sehr schwer abschätzbar ist.

In der Kommission hat man sich intensiv mit dieser Frage auseinander gesetzt, es wurden verschiedene Anhörungen durchgeführt, aber letztlich bleibt nicht viel anderes übrig als den Aussagen der Mitarbeitenden Vertrauen zu schenken und den Betrag abzunicken. Das macht den Sprecher nicht sehr glücklich. Offen gesagt, kommt hier die Milizpolitik an ihre Grenzen.

Noch viel schlimmer ist aber die Tatsache, dass der Kanton mit einer professionellen Verwaltung im Hintergrund anscheinend auch nicht in der Lage ist, diesen Aufwand richtig abzuschätzen. Es ist sehr bedenklich, dass die Regierung für das Sparvorhaben bei den GWL KSBL ein Ziel von CHF 4.5 Mio. pro Jahr definiert hat und dann etwas später – nach gewissen voraussehbaren Verhandlungen – zur Erkenntnis gelangt, dass dieser Betrag um 4 Millionen verfehlt wurde. Somit wird man mit den CHF 13 Mio., die heute wahrscheinlich gesprochen werden, in etwa auf dem Level der Vorperiode bleiben. Das ist nicht erklärbar und eigentlich nicht akzeptabel. In diesem Fall ist das politische Fingerspitzengefühl in der Verwaltung wohl etwas auf der Strecke geblieben.

Warum erklärt folgendes Beispiel: Ein Grossteil der GWL-Beiträge geht in die Weiterbildung der Assistenzärzte. Hätte man die GWL entsprechend dem ursprünglichen Regierungsratsvorschlag kürzen wollen, hätte man eine erhebliche Einsparung bei der Weiterbildung einfahren müssen. Einen Teil der Reduktion hat man jetzt durch die Anpassung der Abgeltungskosten pro Vollzeitstelle von CHF 24'000 auf CHF 15'000 erzielt. Aber der grosse Spareffekt bleibt aus. Der Regierung hätte von Anfang klar sein müssen, dass man in diesem Punkt kein grosses Einsparpotenzial hat. Denn die Weiterbildung von Assistenzärzten ist einerseits im Spitalgesetz definiert – keine neue Erkenntnis – und andererseits, das ist der wichtige Punkt, ist die Bevölkerung sehr daran interessiert, über eigenes, ausgebildetes Fachpersonal zu verfügen. Also hätte die Regierung niemals ein solches Sparziel definieren dürfen.

Beispiel 2: Der mit Abstand grösste Brocken bei den GWL sind die Notfallstationen. Dort – bei über CHF 10  Mio. – hätte man grosses Einsparpotenzial, könnte man zumindest meinen. Doch auch hier muss festgestellt werden, dass ein verpflichtendes Spitalgesetz die Notfallversorgung vorschreibt. Zwar wird darin nur eine zeitgerechte Notfallversorgung vorgeschrieben, der Kanton BL hingegen leistet sich mit seinem 24h-Stunden-Service an drei Standorten einen Luxus, der entsprechend teuer ist. Der springende Punkt ist, dass dieser Luxus von der Bevölkerung bisher verlangt wurde – zurecht oder zu unrecht – und wohl auch weiterhin verlangt wird. Daher ist an diesem Angebot nur schwer zu rütteln. Die aktuelle Bruderholz-Initiative nimmt diese Thematik auch auf, und es ist bekannt, dass die Zustimmung in der Bevölkerung für diesen Luxus sehr gross ist. Also auch in diesem Bereich hätte man erkennen müssen, dass das Sparpotenzial sehr gering ist. Es bleibt absolut schleierhaft, wie die Regierung auf ein Sparpotenzial im Bereich der GWL von 4.5   Mio. kommen wollte.

Marc Scherrer scheint eine Einsparung von CHF 4.5 Mio. de facto nur über einen Systemwechsel möglich zu sein. Der langen Rede kurzer Sinn: Es bleibt die nüchterne Erkenntnis, dass der GWL-Betrag auch heute nur abgesegnet werden kann. Beruhigend ist zumindest, dass mit dem Projekt der gemeinsamen Spitalplanung die Chance besteht, den GWL neu zu definieren. Ebenso beruhigend ist es zu wissen, dass Gesundheitsdirektor Thomas Weber dies auf dem Radar hat.

Die CVP/BDP-Fraktion stimmt dem Regierungsantrag – wenn auch zähneknirschend – einstimmig zu. Ebenso dem Antrag zu den GWL-Beiträgen der Psychiatrie Baselland. Gleichzeitig erhofft sich die Fraktion, dass im Rahmen der neuen Spitalplanung das Thema aufgenommen und entsprechende Prozesse aufgegleist werden.

Philipp Schoch (Grüne) begrüsst alt Landratspräsident Jürg Degen auf der Zuschauertribüne.

Pia Fankhauser (SP) stellt fest, dass im Vergleich zur vormittäglichen Debatte, an welcher die Landratsmitglieder nicht müde geworden seien, die Leistungen von Baselland Tourismus und die volkswirtschaftliche Bedeutung der Organisation zu loben, nun bei den BL-Spitälern ganz andere Themen im Vordergrund stehen. Kein Wort über die Leistungen der Tausenden von Angestellten, die sich tagtäglich einsetzen für das Wohl der Bevölkerung, die Leben retten – im Gegensatz zu Baselland Tourismus. Kein Dank. Es geht nur um das Geld und darum, dass man kritisch ist, weil es sich um eine Blackbox handelt etc. Dem Kanton und dem Landrat würde es aber gut anstehen zu sagen, was man denn will.

Einig geht die Landrätin mit ihrem Vorredner darin, dass nun einmal auch in die Weiterbildung investiert werden muss, wenn es erklärtes Ziel ist, die hausärztliche Versorgung in der Schweiz abzudecken. Das gibt es nicht gratis. Mit der Fallkostenpauschale werden bekanntlich alle Fachhochschulberufsausbildungen finanziert sowie die Unterassistentinnen und -assistenten. Das ist abgedeckt. Wenn aber der Kanton auch noch sagt, dass ihm die Hausärzte wichtig sind und mit einem speziellen Projekt  Praktika bei Hausärzten ermöglicht, so sollte dieser Bereich von Vornherein von der Sparpotenzialbetrachtung ausgenommen sein. Es wäre besser gewesen festzulegen, wieviele ausgebildet werden sollen und wieviel das den Kanton kosten darf.

Gleich läuft es mit der Notfallbetrachtung. Die Berichte in der letzten Zeit haben gezeigt, wie die Zahlen in den Notfallstationen gesamtschweizerisch ansteigen. Daran wird der Landrat mit keinem Entscheid etwas ändern können. Die heutige Gesellschaft ist eine 24-Stunden-Gesellschaft. Man kann sich rund um die Uhr im Internet informieren. Auch wenn man morgens um 02.00h irgendwo den Krampf hat – manchmal ist es etwas Ernsthafteres, manchmal auch nicht – so wird möglichst rasche Hilfe erwartet. Die Politik muss sich an den Bedürfnissen der Bevölkerung orientieren. Und daher ist es schlecht zu sagen, dass an der Notfallversorgung gespart werden soll.

Damals schon, als Gesundheitsdirektor Thomas Weber sagte, die spitalexterne Onkologiepflege (SEOP) sollte  über die gemeinwirtschaftlichen Leistungen finanziert werden, habe sie gewarnt. Denn man sieht nicht mehr die Einzelleistungen sondern nur das «Päckli». Auch hier: Wenn SEOP nicht ausfinanziert wird, so entsteht ein gröberes Problem bei der Versorgung von krebskranken Menschen. Es würde enorm helfen, wenn man wüsste, was man will und einen entsprechenden Kostenrahmen setzt – und dann dabei bleibt, auch wenn es am Ende ein bisschen mehr ist. Man kann nicht einfach mit dem Rasenmäher drüber gehen und alles ein bisschen günstiger machen. So werden die Diskussionen im Landrat vielleicht auch ein wenig konkreter. Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen sollten bezahlt werden.

Paul R. Hofer (FDP) sagt zu Regina Werthmüller, als er ihr zugehört habe, habe er den Eindruck erhalten, sie habe sehr gute, detaillierte und zeitnahe Informationen, was die Arbeit der Assistenzärztinnen und -ärzte angehe. Stimmt dieser Eindruck?

Markus Graf (SVP) macht klar, dass die Fraktion der SVP auch diesem Geschäft mit wenig Begeisterung zustimmen werde. Zu kritisieren ist nicht die Arbeit oder Weiterbildung, die für die Zukunft der Ärzteschaft geleistet wird. Die Problematik liegt vielmehr im System zur Ausbildung der Ärzte. Die Ausbildung eines Arztes kostet rund eine Million Franken, der grösste Teil wird von der Bevölkerung getragen, sei es mit den Beiträgen an die Universität oder eben mit den gemeinwirtschaftlichen Leistungen. Hier muss eine  Verbesserung auf nationaler Ebene angestrebt werden. Die unterschiedlichen Beiträge der einzelnen Kantone lassen eine klare Strategie vermissen. Auch hier müssen neue Wege gefunden werden, und auch die Privatkliniken müssen vermehrt zur Ausbildung gedrängt werden. Auch die Ärzte sollten über Rückzahlungen von Ausbildungsbeiträgen mehr in die Pflicht genommen werden. Denn bei einer solchen Ausbildung darf anschliessend nicht nur zu einem bestimmten Prozentteil gearbeitet werden. Die Regierung wird gebeten, entsprechende Anpassungen am System vorzunehmen und sich diesem wichtigen und dringenden Thema anzunehmen.

In Bezug auf die Ausbildung von Assistenzärzten und die Kantonsbeiträge, findet Christoph Buser (FDP), sollte man ehrlicher mit der Sache umgehen. Er geht grossenteils einig mit den Aussagen von Marc Scherrer. Nun wird man als Parlamentarier mit Zahlen bombardiert, die nicht nachvollziehbar sind. Wenn man kritisch ist, so wird das Geschäft auf die nächste Sitzung verschoben. Es werden noch mehr Zahlen nachgeschoben, und es kommt irgend eine nette Assistenzärztin, die sagt, wie gut die Ausbildung sei. Dann stimmt man zu, weil man keine wirkliche Entscheidungsgrundlage hat. Das ist in etwa die Praxis in der VGK.

Problematisch ist, dass es sich um ein System aus alten Zeiten handelt. Und damit wird gerechtfertigt, warum es die GWL in diesem Ausmass braucht. Auf Bundesebene ist diesbezüglich ein Umdenken notwendig. Aber auch der Kanton BL sollte mit dem Thema ein wenig ehrlicher umgehen. Die Begründung für eine Zustimmung zum Verpflichtungskredit für diese Gelder ist so nicht ok. Es geht nicht um die Ausbildung, sondern grundsätzlich um die Weiterbildung der Assistenzärzte on the Job. Denn alle anderen Berufsgattungen beteiligen sich teilweise mit sehr hohen Beiträgen an der Aus- und Weiterbildung ihrer Leute, ausser im «gewachsenen» Gesundheitswesen. Warum sollte der Kanton weiterhin so viel Geld bezahlen? Der Widerstand ist heute nicht so gross, um die GWL zurückzuweisen, was auch richtig ist im Sinne der Planungssicherheit für die Spitäler. Er appelliert an den Gesundheitsdirektor, das Gespräch mit den Spitalvertretern aufzunehmen, auch mit den Privatspitälern. Sie sollen sich überlegen, wie sie innerhalb ihres Business ihren Berufsstand auch ein stückweit selbst ausbilden können. Gegenüber allen anderen Berufsständen ist es nicht in Ordnung, sich auf die öffentliche Hand abzustützen. Wo ist denn der Unterschied? Denn gestrichen werden Beiträge an Ausbildungszentren, an Fahrpauschalen. Alle anderen müssen selbst schauen. Aber die Ärzteschaft scheint eine Art heilige Kuh zu sein. Dieser alte Zopf der GWL muss abgeschnitten werden. In einem Punkt widerspricht der Redner Marc Scherrer. Es ist ein frommer Wunsch, dass die GWL für den Kanton BL mit der Fusion sinken werden. Im Moment der Etablierung eines gemeinsamen Uni-Spitals dürfte es einen ziemlichen Sprung bei den GWL geben.

Rahel Bänziger (Grüne) versteht den Unmut von Landrat Buser. Es sei wohl allen in der Kommission gleich ergangen. Sie weist zurück, dass in der VGK ein salopper Umgang mit der Fragenabklärung geherrscht habe. Es wurden Zahlen verlangt, und das verlangte Zahlenmaterial erhielt man auch. Ober- und Chefarzt sowie Assistenzärztin wurden eingeladen, damit sich die Kommission ein vertieftes Bild der konkreten Situation machen konnte. Denn die Diskussionen drehten sich immer wieder genau darum. Der Unterschied bei der Verrechnung der Kosten im Vergleich zu anderen Berufsständen wurde ebenfalls in der Kommission diskutiert. Eine Schreinerei kann die Kosten des Lehrlings auf das Produkt abwälzen. Das ist aber laut KVG nicht möglich. Eine Überwälzung der Ausbildungskosten auf die Behandlungskosten ist gesetzlich verboten. Das ist der große Unterschied zwischen der Ausbildung von Assistenzärzten im Spital und derjenigen von Lehrlingen in einem Lehrbetrieb.

Peter Brodbeck (SVP) verwahrt sich gegen Pia Fankhausers Vorwurf, die Voten der SVP liessen die Wertschätzung für die Mitarbeitenden vermissen. Er selbst habe betont, dass der Kanton sehr gut ausgebildete Ärzte brauche und auch eine gut funktionierende Notfallversorgung. Und das hat der Kanton auch; damit ist man zufrieden. Als Blackbox zu bezeichnen ist einfach Folgendes: Wenn einmal gesagt wird, es braucht CHF 24'000 für einen Assistenzarzt, und dann reichen CHF 15'000 aus. Bei einer  Umfrage wiederum muss man feststellen, dass der eine Kanton CHF 11'900 zahlt, der andere CHF 13'200 und wieder ein anderer CHF 30'000. Da darf man sich schon die Frage erlauben, was nun tatsächlich die ungedeckte Leistung ist, denn diese konnte effektiv nicht eruiert werden; liegt sie bei CHF 15'000, bei CHF 10'000 oder woanders? Es ist schliesslich die Aufgabe des Parlaments, solche Fragen zu stellen.

Zu den Vorhalteleistungen für Notfallstationen: Gerade auch in Zusammenhang mit der Spitalplanung auf dem Bruderholz ist wichtig zu wissen, dass dort in einer Nacht teilweise nur zwei bis drei Notfallpatienten erscheinen. Hier darf ebenso die Frage gestellt werden, ob es diese Vorhaltesleistungen tatsächlich in dem Ausmass braucht, oder ob sie nicht zurück gefahren werden könnten. Diese nach wie vor offenen Fragen wurden heute aufgebracht, und das hat nichts damit zu tun, dass die Leistungen des Personals nicht anerkannt würden.

Regina Werthmüller (parteilos) versteht Markus Grafs Bedenken betreffend die hohen Kosten eines Medizin-Studiums. Ein solches kostet tatsächlich viel Geld. Es ist aber davor zu warnen, das Geld wieder einzufordern, den die Personen, welche den Arztberuf ausüben, lassen das Geld mit ihren Steuergeldern mit Sicherheit wieder in die Kantonsfinanzen einfliessen. Das Geld kommt wieder zurück.

Christoph Buser (FDP) gibt der VGK-Präsidentin zu verstehen, er habe mit seinem Votum nicht zum Ausdruck bringen wollen, dass in der Kommission eine saloppe Behandlung des Geschäfts stattgefunden habe. Aber: Es wurden Zahlen präsentiert, die in einer ersten Phase nicht verständlich waren. Man ging in eine zweite Runde und erhielt neue Zahlen, die ebenso wenig plausibel waren. Man konnte es glauben oder auch nicht. Ein BeispieI: Landratskollege Sven Inäbnit hat gefragt, ob sichergestellt sei, dass – wenn die Beiträge pro Assistenzarzt gesprochen sind – tatsächlich die Assistenzärzte zur Verfügung gestellt würden. So könne man die Frage nicht beantworten, es gebe eine Mittelflussrechnung, hiess es. Diese Ungenauigkeit ist ein Überbleibsel des gewachsenen, alten System, bei welchem jeweils das Defizit der Spitäler durch den Kanton  gedeckt wurde, und darin war alles enthalten. Seither wird bestmöglich versucht zu rechtfertigen, warum  GWL noch gebraucht wird. Das ist unbefriedigend. Sollen die GWL künftig durchgebracht werden, so müssen sie anders begründet werden als bis anhin.

Lucia Mikeler (SP) betont gegenüber ihrem Vorredner, dass die Weiterbildung der Assistenzärzte nicht gleichzusetzen ist mit derjenigen in anderen Berufen. Denn mit einem abgschlossenen Hochschulstudium hat ein cand. med. zwar die Berechtigung zu arbeiten. Aber er oder sie hat überhaupt keine Erfahrung. Wahrscheinlich wäre auch Christoph Buser nicht erfreut, wenn er von einem Arzt behandelt würde mit null praktischer Erfahrung.

Regierungspräsident Thomas Weber (SVP) ist froh um die differenzierte und aufschlussreiche Diskussion zu einem gesundheitspolitisch sehr wichtigen Thema. Man befindet sich zurzeit noch ein wenig in den Nachwehen der Auslagerung. Während sich früher die Spitäler noch als Dienststellen verstanden, ist es heute nicht mehr richtig, mit Defizitgarantien zu arbeiten. Nun sind die Spitäler auf dem Weg, zu eigenständigen Unternehmen zu werden und somit auch ihre eigenen Kosten zu decken. Es geht nicht darum, den Markt mit falschen Subventionen zu verzerren. Der Regierungspräsident erinnert daran, dass es Kantone gibt, die mehrere hundert Millionen Franken in ihre staatlichen Spitäler stecken – unter welchem Titel auch immer – was aber letztlich Subventionen sind. Man ist zurzeit daran, diese sukzessive zu senken. Idealzustand ist, dass sich die Branche selbst organisieren kann und wie die anderen Branchen auch in der Lage ist, ihre Ausbildungen zu finanzieren. Dies wird man sehr gern in den regelmässigen Gesprächen zum Spitalverband aufnehmen.

Die eingeführte Pauschale war schon einmal deutlich tiefer als der alte Wert. Vor 2014 noch wurde der GWL gesprochen und anschliessend gemäss Aufwand abgerechnet, d.h. man wusste nie genau, was für eine Rechnung kommt. Mit der danach festgelegten Pauschale auf drei Jahre sollte eine gegenseitige Planungssicherheit erreicht werden. Nun ist der Betrag noch ein wenig tiefer. Mit den langfristigen Massnahmen wie der Zusammenlegung von Spitälern, so dass weniger Notfallstationen rund um die Uhr betrieben werden müssen, werden auch die Deckungsbeiträge der Einheiten besser. Beim KSBL werden 6 Millionen Franken zurück gefahren werden; diese Ziffer ist protokolliert und gemeinsam mit dem Kanton Basel-Stadt ausgehandelt. Heute ist man bei 13 Millionen Franken. Man wird den Betrag also auf CHF 7 Mio. senken, mit dem Ziel, ihn noch weiter zu senken.

Aber die Leistungen, die der Kanton bestellt, die nirgendwo abgedeckt sind – angesprochen wurde SEOP, die medizinische Notfallzentrale – sollen auch fair abgegolten sein, sonst sind die Spiesse zwischen den privaten und den öffentliche Spitälern nicht gleich lang. Die nötige Transparenz für das pauschal gesprochene Geld soll hergestellt werden.

Und noch etwas: Man wird über ganz andere gemeinwirtschaftliche Leistungen sprechen müssen, wenn das Stimmvolk am 21. Mai 2017 die Bruderholzinitiative annimmt. Denn diese schreibt gesetzlich vor, an welchem Standort was, wann zu machen ist. Und dann ist die Rede von Defiziten in zweistelliger Millionenhöhe, die nicht durch das KVG gedeckt sind und die dann irgendwo zu decken sind. Im Vergleich dazu bewegen sich die heute diskutierten Beträge geradezu im Peanuts-Bereich.

Der Regierungspräsident schliesst sich dem Dank an die Mitarbeitenden für ihre guten Leistungen und ihre Unterstützung, sowohl auf den Notfallstationen wie auch in der Pflege, an. Man befindet sich in einem Prozess, der noch lange nicht abgeschlossen sein wird.

Detailberatung Landratsbeschluss

Keine Wortbegehren.

Rückkommen

Es wird kein Rückkommen verlangt.

– Schlussabstimmung

://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss betreffend Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen und besonderen Leistungen des Kantonsspitals Baselland für die Jahre 2017 bis 2019 mit 68:0 Stimmen bei 16 Enthaltungen zu.

[Namenliste]

Landratsbeschluss

über den Verpflichtungskredit Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen und besonderen Leistungen des Kantonsspitals Baselland für die Jahre 2017 bis 2019

vom 23. Februar 2017

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Für die Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen und besonderen Leistungen des Kantonsspitals Baselland wird für die Jahre 2017-2019 ein Verpflichtungskredit von CHF 39,0 Mio. bewilligt.

2. Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.

 

Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei