Protokoll der Landratssitzung vom 20. Mai 2010
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2010-041 vom 26. Januar 2010 Vorlage: Aufträge, die nicht innert der gesetzlichen Frist seit der Überweisung erfüllt worden sind - Bericht der Geschäftsprüfungskommission vom 29. April 2010 - Beschluss des Landrats vom 20. Mai 2010 < beschlossen > |
GPK-Präsidentin Hanni Huggel (SP) berichtet, der Regierungsrat beantrage zehn Postulate und zwei Motionen zur Abschreibung. 120 Postulate und 18 Motionen sollen stehen gelassen werden.
Die Geschäftsprüfungskommission pflegt alle Postulantinnen und Motionäre anzuschreiben, ob sie mit der Abschreibung einverstanden seien. Erhält sie keine Antwort, zeigt sie sich mit der Abschreibung einverstanden. Stösst die Abschreibung auf den Widerstand der UrheberInnen, diskutiert die GPK darüber. Gelegentlich schliesst sie sich der Haltung der Postulanten an (z.B. im Bezug auf das Postulat 2003/134 der Justiz- und Sicherheitskommission für ein Raumkonzept für die Justiz), manchmal folgt sie der Argumentation der Regierung. So hat die GPK etwa nach längerer Diskussion auf Antrag ihrer zuständigen Subko mit 8:3 Stimmen entschieden, das Postulat 2006/173 betreffend Feuerungskontrolle könne aufgrund der umfangreichen Begründung des Regierungsrates abgeschrieben werden. Die Kommissionsminderheit fand allerdings, die Regierung habe es sich mit der Antwort zu einfach gemacht und sich aus der Verantwortung gestohlen, zumal nicht alle Gemeinden gegen eine Hilfestellung des Kantons sind.
Das Postulat 2008/169 , Photovoltaik für alle neuen Kantonsgebäude, beantragt die GPK zur Abschreibung. Auch die Begründung der Regierung für die Abschreibung der Motion 2005/302 betreffend Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts hält die Kommission für stichhaltig.
Nicht abgeschrieben werden soll hingegen das Postulat 2008/109 , Zugang zu Behindertenorganisationen für Nicht-IV-Berechtigte. Denn die Handhabung in den beiden Basel ist nicht deckungsgleich, und das sollte etwas genauer angeschaut werden; von der Regierung wird dazu eine Vorlage erwartet.
Eine ganze Reihe von Vorstössen, deren Behandlungsfrist verlängert werden soll, ist in Bearbeitung; zum Teil liegen inzwischen schon Vorlagen vor.
Die GPK beantragt dem Landrat, die Vorstösse gemäss ihren Anträgen abzuschreiben bzw. stehen zu lassen.
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- Eintretensdebatte
Agathe Schuler (CVP) erklärt, die CVP/EVP-Fraktion folge den Anträgen der GPK.
Zu Ziffer 2.3.1.3. des Kommissionsberichts ist festzuhalten, dass die Fraktion es sehr bedauert, dass der praktikable Vorschlag zur Verbesserung der Abläufe bei der Feuerungskontrolle bei der Mehrheit der Gemeinden auf Ablehnung stiess. So wird halt jetzt weiterhin jede Gemeinde ihr eigenes Süppchen kochen, das Verfahren wird umständlich sein, die Gebühren werden von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
Zu Ziffer 2.5.1.1. ist es der CVP/EVP-Fraktion sehr wichtig, dass das Postulat 2008/109 , wie von der GPK beantragt, nicht abgeschrieben wird. Das Anliegen des Postulats ist nicht erfüllt. Es bleibt nach wie vor unbeantwortet, wie Menschen mit einer psychischen Behinderung, aber noch ohne IV-Rente, möglichst rasch in das Angebot einer niederschwelligen Behindertenhilfe einbezogen werden können.
Hanspeter Wullschleger (SVP) erklärt, die SVP-Fraktion sei nicht in allen Punkten mit der Geschäftsprüfungskommission einverstanden und werde deshalb in der Detailberatung Anträge stellen.
Monica Gschwind (FDP) gibt bekannt, dass die freisinnige Fraktion die Anträge der GPK einstimmig unterstütze.
Simon Trinkler (Grüne) und die Mehrheit seiner Fraktion finden es grundsätzlich nicht ganz sauber, in einer solchen Sammelvorlage viele Vorstösse durch die Hintertür abzuschreiben. Es wäre richtiger, für alle diese Postulate und Motionen das übliche Prozedere zu wählen und dem Plenum entsprechende Vorlagen zu unterbreiten. Deshalb wird eine Mehrheit der grünen Fraktion in der Schlussabstimmung Nein stimmen, vor allem dann, wenn einzelne Vorstösse trotz des Widerstands ihrer UrheberInnen abgeschrieben werden sollen.
://: Eintreten ist unbestritten.
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- Detailberatung
2.3.1.1.
Thomas de Courten (SVP) beantragt, das Postulat 2000/037 , Umfahrung Allschwil/Verkehrsentlastung Leimental, nicht abzuschreiben. Es stehen verschiedene Vorhaben an, die noch nicht gelöst sind. Deshalb sollten die Forderungen des Postulats aufrecht erhalten werden.
://: Der Antrag von Thomas de Courten auf Stehenlassen des Postulats 2000/037 wird mit 38:31 Stimmen bei zwei Enthaltungen abgelehnt. [ Namenliste ]
2.3.1.3.
Hannes Schweizer (SP) beantragt, Ivo Corvinis Postulat 2006/173 nicht abzuschreiben. Denn die Vorschläge des Postulanten können nicht einfach mit einer kurzen Begründung abgetan werden. Die Vorschläge betreffend die Abläufe und den Zugang zu den Datenbanken der Luftreinhaltung sind nicht umgesetzt worden.
Die SP-Fraktion unterstützt den zweiten Teil des Postulats, eine weitere Liberalisierung der Feuerungskontrolle, ausdrücklich nicht: Das ist einerseits von den Gemeinden nicht gewünscht, und andererseits wäre es fragwürdig, wenn der Servicemann auch gleich noch zur Feuerungskontrolle und zur Erteilung eines Labels ermächtigt würde. Aber die Materie des Postulats rechtfertigt es, dass dem Landrat ein ausführlicher Bericht unterbreitet wird. Dann kann abschliessend beurteilt werden, inwiefern der erste Teil der Forderungen umgesetzt ist, und dann lässt sich auch über die negativen Auswirkungen der im zweiten Teil geforderten Liberalisierung diskutieren. Deshalb ist eine Mehrheit der SP-Fraktion gegen Abschreibung des Postulats.
Agathe Schuler (CVP) gibt bekannt, dass die CVP/EVP-Fraktion den Antrag unterstütze.
://: Der Antrag von Hannes Schweizer auf Stehenlassen des Postulats 2006/173 wird mit 61:17 Stimmen angenommen. [ Namenliste ]
2.3.1.7.
Mirjam Würth (SP) beantragt Stehenlassen des als Motion eingereichten Postulats 2008/166 , Kleine Gewässer ans Licht. Sie hat der GPK an sich mitgeteilt, dass sie mit der Abschreibung nicht einverstanden sei - allerdings leider nur mündlich statt schriftlich.
Die Einschätzung der Regierung, im Kanton werde vieles getan für die Ausdolung der Gewässer, ist kein bisschen zutreffend. Ganz im Gegenteil: In den letzten acht Jahren wurden gerade einmal fünf Bach-Abschnitte ausgedolt, und zwar in Laufen, Oberdorf, Arisdorf, Giebenach und Hölstein, fast immer im Siedlungsbereich und meist im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz. Der grosse Vollzugsnotstand, der mit dem Postulat angesprochen wird, besteht aber im Landwirtschaftsgebiet. Dort wurden während der Anbauschlacht ganz viele Kleingewässer eingedolt, und in der Landwirtschaftszone hat der Kanton praktisch nichts zur Ausdolung unternommen.
Es fehlt die finanzielle und fachliche Unterstützung für Gemeinden, Verbände oder Landeigentümer. Die Praxis des Kantons erlaubt nur eine Beteiligung, wenn das Land geschenkt wird - das ist nicht gerade ein Anreiz für Landeigentümer zum Ausdolen. Im heutigen kantonalen Wasserbaugesetz wird der Spezialfall Ausdolung explizit nicht als Revitalisierung angesehen, weswegen man keinen Anspruch auf Unterstützung geltend machen kann. Dazu ist es bei der Beratung des neuen Wasserbaugesetzes 2004 gekommen: In der regierungsrätlichen Vorlage war zwar noch vorgesehen, dass Ausdolungen als Revitalisierungsmassnahme gelten sollen. Aber am 9. Februar 2004 entschied die UEK aus nicht dokumentierten Gründen, die Ausdolungen auszunehmen. Darauf achtete der Landrat in der Debatte nicht; ihm war entgangen, dass in der Kommission eine einschneidende Änderung der Regierungsvorlage vorgenommen worden war.
Die regierungsrätliche Stellungnahme enthält die beinahe etwas abenteuerliche Unterstellung, man könne nicht unterscheiden zwischen Drainage, Entwässerungen und Kleingewässern. Ganz viele Kleingewässer könnten heute wieder ausgedolt werden, zumal ihre während der Anbauschlacht erstellten Eindolungen inzwischen altersbedingt am Kaputtgehen sind.
Zur Zeit werden in einer Praktikumsarbeit von Pro Natura die Oberläufe der Bäche systematisch kartiert. Seit der Einreichung des Postulats 2008/166 hat sich die Praxis beim Wasserbau geändert, und das offzielle Gewässerverzeichnis wird allmählich ergänzt.
Für die GPK war offensichtlich ausschlaggebend für den Abschreibungsantrag, dass der Runde Tisch mit allen Beteiligten im Januar 2010 stattfinden sollte. Die Aussprache wurde tatsächlich durchgeführt, aber dabei wurde klar, dass die Situation für alle Beteiligten - Gemeinden, Kanton und Verbände - sehr unbefriedigend ist.
In diesem Zusammenhang kann auch angekündigt werden, dass eine Initiative lanciert wird, damit die Bäche endlich wieder ans Licht kommen können und damit eine rechtliche Grundlage geschaffen wird für die finanzielle und personelle Unterstützung entsprechender Vorhaben.
://: Der Antrag von Mirjam Würth auf Stehenlassen des Postulats 2008/166 wird mit 40:31 Stimmen bei zwei Enthaltungen abgelehnt. [ Namenliste ]
2.3.2.1.
Thomas de Courten (SVP) beantragt Nichtabschreibung der Motion 2005/302 betreffend das Verbandsbeschwerderecht. Dieses soll abgeschafft werden, wenn parlamentarisch legitimierte Projekte oder vom Stimmvolk abgesegnete Planungsvorgaben betroffen sind.
Bei der Beratung des Vorstosses wurde darauf verwiesen, dass ein entsprechendes Bundesgesetz in Beratung sei. Dieses Gesetz ist nun aber bekanntlich nicht zustande gekommen. Dennoch ist der kantonale Handlungsspielraum, auch wenn die Regierung das Gegenteil sagt, noch nicht ausgereizt. Das Begehren, das der Landrat überwiesen hat, soll aufrechterhalten werden.
Martin Rüegg (SP) lehnt diesen Antrag ab.
Elisabeth Schneider (CVP) hält fest, dass bei Beratung der Motion durch den Landrat die klare Entscheidung des Baselbieter Volks von 2008 gegen die Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts noch nicht vorgelegen habe. Angesichts dieses Votums ist die CVP/EVP-Fraktion gegen Stehenlassen der Motion.
Klaus Kirchmayr (Grüne) bekundet Mühe mit diesem Geschäft. Es geht um lauter Vorstösse, die einmal von der Landratsmehrheit überwiesen wurden. Das Parlament hat das Recht auf eine echte Antwort. Es geht nicht an, gleich ein ganzes Bündel von Vorstössen in einer Sammelvorlage abzuschreiben.
Klaus Kirchmayr wird bei jedem Vorstoss, dessen Abschreibung bestritten ist, für Stehenlassen stimmen - unabhängig davon, ob er den Inhalt gut findet oder nicht. Denn es geht um das grundsätzliche Recht des Landrats auf saubere Vorlagen zu überwiesenen Vorstössen.
://: Der Antrag von Thomas de Courten auf Stehenlassen der Motion 2005/302 wird mit 38:37 Stimmen bei drei Enthaltungen angenommen. [ Namenliste ]
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- Schlussabstimmung
://: Mit 66:8 Stimmen bei vier Enthaltungen beschliesst der Landrat [ Namenliste ]:
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von den Berichten zu den in Ziffer 3 der Vorlage aufgeführten Aufträgen wird Kenntnis genommen und die Frist zu deren Erfüllung um ein Jahr verlängert.
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Für das Protokoll:
Alex Klee, Landeskanzlei
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