Protokoll der Landratssitzung vom 20. September 2012
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2012-219 vom 21. August 2012 [1. Lesung] Vorlage: Teilrevision des Finanzhaushaltsgesetzes (Investitionsbeiträge) - Bericht der Finanzkommission vom 5. September 2012 - Beschluss des Landrats vom 20. September 2012 2012: < 1. Lesung abgeschlossen > |
Landratspräsident Jürg Degen (SP) bittet die Landrätinnen und Landrate, die Voten im letzten Geschäft kurz zu halten. Er erteilt das Wort Kommissionspräsident Marc Joset.
Marc Joset (SP) erklärt, dass es bei diesem Geschäft um die sogenannten Investitionsbeiträge an Dritte gehe. Das sind z.B. Beiträge an Alters- und Pflegeheime oder an den öffentlichen Verkehr. Neu sollen diese Beiträge statt in einer Erfolgsrechnung in einer Investitionsrechung verbucht und dann während mehrerer Jahre wieder über die Erfolgsrechnung abgeschrieben werden. Die Finanzkommission begrüsst dieses Vorgehen als eine Verstetigung der Erfolgsrechnung. Schwankungen bei den Investitionsbeiträgen werden sich so nicht mehr unmittelbar in der Erfolgsrechnung niederschlagen.
Die neue Verbuchungspraxis wurde im Parlament verschiedentlich angeregt. Sie entspricht den Fachempfehlungen von HRM2 (Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Kantone und die Gemeinden). Der Finanzkommission ist klar, dass die Verschiebung der Investitionsbeiträge zu einer kurzfristigen aber nicht nachhaltigen Entlastung der Erfolgsrechung führt: Es kann keine Reduktion des strukturellen Defizits erwartet werden. Die FiK beantragt dem Landrat einstimmig bei einer Enthaltung, das Finanzhaushaltsgesetz gemäss Entwurf zu revidieren. Einstimmig beantragt wird die Abschreibung des Postulats von Lotti Stokar ( 2011/247 Verbuchungspraxis ÖV-Investition). Ebenfalls jenes von Hans-Jürgen Ringgenberg (2011/318 Infrastrukturausgaben der BLT/WB gehören in die Investitionsrechung). Zusätzlich beantragt die FiK nach Rücksprache mit Klaus Kirchmayr, das Postulat 2011/249 (Verbuchungspraxis APH-Beiträge an die Gemeinden) zu überweisen und gleichzeitig abzuschreiben.
Ruedi Brassel (SP) schliesst sich im Namen seiner Fraktion den Anträgen der FiK an. Für jene, die schon etwas länger dabei sind, ist die neue Regelung vertraut. Das Regime bestand bereits vor der aktuellen Praxis und es hat sich damals gezeigt, dass sich damit leben lässt.
Roman Klauser (SVP) zeigt sich seitens seiner Fraktion mit dem Vorschlag der Kommission einverstanden.
Monica Gschwind (FDP) begrüsst die Umstellung der Verbuchung. Sie möchte aber im Hinblick auf die Budgetdebatte schon jetzt an alle appellieren, das Geld nicht auszugeben, sondern trotzdem zu sparen.
Die CVP/EVP-Fraktion stimmt den Anträgen zu, sagt Alain Tüscher (EVP).
Lotti Stokar (Grüne) freut sich. Sie hat vor gut einem Jahr ihr Postulat eingereicht. Meistens sei es ja umgekehrt und eine Motion wird als Postulat überwiesen. Dieses Mal haben ein, bzw. sogar drei Postulate dazu geführt, dass ein Jahr später bereits die Gesetzesvorlage steht. Die Grünen stimmen zu.
Gerhard Schafroth (glp) möchte ein bisschen tiefer in die Materie einsteigen. Früher wurden die Beiträge an Altersheime und ÖV aktiviert. Die Finanzkontrolle monierte damals, dass dies nicht ginge, weil es damit bilanzierte Werte gibt, die nicht in der Bilanz stehen. Deshalb wurde diese Praxis 2005 abgeklemmt. Im aktuellen System tauchen die Beiträge jedes Jahr direkt in der Erfolgsrechnung auf. Mit Einführung von HRM 2 ist es zu einer Lockerung gekommen - im Sinne einer weniger strengen Rechnungslegung als unter HRM 1. Und nun will man wieder einführen, dass man Beiträge zugunsten Altersheime oder ÖV aktiviert - obwohl keine Werte dahinter sind. Der Effekt ist, dass man den Aufwand, der heute anfällt, in die Zukunft verschiebt. Damit wird faktisch Eigenkapital in der Grössenordnung von 160 Millionen Franken in der Bilanz konstruiert. Und das ist «wunderschön», denn so lässt sich die Schuldenbremse wieder etwas «usestüdele». Aber es ist letztlich Selbstbetrug. Wie Monica Gschwind bereits bemerkt hat, dürfe man nicht so tun, als wäre die Rechnung in Ordnung, denn sie ist in Wahrheit nur beschönigt. Wozu überhaupt leistet man sich eine Buchhaltung? Doch dafür, dass eine konkrete Zahlengrundlage vorliegt, auf der Entscheide beruhen und die den Handlungsspielraum aufzeigt. Mit dieser Vorlage aber wird die Buchhaltung ein weiteres Stück ausgehöhlt und verfälscht, so dass man immer weniger weiss, woran man eigentlich ist. Ein reiner Buchhaltungstrick. Natürlich hat es den Vorteil der Verstetigung, selbstverständlich kann man sinnvolle Auslagen zugunsten des ÖV machen. Aber das lässt sich ebenso so gut in der Erfolgsrechnung tun. Sonst leidet die Aussagekraft der Buchhaltung. In dieser Beziehung ist der Kanton Baselland bei der Qualität der Buchhaltung einer der schlechtesten Kantone.
Die Fraktion BDP/glp wird sich gegen das Vorgehen wehren. Der aufgezeigte Weg ist ein Unsinn, fasst Schafroth die Meinung zusammen - aber wahrscheinlich schon gelaufen.
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- 1. Lesung
Titel und Ingress
kein Wortbegehren
I
kein Wortbegehren
§15, Abs. 4
kein Wortbegehren
II
kein Wortbegehren
- Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
Damit ist die erste Lesung abgeschlossen. Landratspräsident Jürg Degen (SP) informiert, dass die zweite Lesung vermutlich an der nächsten Landratssitzung stattfindet. An dieser Sitzung wird auch über die Abschreibung der Postulate abgestimmt. Damit die Gäste aus dem Appenzell noch pünktlich verabschiedet werden können, bricht Degen die Sitzung hier ab.
Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei
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Schluss der Nachmittagssitzung: 16.50 Uhr
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Die nächste Landratssitzung findet statt am 18. Oktober 2012
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