Protokoll der Landratssitzung vom 2. Juni 2016
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[1. Lesung]
2015-289 vom 7. Juli 2015 Vorlage : Einführung einer Energieabgabe zur Finanzierung von Fördermassnahmen im Energiebereich (Änderung des Energiegesetzes Basel-Landschaft) - Bericht der Umweltschutz- und Energiekommission vom 25. Mai 2016 und Mitbericht der Finanzkommission vom 11. Mai 2016 - Beschluss des Landrats vom 2. Juni 2016: < 1. Lesung abgeschlossen > |
Kommissionspräsidentin Christine Gorrengourt (CVP) macht deutlich, dass sich die Kommission grundsätzlich für eine Energieabgabe ausspreche. Sie ist für die Mehrheit der Kommission ein nützliches Instrument zur Generierung zusätzlicher Mittel für die energetische Gebäudesanierung. Durch die Besteuerung der fossilen Energien werden die erneuerbaren Energien indirekt gefördert, womit das Geld für die nötigen Sanierungen vorhanden ist. Zur Beratung des §36a verfasste die Finanzkommission einen Mitbericht. Der in der Vorlage vorgeschlagene §36a wurde in der Kommission leicht abgeändert. Hauptsächliche Änderungen sind: Zeitliche Begrenzung der Abgabe (Abs. 1), Einsetzen eines Maximalen Betrags von 0,5 Rp pro kWh (Abs. 2), Streichung Möglichkeit der Verdopplung der Abgabe (Abs. 3), Berücksichtigung bereits realisierter Massnahmen (Abs. 5 und 6).
Damit die Vorlage nicht gefährdet wird, wurde eine sehr gemässigte Variante gewählt. Die Kommissionspräsidentin hofft, dass der Landrat geneigt ist, der Vorlage zuzustimmen.
Roman Klauser (SVP), als Präsident der mitberichterstattenden Finanzkommission, sagt, dass die Finanzkommission bei der Betrachtung der finanziellen Seite der Vorlage das Gefühl bekam, dass man es hier wieder mit einer verdeckten Steuererhöhung zu tun hat. Von einer Seite wurde darauf hingewiesen, was mit der Abgabe alles ausgelöst werden könne. Ein Teil davon sah dies nicht ganz so, deshalb auch das Resultat mit 8:2 Stimmen.
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- Eintretensdebatte
Andi Trüssel (SVP) stellt den Antrag auf Nicht-Eintreten auf die Vorlage, weil die SVP-Fraktion keine neuen Abgaben und Gebühren möchte, die den Arbeitsplatz weiterhin verteuern würden.
Urs Kaufmann (SP) sagt, dass die SP klar hinter der Energieabgabe stehe. Im Unterschied zu Basel-Stadt, wo es eine Lenkungsabgabe auf Strom gibt, wird das Baselbiet Neuland betreten und eine Energieabgabe auf fossile Energien einführen. Da der Wärmeverbrauch im Fokus der kantonalen Energiepolitik steht, ist dieser Weg nur folgerichtig. Es ist unbestritten, dass Förderbeiträge nötig sein werden, um die Energiesparziele vom heutigen und auch vom neuen Energiegesetz überhaupt erreichen zu können. Angesichts der leeren Kantonskassen ist es kaum möglich, dass in Zukunft weiterhin mit Verpflichtungskrediten diese Fördermittel bereitgestellt werden können. Die vorgeschlagene massvolle Energieabgabe führt zu keinen spürbaren Mehrkosten in den betroffenen Haushalten. Es ist aber andererseits so, dass viele Firmen sich von der Energieabgabe befreien werden können. Man geht davon aus, dass dies rund 60% betreffen wird. Es wurde sogar eine Härtefallregelung für entsprechende Betriebe eingebaut, die deshalb in einen Engpass kämen. Für viele Industrie- und Gewerbebetriebe besteht also kein Risiko, dass sie etwas bezahlen müssen. Hingegen besteht eine doppelte Chance, etwas zu erhalten. Wenn sie selber in Effizienzmassnahmen investieren, würden sie dafür Unterstützung erhalten. Es ist wichtig zu wissen, dass aus betriebswirtschaftlichen Gründen solche Projekte im Bereich Energie, Heizzentrale, Kälteversorgung sich in vier bis acht Jahren amortisieren müssen, damit sie umgesetzt werden. Einsparungen sind in der Regel meistens fünfzehn und mehr Jahre wirksam und aktiv - aus volkswirtschaftlicher Überlegung liesse sich diese deutlich längere Amortisationsdauer einsetzen.
Dank der höheren Förderbeitrage aber, die diese Betriebe erhalten werden, wird das enge betriebswirtschaftliche Korsett bei der Beurteilung der Massnahme etwas gelockert. Die Firmen können dann etwas grössere und umfassendere Investitionen im Bereich der Heizung oder Kälteanlage vornehmen, und sind trotzdem immer noch im Rahmen ihrer vier bis acht Jahren Amortisationsdauer, erhalten aber einen Zustupf des Kantons und können entsprechend etwas mehr investieren, z.B. in effizientere Anlagen - und dann von den Einsparungen während 15 bis 20 Jahren profitieren. Es ist also eine Win-Win-Situation für die entsprechenden Betriebe.
Es geht aber noch weiter: Die Massnahmen werden vom lokalen Gewerbe ausgeführt. Somit profitieren auch sie davon. Mit jedem Förderfranken lassen sich, wie gehört, sieben bis acht Franken Investitionen auslösen. Die Energieabgabe ist ja bis 2030 limitiert, was heisst, dass in den vierzehn Jahren kantonale Fördermittel von CHF 210 Millionen zur Verfügung stehen und lokal zu entsprechenden Investitionen in der Grössenordnung von etwa 1.6 Milliarden Franken führen. Noch dazu kommt der grössere Teil der Fördermittel vom Bund, aus der Teilzweckbindung der CO 2 -Abgabe, was wiederum an die Höhe der kantonalen Fördermittel gekoppelt ist - und soll in Zukunft noch stärker gekoppelt werden. Wenn Baselland also die kantonalen Fördermittel von vier auf rund 15 Millionen aufstockt, werden auch die Bundesmittel mit grösster Wahrscheinlichkeit deutlich ansteigen, weil diese Koppelung noch verstärkt werden soll.
Christoph Buser (FDP) hatte schon beim vorherigen Traktandum eingeführt, dass die FDP-Fraktion die Abgabe unterstützt. Man sieht als Alternative den Griff in die Erfolgsrechnung, was die aktuelle Situation nicht zulässt. Für die FDP ist entscheidend die Zweckgebundenheit und die zeitliche Befristung der Abgabe. Das Energiegesetz gibt sehr ambitionierte Ziele vor; und mit dieser Vorlage wird der Bevölkerung nun das Preisschild auf den Tisch gelegt. Das Volk kann dann selber bestimmen, ob sie die Ziele auf Basis des anreizbasierten Systems, wie man es heute hat, erreichen möchte. Wenn nicht, wäre die logische Konsequenz, die Ziele im Energiegesetz nach unten zu korrigieren. Im Moment wird aber nichts anderes getan, als die Zielerreichung mit einem Preis zu versehen.
Philipp Schoch (Grüne) spricht sich im Namen von Grünen und EVP für ein überzeugtes Ja zur neuen Abgabe aus. Es ist sicher keine versteckte Steuererhöhung; zudem muss das Volk noch darüber befinden. Es wird auch nicht wie bei einer Steuer ein bestimmter Prozentsatz erhoben, sondern es hängt ein klares Preisschild daran. Man weiss also, auch als Stimmbevölkerung, worauf man sich einlässt,und was die Massnahmen ungefähr kosten. Volle Transparenz ist gewährleistet.
Die Leute möchten diese Massnahme und werden auch dieser Abgabe sicher zustimmen, weil sie verstehen, dass sie ohne Finanzierung nicht umsetzbar ist.
Aus Konsequenz der Zustimmung zum Energiegesetz, so Markus Dudler (CVP), sagt die CVP/BDP-Fraktion auch hier Ja zur Finanzierung zumindest des Paragrafen 36a.
Daniel Altermatt (glp) sagt, dass die Grünliberalen schon in der Vernehmlassung relativ kritisch Stellung bezogen zur Energieabgabe, nach dem Motto: wieder ein neues Kässeli, wieder ein neuer Kassenwart. Es ist ein Hobby in der Schweiz, für jedes Anliegen in der Schweiz ein eigenes Kässeli aufzutun, anstatt sich zu überlegen, ob man nicht alle zusammenführen und etwas Richtiges daraus machen könnte. Die Idee ist ja auch, dass es eine Lenkungsabgabe sein soll, was bei diesem Betrag von 0.5 Rappen pro Kilowattstunde sicher verfehlt wird. Das tut nun echt niemandem weh. Auf der anderen Seite ist den Grünliberalen natürlich auch klar: Will man Fördermassnahmen ergreifen, muss irgendwoher Geld kommen. Man hat sich verschiedene Szenarien überlegt, wie man das Geld auftreiben könnte. Man hat dann allerdings gesehen, dass dies nicht so einfach ist. «Faute de mieux» stimmt somit auch die glp/GU-Fraktion zu.
Hanspeter Weibel (SVP) hält fest, dass der Nicht-Eintretensantrag der SVP eigentlich mit der Beratungseffizienz zu tun hat. Wer sich die Vorlage genau angeschaut hat, konnte sehen, dass man versucht hat, juristische Gutachten zu finden, die die Einführung der Steuer oder Abgabe (oder wie auch immer man sie nennen soll) als zulässig erklären sollte. Sieht man sich aber noch die Stellungnahme des Bundes an und nimmt zur Kenntnis, was dort alles geplant ist, dann wird die Kompetenz der Kantone zur Erhebung einer solchen Abgabe bestritten. Es wurde zwar ein paar Male gesagt, dass das Volk, weil es eine Verfassungsänderung ist, darüber befinden wird. Dies ist ein Irrtum: Letztlich wird ein Gericht darüber entscheiden. Denn der erste, der zu einer solchen Abgabe verpflichtet ist, wird dagegen Beschwerde erheben. Dann wird zuerst geklärt werden müssen, ob diese Art von Gesetzgebung tatsächlich in der Kompetenz der Kantone liegt oder nicht.
Es wird hier also ziemlich viel heisse Luft produziert. Und deshalb auch, im Sinne der Abkürzung des Verfahrens, der Vorschlag, darauf gar nicht einzutreten. Denn am Ende wird ohnehin jemand anders darüber entscheiden.
Oskar Kämpfer (SVP) glaubt, dass man nun endlich beim Kern dieses Gesetzes angelangt ist. Wie zuvor gesagt: Das Volk wird keine volle Transparenz haben, sondern es wird voll transparent dastehen. In § 36 a 4 steht ja auch klar, dass die Energieabgabe direkt am Endverbraucher erhoben wird. Er deklariert erstmal, was er braucht, wie viel er braucht. Damit werden alle möglichen Daten preisgegeben, die dem Staat am Schluss ermöglichen, lenkend einzugreifen. Möchte man das? Es gibt nun die Chance, mit dem Nicht-Eintreten ebenfalls dem Anliegen von Daniel Altermatt entgegen zu kommen: Dass man nämlich erstens die Struktur der Finanzierung, die Höhe und vor allem das Erheben der Gelder neu regelt. Es kann nicht sein, dass beim Endverbraucher detailliert festgestellt wird, wieviel Kilowattstunden er Gas oder Erdöl einkauft. Das gibt einen gläsernen Bürger - und genau das möchte die SVP nicht.
Für Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) ist man bei der Abgabe nun in der Tat bei der Gretchenfrage angelangt. Mit der Einführung der Energieabgabe als Zwecksteuer wird eine Spezialfinanzierung geschaffen, die einerseits den Staatshaushalt nicht zusätzlich belastet, dafür andererseits von der bisherigen Finanzierung über Verpflichtungskredite entlastet. Die Energieabgabe ist mit 0.5 Rappen pro Kilowattstunde eine sehr moderate Zwecksteuer. Die jährliche Mehrbelastung für eine 3-Zimmerwohnung beträgt 12 bis 27 Franken pro Jahr, bei einem Einfamilienhaus sind es 51 bis 128 Franken pro Jahr und bei Unternehmen, je nach Grösse, zwischen 250 und 12'500 Franken pro Jahr. Wer mit erneuerbaren Energien heizt, zahlt nichts.
Die Unternehmen, welche bereits freiwillig und erfolgreich Energie einsparen oder bereit sind, dies im Rahmen von Vereinbarungen zu tun, werden ebenfalls von der Energieabgabe befreit. Mit den bis 2030 geschätzten 325 Mio. Franken an Fördermitteln aus der Energieabgabe und den Beiträgen des Bundes können rund 2.5 Milliarden Franken an Investitionen ausgelöst werden. Und dies in der Region und nicht irgendwo auf der Welt. Bis 2030 könnten damit insgesamt 200'000 Tonnen CO 2 -Emissionen vermieden werden. Das entspricht rund 20% der heutigen Emissionen im Kanton.
Die Zahlen sprechen für sich. Ohne etwas Mut kommt man nicht vorwärts. Und deshalb hofft der Regierungsrat sehr auf eine erfolgreiche Abstimmung im Landrat und auf eine ebensolche Volksabstimmung im Kanton. Denn über eines muss man sich im Klaren sein: Der Wert dieses Energiegesetzes steht und fällt mit dieser alles entscheidenden Frage. Viel Mut bei der Abstimmung!
Landratspräsident Franz Meyer (CVP) lässt zuerst über den Nicht-Eintretensantrag der SVP abstimmen.
://: Der Landrat lehnt den Antrag der SVP auf Nicht-Eintreten mit 52:22 Stimmen bei einer Enthaltung ab. [ Namenliste ]
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- Erste Lesung Verfassung
keine Wortmeldung
://: Damit ist die erste Lesung der Verfassungsänderung abgeschlossen.
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- Erste Lesung Energiegesetz
Titel und Ingress keine Wortmeldung
I. keine Wortmeldung
§ 36 a
Oskar Kämpfer (SVP) stellt Antrag auf Streichung von Absatz 4.
://: Der Landrat lehnt den Antrag der SVP mit 53:22 Stimmen ab. [ Namenliste ]
II.-IV. keine Wortmeldung
://: Damit ist die erste Lesung des Energiegesetzes abgeschlossen.
Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei
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