Protokoll der Landratssitzung vom 22. September 2011

Nr. 72

Werner Rufi (FDP), Kommissionspräsident der Justiz- und Sicherheitskommission, bemerkt einleitend zur zweiten Lesung:


Landratspräsident Urs Hess (SVP) wird nun die 2. Lesung der Verfassungsänderung und anschliessend die 2. Lesung der Teilrevision des Gemeindegesetzes durchführen.


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Teilrevision der Kantonsverfassung, 2. Lesung


Titel und Ingress keine Wortbegehren
I. keine Wortbegehren
§ 46 Absätze 1 und 1 bis keine Wortbegehren
II. keine Wortbegehren
III. keine Wortbegehren


Rückkommen wird nicht verlangt.


Schlussabstimmung


://: Der Landrat stimmt der Teilrevision der Kantonsverfassung mit 76:0 Stimmen zu. [ Namenliste ]


Verfassungsänderung


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Teilrevision des Gemeindegesetzes, 2. Lesung


Der Landratspräsident wird nur noch diejenigen Paragraphen aufrufen, zu welchen Anträge vorliegen. Die übrigen Paragraphen werden in Globo gelesen.


§ 67a


Myrta Stohler (SVP) kommt noch einmal auf diesen "unsäglichen" Paragraphen zurück. Nachdem Marianne Hollinger anlässlich der letzten Landratssitzung die Streichung des Paragraphen verlangt hatte, fand in weiten Kreisen der Gemeindebehörden ein Aufhorchen statt. Eine Streichung des Paragraphen wäre seitens der Gemeinden begrüsst worden. Gemäss Verfassung wird garantiert, dass eine Anhörung der Gemeinden stattfindet, wenn für diese wesentliche Änderungen aus einer Gesetzesrevision entstehen. Dass die Kommission die Aufnahme eines weiteren Paragraphen vorschlägt, dafür zeigt Myrta Stohler Verständnis, nicht jedoch dafür, dass keine Anhörung der Gemeinden stattfand. Eine solche Anhörung empfindet Myrta Stohler als zentral, denn der nun vorgeschlagene § 67a verändert die Bedeutung einer Gemeindeversammlung wesentlich.


An einer Gemeindeversammlung nehmen bei wichtigen Geschäften viele Stimmbeteiligte teil und diese Geschäfte werden auch ausführlich diskutiert. Es sei nicht motivierend, wenn schliesslich an Stelle einer Schlussabstimmung nur beschlossen wird, dass an der Urne über eine Vorlage abgestimmt wird. Sollte ein Grossteil der Stimmbevölkerung mit einem Entscheid der Gemeindeversammlung nicht einverstanden sein, so besteht bereits heute die Möglichkeit eines Referendums. Auch bei einem Negativentscheid könnte beispielsweise ein Wiedererwägungsantrag gestellt werden.


Myrta Stohler beantragt, § 67a zu streichen. Auch mit einer Rückweisung oder Rückstellung wäre sie einverstanden, damit der Rest der Vorlage heute beschlossen werden kann, dies möglichst mit 4/5-Mehrheit. Sollte § 67a tatsächlich im Gesetz aufgenommen werden, so wäre es richtig, dessen Aufnahme via Motion zu beantragen.


Regula Meschberger (SP) betont, mit Myrta Stohlers Votum habe die Anhörung des VBLG im Grunde genommen bereits stattgefunden, da sie Präsidentin des VBLG sei. Mühe zeigt sie mit dem nun beantragten Vorgehen. Das Anhörungsrecht der Gemeinden und des Gemeindeverbandes soll nicht in Frage gestellt werden. Der aktuelle Kommissionsbericht erschien am 30. Juni 2011 (es gehören übrigens auch GemeindevertreterInnen der Justiz- und Sicherheitskommission an), der VBLG reagierte nicht auf diesen Bericht. Die Forderung nach einer Anhörung wurde erst nach der 1. Lesung im Landrat vorgebracht, was Regula Meschberger als zweifelhaft erachtet. Auch nach einer Anhörung würden sich die einzelnen Gemeinden für oder gegen den nun vorliegenden § 67a aussprechen. Eine Rückstellung des Paragraphen zum jetzigen Zeitpunkt würde die Sache nicht voranbringen und daher sollte der Landrat heute entscheiden, ob er die vorgeschlagene Regelung ins Gesetz aufnehmen wolle oder nicht. Es gehöre zu den Rechten des Parlaments, einen solchen Entscheid zu treffen.


Es macht laut Regula Meschberger keinen Sinn, sämtlichen umstrittenen Entscheide zurückzustellen und jeweils zusätzliche Anhörungen durchzuführen. Das Parlament würde so handlungsunfähig. Regula Meschberger bittet den Landrat darum, heute die Abstimmung zu § 67a durchzuführen.


Christine Gorrengourt (CVP) macht darauf aufmerksam, dass in der Kommission zwei Varianten zur Diskussion standen. Eine war der nun vorliegende Vorschlag, die andere lautete:


§ 67a
Die Gemeindeordnung kann vorsehen, dass ein Drittel der anwesenden Stimmberechtigten beschliessen kann, dass die Schlussabstimmung über die Vorlage an der Urne stattfindet.


Die CVP/EVP-Fraktion beantragt, die oben genannte Variante zu wählen und damit den Anliegen der Gemeinden ein Stück weit entgegen zu kommen. Jede Gemeinde kann dann für sich bestimmen, welche Regelung für sie die richtige wäre.


Urs-Peter Moos (SVP) kann das Votum seiner SP-Ratskollegin im Grundsatz voll unterstützen. Die Argumentation zum Streichungsantrag ist aus seiner Sicht nicht stichhaltig. Demokratie ist nicht einfach gegeben, sie muss gepflegt und unter Umständen auch weiterentwickelt werden. In der Schweiz ist es üblich, dass der Souverän das letzte Wort hat, nicht Gemeinderäte und Gemeindeverwaltungen. Mit dem vorgeschlagenen § 67a würden die Rechte des Souveräns gestärkt.


Auch den Antrag der CVP/EVP-Fraktion kann Urs-Peter Moos nicht unterstützen, denn es gehe hier um Volksrechte und nicht um eine Auswahlsendung für die Gemeinden. Mit dem vorgeschlagenen § 67a wird ein klarer Schritt nach vorne getan, da die Stimmberechtigten vermehrt einbezogen werden. Myrta Stohler unterstellt in ihrem Votum schon beinahe, die Stimmberechtigten könnten mit dem neuen Instrument nicht umgehen. Dem ist nicht so! Sollte sich wider Erwarten herausstellen, dass das neue Instrument nicht verantwortungsvoll genutzt würde, müsste noch einmal darauf zurückgekommen werden.


Klaus Kirchmayr (Grüne) informiert, die Grüne Fraktion unterstütze grossmehrheitlich den Antrag der CVP/EVP-Fraktion, denn dieser stelle eine dem vorliegenden Problem angepasste Lösung dar, welche auch zur gelebten Gemeindeautonomie beitrage. Der Streichungsantrag findet in der Grünen Fraktion nur vereinzelt Unterstützung.


Marianne Hollinger (FDP) zeigt sich erstaunt über die Roten und speziell über Regula Meschbergers Votum. Diese anerkenne offenbar die Verfassung nicht, denn diese laute in § 49 Absatz 3 wie folgt:


"§ 49 Mitwirkung im Kanton
3 Bei der Vorbereitung von Erlassen und Beschlüssen des Landrates und des Regierungsrates sind die betroffenen Gemeinden rechtzeitig anzuhören."


Im vorliegenden Fall nun sei ein Fehler oder eine Unterlassung passiert, denn die Kommission habe eine neue Idee aufgenommen, ohne die Gemeinden anzuhören. Nach Verfassung jedoch hätte die Kommission die Gemeinden anhören müssen. Diese Anhörung sei nun auf jeden Fall nachzuholen, denn der neue § 67a habe einen grossen Einfluss auf das politisch-demokratische Leben in den Gemeinden. Das mögliche Ergebnis einer Anhörung muss heute noch nicht diskutiert werden, es gehe jedoch nicht an, dass das Parlament heute über eine Frage entscheidet, welche allein die Gemeinden betrifft und zu welcher sich die Gemeinden nicht äussern konnten.


Marianne Hollinger beantragt, das vorliegende Geschäft an die Kommission zurückzuweisen, damit eine Anhörung der Gemeinden stattfinden kann. Nach der Anhörung soll die Kommission dem Landrat eine Empfehlung unterbreiten, welche dann auch inhaltlich diskutiert würde. An Urs-Peter Moos gewandt meint Marianne Hollinger, eine Pflege der Demokratie bedeute, dass nicht über Menschen hinweg bestimmt werde. Es gehe darum, miteinander zu reden, einander anzuhören und Lösungen zu finden. Dem Landrat stünde es gut an, die Verfassung zu akzeptieren und nicht einfach über Dritte zu bestimmen, denn mit der gleichen Argumentation könnten sonst sämtliche Anhörungen weggelassen werden. Eine einheitliche Meinung der Angehörten werde es wohl nie geben, jedoch finden die Anhörungen auch statt, um die unterschiedlichen Meinungen zu hören und zu gewichten.


Landratspräsident Urs Hess (SVP) stellt fest, es liege also ein Antrag auf Rückweisung des Geschäfts an die Kommission vor.


Christine Gorrengourt (CVP) merkt an, die Begründung der Rückweisung laute, man wolle mehr Demokratie und auf die Diversität der Gemeinden eingehen. Genau darum plädiert Christine Gorrengourt auf Nicht-Rückweisung und bittet um Unterstützung für den Vorschlag der CVP/EVP-Fraktion, weil gerade so die Demokratie gelebt würde. Die Bevölkerung und die Gemeinden könnten selbst über das von ihnen bevorzugte Modell bestimmen.


Ruedi Brassel (SP) betont, die Rückweisung argumentiere dahingehend, dass ansonsten ein Verfassungsbruch vorläge. Dieser relativ harte Vorwurf könne nicht einfach akzeptiert werden. Eine Anhörung der Gemeinden ist in der Verfassung festgeschrieben und sie wird primär im Vernehmlassungsverfahren sowie sekundär in der Anhörung in der Kommission realisiert. Wenn nun daraus statuiert wird, dass der Landrat als Gesetzgeber nicht mehr über neue Elemente entscheiden darf, welche entweder in der Kommissions- oder der Landratsdebatte eingebracht werden, so ist dies völlig verfehlt. Eine Anhörung hat in einem geregelten und ordentlichen Verfahren stattzufinden, darüber hinaus haben die Kommissionen und der Landrat das Recht, ihre Anträge einzubringen und darüber auch zu entscheiden. Eine Vetoposition verbunden mit einem Anhörungsrecht existiert nicht. Würde dies verlangt, müssten in der Verfassung und im Landratsgesetz entsprechende Änderungen vorgenommen werden.


Bei aller Berechtigung ihres Anliegens bittet Ruedi Brassel die Gemeindevertreter doch darum, das vorgesehene Vorgehen zu akzeptieren. Marianne Hollinger sprach von einer Holschuld, welche laut Ruedi Brassel tatsächlich besteht. Es handelt sich jedoch um eine Holschuld der Gemeinden und nicht um eine Bringschuld der Landratskommissionen oder gar der Plenarversammlung, die Gemeinden über jeden Antrag zu informieren und somit das Gesetzgebungsverfahren hinauszuzögern. Der Landrat müsse sich an die klaren verfassungsrechtlichen Vorgaben halten.


Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) stellt fest, dass zwei Gemeindepräsidentinnen sich heute vehement dafür einsetzten, bezüglich § 67a noch einmal über die Bücher zu gehen. Es müsse im Interesse des Landrates liegen, dass schliesslich alle hinter dem Gesetz stehen können, weshalb dieses an die Kommission zurückgewiesen werden soll. Dies stellt seines Erachtens kein Problem dar, denn es bestehe kein zeitlicher Druck. Im Rahmen der Rückweisung sollte auch noch einmal über den Antrag der CVP/EVP-Fraktion befunden werden.


Rolf Richterich (FDP) möchte das Recht des Landrates, Neuerungen zu beschliessen, nicht beschneiden. Ohne Not etwas über den Kopf der Gemeinden hinweg zu beschliessen, dies im Wissen darum, dass die Gemeinden angehört werden möchten, käme allerdings einem unnötigen Affront gleich. Eigentlich hätte die Justiz- und Sicherheitskommission nach der Umgestaltung von § 67a Gemeindevertreter einladen sollen, dies könne nun aber problemlos nachgeholt werden. Einen Fehler würde der Landrat nur dann begehen, wenn die Beratung der Revision des Gemeindegesetzes bereits heute abgeschlossen würde.


Für Kommissionspräsident Werner Rufi (FDP) ist es wichtig, dass der Landrat heute einen für alle gangbaren Weg einschlägt. Er betont, dass der Kommissionsbericht am 30. Juni 2011 verabschiedet wurde und es bis zur ersten Landratssitzung eine gewisse Reaktionszeit gegeben habe. Ein Antrag auf Streichung von § 67a wurde anlässlich der ersten Landratssitzung eingebracht, er und damit auch die Haltung des VBLG unterlag jedoch. Erst im Hinblick auf die zweite Lesung wandte sich der VBLG nun an den Kommissionspräsidenten.


Für Werner Rufi ist klar, dass § 67a eine wichtige Bestimmung beinhaltet und es ist daher im Sinne des Antrags der CVP/EVP zu überlegen, welche Varianten möglich wären. Die ursprüngliche Stellungnahme des VBLG bezog sich auf die Regierungsvorlage und Werner Rufi zeigt sich daher offen dafür, den Paragraphen in der Kommission noch einmal zu traktandieren und auch die Gemeinden dazu anzuhören. Eine zeitliche Verzögerung des Geschäfts bringe keine grossen Nachteile mit sich. Künftig müsste der VBLG auf jeden Fall früher reagieren und diejenigen Landratsmitglieder, welche insbesondere die Interessen der Gemeinden vertreten, sollten sich in den Kommissionen einbringen.


Ruedi Brassel (SP) präzisiert, er habe sich nicht zur Frage geäussert, ob es sinnvoll sei, die Gemeinden anzuhören. Er nahm nur zum Vorwurf Stellung, eine Verabschiedung des Gemeindegesetzes ohne vorherige Anhörung der Gemeindevertreter käme einem Verfassungsbruch gleich. Es muss möglich sein, dass der Landrat über Anträge der Kommission oder Anträge im Landrat beschliesst, da das Parlament sonst letztlich beschlussunfähig würde. Ob es in der aktuellen Situation sinnvoll wäre, eine zusätzliche Runde in der Kommission einzuschalten, sei eine andere Frage. Von den Fristen her wäre ein Einwirken der Gemeinden gut möglich gewesen.


Christine Gorrengourt (CVP) ist der Ansicht, mit dem nun vorliegenden § 67a habe die Kommission nichts völlig Neues in die Gesetzesrevision aufgenommen. Im Zusammenhang mit der aktuellen Vorlage wird das Postulat 2007/158 von Heinz Aebi abgeschrieben, in dessen Zusammenhang entschieden wurde, dass bei einem Negativentscheid in den Gemeinden ein Referendum möglich sein soll. Aus diesem Grund floss die nun diskutierte Änderung in den Gesetzestext ein.


Nähme der Landrat den Antrag der CVP/EVP an, könnte jede einzelne Gemeinde das für sie richtige System festlegen.


Myrta Stohler (SVP) fände es sinnvoll, nur § 67a zurückzuweisen und eine konferentielle Anhörung durchzuführen, damit sich keine allzu grossen zeitlichen Verzögerungen ergeben. Vielleicht wäre der CVP/EVP-Vorschlag tatsächlich am sinnvollsten. Hätte man von Anfang an das Gespräch gesucht, wäre man heute bereits einen Schritt weiter. Die Gemeinden wollen nicht immer Dinge ausbaden, welche das Kantonsparlament in einem Schnellverfahren beschliesst.


Urs-Peter Moos (SVP) merkt an, eine Auslegeordnung sei nun gemacht worden und für ihn sei klar, dass der Antrag der CVP/EVP-Fraktion in der aktuellen Situation zielführend sei.


Landratspräsident Urs Hess (SVP) will nun über den Antrag, § 67a an die Kommission zurückzuweisen, abstimmen lassen. Anschliessend liegen noch je ein Antrag der SVP- sowie der CVP/EVP-Fraktion zum genannten Paragraphen vor.


Kommissionspräsident Werner Rufi (FDP) präzisiert, Marianne Hollinger habe ursprünglich beantragt, das ganze Geschäft zurückzuweisen.


Urs Hess (SVP) stellt klar, dass eine dritte Lesung des Gemeindegesetzes durchgeführt werde, falls § 67a zurückgewiesen würde.


Caroline Mall (SVP) erscheint der Antrag der CVP/EVP-Fraktion die einzige vernünftige Lösung zu sein.


://: Der Landrat lehnt eine Rückweisung von § 67a an die Kommission mit 30:53 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. [ Namenliste ]


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Fortsetzung 2. Lesung Gemeindegesetz


§ 67a


Myrta Stohler (SVP) zieht ihren Antrag auf Streichung von § 67a zugunsten desjenigen der CVP/EVP-Fraktion (kann-Formulierung) zurück. Als Präsidentin des VBLG geht sie davon aus, dass eine Mehrheit der Gemeinden mit dem vorgeschlagenen Kompromiss leben kann.


://: Mit 72:7 Stimmen bei 4 Enthaltungen beschliesst der Landrat, § 67a gemäss Antrag der CVP/EVP-Fraktion wie folgt zu formulieren:


§ 67a
Die Gemeindeordnung kann vorsehen, dass ein Drittel der anwesenden Stimmberechtigten beschliessen kann, dass die Schlussabstimmung über die Vorlage an der Urne stattfindet.
[ Namenliste ]


§ 81 Absatz 3 bis


Kommissionspräsident Werner Rufi (FDP) informiert, hier liege ein Vorschlag auf Änderung gemäss Auftrag aus der 1. Lesung vor.


://: Mit 79:0 Stimmen stimmt der Landrat dem Änderungsvorschlag zu. § 81 Absatz 3 bis lautet somit:


§ 81 Absatz 3 bis
Mit Zustimmung des oder der Verzeigten kann die Busse in gemeinnützige Arbeit umgewandelt werden, wobei 100 Franken Busse vier Stunden gemeinnütziger Arbeit entsprechen.
[ Namenliste ]


Damit ist die 2. Lesung der Teilrevision des Gemeindegesetzes abgeschlossen.


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Rückkommen


Marianne Hollinger (FDP) möchte auf § 164a des Gemeindegesetzes betreffend Steuerrabatt zurückkommen. Aufgrund der heutigen Diskussion erscheint es ihr legitim, den Antrag zu stellen, diesen in der Vorlage vorgeschlagenen Paragraphen im Gemeindegesetz aufzunehmen. Gemäss Gemeindereglement soll die Möglichkeit von Steuerrabatten eingeführt werden, eine kann-Lösung also analog zum eben beschlossenen § 67a, wonach den Gemeinden möglichst viel Autonomie zugestanden werden soll. Entsprechend müssten kleine Anpassungen an den §§ 47, 49 und 158 vorgenommen werden.


Klaus Kirchmayr (Grüne) lehnt diesen Rückkommensantrag im Namen der Grünen Fraktion klar ab. Das Vorgehen erscheine ihm ein Stück weit als Zwängerei, denn die aktuelle Vorlage sei bewusst aufgeteilt worden um zu verhindern, dass der umstrittene Steuerrabatt eine Volksabstimmung provoziert und so die grosse Gefahr bestünde, dass die gesamte Gesetzesrevision abgelehnt würde. Abgesehen davon wurden die sachlichen Argumente bereits anlässlich der 1. Lesung ausführlich diskutiert.


Ruedi Brassel (SP) erachtet den Rückkommensantrag als merkwürdig, da er eigentlich einen Antrag auf Nichteintreten darstelle. Der steuerliche Teil der Vorlage wurde bewusst beiseite gelassen, er soll allenfalls später dem Landrat in einer neuen Vorlage unterbreitet werden. Diesen Entscheid nun über eine Hintertür untergraben zu wollen, erachtet Ruedi Brassel ebenfalls als Zwängerei und schlechten Stil. Sachlich sei ein solches Vorgehen nicht gerechtfertigt, weshalb der Rückkommensantrag abgelehnt werden soll.


Marc Joset (SP) stellt fest, der Rückkommensantrag ziele wieder auf denjenigen Punkt hin, an welchem die Finanzkommission im letzten Mai oder Juni stand. Damals unterlag Marianne Hollinger, da die Kommission keinen Steuerrabatt wollte. Es wurde dann aber ein zusätzlicher Absatz 2 eingeführt, wonach ein Steuerrabatt in der Aktivenüberschuss aufweisenden Jahresrechnung aufgeführt werden müsste. Schliesslich wurde der gesamte § 164a abgelehnt.


Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) zeigt sich irritiert über den Rückkommensantrag, obwohl er selbst ein Verfechter des Steuerrabatts sei. Der Landrat sei auf das Geschäft nicht eingetreten und damit war klar, dass das Ansinnen über einen separaten Vorstoss erneut eingebracht werden müsste.


Rolf Richterich (FDP) ist der Ansicht, auf eine Vorlage könne man nicht zweimal eintreten. Es wäre ehrlicher gewesen, zwei Vorlagen zu machen. Sowohl in der Finanzkommission als auch in der Justiz- und Sicherheitskommission sei das Thema beraten und darüber abgestimmt worden. Die Schlüsse seiner Vorredner kann er nicht nachvollziehen, denn diese entsprechen nicht den bisherigen Gepflogenheiten des Landrates. Nur weil das Anliegen inhaltlich nicht unterstützt werde, dürfe die Form des Rückkommensantrags nicht verurteilt werden.


Marc Joset (SP) stellt klar, die Regierung habe dem Landrat eine Vorlage präsentiert, dieser habe die Vorlage aber an die Verwaltung zurückgewiesen mit dem Auftrag, daraus zwei Vorlagen zu erstellen, damit nicht die gesamte Revision wegen des Knackpunkts Steuerrabatt abgelehnt werde. Ein Eintreten auf die Vorlage betreffend Steuerrabatt wurde im Landrat abgelehnt.


://: Der Landrat lehnt ein Rückkommen auf das Geschäft 2011/047 mit 12:64 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab. [ Namenliste ]


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Schlussabstimmung


://: Mit 78:0 Stimmen bei 1 Enthaltung verabschiedet der Landrat die Teilrevision des Gemeindegesetzes. Eine obligatorische Volksabstimmung wird damit nicht notwendig sein. [ Namenliste ]


Änderung Gemeindegesetz


://: Stillschweigend beschliesst der Landrat zudem, die Motionen 2007/313 , 2009/006 , 2009/188 sowie das Postulat 2007/158 als erfüllt bzw. erledigt abzuschreiben.


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei



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