Protokoll der Landratssitzung vom 21. Mai 2015
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2015-006 vom 13. Januar 2015 [1. Lesung] Vorlage: Entwurf zum Gesetz über die Kulturförderung (Kulturförderungsgesetz, KFG BL) - Bericht der Bildungs-, Kultur und Sportkommission vom 11. Mai 2015 - Beschluss des Landrats vom 21. Mai 2015: < 1. Lesung abgeschlossen > |
Kommissionspräsident Paul Wenger (SVP) erklärt, dass das Kulturförderungsgesetz, das heute debattiert werden soll, das Kulturbeitragsgesetz vom 21. Februar 1963 ersetzt. Das Gesetz wird also nach über 50 Jahren überarbeitet. Da es sich um ein bedeutendes Gesetz handelt, darf davon ausgegangen werden, dass Vorlage und Kommissionsbericht in den Fraktionen diskutiert wurden. - Am 12. November 2009 hat der Landrat einen ersten Gesetzesentwurf zurückgewiesen. Neu wurde daraufhin das vorliegende Gesetz über die Kulturförderung (KFG) erarbeitet. Es ist in fünf Hauptteile gegliedert. Es sollen einige zentrale Punkte aus der Kommissionsberatung hervor gehoben werden: Über 60 Adressaten haben in der Vernehmlassung Stellung genommen; es waren sämtliche Direktionen dabei, sämtliche politischen Parteien, die Gemeinden und weitere an der Thematik interessierte Organisationen. Im Rahmen der Vernehmlassung wurde einiges kritisiert. Die SVP hatte mutmasslich die grössten Vorbehalte. Andere Parteien haben je nach Sichtweise ebenfalls einzelne Teile des Gesetzes diskutiert und Gegenanträge gestellt. Namentlich die §§ 19 bis 22 haben zu Diskussionen geführt. Es wurde diskutiert, welches Fachgremium, welcher Rat, welche Fachausschüsse was regeln sollen. Und was die Grundlagen dieses Handelns und dieser Entscheide sind. - Die Kommission hat die Vorlage an zwei Sitzungen, am 12. und am 23. April 2015, beraten. Als Auskunftsperson stand neben Regierungsrat Urs Wüthrich Gerhard Matter als stellvertretender Leiter des Amts für Kultur zur Verfügung.
Das neue KFG hat innerhalb der BKSK unterschiedliche Schwerpunkte zu Tage gefördert und Diskussionen ausgelöst. Ein viel diskutierter Passus war etwa - man konnte es dem Bericht entnehmen - der «besondere Charakter des Kantons Basel-Landschaft»: Diese Formulierung hat die Kommission nach einigem Hin und Her als unglücklich erachtet. Ersetzt wurde sie schliesslich durch die «kulturelle Vielfalt des Kantons Basel-Landschaft». Weiter wurde in der Kommission auch die Zusammenarbeit mit der Nachbarschaft, speziell auch mit dem Kanton Basel-Stadt, diskutiert. Innerhalb der Kommission wurden insbesondere die so genannten Zentrumsleistungen oder die Spitzenkultur diskutiert; einerseits betreffend den Stadtkanton und andererseits bezüglich der Nachbarkantone, welche an Baselland angrenzen. Die BKSK war sich nicht einig, ob Spitzenkultur wirklich nur in der Stadt Basel stattfindet oder ob genau Gleiches - vielleicht auf einem andern Niveau - der Bevölkerung auch ausserhalb von Basel dargeboten wird. - Zur Finanzierung hat die Kommission ebenfalls sehr eingehend diskutiert, die Details kann man dem Bericht entnehmen. Es wurde auch erwähnt, dass Baselland für die Kultur viel weniger Geld ausgibt als andere Kantone in vergleichbarer Grösse. Es handelt sich um rund 30 Millionen Franken. Es wurde in der Kommission auch richtigerweise festgestellt, dass die Gemeinden als Ergänzung zum Kanton wichtige Player in der Kulturförderung sind. In diesem Punkt gab es eine kleine Änderung bei den Gesetzesparagrafen, was der Landrat sicher im Detail diskutieren wird. - Ein wichtiger Punkt in der Diskussion war die Funktion des Kulturrates (Zusammensetzung, Präsidium). Hier steht die Kommission dafür ein, dass der Kulturrat neu nicht mehr vom Vorsteher oder der Vorsteherin der BKSD präsidiert wird - sondern von einer andern Person. Die Vorsteherin wird aber selbstverständlich Einsitz haben. Es wurde auch diskutiert, wie viele Mitglieder der Kulturrat umfassen soll. Die Kommission hat sich auf sieben Mitglieder festgelegt. - Im Namen der BKSK wird mit 12:1 Stimmen beantragt, dem Landratsbeschluss zuzustimmen.
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- Eintretensdebatte
Caroline Mall (SVP) verweist auf die Ausführungen des BKSK-Präsidenten. - 1963 wurde das aktuell gültige Gesetz ausgearbeitet. Heute herrscht ein anderer Zeitgeist, man ist gewissenmassen in einer andern kulturellen Epoche angekommen. Man hätte gerne ein etwas kürzeres Gesetz (wie jenes zum Thema FEB) gehabt. Jetzt wurde es eben etwas länger. Es wurde in der Kommission gut und intensiv diskutiert. Der Fokus lag zu Recht auf dem Kanton Baselland; selbstverständlich aber auch mit regionalen und überregionalen Ausblicken. Es waren interessante, teils heftige Diskussionen. Man hat sich aber gefunden. In der SVP-Fraktion fand das Gesetz teils Anklang, es hat aber auch Wellen geworfen. Manchmal muss man ein Gesetz mehrmals lesen; weil man es nicht so schnell wieder ändern kann. Eigentlich, so die Erkenntnis, hat man - respektive das Büro - ganz am Anfang einen substanziellen Fehler gemacht. Die Vorlage hätte nicht nur von der Bildungs-, sondern auch von der Finanzkommission angeschaut werden sollen; gerade im Hinblick auf die Finanzlage im Kanton. Man kann nämlich nicht genau eruieren, über wie viel Geld hier geredet wird. (Es gibt einige Töpfe, der ganz grosse ist der Swisslos-Fonds. Dieser liegt in der Kompetenz der Regierung, wobei hier in absehbarer Zeit eine Änderung anzubringen wäre: Gewisse Dinge gehören in die Kompetenz des Landrates.) Es gibt zwar die Möglichkeit, anlässlich der Budgetdebatte über die Kultur-Posten zu diskutieren. Wichtig ist, dass der Landrat mitreden darf, was die Kulturpolitik anbelangt. Das soll nicht heissen, dass donnerstags jeweils den ganzen Tag über Kultur diskutiert wird, zumal jeder hier ein anderes Empfinden hat. Die «Kultur» kann man eigentlich nicht definieren.
Deshalb wurden zwei Anträge formuliert, welche die Möglichkeit geben würden, dass der Landrat den Fuss ein Stück weit bei der Kulturförderung drin hat: Es geht um die §§ 19 und 20, wo es um die Kompetenzen des Regierungsrates geht, die in der Vergangenheit ja recht und gut waren. Die Anträge lauten wie folgt:
§ 19 Absatz 1: Der Regierungsrat bestimmt die allgemeine Kulturpolitik, legt zu diesem Zweck dem Landrat alle 4 Jahre ein Kulturleitbild zur Genehmigung vor und erstattet der Öffentlichkeit alle 2 Jahre Bericht.
§ 20 Absatz 1: Die Bildungs-, Sport- und Kulturdirektion setzt die vom Landrat genehmigte Kulturförderungspolitik um.
Man mag sich jetzt natürlich die Frage stellen, wie sich Frau Mall dies vorstellt. Soll es tatsächlich eine Kulturdebatte im Landrat geben? Gehört das tatsächlich in den Landrat? Es gehört - ganz dezidiert - in den Landrat! Es ist wie eine strategische Ausrichtung: Was macht man jenseits der Budgetdebatten in den nächsten vier Jahren? Die Öffentlichkeit hat Anspruch, Bescheid zu wissen. Es ist auf Verständnis für diese Anträge zu hoffen, auch wenn sie in der Kommission im Detail nicht besprochen wurden (und es sollen im Prinzip auch keine Kommissionsdebatten im Landrat geführt werden). Es ist aber kein Umsturz, sondern eine Bereicherung, wenn der Landrat beim wichtigen Thema Kultur nicht nur in der Budgetdebatte, sondern auch beim Kulturleitbild mitreden kann.
Christoph Hänggi (SP) hat keinen Antrag, wie er eingangs bemerkt. - Man hat eine lange Geschichte hinter sich, Paul Wenger hat es gesagt. Das Jahr 1963 wurde genannt. Hinzuweisen ist auch auf die Verfassung von 1984. Dort heisst es: «Kanton und Gemeinden fördern das künstlerische und wissenschaftliche Schaffen sowie kulturelle Bestrebungen und Tätigkeiten. Sie bemühen sich, diese Leistungen allen zugänglich zu machen.» Gesagt ist auch, dass man «kulturelle Einrichtungen unterhalten» soll. Das ist der Verfassungsauftrag, der seit 1984 besteht - jetzt endlich wird er erfüllt. Man wurde überholt von einem Kulturartikel in der Bundesverfassung und einem Kulturförderungsgesetz des Bundes. Das war 2000 und 2009. Die GPK hat zudem schon 2003 darauf aufmerksam gemacht, dass man endlich ein Kulturförderungsgesetz für den Kanton haben sollte. Es gibt auch Postulate von 2005, welche fordern, dass unsere kulturellen Institutionen endlich einen gesetzlichen Rahmen erhalten.
Was hier gemacht wurde, kann man guten Gewissens als schlankes Rahmengesetz ansehen. Es gab die Extra-Schlaufe zum Kulturleitbild vor dem jetzigen Anlauf, das Kulturförderungsgesetz zu beraten. Das vorliegende Gesetz bildet den Status Quo ab. Es wird nichts Neues erfunden. Dieser zweite Anlauf war kein Wunsch des Redners. Er hatte aber auch sein Gutes. Die Kommissionsberatung war gut. Man hat als Kommission ein gutes Bild abgegeben. Man hat zweimal beraten und konnte auch die Fraktionen einbeziehen. Man hätte - dies an Caroline Mall - schon damals den Antrag abholen und in die Kommission einbringen können. Aber man kann dies auch gerne heute im Landrat beraten. Das Resultat der Beratungen ist einer Kulturkommission würdig. Es wurden Änderungen eingebracht und man hat sich gefunden. Man hat ein gutes Gesetz nochmals verbessert. - Baselland kann durchaus stolz sein auf die Förderung von Kunst und Kultur und auf das, was in den letzten Jahrzehnten erreicht wurde (Archäologie und Denkmalschutz, Augusta Raurica, Kantonsbibliothek etc.). All diese Bereiche werden im Kulturförderungsgesetz erstmals richtig genannt. Es gibt auch Gelder, die nach Basel fliessen; das ist einfach so, weil Menschen aus dem Kanton Baselland diese Institutionen besuchen. Weil es teils mehr Leute aus Baselland denn aus der Stadt sind, sind diese Abgeltungen gerechtfertigt. All dies ist in diesem Gesetz verankert - und es kostet nicht mehr als vorher (es wurde ja zuvor von der Finanzkommission gesprochen). Es ist eine kostenneutrale Überführung der bisherigen Kulturförderung in ein Gesetz. Man nimmt im Prinzip zur Kenntnis, was passiert. - Es macht wenig Sinn, wenn man jetzt nochmals zu einer richtigen Kulturdebatte zurückkehren würde. Es gehört nicht in den Landrat - dies zu den Anträgen von Caroline Mall -, alle vier Jahre eine Kulturdebatte zu führen. Der Landrat ist nicht die richtige Ebene, um solch eine Debatte zu führen. Man hat im Kanton erwachsene und mit gesundem Menschenverstand auftretende Künstlerinnen und Künstler, welche mit ihrem Kulturschaffen zur Identität des Kantons beitragen. Es gibt Vereine, Chöre, Musikgesellschaften; es gibt Kunst, Literatur, Musik, Tanz und Theater. All dies passiert in unserem Kanton. Der Landrat soll nicht alle vier Jahre schauen, ob es recht gemacht wird. Das ist nicht seine Aufgabe - er soll solche Aktivitäten mit dem Gesetz ermöglichen. Es ist vorstellbar, dass es ein Ping-Pong mit dem Kulturrat gibt. Das Kulturleitbild wird auch ja schon mit dem Kulturrat besprochen. Dort schaut man alle vier Jahre (dieser Zeitraum erscheint übrigens zu kurz bemessen), ob man als Kanton auf einem Weg ist, der zusagt. - Die SP ist aber gegen diesen Antrag der SVP, weil diese Forderungen auf der Ebene Regierung / Kulturrat / Kulturschaffende eingelöst werden müssen. Das Gesetz aber, so wie es von der Kommission nach einer würdigen Diskussion verabschiedet wurde, wird ohne Änderungen befürwortet.
Die FDP anerkennt die Arbeit der Regierung in der Entwicklung dieses Gesetzes, sagt Sven Inäbnit (FDP). Der Auftrag aus dem Jahr 2009 wurde so umgesetzt, wie das erwartet wurde. Man hat das Leitbild erarbeitet und auf dieser Basis jetzt das Gesetz. Man hat gehört: Es ist ein Rahmengesetz. Es ist die Umsetzung des Kulturartikels in der Verfassung und verdeutlicht, was unser Kanton unter Kulturförderung und -politik versteht. Das ist bisher noch nirgends festgehalten. Es steht dem Kanton Baselland gut an, dass dies nun unmissverständlich ausgedeutscht ist. Das Gesetz von 1963 beinhaltet ja nur die Subventionsmöglichkeiten. Grossmehrheitlich werden die Zusammenfassung der Aufgaben von Kanton und Gemeinden sowie die verschiedenen Absichtserklärungen zur Kulturförderung im Rahmengesetz als sinnvoll erachtet. Begrüsst wird auch das klare Prinzip, wonach mindestens mitsprechen kann, wer bezahlt - als Auftrag an den Regierungsrat für die Bereiche, wo der Kanton berechtigterweise substanzielle Beteiligungen an Kulturprojekte mitträgt.
Aber - bei einem Rahmengesetz muss man sich auch die Frage stellen, ob und in welcher Form finanzielle Auswirkungen damit verbunden sind. Hier ist die Fraktion mehrheitlich skeptisch. Trotz der Aussage in der Vorlage (Seite 4), wonach sie kostenneutral sein soll, gibt es in der FDP diesbezüglich Zweifel. Es fehlt eine vertiefte Prüfung dieses Aspektes. Seit der Beratung in der Kommission ist man in ein anderes finanzielles Zeitalter katapultiert worden. Die Beratung kam deshalb vielleicht etwas zu früh. Sicher wären gewisse Aspekte aus der jetzigen Situation eingebunden und genauer überlegt worden. Umso mehr muss man festhalten, dass das KFG keinen Freipass darstellt, die Kulturausgaben auszudehnen. Insofern wird eine zurückhaltende Umsetzung erwartet - und vorallem eine Kulturpolitik, die fokussiert ist auf Qualität und nicht auf Quantität. Mit andern Worten: Das Postulat der Kostenneutralität ist ganz wichtig für die FDP. - Auch bei der FDP gibt es ein paar Punkte, die zu Stirnrunzeln Anlass geben. Zum Beispiel die Aufgabenauflistung der kantonalen Institutionen. Man sieht den Sinn nicht gegeben, dass der kantonale Verlag aufgeführt ist; das soll nochmals geprüft werden. In der Detailberatung wird man also zum einen oder andern Punkt Antrag stellen. - Zu den Anträgen von Caroline Mall: Man sieht das ähnlich wie Christoph Hänggi. Man kann es sich lebhaft vorstellen, wenn man mindestens an zwei Einschaltsitzungen 90 Kulturmeinungen diskutiert; ob diese oder jene Institution unterstützt werden soll. Das ist nicht die Flughöhe. Man hat drei Institutionen, welche solche Fragen beurteilen können (Regierungsrat mit der Bildungsdirektion, welche die Vorgaben von Kulturleitbild und -gesetz in die Wege leiten; Kulturrat; Fachkommissionen). Es ist nicht Aufgabe des Landrates, eine Verteilungsdebatte zu lancieren. Da muss man sich zurückhalten. - Je nachdem wie die Anträge der FDP behandelt werden, wird das Gesetz unterstützt.
Die Bevölkerung wurde in hohem Mass beim Leitbild einbezogen, das die Grundlage bildet für das Gesetz, sagt Christine Gorrengourt (CVP). Man sollte sich nicht darüber hinwegsetzen und genau sagen wollen, was Kultur ist. Diese Diskussion wurde geführt und sie wurde gut geführt. - Aus CVP-Sicht ist es ein ausgewogenes Gesetz. In der Vernehmlassung hatte man durchs Band positive Rückmeldungen; ausser bei einer Partei. Die Kommissionsberatung fand mit allen Parteien statt und man konnte einiges einbringen, was gut diskutiert wurde. Das Gesetz bildet den heutigen Stand der Dinge ab. Sollten wider Erwarten dennoch Begehrlichkeiten entstehen, braucht es dafür ein neues Budget und eine Verordnungs- respektive Gesetzesänderung. Insbesondere mit dem Budget hat man es in der Hand, hier den Riegel zu schieben. Sollten sich Änderungen aufdrängen, wie die FDP sie vorgebracht hat, kann man das mittels einer Motion und einer Gesetzesänderung machen. Dann kann man es in Ruhe und mit der nötigen Sorgfalt beraten; und unter Einbezug der neuen Regierungsrätin. Mit grosser Sicherheit werden gut begründete und sinnvolle Sparmöglichkeiten von EVP/CVP oder CVP/BDP aufgenommen.
Der vorliegende Entwurf ist gemäss Hans Furer (glp) nicht revolutionär. Es steht nicht viel Neues drin. Das Kulturbeitragsgesetz von 1963 wird abgelöst. Damals ging es nur darum, Beiträge zu verteilen. Jetzt hat man ein Kulturförderungsgesetz, das nicht nur sagt, dass man Beiträge verteilt, sondern auch nach welchen Kriterien. In der Kantonsverfassung (§ 101) ist die Aufteilung der Kulturaufgaben zwischen Kanton und Gemeinden genannt. - Es ist ein Rahmengesetz, weil nirgends konkret gesagt wird, was man zu tun hat; sondern es ist nur der Rahmen für die Unterstützung genannt. Das ist nicht schwammig, aber interpretionsbedürftig. Im Bericht ist genau aufgeführt, was die Kultur-Ausgaben des Kantons Baselland sind; das sind die genannten 34 Millionen Franken. Die FDP hat die Befürchtung, dass man jetzt mit dem Gesetz einen Hahnen öffnet, um mehr Geld auszugeben. Es ist aber eher von einer Art Stiftung zu sprechen, welche das Geld verteilen kann. Wenn Wünsche kommen, sind sie hier im Landrat anzubringen - und dann muss man sie in Budget einbringen und je nachdem das Gesetz wieder ändern. Aber man hat ein Budget von 3,5 Milliarden Franken und Kulturausgaben von rund 34 Millionen, was rund einem Prozent entspricht. Wenn man sieht, was die ordentlichen und gebundenen Kosten sind, so sind das die Archäologie, die Kantonsbibliothek und die Römerstadt. Und dann gibt es die Position von 14 Millionen Franken (inklusive 10 Millionen Kulturpauschale - das ist das Geld, das für die Zentrumsleistungen in die Stadt fliesst). Der Kanton hat also 24 Millionen, die er vor Ort ausgibt. Dieser Rahmen ist angemessen gesetzt. Für die Kulturfreaks ist es natürlich zu wenig; für die andern ist es wohl zu viel. - Zum Antrag von Caroline Mall: Es ist falsch, solche Debatten im Landrat zu führen, zumal ja ein Kulturrat da ist. In seinem Bericht, der alle vier Jahre in den Landrat kommen soll, sollten die Anliegen eingebracht werden können; das ist der richtige Kanal. - Zu § 13 und der Aussage, der Kanton Baselland habe einen eigenen Verlag: Das wurde in der Kommission diskutiert; ohne dass man den Passus einfach gestrichen hätte. Dagegen soll auch in der Detailberatung opponiert werden, falls entsprechende Anträge kommen. Gut wäre aber die Prüfung der Frage, ob der Kanton einen eigenen Verlag braucht. Das kann man aber nicht jetzt schnell-schnell entscheiden. - Das Gesetz soll, so wie es jetzt ist, verabschiedet werden.
Auch die Grünen sagen Ja zu diesem Gesetz, wie Michael Vollgraff (Grüne) erklärt. Es ist ein Bekenntnis des Kantons zur Kultur. Es waren intensive Diskussionen in der Bevölkerung, in der Vernehmlassung und auch in der Kommission. Man hat sich nicht bloss durchgerungen. Die Bedenken, was die Kostenauswirkungen angeht, werden teilweise geteilt. Dazu wird man sich vielleicht später bei der Elba-Vorlage äussern, in der es um 1,8 Milliarden - und nicht um 30 Millionen Franken - geht. - Ein Kulturleitbild alle vier Jahre neu zu genehmigen, wird als sehr gut gemeint erachtet; auch wenn man überlegt, wie lange es gedauert hat, bis das jetzige Leitbild erarbeitet wurde. Der Kulturrat und auch die Regierung haben die nötigen Kompetenzen und machen dies gut. - Die Grünen werden dem Gesetz zustimmen.
Siro Imber (FDP) fragt, was die Kultur braucht. Emotionen, Ungewöhnliches, Neues, Kreativität, Freiraum. All dies ist wichtig, damit Kultur entstehen kann. Was aber wird hier gemacht? Die Vorlage spricht zwar von einem Kulturförderungsgesetz. In Wirklichkeit ist es ein Verwaltungsorganisationsgesetz. Es geht nicht um Kulturförderung, es wird kein Franken verteilt. Das Gesetz umschreibt die Organisation der Verwaltung. Nicht mehr und nicht weniger. Schon unter der bestehenden Gesetzgebung von 1963 können die Mittel alle ausgegeben werden. Regierung und Landrat sind frei, die Mittel zu verteilen. Genau in dem Sinn, der die Kultur ausmacht: frei, kreativ, neu. Jetzt aber werden Strukturen zementiert und in ein Gesetz geschrieben; die Organisation jeder einzelnen Dienststelle ist aufgeführt. Das ist nie mehr änderbar. Es ist ein frommer Wunsch, Christine Gorrengourt, dass man einmal erlassene Gesetze einfach wieder ändern kann. Wie lange dauerte es, um das Kulturgesetz auf die Beine zu bringen? Von 2009 bis jetzt. Sechs Jahre! Man will Kultur fördern, indem man sechs Jahre auf allfällige Änderungen warten muss. Das widerspricht doch dem Wesen der Kultur. Das Gesetz ist eine Bankrotterklärung an eine freie Kultur und die Kulturförderung. Man muss staunen, wie man vom Leitbild mit seinem Gedanken der Öffnung - der Redner war 2009 dabei - zu solch einem Resultat kommen konnte. Und eine Denkmalpflege zum Beispiel ist im Gesetz nicht aufgeführt; man könnte doch Denkmalpflege und Archäologie gemeinsam betrachten - das geht jetzt nicht mehr! Es sei denn, man ändert das Gesetz, was wieder sechs Jahre dauert. Man macht Vorschriften, die überhaupt nicht nötig sind. Die bestehenden Gesetze bieten viel mehr Möglichkeiten und Mittel, die Kulturförderung anzugehen. Wenn man wirklich für die Künste einsteht, muss man dieses Gesetz ablehnen oder es zurückweisen und überlegen, wie man den Freiraum für die Kulturförderung schaffen kann. So geht es sicher nicht.
Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) wäre froh, wenn man ihm erklären könnte, wie der Kulturrat funktioniert beziehungsweise wie er sich zusammensetzt. Es heisst bloss: Das Nähere regelt die Regierung. Die Kriterien für die Zusammensetzung sind doch wichtig, zumal es sich um ein Gremium handelt, das am Drücker sitzt.
Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) will nicht das Gesetz insgesamt würdigen; das hat der Landrat jetzt bereits getan - und zuvor die Kommission einem guten und konstruktiven Dialog. Auch auf die beschlossenen Änderungen hat man sich verständigt. Nur Siro Imber ist zu widersprechen: So wie eine Resolution nicht handelt, malt ein Kulturgesetz kein einziges Bild und es inszeniert auch keine Theateraufführung. Aber: Man hat ein Gesetz, das zum Kanton passt, weil es abbildet und verankert, was heute gelebt wird. Zugleich wird die Basis geschaffen für eine Weiterentwicklung. Ausserdem - dies an Sven Inäbnit - hat die Regierung die Aussage gemacht, dass nicht direkt Kosten ausgelöst werden; dies wurde im Rahmen der finanzrechtlichen Prüfung bestätigt. - Die Frage nach dem Kantonsverlag wurde in der Kommissionsberatung richtigerweise gestellt. Dieser wurde aber bewusst im Gesetz verankert; in der Überzeugung, dass er eine der Visitenkarten ist, welche die Identität des Kantons am deutlichsten sichtbar macht. Die Erwähnung im Gesetz definiert - wie für alle Institutionen - nicht, wieviele und welche Bücher herausgegeben werden müssen. Sondern: Es wird publiziert, wofür man die Grundlagen erhält (was in der Regel nicht von der Verwaltung, sondern von einer Kommission ausgewählt wird, welche für eine gewisse Qualität sorgt). Die Verankerung des Kantonsverlags ist also noch kein Ausgabenbeschluss. - Zum Kulturrat, dies an Hans-Jürgen Ringgenberg gerichtet: Man hat die Fachausschüsse, welche konkret Projektfinanzierungen bewilligen. Der Kulturrat ist ein übergeordnetes Organ, das schwerpunktmässig den Vorsteher/die Vorsteherin der Direktion berät. Er stellt den Antrag, wer die Kulturpreise erhält. Es geht also um generelle Fragen. Die Zusammensetzung besteht aktuell aus einem Chorleiter, einem Kulturschaffenden, der aber beruflich im Rahmen des Migros-Kulturprozentes tätig ist, einer bildenden Künstlerin, einer Sängerin sowie dem Vorsteher oder der Vorsteherin der Direktion, welche aber künftig nicht mehr das Präsidium innehaben sollen. Das Gremium ist also breit abgestützt. Eine Regel ist - wie auch bei den Fachausschüssen -, dass sie während der Zeit ihrer Einsitznahme keinerlei Förderbeiträge beantragen können. Darum ist es manchmal schwierig, jemanden für das Amt zu finden.
://: Eintreten ist unbestritten.
Für das Protokoll:
Georg Schmidt, Landeskanzlei
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- Rückweisungsantrag
Siro Imber (FDP) stellt einen Rückweisungsantrag, zieht diesen aber nach wenigen Augenblicken wieder zurück.
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- Erste Lesung Kulturförderungsgesetz
Titel und Ingress keine Wortbegehren
I.
§§ 1-12 keine Wortbegehren
§ 13 Kantonale Kulturinstitutionen und Einrichtungen
Sven Inäbnit (FDP) beantragt die Streichung von § 13 Absatz 1 Buchstabe e und folglich auch die Streichung von § 18.
Einen Verlag zu führen ist keine Kernaufgabe des Kantons. Wenn der Kanton Lehrmittel oder kulturelle Schriften herausgeben will, kann er das auch in einem anderen Verlag; es braucht keinen Eigenverlag dazu.
Christoph Hänggi (SP) möchte ein mögliches Missverständnis beseitigen: Hier wird nichts Neues vorgeschlagen; der Kanton hat schon einen Verlag, er gibt schon seit Jahren und Jahrzehnten heimatkundliche Publikationen heraus, z.B. für die einzelnen Gemeinden, und verwaltet die Herausgabe von Lehrmitteln. Auch ein Budget gibt es schon für diesen Verlag. Er entspricht gelebter Tradition. Gerade die Herausgabe heimatkundlicher Publikationen ist ja sicherlich im Interesse der bürgerlichen Mehrheit in diesem Kanton; der Kanton sollte diese Aufgabe weiterhin übernehmen können. Deshalb ist der Antrag abzulehnen.
Hanni Huggel (SP) meint, die Tätigkeiten des Verlags seien «gelebte Kultur». Bei einem Besuch im Staatsarchiv sieht man, wie viele Hobby-Historiker dort forschen und versuchen, Dinge herauszufinden zum Zweck einer späteren Veröffentlichung. Viele Heimatkundeschriften - von kleinen Broschüren bis zu richtigen Büchern - entstehen so. Auf diese Weise wird eigenständige Baselbieter Kultur betrieben, und das gilt es zu unterstützen.
Man kann durchaus den Verlag einmal grundsätzlich diskutieren - aber das sollte später und separat getan werden und nicht jetzt so auf die Schnelle.
Hans Furer (glp) sympathisiert mit dem Antrag, aber nur insofern, als man diesen Verlag anders organisieren sollte. Wenn jemand eine Broschüre über «Die Bienen im Kanton Basel-Landschaft, insbesondere auf Schloss Wildenstein» publizieren möchte, ist dafür ein eigener Kantonsverlag nicht unbedingt nötig. Man könnte dafür auch eine Lösung mit einem anderen guten Verlag - z.B. dem Schwabe-Verlag - finden. Es bräuchte dann einfach eine Kommission, die die Interessen des Kantons wahrt. Das wäre aber eher eine ökonomische Frage.
Aber wird der existierende Verlag nun einfach aus dem Gesetz gestrichen - was bedeutet das dann? Der Bildungsdirektor möge sich bitte dazu äussern, was das für Konsequenzen hätte. Ein solcher Schnellschuss wäre wohl nicht angezeigt nach der langen erfolgreichen Tätigkeit des Verlags.
Siro Imber (FDP) möchte, dass auch weiter Publikationen erscheinen, weiterhin Heimatkunde betrieben und geforscht wird und dass die Resultate der Bevölkerung zugänglich gemacht werden. Das stellt niemand in Abrede, im Gegenteil: Diesbezüglich wird viel zu wenig getan. Man muss nur vergleichen mit dem, was der Kanton Aargau unternimmt, um die eigene Geschichte zu pflegen - der Rückstand des Kantons Basel-Landschaft beträgt Jahrzehnte!
Das Gesetz enthält die Struktur des Verlags und seine organisatorische Angliederung. Es sagt aber nichts zur eigentlichen Förderung von Publikationen. Ob das aber ein eigener Verlag oder ein anderer Verlag macht, ist doch völlig egal. Wichtig ist, dass Leute, die forschen und publizieren möchten, unterstützt werden. Dafür gibt es viel bessere Formen, als dazu eine eigene Verwaltung zu betreiben. Es handelt sich hier um ein klassisches Beispiel, wie eine möglicherweise sogar hinderliche Struktur festgeschrieben wird, statt dass man die dafür nötigen Mittel jenen gibt, die Forschung betreiben, publizieren und die Bevölkerung informieren. Das wäre viel wichtiger, und diese Verbesserung der Kulturförderung würde mit der Zustimmung zum Antrag ermöglicht. Niemand stellt in Frage, dass all die vielen Publikationen weiterhin herausgegeben werden sollen.
Siro Imber als eines jener Ratsmitglieder, die - nach Ruedi Brassel - am meisten lesen, findet es egal, wer der Verleger ist; ihm ist der Inhalt wichtig.
Christine Gorrengourt (CVP) möchte die vom Antragsteller aufgeworfenen Fragen gerne in Ruhe, mit der nötigen Sorgfalt und unter Einbezug der neuen Regierungsrätin prüfen. Man muss auch die Kosten anschauen. Was spricht für oder gegen einen eigenen Verlag? Was macht er ganz genau? Das sollte nicht im Plenum diskutiert werden, sonst wird es zu einer Art Kommissionsberatung. Für eine solche Forderung wäre eine Motion das richtige Instrument.
Hanspeter Weibel (SVP) erinnert daran, dass vor wenigen Jahren noch Zeitungshäuser dachten, ihr Kerngeschäft sei das Betreiben einer Druckerei. Wer rechtzeitig gemerkt hat, dass es um den Inhalt geht, hat umgestellt, und selbst das Staatsarchiv ist heute so weit, dass es digitale Inhalte archiviert. Es ist absolut richtig, solche Forschung zu unterstützen und die Publikation der Ergebnisse zu ermöglichen. Aber offenbar sind manche Leute noch nicht im digitalen Zeitalter angekommen. Weshalb müssen diese Publikationen immer noch auf Papier gedruckt werden? Werden sie geschickt digitalisiert zur Verfügung gestellt, erreicht man einen viel grösseren Empfängerkreis und einen viel einfacheren Zugriff auf die Publikationen inkl. Möglichkeiten zur Stichwortsuche usw. Solche Chancen sollte man sich nicht entgehen lassen.
Man muss jetzt nicht wieder sechs Jahre warten, bis allenfalls eine Motion vorliegt. Wird dem Streichungsantrag zugestimmt, ist dies ein Auftrag, Alternativen zu prüfen und zu klären, wie solche Inhalte künftig publiziert werden könnten. Das könnte im einen Fall - wenn ein Werk aus irgendwelchen Gründen unbedingt gedruckt werden soll - die Herausgabe durch einen anderen Verlag sein, im anderen Fall eine digitale Publikation sei. Der Antrag verdient Unterstützung.
Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) stellt selbstkritisch fest, dass in der Kommissionsberatung ein Fehler geschehen sei. Es wäre wohl zweckmässig gewesen, wenn er mit der Kommission der Schul- und Büromaterialverwaltung, der der Verlag angegliedert ist, einen Besuch abgestattet hätte. Dort hätte es nämlich gar nichts zu sehen gegeben. Der Verlag des Kantons Basel-Landschaft ist keine Druckerei-Anstalt, sondern nur eine Koordinationsstelle zur Herausgeberkommission Quellen und Forschungen und zur Kommission Recht und Politik, die die geschichtlichen und juristischen Publikationen aufbereitet. Schulbücher macht der Verlag schon sehr lange keine mehr selber.
Bei einer Besichtigung hätte man festgestellt, dass beispielsweise das wichtigste Werk des Kantons, nämlich die Kantonsgeschichte, selbstverständlich beim Schwabe-Verlag gedruckt worden ist. Auch die übrigen Publikationen werden natürlich bei professionellen Druckereien produziert. Aber es braucht halt eine Anlauf- und Koordinationsstelle, eben einen Verlag.
Hanspeter Weibel hätte sich seit etwa zwei Jahren an einem brillanten, schweizweit vorbildlichen digitalen Geschichtswerk orientieren können: Denn der Kanton hat sich entschieden, die Kantonsgeschichte - auch wenn sich die wunderschönen Bände in jedem Büchergestell sehr gut machen - nicht in gedruckter Form zu erweitern, sondern für die Weiterentwicklung konsequent auf die digitale Form zu setzen - mit Film- und Tondokumenten usw. Der vorgeschlagene Pfad wurde also bereits eingeschlagen.
Den Kantonsverlag braucht es weiterhin als Koordinations- und Andockstelle, und deshalb es zu empfehlen, diesen durchaus innovativen und zukunftsgerichteten Verlag nicht einfach aus dem Gesetz zu streichen.
Monica Gschwind (FDP) meint, die Diskussion müsse sich um etwas ganz anderes drehen: Bis jetzt war der Verlag in der Dienstordnung erwähnt; neu soll er nun im Gesetz verankert werden, und zwar auf Grund des Postulats 2013/430 von Christoph Hänggi. Darüber darf man durchaus diskutieren: Gehört so etwas in ein Gesetz oder nicht? Und vor allem: Wenn es im Gesetz steht und man etwas ändern möchte, gibt es keinen Handlungsspielraum mehr - auch nicht für die künftige Direktionsvorsteherin.
Soll also einfach ein Postulat genügen, um eine solche Aufgabe unbesehen in ein Gesetz aufzunehmen? Es wäre wohl sinnvoll, sich das erst noch einmal gut zu überlegen.
Ruedi Brassel (SP) findet die Debatte sehr interessant. Ein Streichungsantrag in Bezug auf den Verlag hatte eine Argumentationsflut zur Folge, die aufzeigte, dass viele keine Ahnung haben, was der Verlag eigentlich macht. Man hat den Eindruck bekommen, es gebe einen Kantonsverleger, der an einer Rotationsmaschine steht und Papierchen druckt und diese dann dem kantonseigenen Buchbinder überbringt.
Regierungsrat Urs Wüthrich hat sehr gut aufgezeigt, wie innovativ und schlank das Ganze aufgestellt ist. Der Verlag ist gemäss einem überwiesenen Vorstoss im Gesetz verankert worden, und die Bildungs-, Kultur- und Sportkommission hat diese Frage bestimmt diskutiert. Und nun findet die Diskussion auch noch im Landrat statt. Irgendwann muss man, Monica Gschwind, dann ein Bekenntnis ablegen dafür oder dagegen. Von der neuen Kulturministerin dieses Kantons kann auch ein Bekenntnis zum Kulturellen erwartet werden und nicht nur vage Erklärungen.
Der Streichungsantrag ist dezidiert abzulehnen. Es wurde gesagt, es gebe jetzt die Gelegenheit, Kreativität entstehen zu lassen. Aber der Verlag ist schon jetzt eine Plattform dafür, und er verschlingt keine Ressourcen, sondern setzt sie gezielt ein, damit breite Kreise der Öffentlichkeit über digitale Medien und über Printprodukte mehr Wissen über unseren Kanton und unsere Region erlangen können.
Christoph Buser (FDP) hat an Ruedi Brassel wieder den allzu gut bekannten Reflex beobachtet: Er suggeriert allen, sie hätten keine Ahnung. Schön, dass er selbst so viel Ahnung hat...
In der Kommission hat man sich die Frage jedenfalls auch nicht gestellt. Das Postulat Hänggi scheint auszureichen, etwas in ein Gesetz zu schreiben; und nun wird plötzlich behauptet, wenn diese Bestimmung gestrichen werde, gebe es danach den Verlag nicht mehr. Aber davon spricht gar niemand. Die Frage ist, warum dieser Verlag jetzt im Gesetz festgeschrieben werden soll, wenn doch alle ankündigen, dass man sich einmal grundlegend mit dem Verlag auseinandersetzen möchte. Es müsste doch genau umgekehrt sein: Bevor der Verlag ins Gesetz geschrieben wird, muss man die Grundsatzdiskussion führen.
Statt pauschale Schuldzuweisungen vorzubringen, muss man feststellen: Unanständig ist es, eine Struktur nach der anderen festzulegen und zu betonieren, bevor die neue Ministerin am Werk ist.
Landratspräsidentin Myrta Stohler (SVP) stellt fest, eigentlich stecke man mitten in einer Kommissionsberatung, und beantragt Schluss der Rednerliste.
://: Dem Ordnungsantrag wird stillschweigend stattgegeben.
Stefan Zemp (SP) möchte die Debatte entemotionalisieren. Der Verlag des Kantons Basel-Landschaft macht nichts anderes als Arbeiten, die von der Herausgeberkommission Quellen und Forschungen überprüft worden sind, herauszugeben - sei es zum Rebbau, zu alten Steinen, die irgendwo liegen, sei es zu überlieferten Denkweisen oder zu Mundartausdrücken -, damit dieses Wissen festgehalten ist und überliefert werden kann. Ob das in gedruckter oder digitaler Form geschieht, ist letztlich egal.
Wenn es der Kanton Baselland schafft, eine Gasttaxe in der Verfassung niederzuschreiben und gleichzeitig zu diskutieren, ob die Überlieferung traditionellen Wissens nicht in einem Gesetz festgeschrieben werden soll, kommt es einer Bankrotterklärung nahe. [beifälliges Klopfen]
Christoph Hänggi (SP) möchte nicht alles auf sein Postulat zurückführen, auch wenn es schön wäre, so viel Macht zu haben, mit einem Postulat eine Gesetzesänderung zu erwirken. Das Postulat ist überwiesen worden, drückt jetzt also nicht mehr den Willen des Urhebers, sondern den Willen des Landrates aus.
Auch wenn der Verlag jetzt im Gesetz steht, so ist diese Bestimmung einfach eine Beschreibung einer Institution, wie es für viele andere Einrichtungen ebenfalls gilt. Auch so besteht später viel Handlungsspielraum für den Regierungsrat bzw. die Direktionsvorsteherin: Etwa über das Budget oder die Personalpolitik kann immer noch sehr viel gesteuert werden; man kann auch über Programme reden und so sehr vieles gestalten. Daran hindert dieses schlanke Rahmengesetz niemanden.
Es wurde zudem schon viel Schlimmeres in Gesetzen festgeschrieben als der Kantonsverlag. Der Antrag ist abzulehnen, denn der Verlag soll im Gesetz festgeschrieben werden, damit eine gute Auflistung des Status quo vorliegt, wie zur Zeit in der basellandschaftlichen Kulturpolitik gearbeitet wird.
Hans Furer (glp) hielte es für ungeschickt, wenn jetzt etwas nicht in ein Gesetz aufgenommen würde, weil man nicht weiss, wohin die künftige Planung geht. Das Gesetz kodifiziert den aktuellen Status quo. Es ist besser, den Verlag nun im Gesetzestext zu belassen und an der nächsten Landratssitzung eine Motion im Sinne der Antragssteller einzureichen. Dann kann diese Frage in Ruhe geprüft werden, und zum Schluss kann man - falls nötig - die Streichung vornehmen. Systematisch wäre das das richtige Vorgehen.
Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) betont, dass die Bestimmung nicht irrtümlich im Gesetz gelandet ist. Die Kommission hat nämlich sehr wohl zur Kenntnis genommen, dass das Gesetz eine Auflistung der verschiedenen Bereiche, in denen der Kanton heute direkt kulturpolitisch tätig ist, enthält. Genauso wie den Verlag könnte man - wenn man das politisch möchte - Augusta Raurica zur Diskussion stellen oder die Kantonsbibliothek oder das Kantonsmuseum oder die Archäologie. Im Rahmen der Gesetzesvorlage war aber die Absicht - auch aus Gründen einer gewissen Kohärenz -, die verschiedenen Kulturbereiche zu nennen, ohne dass damit bereits Preisschilder verbunden wären oder ohne dass konkrete Vorgaben gemacht werden. Das Gesetz zählt einfach auf, was - nebst der zeitgenössischen Kulturförderung - die Kulturpolitik des Kantons ausmacht.
Würden die Bestimmungen zum Verlag nun aus dem von der Kommission beantragten Gesetz gestrichen, so wäre das ein deutliches Signal - speziell auch gerade nach der Abstimmung, wonach der Kanton eigenständig bleiben möchte.
://: Der Antrag der FDP-Fraktion auf Streichung von § 13 Absatz 1 Buchstabe e wird mit 47:33 Stimmen bei zwei Enthaltungen abgelehnt. [ Namenliste ]
Landratspräsidentin Myrta Stohler (SVP) bemerkt, somit sei auch der Antrag auf Streichung von § 18 obsolet geworden.
§§ 14-18 keine Wortbegehren
§ 19 Regierungsrat
Die SVP-Fraktion beantragt folgende neue Formulierung von Absatz 1:
1 Der Regierungsrat bestimmt die allgemeine Kulturpolitik, legt zu diesem Zweck dem Landrat alle 4 Jahr ein Kulturleitbild zur Genehmigung vor und erstattet der Öffentlichkeit alle 2 Jahre Bericht.
Christoph Hänggi (SP) meint, dieser Antrag entspreche nicht der Flughöhe des Landrates. Andere Gremien wären besser geeignet.
Caroline Mall (SVP) entgegnet, das Kulturleitbild könne selbstverständlich auf der Flughöhe des Landrates sein. Kulturräte, Sachkommissionen, Regierungsrat: alles okay - aber am Schluss ist es der Landrat, der das Geld spricht, und zwar kein Taschengeld, sondern enorme Summen, und in der Regel gilt: Wer zahlt, befiehlt. Der Landrat ist kein Kuschelverein.
://: Der Antrag der SVP-Fraktion auf Änderung von § 19 Absatz 1 wird mit 57:25 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. [ Namenliste ]
Sven Inäbnit (FDP) beantragt folgende Änderung von Absatz 5:
5
Er
verleiht
kann
kantonale Kulturpreise
verleihen
.
Dass der Regierungsrat die Möglichkeit hat, Kulturpreise zu verleihen und dass das eine schöne Tradition ist, soll nicht in Frage gestellt werden. Aber die Bestimmung soll mit einer «kann»-Formulierung etwas abgeschwächt werden. Vielleicht gibt es Jahre, in denen die Verleihung eines Kulturpreises aus Qualitätsgründen nicht angebracht ist - denn Qualität muss ein wichtiges Kriterium sein -, und vielleicht gibt es auch Zeiten, in denen es nicht opportun ist, einen solchen Preis zu verleihen. Mit der absoluten Formulierung im Entwurf wird aber dem Regierungsrat der Auftrag erteilt, auf jeden Fall eine Verleihung vorzunehmen; das sollte durch eine «kann»-Formulierung etwas abgeschwächt werden.
Christoph Hänggi (SP) entgegnet, die Formulierung «Er verleiht kantonale Kulturpreise» habe nichts Absolutes an sich: Es steht nirgends, dass die Verleihung jährlich durchzuführen sei. Mit der von der FDP beantragten Forumulierung ändert sich nichts. Denn auch mit der Variante im Gesetzesentwurf kann der Regierungsrat von der Preisverleihung absehen.
Caroline Mall (SVP) erklärt, die SVP-Fraktion unterstütze den Antrag. Es spricht nichts gegen eine «kann»-Formulierung, aber möglicherweise ist diese Formulierung für die neue Kulturdirektorin in gewisser Hinsicht eine Erleichterung.
Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) stellt fest, es gebe keine materielle Differenz zwischen den beiden Versionen, denn es heisst ausdrücklich nicht, dass der Regierungsrat jährlich Kulturpreise verleihe. Sondern er verleiht Preise dann, wenn die Kriterien erfüllt sind; rückblickend kann festgestellt werden, dass in den letzten zwölf Jahren nicht jedes Jahr Kulturpreise verliehen worden sind, sondern teilweise nur Spartenpreise, und gelegentlich wurde sogar ein Jahr ausgelassen, weil man zur Auffassung gelangt war, es dränge sich niemand als Preisträger auf. Auch 2015 gibt es keinen Preis, nicht zuletzt auch mit Rücksicht auf die Ressourcen. Die Bestimmung sagt nichts über Rhythmus oder Zeitgefässe, sondern enthält nur eine Kompetenzzuweisung.
://: Der Landrat lehnt den Antrag der FDP-Fraktion auf Änderung von § 19 Absatz 5 mit 49:32 Stimmen bei einer Enthaltung ab. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
§ 20 Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion
keine Wortbegehren
§ 21 Kulturrat
Sven Inäbnit (FDP) fasst die Anträge zu den Paragrafen 21 und 22 in einem Votum zusammen. Es wurde betont, dass es ein schlankes Gesetz sein soll und schlanke Strukturen gefragt sind. In der Fraktionsberatung ist die FDP aber über die Grösse der Kommissionen gestolpert. Der Kulturrat hat diese auf 7 Mitglieder zementiert. Ursprünglich hiess es: 5 bis 7 Mitglieder. Diese Ausweitung steht dem schlanken Gesetz, das es sein will, nicht sehr gut an. Die FDP-Fraktion ist der Meinung, dass 5 Mitglieder für den Kulturrat ausreichend wären, um die Aufgabe zu erfüllen.
Dasselbe gilt für die Fachkommissionen und Fachausschüsse in § 22, wo die Anzahl Mitglieder auf fünf zu beschränken wäre:
§ 21
1 Der Kulturrat besteht aus fünf Mitgliedern.
§ 22
1 Die Fachkommissionen und Fachausschüsse BS/BL bestehen aus fünf Mitgliedern.
Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) stellt den Antrag der SVP zu § 21 Absatz 3 vor:
3 Die Mitglieder wählt der Landrat auf Antrag des Regierungsrats.
Hans Furer (glp) zur Frage, weshalb der Kulturrat aus sieben Mitgliedern bestehen soll: Einerseits gibt es viele verschiedene Sparten von Kultur, andererseits handelt es sich um ein wichtiges strategisches Gremium, das auch in einer siebenköpfigen Zusammensetzung gut diskutieren kann. Es ist dem Votanten nicht klar, ob es der FDP mit ihrem Antrag darum geht, nun noch 50 Franken Sitzungsgeld einzusparen, falls die Mitglieder denn überhaupt etwas erhalten. Sieben ist eine vernünftige Zahl. Findet man für eine Fachkommission mehr als fünf sehr gute Personen, ist nicht einzusehen, warum man die Höchstzahl nicht auf sieben festsetzen soll. Fünf müssten es aber im Minimum sein; in der ursprünglichen Fassung hiess es, dass es «höchstens sieben Mitglieder» sein sollen - also nach unten offen. Damit hätten es aber auch drei sein können, denen dann aber zuviel Macht gegeben wäre. Der Votant bittet, die Vorschläge abzulehnen.
Christoph Hänggi (SP) stimmt Hans Furer zu. Der Antrag «fünf bis sieben» kam nicht von Seiten SP, sondern es wurde von anderer Seite die Anzahl «sieben» befürwortet, damit verschiedene Kultursparten auch ausreichend abgedeckt sind. Es ist nicht matchentscheidend, ob es letztlich fünf oder sieben sind. Mit der Aussage sieben wird aber immerhin eine klare Aussage gemacht, auch damit klar ist, dass mehr als fünf Sparten vertreten sein können. Es ist somit keine politische Entscheidung, sondern eine zugunsten der Kulturförderung und der Künstlerinnen und Künstler im Kanton. Ob der Kulturat, analog zum Bildungsrat, vom Landrat gewählt werden soll, ist zu diskutieren. Einem solchen Begehren würde sich der Sprecher nicht verschliessen. Allenfalls lassen sich auf die zweite Lesung Argumente Für und Wider diskutieren.
Jürg Degen (SP) antwortet auf Hans-Jürgen Ringgenbergs Vorschlag: Soll die beratende Kommission künftig im Landrat gewählt werden, müsste man es konsequenterweise mit sämtlichen beratenden Kommissionen des Regierungsrats, von denen es viele gibt, auch so halten - was vor allem zu noch mehr Traktanden führen würde. Diese Idee ist nicht sehr überzeugend.
Oskar Kämpfer (SVP) lässt Jürg Degen wissen, dass man als Landrat nun mal gewisse Verantwortungen hat. Möchte der Landrat diesen Kanton mitsteuern, muss er ihn auch mitgestalten und deshalb mitreden. Es ist deshalb gar nicht falsch, wenn gewisse Gremien von strategischer Wichtigkeit (wie vorhin eben bestätigt) auch mitgewählt werden.
Man muss sich aber etwas anderes fragen: Landrat Christoph Hänggi hat vorhin gesagt, dass man möglichst viele Künstler an diesem Gremium teilhaben lassen sollte. Der Sprecher hat ein anderes Verständnis von diesem Gremium. Sie sollen nicht teilhaben, sondern dort wird entschieden. Deshalb braucht es auch entscheidungskräftige Leute, die nicht aus dem Kulturbereich entstammen müssen. Zudem ist eine Entscheidung unter fünf Leuten einfacher zu finden als unter sieben. Der Votant wird die betreffenden Anträge unterstützen.
Paul Wenger (SVP) wurde eben von Landschreiber Peter Vetter darauf aufmerksam gemacht, dass im Falle einer Zustimmung zu Hans-Jürgen Ringgenbergs Antrag (wonach der Kulturrat durch den Landrat gewählt wird, § 23, Abs. 3), als letzter Punkt zwingend enthalten bleiben muss: «Das Nähere regelt der Regierungsrat.» Es handelt sich um eine rechtliche Bestimmung, die nicht aufgehoben werden kann.
://: Der Antrag der FDP-Fraktion auf Änderung von § 21 Absatz 1 wird mit 46:37 Stimmen abgelehnt. [ Namenliste ]
://: Der Antrag der SVP-Fraktion auf Änderung von § 21 Absatz 3 wird mit 48:34 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. [ Namenliste ]
§ 22 Fachkommissionen und Fachausschüsse BS/BL im Bereich der zeitgenössischen Kultur- und Kunstförderung
://: Der Antrag der FDP-Fraktion auf Änderung von § 22 Absatz 1 wird mit 48:36 Stimmen abgelehnt. [ Namenliste ]
II.-IV. keine Wortbegehren
://: Damit ist die erste Lesung abgeschlossen.
Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei
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