Protokoll der Landratssitzung vom 2. Juni 2016

Nr. 722

Gut Ding will Weile haben, sagt Kommissionspräsidentin Christine Gorrengourt (CVP). Nach den Ereignissen von Fukushima und dem Beschluss des Bundes zum Ausstieg aus der Kernenergie hat sich der Landrat mit der deutlichen Annahme der Motion 2011/155 für die Totalrevision des kantonalen Energiegesetzes entschieden. Viele Vorstösse wurden eingereicht. Mit dem vorliegenden Entwurf für die Totalrevision wird das geltende Energiegesetz aus dem Jahr 1991 den Veränderungen der energiepolitischen Rahmenbedingungen angepasst. Folgende Revisionspunkte stehen im Vordergrund: Die Energiepolitik und Energiestrategie des Bundes, die 2012 verabschiedete Energiestrategie des Regierungsrats und die vielen parlamentarischen Vorstösse, welche eine Anpassung der kantonalen Energiegesetzgebung wünschen. Der Regierungsrat will eine sichere, preiswerte und umweltgerechte Energieversorgung und eine geringere Abhängigkeit von importierter Energie erreichen; durch Einsparung von Energie, eine verbesserte Energieeffizienz und die Erhöhung des Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtverbrauch. Der Schwerpunkt der Effizienzmassnahmen liegt im Gebäudebereich. Laut Bundesverfassung sind die Kantone dazu aufgefordert, im Gebäudebereich auf die neue Energiestrategie des Bundesrats ausgerichtete Massnahmen zu erlassen. Gemäss Energiegesetz des Bundes obliegt es den Kantonen, im Rahmen ihrer Gesetzgebung günstige Rahmenbedingungen für die sparsame und rationelle Energienutzung zu schaffen. Sie erlassen Vorschriften für Neubauten und bestehende Gebäude. Das ist der Auftrag des Landrats gemeinsam mit dem Regierungsrat.


Die Vorlage wurde an insgesamt zehn Sitzungen mit umfangreichen Anhörungen beraten. Es war nicht immer einfach, weil die Kommission frisch zusammengesetzt war - man musste sich zuerst finden. Viele Anhörungen wurden durchgeführt, weil die ursprüngliche Vernehmlassung sich von dem unterschied, was der Kommission vorlag. Teilweise hat man sich auf neuformulierte Kompromisse geeinigt. Bei einigen Bestimmungen lagen die Ansichten so weit auseinander, dass kein Konsens gefunden werden konnte. Die Voten dazu sind im Bericht enthalten und werden in der heutigen Sitzung sicherlich nochmals zur Sprache kommen. Damit die Landräte und Landrätinnen das Geschäft mit möglichst allen Informationen beraten können, liegt ein sehr ausführlicher Bericht vor. Hoffentlich dient der Bericht einer engagierten, aber guten Beratung. In der Schlussabstimmung empfiehlt die Kommission dem Landrat mit 11:1 Stimmen bei 1 Enthaltung die Zustimmung zur Totalrevision des Energiegesetzes gemäss Entwurf.


Andi Trüssel (SVP) möchte zuerst eine Gesamtrundschau über die Energiesituation machen, weil die anschliessende Diskussion über das Energiegesetz wichtig ist und es sich um kostspielige Schritte handelt.


Einige Wochen nach Fukushima wird in Deutschland und in der Schweiz der Ausstieg aus der Kernenergie proklamiert - ohne gesicherte Daten und Fakten. Keine Firma würde in dieser kurzen Zeit ein 40-Jahresplan erstellen. Eine Vision wird verfolgt. Im Duden ist eine Vision gleich eine «Erscheinung, Hellsehen». Die Energiezukunft soll nicht von einer Vision abhängig sein. Es scheint, dass die Furcht vor Radioaktivität und vor Naturkatastrophen als Basis zur Problemlösung verwendet wird. Das kann nicht sein. Respekt ja, aber Furcht ist ein schlechter Wegbegleiter. Der Stromverbrauch in der Schweiz ist im letzten Jahr um 1,4 % gestiegen; die Energiestrategie geht von einem Rückgang des Stromverbrauchs von 2010-2050 um 10 % aus.


Nachdem bereits die Voraussetzungen in Sachen Ausbau der Geothermie, der Windenergie und der Wasserkraft nach unten korrigiert werden mussten, bekommt der Ausstiegsplan des Bundesrates Risse. Ein Projekt dieser Tragweite kann nicht auf «Glauben» basieren. Auch bei der Mondlandung war nicht Wagemut Antrieb oder Ziel. Die Astronauten konnten ins All und wieder zurück, weil Ingenieure, Techniker und Buchhalter der NASA daran gearbeitet haben. Die Energiewende erscheint wie ein Zerstörungsprojekt von über CHF 200 Mrd.; egal wie es gerechnet wird, es ist im Minimum so viel.


Wenige beginnen sich zu wehren; hoffentlich werden es mehr. Die intakte Stromversorgung soll nicht unrentabel gemacht werden. Die Schweiz ist eines der wenigen Länder, die CO 2 -neutral Strom produzieren. Mittlerweile gehen die Wasser- und Pumpspeicherkraftwerke den Bach runter. Die verfehlte Subventionspolitik in Deutschland treibt seltene Blüten: Die Pumpspeicherkraftwerke können die veredelte Energie über den Mittag nicht mehr an den Mann bringen. Es ist so weit, dass auf der höchsten Handelsebene einer Kilowattstunde ein bis zwei Eurocent angehängt werden. Das führt dazu, dass die Deutsche Bundesbahn beispielsweise die Weichenheizungen laufen lässt, um Geld zu erhalten, oder dass Off-Shore-Windkraftwerke ihre Propeller gegen den Wind richten und den Generator als Motor betreiben, weil es Geld gibt.


Andi Trüssel ist Bundeskommissär im Verwaltungsrat der Birsfelder Kraftwerke. Die Birsfelder Kraftwerke werden allen Ernstes angefragt, ob die Werke über den Mittag Wasser über das Wehr ablassen könnten, anstatt Strom zu produzieren, damit die neuen erneuerbaren, hochsubventionierten Energien eingespeist werden können. Das Kraftwerk Birsfelden produziert die Kilowattstunde für 2,7 Rappen. Wohin führt das? Es erinnert an die Zustände, als hinter dem Eisernen Vorhang noch Fünfjahrespläne gemacht wurden. Teilweise werden sehr teure technische Lösungen zur CO 2 -Reduktion der Schweiz eingesetzt, und dabei wird nicht bemerkt, dass die wertschöpfende Industrie - das sind mittlerweile noch 20 % der Gesamtproduktion - laufend abwandert. Von was sollen wir künftig den Lebensunterhalt bestreiten? Vom gegenseitigen Haareschneiden?


Zur Einleitung des Energiegesetzes: Das Gesamttotal der Energien ist zu 25 % elektrische Energie, und der Rest ist Wärme, Mobilität, Heizen, Produktion etc. Die Energiestrategie 2050 wurde vom Bundesparlament noch nicht abgesegnet, und der Kanton diskutiert das Energiegesetz seltsamerweise schon jetzt. Gott gab die Zeit, von Eile hat er nichts gesagt. Die Direktorenkonferenz hat die «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich» (MuKEn) einfach abgesegnet, ohne dass sich das Parlament dazu äussern konnte. Deshalb soll im Energiegesetz überall da, wo der Regierungsrat zuständig ist per Dekret der Landrat zuständig sein, damit die Verwaltung in die richtige Richtung gelenkt wird.


Die anzustrebende 2000-Watt-Gesellschaft ist der nächste Punkt: Der Votant empfiehlt jedem, das Buch «2000-Watt-Irrtum» zu lesen. 2000 Watt mal 8'760 Stunden ergibt 17'520 kWh pro Person und Jahr. Der Durchschnittsschweizer fährt 15'000 km, bei einem Sieben-LiterDiesel sind ungefähr 10'500 kWh nur für die Mobilität. Es bleiben noch knapp 7'000 kWh zum Arbeiten, Produzieren, Heizen, Licht machen, Ferien machen, Fliegen und so weiter. Damit ist es klar, dass es so nicht gehen wird. Nun zur CO 2 -Vermindung: Die Deutschen machen es schlauer. Sie stellen die AKW ab, werfen die Braunkohle an, und kaufen Zertifikate, welche zwischen 9- und 30-mal günstiger sind, als selbst zu reduzieren. Die Deutschen sind in Sachen CO 2 -Ausstoss immer noch gleich weit, wie vor der Energiewende. Und wenn man nun den CO 2 -Ausstoss von Baselland anschaut, ist es ein 22 Minuten-«Furz» im Gesamtweltgeschehen; und von der Schweiz sind es 630 Minuten. Das Baselbiet und die Schweiz sollten sich in diesem weltweiten Energietheater nicht so wichtig nehmen. Zur Aussage, die neuen erneuerbaren Energien seien sicher, günstig und umweltgerecht: Günstig, weil sie subventioniert werden; sicher, mit dem, was die Photovoltaik hergibt? Es wird Lücken geben, sicher in der Nacht und den Zeiten, in denen die Sonne nicht scheint, die mit Backup-Systemen gefüllt werden müssen. Die Sonne kann ca. 1'000 Stunden im Jahr «geerntet» werden. Das Jahr hat aber 8'760 Stunden. Der Wind kann ca. 2'000-2'500 Stunden genutzt werden, was ebenfalls nicht für eine Bandenergie reicht. Wer die irrsinnige Idee vertritt, Bandenergie könne durch dezentrale Energieproduktionsanlagen messregeltechnisch hergestellt werden, der hat von Messregeltechnik nichts verstanden und versteht nicht, welche Investitionen es dazu brauchen würde. Im Weiteren gehört in ein Gesetz keine Technik, weil unklar ist, wie die Technik sich entwickelt. Und die Technik wird sich exponentiell weiterentwickeln. Der Votant wehrt sich dagegen, dass mit Ideen und Gesetzen alles teurer gemacht wird und am Schluss keine wertschöpfende Tätigkeit in der Schweiz mehr bestehen kann.


Thomas Bühler (SP) wird sich kürzer halten als sein Vorredner und sich bemühen, gewisse Ausdrücke nicht zu verwenden, welche etwas gar flapsig formuliert sind. Die SP-Fraktion kommt zu einer anderen Einschätzung der Situation, was kaum überraschen wird. Die ausführliche Vorlage war gut hinterlegt mit den verschiedensten Vernehmlassungsantworten, aus denen Pro und Contra ersichtlich sind. Es ist eine gute Vorlage. Vieles von dem, was sich bisher bewährt hat, ist weitgehend unverändert in das neue Gesetz eingeflossen.


Selbstverständlich sind gewisse Passagen im neuen Energiegesetz mit Weitblick formuliert. Vision kann auch als «Weitblick», als «Zielsetzung» interpretiert werden. In dem Bereich müssen Ziele mit einem weiteren Horizont als nur fünf Jahre gesetzt werden. Es gibt keinen eisernen Vorhang mehr.


Die Anpassungen im neuen Energiegesetz sind weitgehend stimmig mit den vom Bund aufgegleisten Vorgabent. Sie entsprechen weitgehend der Energiestrategie der grossmehrheitlich bürgerlichen Regierung. Sie entsprechen dem, was die Energie- und Baudirektoren der Schweiz mit den sogenannten MuKEn-Vorgaben beschlossen haben. Und sie entsprechen dem heutigen «State of the art» in Sachen Technologie; mit allen Möglichkeiten, das weiter zu entwickeln und vorwärts zu treiben. Es ist richtig, dass der Fokus des neuen Energiegesetzes weiterhin in der Energieeffizienz liegt. Es ist zielführend und sinnvoll, dass der Fokus auf der Wärmeeffizienz, dem Gebäudepark und der Sanierung des bestehenden Gebäudeparks liegt. Das ist genau die Handlungskompetenz und der Spielraum des Kantons Baselland. Investitionen sparen Gelder, die sonst in den nahen und fernen Osten geschickt werden. Hier wird Wertschöpfung in der Region belassen und das ist der SP sehr wichtig.


Es ist ein Rahmengesetz, es gibt noch viele Ausführungsbestimmungen in Verordnungen, und diese sollen weitestgehend in der Kompetenz der Regierung bleiben, damit rasche und sinnvolle Reaktionen möglich sind, wenn sich die Voraussetzungen und Technologien ändern. In der UEK wurde das Gesetz sehr gründlich, eingehend und lang beraten. Es ist ein wichtiges Geschäft. Nun liegt eine Vorlage vor, welche in der Kommission mit 11:1 Stimmen abgesegnet wurde. Es handelt sich nicht um eine Revolution. Die SP ist auf einige Kompromisse eingegangen und hat auf einiges verzichtet. Auch heute wird die SP auf einige Anträge, zum Beispiel zum Thema Mobilität oder der Förderung von erneuerbaren Energien verzichten, weil die Stossrichtung des Gesetzes stimmt und das Gesetz nicht unnötig beladen werden soll, um eine Mehrheit dafür zu finden. Die SP wird sich mit Anträgen zurückhalten und die vorgeschlagenen und beantragten Abschreibungen der verschiedenen Vorstösse gutheissen.


Christoph Buser (FDP) erklärt, auch die FDP-Fraktion habe sich intensiv mit der Vorlage auseinandergesetzt. Die Vorlage muss im Kontext der nächsten Vorlage betrachtet werden. Deshalb ist es wichtig, kurz die Entstehungsgeschichte zu betrachten: Im Landrat wurde entschieden, eine Totalrevision des Energiegesetzes durchzuführen. Damals wehrte sich die FDP dagegen, mit dem Argument, solange der Bund noch nicht entschieden hat, soll der Kanton zuwarten. Der Rat hat anders entschieden. Man hat das Bestmögliche gemacht daraus gemacht: Regierungsrätin Sabine Pegoraro hat runde Tische mit Experten und danach mit Politikern einberufen. Es wurde versucht, alle Strömungen aufzunehmen und damit ein Gesetz durch den Rat zu bringen, welches zwar nicht allen gerecht wird, aber für welches alle Anliegen angehört wurden und in welchem aufgezeigt werden kann, was in der Kompetenz des Bundes und was in der Kompetenz der Kantone liegt. Es bestand ein Konsens, auf dem Bewährten aufzubauen, wie es Thomas Bühler eben erwähnt hat. Der Kanton Baselland hat eine Geschichte rund um die Energie; der Kanton hat sich früh mit erneuerbaren Energien und v.a. mit der Energieeffizienz auseinandergesetzt. Ein Teil der Beratungen ging um die Kompetenzaufteilung zwischen Kanton und Bund. Auch heute werden wieder Argumente gebracht werden, die Dinge betreffen, die Bundessache sind.


Aus Sicht der FDP-Fraktion ist es entscheidend, dass auf dem Bewährten aufgebaut wird, und bewährt hat sich die Arbeit mit Anreizen. Die Anreize funktionieren. Es ist dem Erfolg des Baselbieter Energiepakets, welches jährlich zwischen 2'000-3'000 Sanierungsprojekte generiert, zu verdanken, dass die ambitionierten Ziele, welche der Kanton sich 2010 in der Volksabstimmung über den Gegenvorschlag zur Initiative «Weg vom Öl - hin zu erneuerbaren Energien» gesetzt hat, mit einer Anreizstruktur erreicht werden sollen. Die FDP würde es ablehnen, mit Zwangsmassnahmen zu arbeiten, aber das heutige Gesetz basiert auf Anreizsystemen.


Die Fokussierung auf Effizienz bildet einen gemeinsamen Nenner. Bei anderen Fragen ist es weniger klar, einerseits weil es Bundesaufgabe ist, andererseits weil viele Fragezeichen rund um die erneuerbaren Energien und um die Mobilität offen sind, welche Instrumente wirklich zweckmässig eingesetzt werden könnten. Es sind keine Technologieverbote im Gesetz. Eine Grauzone besteht rund um die Elektroheizungen, welche die Kommission aber gut aufbereitet hat: Die Elektroheizungen, welche niemand mehr will, werden ausgeschlossen und die anderen sind zugelassen, weil es künftig bei energetisch sehr guten Liegenschaften durchaus Sinn machen kann, Elektroheizungen einzubauen. Das wurde hier aufgenommen und vor diesem Hintergrund kann man sagen, im Baselbieter Energiegesetz gibt es keine Technologieverbote.


Das Gesetz nimmt Rücksicht auf die Wirtschaft. Es gibt Ausnahmen, die werden wohl nicht zu exzessiv angewendet werden müssen. Bei den Grossverbrauchern ist es ein System, welches seit Jahren funktioniert. Bei den Normalverbrauchern - man denke an die Umstellungen der Standardstromprodukte von EBL und EBM - ist es nicht so, dass die ganze Wirtschaft von heute auf morgen das Produkt gewechselt hat.


Bezüglich der Berichte in der Zeitung ist Christoph Buser froh um die Berechnungskorrekturen, welche Urs Kaufmann angebracht hat. Bei Professor Silvio Borner hat der Votant das Konzept der komparativen Vorteile gelernt, aber es ist nicht ganz auf jedes Produkt anwendbar. Wenn sich Professor Borner auf den bekannten Ökonom Ricardo bezieht, der sagt, man solle nur das machen, worin man wirklich günstig ist, dann müssten sämtliche Arbeiten rund um die Häuser nur noch von Polen ausgeführt und die Produkte fast grundsätzlich aus China importiert werden. Das ist nicht umsetzbar für diese Region und dieses Gesetz. Das sind falsche Argumente. Der Votant besuchte bei Prof. Borner einen zweiten Kurs zur Institutionen-Ökonomie - die politische Ökonomie, in der es um den Medienwähler und um das politisch Machbare geht. Es gilt zu beachten, dass es sich um einen Kompromiss handelt, der in zehn Sitzungen erarbeitet wurde.


Grundsätzlich kann die FDP hinter diesem Gesetz stehen. Es gab eine grosse Diskussion um die Energieabgabe. Die FDP sieht aber die finanzielle Situation des Kantons. Um die Zielsetzung des Volkes zu erreichen, muss etwas gemacht werden. Aus den allgemeinen Mitteln kann das Geld nicht genommen werden. Eigentlich ist es eine Wahl zwischen Pest und Cholera: Eine Finanzierung aus den allgemeinen Mitteln provoziert eine Steuererhöhung. Wenn eine Abgabe eingeführt wird, dann nur eine sehr moderate, sehr stark zweckgebunden und mit einer beschränkten Lebensdauer, und das alles ist erfüllt. In der Vorlage steht bis spätestens 2030. Mit all diesen Prämissen steht die FDP hinter dem Gesetz und grossmehrheitlich hinter der Abgabe. Es werden zwei Anträge zur Kompetenzordnung gestellt werden bezüglich der Einführung der MuKEn.


Es liege ein gutes Gesetz vor, urteilt Philipp Schoch (Grüne). Es ist nicht ein gutes Gesetz, weil sämtliche grünen Anliegen aufgenommen wurden. Im Gegenteil, Thomas Bühler hat es schon erwähnt, hätte auch die Grüne/EVP-Fraktion einige Änderungen oder Ergänzungen gehabt. Bewusst wurde darauf verzichtet, diese Anträge in der Vorberatung zu stellen. Dass dies ein politisch tragfähiges und ausgewogenes Gesetz ist, zeigen die ähnlichen Voten der SP und FDP; wahrscheinlich wird auch das Votum der CVP ähnlich ausfallen.


Der Zusammenhang des Gesetzes und der Finanzierung ist für die Umsetzung entscheidend. Und diese Abhängigkeit muss auch, wenn hier eine Mehrheit gefunden wird, vor dem Volk gut vertreten werden. Die jetzige Finanzierung des Energiepakets läuft 2018 aus. Was folgt dann? Es braucht eine neue Lösung. Eine andere wie die vorliegende Finanzierung ist aus den bekannten Gründen nicht möglich, weil die Staatskasse zu sehr strapaziert ist. Es braucht ein solides Gesetz mit einer soliden Finanzierung, und das ist mit den zwei vorliegenden Vorlagen möglich. Die Baselbieterinnen und Baselbieter möchten lokal etwas für die Umwelt tun. Das wurde bei der Abstimmung «Weg vom Öl - hin zu erneuerbaren Energien» an der Urne bestätigt. Sie sind auch weiterhin bereit, sogar wenn es ein bisschen etwas kostet. Die Grünen werden keine Anträge stellen, sie wollen den in der Kommission ausgehandelten Kompromiss im Landrat realisieren. Die Fraktion Grüne/EVP unterstützen das neue Energiegesetz inkl. Finanzierung.


Energie, welche nicht gebraucht werde, sei die beste Energie, sagt Markus Dudler (CVP). Er dankt der Kommissionspräsidentin und dem Kommissionssekretariat für den ausführlichen und gut nachvollziehbaren Kommissionsbericht. Die CVP/BDP-Fraktion ist für Eintreten in die Debatte um das neue Energiegesetz. Der Schutz der Umwelt und der natürlichen Ressourcen wie Wasser und Luft, gehören zu den Grundprinzipen der CVP/BDP-Fraktion. Eine intakte Umwelt führt zu Lebensqualität. Alternativ lokal produzierte Energien fördern die Unabhängigkeit vom Ausland und können zu einem wirtschaftlichen Schub der lokalen KMU führen. Im Gegensatz zu anderen bürgerlichen Parteien sieht die CVP/BDP-Fraktion auch keinen Widerspruch zwischen Ökologie und Ökonomie. Das Motto im Energiebereich ist bekannt: Think global, act local. Das sehr wirtschaftsliberale Energiegesetz, wie es jetzt vorliegt, baut auch auf Eigeninitiative seitens der Wirtschaft. Nur so können die in § 2 beschriebenen, sehr ambitionierten Ziele erreicht werden. Der Fraktion ist wichtig, dass die Gemeinden genügend Spielraum haben, auch um weitergehende Vorschriften zu erlassen. Selbstverständlich nur wenn das die Verhandlungspartner beispielsweise in einem Quartierplan so wollen und der Souverän es absegnet. Weiter wichtig ist, dass die Ressourcen geschützt werden - Stichwort Grundwasserschutz. Dezentrale alternative Energieerzeugungen sind zu ermöglichen und nicht durch unnötige Vorschriften und Kosten zu verhindern. Die Kompetenzaufteilung zwischen Bund, Kanton und Gemeinden muss im Gesetz klar respektiert werden. Die Fraktion unterstützt das Energiegesetz in der jetzigen Form im Grossen und Ganzen und hofft, dass das Gesetz mit einer sachlichen und effizienten Debatte ins Trockene gebracht wird. Die CVP/BDP-Fraktion ist ebenfalls für die Energieabgabe.


Daniel Altermatt (glp) war in der letzten Legislatur Mitglied der Umweltschutz- und Energiekommission und war als Ersatzmitglied zufällig in der zweiten Lesung dabei. Er hat mit einer gewissen Überraschung zur Kenntnis genommen, dass das geänderte Gesetz besser ist als die ursprüngliche Vorlage. Diese Verbesserung hat der nicht anwesende Fraktionspräsident der CVP darauf zurückgeführt, dass seine Fraktion der glp den Sitz überlassen hat. Die positive Beurteilung dieser Fraktion überrascht also. Die Befürchtung besteht, dass das im Moment relativ gute Gesetz nach dieser Debatte nicht mehr so gut ist. Gewisse Kreise möchten alles auf Freiwilligkeit und Anreize abstützen. Aber was Freiwilligkeit und Anreize bewegen, zeigt ein Blick auf die Strasse: Wenn immer möglich kauft man ein Auto mit 1,5-2 Tonnen mit 200 oder lieber 350 PS. Gebraucht wird das Auto zu 95 % in der Agglomeration, aber es könnte ja sein, dass mal eine grosse Strecke ansteht und ein sicheres Auto benötigt wird. So denkt der Mensch. Es braucht gewisse Regeln, um Energie zu sparen und auf alternative oder erneuerbare Energien umzusteigen. Es braucht eine Leitplanke, welche für alle ähnlich ist.


Zu einem Vorredner möchte Daniel Altermatt noch Folgendes anfügen: Wegen den Buchhaltern der Nasa ist die Nasa mit Gummidichtungen ins Weltall geflogen - diese Dichtungen waren preislich günstiger. Das Resultat war, dass ein Space Shuttle beim Start explodierte. Wenn Fukushima der erste Unfall gewesen wäre, bei dem Radioaktivität ausgetreten ist, könnte man ja überstürztes Handeln diskutieren. Aber es war mindestens der vierte Fall mit massivem radioaktivem Auswurf. Und zur Vision: Sein Geschäft hat der Votant auf Basis einer Vision gegründet. Die Vision hat sich in den letzten 25 Jahren immer ein bisschen verändert. Aber die Vision ist der Antrieb. Genauso ist es auch hier. Das Eine tun, das Andere nicht lassen. Ein Gesetz ist letztlich ein lebendiges Dokument, welches immer mal angepasst wird. Und als Fazit wird die Fraktion der Grünliberalen und Grünen-Unabhängigen dem Gesetz so zustimmen, wie es jetzt vorliegt.


Man muss kein Klima-Leugner sein, um dem Parlament ein paar dringende Optimierungen an diesem Gesetz zu empfehlen, führt Christoph Häring (SVP) aus. Mit dem Gesetz soll die Wirtschaft oder vielleicht sogar die Bauwirtschaft gewonnen werden. Aber Unternehmer müssen nicht mit neuen Gesetzen gewonnen werden. Mit Speck fängt man nur Mäuse. Die Baugesetze verlangen heute schon den weltweit besten Gebäudepark. Die zu stark ideologisch geprägte Gesetzesrevision ist ein vorauseilendes Drehen an einer Mikrometerschraube bezüglich des globalen Klimaeinflusses. Thomas Bühler möchte kein Öl aus dem Osten brauchen, dafür brauchen wir Braunkohlenstrom und lassen die Wasserkraft in Birsfelden über das Wehr ab. Der Aufwand geht zu Lasten des Bauparks und anschliessend zu Lasten der Mieter und Mieterinnen. Die Auflagen und der Aufwand für die KMU, für die Entlastung des Gesetzes sind heute schon hoch und führen zukünftig zu einem administrativen Staatsaufwand. Der nächste benötigte Reaktor der Chemie steht nicht mehr in Baselland. Selbstverständlich beinhaltet es auch eine Abschreckung von neuen Unternehmen, die man eigentlich so gern hier ansiedeln möchte. Das kann selbst Regierungsrat Weber mit der Wirtschaftsförderung nicht kompensieren. Ideologisch ist die Revision deshalb, weil rational eine energetisch massvolle Gesellschaft nur entsteht, wenn sie nicht nur Energieeffizienz predigt, sondern Ressourceneffizienz. Das war dem federführenden AUE zu kompliziert und die Grünen hatten Angst, dass die SVP sie links überholt. Also bleibt es beim Energiesparen um jeden Preis. Es ist klimakorrigierend irrelevant und volkswirtschaftlich fragwürdig. Ob das momentan klug ist für das Baselbiet?


Für das Protokoll:
Stéphanie Bürgi, Landeskanzlei


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Rahel Bänziger (Grüne) antwortet auf Andi Trüssel, der behauptete, dass die Alternativenergien die am höchsten subventionierten Energien seien. Das sieht die Sprecherin anders. Sie behauptet, dass die Atomenergie die höchstsubventionierte Energie ist.


Jahrelang machten die Atomstromkonzerne riesige Gewinne, haben es aber versäumt, genügend Rückstellungen zu machen, um sich auch für den Rückbau und das Versorgen der radioaktiven Abfälle abzusichern. Sie versicherten sich nicht genügend gegen das Risiko eines AKW-Unfalls. Abgesehen davon hätte man wohl auch gar keine Versicherung gefunden, die dieses Risiko abgedeckt hätte. Wenn es einen Staudamm «putzt» ist das tragisch, aber man kann am nächsten Tag damit beginnen aufzuräumen, im gleichen Jahr kann ausgesät, im nächsten Jahr wieder geerntet und gegessen werden, was dort wächst. Geht hingegen ein AKW «hops», was nicht nur einmal passiert ist, ist es nicht möglich, am nächsten Tag aufzuräumen. Zehntausende Jahre lässt sich nicht mehr essen, was dort wächst. Deshalb ist der Atomstrom der höchstsubventionierte Strom; denn wer bezahlt für die Stilllegung der Atommeiler? Wer bezahlt die Endlagerung, die zehntausend Jahre sichergestellt sein muss. Dies bezahlt letztlich der Steuerzahler. Und wer hat profitiert? Die Gewinne haben die Stromkonzerne eingefahren.


Nicht weit von hier, in Fessenheim, hat es einen in Europa noch nie dagewesenen Störfall gegeben. Es musste Bor in die Brennstäbe eingeleitet werden, weil es keine Kontrolle über die Kernreaktion mehr gab. Diese Geschehnisse sind nicht einfach weit weg und gehen die Region nichts an. Übrigens helfen auch die Jodtabletten in diesen Momenten nicht sehr viel. Andi Trüssel sei an dieser Stelle aber dennoch etwas überreicht. Keine Jodtabletten, sondern eine Schachtel mit feinen Traubenzückerchen. Gleichzeitig sei er zu einer nationalen Kundgebung am 19. Juni über einen geordneten Atomausstieg eingeladen. [Rahel Bänziger überreicht Andi Trüssel den Traubenzucker]


Andrea Heger (EVP) ist es stets wichtig, dass Kompromisse gefunden und möglichst viele ins Boot geholt werden. Deshalb seien ihr nochmals ein paar Gedankenanstösse in Richtung der SVP erlaubt. Eine Vision hat zwei Bedeutungen. Die eine ist religiös konnotiert, wohinter sie als EVP-Mitglied stehen kann. Das andere ist, dass man von einer richtungsweisenden, erneuernden Zukunftsvorstellung spricht. Sie braucht es, ohne geht es einfach nicht.


Zu den «Fürzen». Die einen lassen Gase entstehen, CO 2 . Einer alleine ist nicht so schlimm, mehrere zusammen hingegen sind negativ und sollten verhindert werden. So wie jedes einzelne negative Ereignis, das verhindert werden kann, ist es auch sinnvoll, wenn jeder einzelne Schritt in eine positive Richtung gemacht wird. Das Argument, dass man selber ein kleiner Fisch sei und es keine Rolle spiele, was man mache, sofern die anderen nicht mitziehen, zählt nicht. Als Kanton oder als Schweiz ist man immer zu klein. Es gibt aber auch andere Bereiche, in denen man eigenständig sein und zeigen möchte, wohin es gehen soll. Und das ist wichtig, auch hier.


Zum Sinnbild der Schraube: Diese können sich auch lösen und in die falsche Richtung drehen, sich lockern, worauf das Ganze auseinanderfällt. Die EVP möchte in die andere Richtung drehen, um dafür zu sorgen, dass es auch hält. Dafür soll das Gesetz gut sein.


Zur Wertschöpfung: Besieht man sich den Bericht zum Energiepaket, sieht man, dass viel Wertschöpfung besteht - gerade auch hier in der Region. Und dies ist schliesslich allen wichtig.


Hanspeter Weibel (SVP) mit einer Replik auf Rahel Bänziger. Sie hatte zuvor einiges zum Thema Subventionierung gesagt, das man nicht so stehen lassen kann. Vielleicht ist ihr nicht bekannt, dass es einen Fonds gibt für Entsorgungs- und Rückbaukosten für Atomkraftwerke. Diese Kosten sind in den Strompreisen einkalkuliert. In dem Fonds befinden sich heute 11.5 Milliarden Franken. Verwaltet wird er durch den Bund. Die gesamten Kosten werden auf ca. 16 Milliarden Franken geschätzt. In etwa zehn Jahren also sind die Rückbaukosten gesichert.


Hansruedi Wirz (SVP) erinnert sich, dass mit einer guten Grundstimmung in die Behandlung dieses Gesetzes gestartet wurde. Diese positive Stimmung war auch in der UEK noch vorhanden. Die Art und Weise, wie gearbeitet wurde, war trotz einiger Bedenken, die einen zu Beginn beschlichen, korrekt und fair. Es ist nicht das erste Mal, dass es in dieser Kommission so abgelaufen ist. Beim Energiepaket hatte man damals eine ganz andere Aufgabe; heraus kam eine Lösung, die im Rat einstimmig akzeptiert wurde.


Man sollte nun nicht allzu viel Schlechtes darüber reden. Differenzen existieren natürlich. Das, was auf dem Papier vor einem liegt, ist ein Kompromiss, von dem zu hoffen ist, dass er am Ende des Nachmittags auch noch einer ist und alle damit leben können.


Hannes Schweizer (SP) dankt Hansruedi Wirz herzlich für dessen Votum. Auch dem Votanten gefällt es nicht, wie sich die Diskussion für oder wider Atomstrom entwickelt hat. Mit diesem Gesetz wird den Atomkraftwerken nicht übermorgen der Stecker gezogen. Mit dem Gesetz wird lediglich der Bund in seiner Energiestrategie unterstützt. Es ist nichts anders als eine Harmonisierung der Begriffe einerseits, und die Anpassung an die Normen andererseits, was den Architekten und Planern bei der Realisierung überkantonaler Projekte eine Sicherheit gibt. Das Gesetz ist aber auch die Chance, dass jeder und jede einen Teil dazu beiträgt, sich - im Einklang mit der Bundesstrategie - irgendwann von der Atomkraft zu lösen. Dazu existiert ein Anreizsystem mit einer bescheidenen Abgabe von 12 Franken pro Jahr für ein Einfamilienhaus, um das erfolgreiche Energiepaket weiterzuführen. Das ist das Thema, und nicht, welche Kosten nun höher sind: jene der Atomkraftwerke oder jene der erneuerbaren Energie. Es ist vielmehr ratsam, den Fokus auf das vorliegende Gesetz zu richten.


Klaus Kirchmayr (Grüne) möchte Hansruedi Wirz für sein Statement danken, ebenso den UEK-Mitgliedern für die verantwortungsvolle Behandlung des Geschäfts. Das Schlussresultat von 11:1 spricht Bände. In diesem Geiste sollten die Beratungen auch weitergeführt werden, ohne ideologische Grabenkämpfe auszutragen.


Marc Schinzel (FDP) kann sich seinen Vorrednern anschliessen, vor allem Hannes Schweizer. Es geht um eine 216 Seiten starke Vorlage. Der Votant hat sich dieses Mal Mühe gegeben und die Vorlage tatsächlich Seite um Seite gelesen. Auch die Bürgerlichen nehmen also, anders als das Daniel Altermatt dargestellt hat, das Gesetz zur Kenntnis und studieren es sogar sehr sorgfältig. Eine sachliche Diskussion ist deshalb auch sehr wünschenswert. Heute geht es nicht um die Energieversorgung der Schweiz, sondern um Massnahmen wie Wärmedämmung etc. Zum Beweis, dass er die Vorlage gelesen hat, kann der Votant auch gleich noch Hannes Schweizer korrigieren. Die von ihm genannten 12 Franken betreffen eine Dreizimmerwohnung (gut isoliert). Das Einfamilienhaus kostet je nach dem bis 120 oder (nicht so gut isoliert) 150 Franken.


Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) kann bestätigen, dass Marc Schinzel das Beispiel tatsächlich korrekt wiedergegeben hat. Ein Dank gebührt Marc Schinzel auch dafür, dass er den Sprecher von der Aufgabe enthoben hat, Daniel Altermatt darauf hinzuweisen, dass nicht nur der Vorschlag der Kommission, sondern schon die Vorlage der Regierung sehr gelungen ist.


Zurückblickend muss man sagen, dass der Kanton Basel-Landschaft einst ein energiepolitischer Pionier war - worauf man auch stolz war. In der Zwischenzeit hat das Ganze etwas Staub angesetzt, und heute ist der Kanton zweifellos kein Pionier mehr. Der heutige Beginn der Behandlung der Totalrevision des Energiegesetzes im Landrat ist aber tatsächlich ein energiepolitischer Meilenstein. Damit erfolgt die konsequente Weiterführung des Prozesses mit dem Runden Tisch Energie und der Energiestrategie 2012. Das Ganze hat sich weiterentwickelt, zuerst zu einer guten Vorlage, dann zu einem guten, von der Kommission bearbeiteten Gesetz. Regierungsrätin Sabine Pegoraro wäre heute gerne hier, um das Geschäft zu vertreten. Deshalb von dieser Stelle aus einen herzlichen Dank für ihren Einsatz und die besten Genesungswünsche nach Pfeffingen.


Das bisherige kantonale Energiegesetz stammt vom Oktober 1979 bzw. vom Februar 1991. Seither hat sich viel geändert und im neuen Energiegesetz konnten die heutigen Entwicklungen berücksichtigt werden. Der Schwerpunkt des neuen Energiegesetzes liegt bei den Effizienzmassnahmen und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich und es berücksichtigt die sogenannten Mustervorschriften der Kantone (MuKEn). Das vorliegende Gesetz entspricht auch der deklarierten Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Die Frage wurde hier schon in den Raum gestellt, ob man damit nicht dem Bund vorausgehe.


Wie in den vorangegangenen Voten gehört, kann man unterschiedlicher Ansicht sein, wie es um die Energiefragen in Zukunft aussehen soll. Eines ist aber ganz sicher: Warten ist keine gute Strategie. Es wäre sogar eher ein gefährliches Spiel. Etwas steht nämlich fest: Der sogenannte Energiewandel findet in der Tat statt. Am Schluss steht man dann vor der simplen Frage, ob der Kanton innovativ vorausgehen oder hinterher hinken möchte. In diesem Sinne darf man sagen, dass der kantonale Beitrag, der mit einer neuen Gesetzgebung geleistet wird, durchaus vorbildlich ist für die Schweiz, worauf man - wieder einmal - stolz sein darf.


Die Erreichung der Ziele im Energiegesetz bedingt nicht nur einen Schritt vorwärts beim Vollzug neuer Vorschriften, sondern auch die Finanzierung der Fördermittel für das «Baselbieter Energiepaket». Die aktuelle Finanzierung läuft 2018 aus. Klar ist: Wer A sagt, muss auch B sagen. Das B ist die Vorlage, die es nun zu beraten gibt. Das ist der Baselbieter Beitrag zur Erreichung der klimapolitischen Ziele. Am Schluss geht es darum, was der Kanton als Beitrag leisten kann, alles andere ist nicht in seiner Hand. Über alles andere lässt sich lange diskutieren, aber es führt nie an ein Ziel.


Der Kanton hat Ziele, energiepolitische und klimapolitische Ziele. Es lohnt sich, diese auf der nun gelegten Basis weiterzuverfolgen. Im Namen des Regierungsrats sei für die Unterstützung der Vorlage gedankt. Ebenfalls gedankt wird der Verwaltung für die umfangreichen Vorarbeiten.


://: Eintreten ist unbestritten.


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- 1. Lesung Energiegesetz


Titel und Ingress keine Wortmeldung


I. keine Wortmeldung


§§ 1-3 keine Wortmeldung


§ 4


Andi Trüssel (SVP) stellt den Antrag auf Streichung von Absatz 4. Es gibt sonst eine Rechtsunsicherheit auf Stufe Gemeinde, was für die installierenden Handwerker eine unzumutbare Situation darstellt.


Urs Kaufmann (SP) führt aus, dass die Gemeinde heute schon, gestützt auf kommunale Zonenreglemente, bei Quartierplanungen weitergehende energetische Anforderungen stellen und mit den Bauherren absprechen können. Deshalb macht es auch Sinn, diese bereits bestehende Möglichkeit im kantonalen Energiegesetz festzuhalten. Die Kommission hat diesem Recht bzw. der Möglichkeit im Absatz 5 zudem Leitplanken gegeben. Dort wird neu das Recht der Gemeinden in der Umsetzung mit gewissen Leitplanken versehen. Konkret heisst das, dass die Umsetzung mit effizienten und anerkannten Verfahren erfolgen muss. Dadurch wird verhindert, dass allenfalls komplizierte Umsetzungen von energetischen Massnahmen bei Quartierplanungen von der Gemeinde gewählt werden. Zusammen machen also Abs. 4 und Abs. 5 sehr wohl Sinn. Sie sollten deshalb auch beibehalten werden. Eine Streichung von Abs. 4 hätte folgerichtig eine Streichung von Abs. 5 zur Folge, weil dieser sich darauf bezieht.


Christoph Buser (FDP) kann sich den Ausführungen von Urs Kaufmann bezüglich Streichung von Abs. 4 weitgehend anschliessen. Würde nämlich eine Regelung ausbleiben, wäre es aus Sicht der Gemeinden wohl dennoch regelbar. Die FDP-Fraktion würde bei diesem Vorhaben also aufgrund der Gemeindeautorität nur teilweise mitmachen. Es ist aber auch so, dass auch nicht wirklich viel erreicht wird, wenn in jeder Gemeinde andere Vorschriften herrschen. Aus Sicht der FDP wäre es das beste, dass der Kanton hier die Vorgaben macht. Damit ist man in der Kommission nicht durchgekommen. Die Gefahr ist, dass eine Streichung den Raum noch weiter öffnen würde. Lässt man Abs. 4 und die Ergänzung in Abs. 5 jedoch stehen, gibt der Kanton wenigstens eine gewisse Leitplanke in Sachen Effizienz vor.


Philipp Schoch (Grüne) sagt, dass die Fraktion der Grünen und EVP gegen den Streichungsantrag ist. Man soll jene unterstützen, die noch mehr machen möchten. Vermutlich handelt es sich dabei nicht um einen sehr grossen Teil der 86 Gemeinden. Dennoch gibt es vielleicht die eine oder andere, die mal etwas ausprobieren möchte. Dieser Spielraum muss gegeben sein.


Markus Dudler (CVP) spricht sich namens der CVP/BDP-Fraktion gegen eine Streichung von Abs. 4 aus. Die Begründung hat der Sprecher in seinem einleitenden Votum bereits gegeben.


Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) sagt, dass auch die Fraktion der glp/GU gegen eine Streichung beider Absätze 4 und 5 ist. Ein Beispiel: An verschiedenen Orten im Kanton (z.B. in Birsfelden) gibt es einen Wärmeverbund. Es wurde geprüft, ob es sinnvoll ist, die Abwärme der ARA zu nutzen. Dies wurde verneint, weil sich zuwenig Leute gemäss Prognose anschliessen würden. Mit dem Abs. 5 liessen sich die Hausbesitzer zu einem Anschluss zwingen. Somit liesse sich Energie sparen bzw. Abwärme nutzen. Das ist ein wesentlicher Punkt des Energiegesetzes, weshalb die Streichung von 4 und 5 klar abgelehnt wird.


Oskar Kämpfer (SVP) sagt, dass dieser Punkt bei den nachfolgenden Punkten ungefähr synonym anwendbar ist. Man kann jetzt zwar Ja oder Nein stimmen, ehrlich gesagt ändert das nichts. Der Erste, der damit zu etwas gezwungen wird, wird bis vor Bundesgericht gehen, weil in der Schweiz das Eigentumsrecht mindestens so hoch gewichtet wird. Dieser Punkt muss per se scheitern, weshalb es auch unverständlich ist, dass so etwas stehen gelassen werden soll. Verschiedener solche Anliegen, z.B. Oberflächenentwässerung oder ein Anschlusszwang an Energien, die viel zu teuer sind, sind alle gescheitert, weil man nicht jemanden zu etwas zwingen kann, wovon er andere Vorstellungen hat und das selber finanziert. In der Schweiz hat der Bürger immer noch eigene Rechte. Die Empfehlung lautet deshalb klar: streichen.


Urs Kaufmann (SP) weist darauf hin, dass es hier immer noch um § 4, Quartierplanungen, geht. Als Gemeinderat hat der Votant selber schon mehrere solcher Projekte geleitet, bei denen weitergehende Anforderungen gestellt wurden. Es handelt sich um ein Geben und Nehmen mit den entsprechenden Bauherrschaften. Sie erhalten ja meistens auch etwas davon, häufig gibt es mehr Nutzungen, die dann mehr Wert haben, während auf Energieseite freiwillig mehr gemacht wurde. Es gibt keinen Grund, das Bundesgericht zu fürchten.


Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) gibt Urs Kaufmann insofern Recht, als dass es hier um Quartierplanungen geht. Das ist etwas, was man machen kann, aber nicht muss. Es geht um eine Kann-Bestimmung, die den Gemeinden einen Spielraum gibt. Es ist ihnen freigestellt, diesen zu nutzen. Es ist nicht ganz einzusehen, weshalb man den Gemeinden ohne Not die Kompetenzen nehmen soll, über etwas zu entscheiden, das sie selber beurteilen können. Ein Quartierplan ist aber fakultativ.


://: Der Landrat lehnt den Antrag der SVP auf Streichung von § 4 Absatz 4 mit 55:29 Stimmen ab. [ Namenliste ]


§ 5


Andi Trüssel (SVP) beantragt die Streichung des ganzen § 5. Die Überlegung ist folgende: Angenommen, man befindet sich in einem Quartier, am Rande zu einem anderen Quartier, in einem Einfamilienhaus, sieben bis 10 Jahre alt. Dann kommt dieser Paragraf daher und bestimmt, dass man sich an die neue Wärmeleitung ins Quartier anschliessen müsse, ohne Rücksicht auf die alte Investition. Das kann nicht sein. Das ist nicht wirtschaftsfreundlich.


Urs Kaufmann (SP) lehnt namens seiner Fraktion den Streichungsantrag ab. Der Paragraf 5 soll den Gemeinden ein neues Recht gewähren im Sinne der Charta von Muttenz, damit die Gemeinden in Zukunft sicherstellen können, dass möglichst alle Liegenschaften an ein bestehendes oder auch ein neues Wärmenetz angeschlossen werden sollen. Viele Anschlüsse führen automatisch zu einer besseren Wirtschaftlichkeit und Effizienz der Wärmenetze. Deshalb ist eine Anschlusspflicht im Interesse aller versorgter Wärmebezüger. Sie kann indirekt auch verhindern, dass allenfalls ein anderes Leitungsnetz (wie eine Erdgasleitung) in dasselbe Quartier gezogen wird.


Was spricht heute noch für die Realisierung von Wärmenetzen? Es gibt verschiedenste Energie- oder Wärmequellen, die zentral anfallen, und deshalb in einem Netz verteilt werden müssen. Dazu gehört die Abwärme (z.B. aus Abfallverbrennungsanlagen oder aus grossen Energiebetrieben). Andererseits ist die Nutzung von Umweltwärme (z.B. Grundwasser) meist nur in einer grossen Heizzentrale mit einer Verteilung über ein Wärmenetz in die Häuser umsetzbar. Das Recht, das man den Gemeinden einberaumen möchte, ist mit sehr vielen Einschränkungen versehen. So fordert Absatz 2 klar, dass die Kosten für die Anschliessenden nicht wesentlich höher sein dürfen. Absatz 3 besagt, dass bestehende Gebäude erst dann, wenn die Heizung ersetzt werden muss, angeschlossen werden müssen. Dies widerspricht der Befürchtung von Andi Trüssel, dass man vorzeitig eine eigene Investition rausreissen und ersetzen müsse. Weiter steht in Absatz 4, dass der Regierungsrat eine entsprechende Anschlusspflicht mit dem Reglement genehmigen muss. Dank all dieser Absicherungen wird es nicht passieren, dass dem Liegenschaftsbesitzer wegen dieser Anschlusspflicht viel höhere Heizkosten oder Fehlinvestitionen entstehen.


Den Gemeinden soll eine Chance gegeben werden, mit angemessenen Anschlusspflichten die Wirtschaftlichkeit von Wärmenetzen zu verbessern oder erst zu ermöglichen.


Christoph Buser (FDP) sagt, dass die FDP mit diesem Gesetz keine Zwänge einführen möchte. Der mit diesem Paragrafen eingeführte Eingriff ist nicht statthaft. Die FDP lehnt ihn deshalb aus eigentumsrechtlichen Überlegungen ab. Am Schluss sind die Wärmeverbünde so aufgestellt, dass die Leute davon überzeugt sind und sich von sich aus anschliessen. Die FDP wird den SVP-Antrag unterstützen.


Philipp Schoch (Grüne) sagt, dass die Fraktion Grüne/EVP den Antrag ablehnen. Urs Kaufmann hat die Abfederung, die von der Kommission nach längerer Diskussion vorgenommen wurde, gut aufgezeigt. Es wurden Sicherungen vorgenommen, damit der von Andi Trüssel geschilderte Fall eben nicht geschehen kann.


Markus Dudler (CVP) sagt, dass diesem Paragrafen eine Motion von Kollegin Agathe Schuler aus dem Jahr 2010 vorausgegangen ist, die damals modifiziert überwiesen wurde. Dort stand: «Wir beantragen, die kantonale Gesetzgebung (Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) und Energiegesetz) dahin gehend zu ändern bzw. zu ergänzen, dass die Gemeinden in ihren Zonenplänen und Zonenreglementen eine Anschlusspflicht an Wärmeverbundanlagen (Fernwärmeversorung) für Neubauten oder Bauten, in welchen die Wärmeerzeugungsanlage ersetzt werden muss, verfügen können.» Aus diesem Grund ist die CVP/BDP-Fraktion gegen Streichung.


Hanspeter Weibel (SVP) versteht nicht, dass man hier eine veraltete Technologie vorschreiben möchte. Wenn ein Anschluss wirtschaftlich Sinn macht, wird sich jeder Hauseigentümer von selbst dort anschliessen. Warum braucht man diese Pflicht? Weil diese Wärmeverbünde eben nicht wirtschaftlich sind und es andere, wirtschaftlich sinnvolle Möglichkeiten zur Wärmeerzeugung gibt. Es gibt genügend Rahmenbedingungen, wie das ökologisch erfolgen muss. Mit einer Anschlusspflicht wird nichts anderes gemacht, als die unwirtschaftlichen Wärmeverbünde, die darauf angewiesen wären, noch unwirtschaftlicher zu machen. Es kann nicht sein, dass man derart ins Eigentumsrecht eingreift. Man stelle sich vor, es gibt in zehn Jahren eine neue Art von Technologie von Wärmeerzeugung, und man wäre gezwungen, sich trotzdem der alten anzuschliessen. Das macht keinen Sinn.


Marc Schinzel (FDP) steht zum Entwurf; dennoch möchte er sich in diesem Fall äussern, denn dieser Punkt gefällt ihm überhaupt nicht. Markus Dudler hatte zuvor gesagt, man müsse mit der Vorlage dezentrale und alternative Energieerzeugungen ermöglichen. Diese dürfen nicht regulatorisch behindert werden. Genau das möchte die FDP auch, und genau das würde eben behindert. Ein konkretes Beispiel: Der Sprecher wohnt in einem Haus aus dem Jahr 1955, was etwas vom Schlimmsten ist, das man sich energietechnisch vorstellen kann. Es kommt hier das ganze energetische Horrorkabinett zusammen. In nicht allzu ferner Zeit wird man das sanieren müssen. Das macht Spass; auf diesen Moment freut er sich schon. Aber dann möchte er doch nicht vom Gesetzgeber zu bestimmten erneuerbaren Energieformen gezwungen werden. Er möchte selber, nach eigenen Kriterien, bestimmen, wofür er sein Geld ausgibt. Wie Hanspeter Weibel bereits gesagt hat, sollte man doch nicht alte Technologien unterstützen, indem man sie ins Gesetz schreibt. Das ist ein Fehler und entspricht nicht dem Grundkonzept von Anreizen, das man sonst hat. Die vorliegende Lösung ist eine Bestandesgarantie für die Wärmeverbünde, die damit ihr Konzept auf Zukunft hin absichern können. Es entspricht aber sicher nicht dem Anliegen einer wirtschaftlichen Investition, nicht dem Eigentumschutz und einem innovativen Denkansatz bei den erneuerbaren Energien.


Landratspräsident Franz Meyer (CVP) weist darauf hin, dass noch acht Redner anstehen. Es wird um kurze Voten gebeten, sofern sie denn überhaupt nötig sind.


Hannes Schweizer (SP) ist ein Rätsel, was von den drei letzten Votanten in Paragraf 5 hineininterpretiert wurde. Die Rede war von Zwang und veralteter Technologie. Im Text heisst es aber nur, dass die Gemeinden in ihren Reglementen festlegen können . Wo besteht hier der Zwang? Paragraf 1 Absatz 3 hält fest, dass die Investition verhältnismässig sein muss, geltend für alle Paragrafen. Wird ein Haus bereits mit erneuerbarer Energie versorgt, ist logisch, dass dies nicht noch angehängt werden muss.


* * * * *


- Ordnungsantrag


Rolf Richterich (FDP) stellt einen Ordnungsantrag auf Beendigung der Beratung zu § 5. Die Meinungen sind gemacht und wurden bereits gut wiedergegeben.


://: Der Landrat stimmt dem Ordnungsantrag mit 67:9 Stimmen mit zwei Enthaltungen zu. [ Namenliste ]


Landratspräsident Franz Meyer (CVP) lässt nun über den Antrag der SVP-Fraktion auf Streichung von § 5 abstimmen.


://: Der Landrat stimmt mit 44:36 Stimmen der Streichung von § 5 zu. [ Namenliste ]


§§ 6 und 7 keine Wortmeldung


§ 8


Andi Trüssel (SVP) beantragt folgende Ergänzung von Absatz 3:


3 Die Energieberatung kann mit einem Leistungsauftrag an Dritte übertragen werden. Die Abgeltung des Leistungsauftrages erfolgt durch Kanton und Gemeinden paritätisch und beträgt maximal CHF 1.00 pro Kopf der Bevölkerung und Jahr .


Thomas Bühler (SP) findet es doch reichlich übertrieben, in einem Gesetz einen Frankenbetrag festzuschreiben. Regierungsrätin Sabine Pegoraro hatte ja bereits betont, dass die Regierung an die Verhältnismässigkeit gebunden sei und somit bei der Abgeltung sicher nicht überborden würde. Der Antrag ist somit abzulehnen.


://: Der Landrat stimmt mit 48:34 Stimmen dem Ergänzungsantrag der SVP-Fraktion zu. [ Namenliste ]


§ 9


Christoph Buser (FDP) stellt einen Antrag dahingehend, dass es in der Kompetenz des Landrats liegen sollte, Veränderungen, die von der Regierung ausgehen, herbeizuführen. Der Landrat hat diese Anträge zu diskutieren und zu beschliessen mittels eines Dekrets. Die Änderung lautet wie folgt:


Der Landrat kann in einem Dekret für ausgewählte Gebäudekategorien und Sachverhalte eine Verpflichtung zur Erstellung eines Gebäudeenergieausweises der Kantone (GEAK) festlegen.


Die Rede ist hier vom sogenannten GEAK (Gebäudeenergieausweis). In der Kommissionsberatung wurde zur Kenntnis genommen, dass der Bund dies will. Wenn grössere Beiträge an eine Sanierung gesprochen werden, setzt dies einen GEAK voraus. Es ist aber heute schon so, dass der GEAK vom Energiepaket gefördert wird. Es braucht also keine gesetzliche Festlegung, um dort Massnahmen ergreifen zu können. Es besteht dabei die Gefahr, dass das liebe Haus der Kantone und die Energiedirektorenkonferenz etwas beschliessen und es, den Landrat umgehend, direkt in die Regierung geht. Dies führt zu einem Automatismus, den man nicht zulassen sollte. Es ist einfach, ein Dekret mit einer Vorlage zu ändern. Es geht hier darum, eine Gebäudekategorie zwangsmässig zu erstellen; das ist Sache des Landrats. Deshalb der Antrag, dass dies per Dekret beschlossen werden kann.


Andi Trüssel (SVP) wirbt für die Streichung des gesamten Paragrafen. Die Überlegung ist: Ist etwas sinnvoll, macht man es auch. Nimmt das Haus an Wert zu, wenn eine Plakette an der Wand hängt, wird ein solcher Energieausweis besorgt, ohne dass man dazu verpflichtet ist. Man sieht es auch in Novartis Campus: Die Minergie- und Minergie Plus-Bestimmungen führen zu einem Rattenschwanz an Fachleuten, die messen, ob auch alles den Anforderungen entspricht. Dieser Aufwand wird bei den Einfamilienhäusern ja nicht betrieben. Deshalb streichen.


Nun fangen all die Landratszuständigkeiten an, bemerkt Urs Kaufmann (SP). Im Energiegesetz ist der Landrat genau zweimal zuständig: Einmal muss man ihm berichten über den Erfolg des Energiegesetzes, einmal geht es um die Förderbeiträge. Mehr nicht. Es soll hier nun aber in eine ganz neue Richtung gegangen werden, die man bereits im Bildungsgesetz eingeschlagen hat - dass nämlich immer mehr Kompetenzen an den Landrat gehen sollen. Bei gewissen Themen ist die Flughöhe möglicherweise tatsächlich auf Ebene Landrat, wie schon Christoph Buser festgestellt hat. Aber gerade beim GEAK ist die Flughöhe so tief, dass der Landrat der Falsche wäre und man nur riskieren würde, irgendwo reinzufliegen, weil man zu tief unterwegs ist. Eine solche typische Vollzugsaufgabe soll auf Verordnungsebene definiert werden, wo es auch sinnvollerweise einen GEAK braucht in Zusammenhang mit der Ausschüttung von Fördermitteln. Dies soll der Regierungsrat in der Verordnung festlegen können. Deshalb braucht es auch die Bestimmung in der bisherigen Form, d.h. mit der Festlegung durch den Regierungsrat. Der Votant bittet, beide Anträge abzulehnen.


Markus Dudler (CVP) findet den Streichungsantrag nicht gut. Eine Grundlage braucht es, wenn Geld verteilt werden soll. Dazu eignet sich ein GEAK vermutlich am besten. Zur Kompetenzverteilung zwischen Landrat und Regierungsrat kann man aber geteilter Meinung sein. In diesem Fall unterstützt die CVP/BDP-Fraktion den Antrag der FDP.


Philipp Schoch (Grüne) findet es grundsätzlich an einem ganz falschen Ort angesiedelt, wenn der Landrat hierfür die Kompetenz erhält, wie bereits von Urs Kaufmann sehr gut ausgeführt. Es geht nicht darum, dass irgendjemand im Haus der Kanton etwas Böses macht, das dann plötzlich auch im Baselbiet Geltung hat. Den Gebäudeausweis gibt es übrigens im nördlichen Nachbarland schon lange und ist dort bestens eingeführt.


Andi Trüssel (SVP) zieht den SVP-Antrag auf Gesamtstreichung zugunsten des FDP-Antrags zurück.


://: Der Landrat stimmt mit 50:32 Stimmen dem Änderungsantrag der FDP zu. [ Namenliste ]


§ 10


Christoph Buser (FDP) sagt, dass per Dekret in § 10 Absatz 2 eine Reduktion des Energiebedarfs beschlossen werden können soll.


2 Für die Sanierung bestehender Bauten und Anlagen kann der Landrat zur Reduktion des Energiebedarfs in einem Dekret Massnahmen vorschreiben.


Am Schluss sind es Automatismen, die spielen. Diese möchte die FDP nicht. Da es ohnehin ein Dekret gibt, wäre dies die Flughöhe, die der Landrat einnehmen sollte, um zu entscheiden, ob Verschärfungen opportun sind oder nicht.


Urs Kaufmann (SP) hegte die Hoffnung, man hätte etwas mehr Vertrauen in die Regierung. Ein gewisses Verständnis für diese Forderung der Anpassung der Flughöhe ist trotzdem nicht ganz unverständlich. Dies gilt ebenso für den kommenden Paragrafen 11, Abs. 2. Es ist allerdings schade, dass man damit schon bei Pipifax wie dem GEAK angefangen hat, und dies nun offenbar durchziehen möchte. Es ist auf jeden Fall zu hoffen, dass beim nächsten Paragrafen, wo es um einen erneuerbaren Anteil von neuen Heizungen geht, der SVP-Antrag abgelehnt und dies in der Kompetenz der Regierung belassen wird. Die SP-Fraktion wird sich gegen die Anträge aussprechen.


Dominik Straumann (SVP) weist seinen Vorredner darauf hin, dass diese Regelung bereits in den Fahrzeugkategorien bekannt ist. Dort ist der CO 2 -Ausstoss pro Fahrzeug festgelegt. Dies wurde vom Parlament auf Gesetzesstufe festgelegt. Das Parlament hatte auch in einem Dekret den Bonus/Malus festgelegt. Dort wird konkret über energietechnische Massnahmen im Verkehr geredet. Hier geht es um Häuser, und im gleichen Sinne soll der Landrat ebenfalls die Spielregeln per Dekret festlegen. Aus diesem Grund ist der Antrag nichts als konsequent. In der ursprünglichen Fassung lag die Kompetenz beim Landrat, wanderte dann in die Regierung, nun kommt es wieder in den Landrat zurück.


://: Der Landrat stimmt dem Änderungsantrag der FDP mit 50:31 Stimmen zu. [ Namenliste ]


§ 11


Andi Trüssel (SVP) stellt namens der SVP-Fraktion zwei Änderungsanträge und einen Streichungsantrag:


1 Für Neubauten und Erweiterungen bestehender Bauten legt der Landrat in einem Dekret einen Anteil erneuerbarer Energie zur Deckung des Energiebedarfs fest.


2 Beim Ersatz bestehender Wärmeerzeuger/-speicher kann der Landrat in einem Dekret einen Anteil erneuerbarer Energie zur Deckung des Energiebedarfs festlegen.


Absatz 3 soll zudem gestrichen werden:


Urs Kaufmann (SP) verspürt vorab bei Absatz 1 nun doch einen erhöhten Leidensdruck, wenn es darum gehen soll, die Regelung bei Neubauten auf Landratsebene zu hieven. Im jetzigen Energiegesetz gibt es keine Landratskompetenzen. Es ist alles in Verordnungen durch den Regierungsrat geregelt. Es würde damit etwas ganz Neues begonnen werden, und es ist nach wie vor nicht verständlich, weshalb sich der Landrat in solche technische Detailfragen einmischen sollte. Bei Neubauten gibt es heute schon eine Pflicht, bei der Warmwassererzeugung zu 50% erneuerbare Energien einzusetzen. Der Votant bittet, diese Fragen dem Regierungsrat via Verordnung zu überlassen und die Anträge abzulehnen.


Dominik Straumann (SVP) fand die letzte Bemerkung von Urs Kaufmann interessant. In der Tat ist man heute bei der Warmwassergewinnung schon zu 50% zu erneuerbaren Energien verpflichtet. Im Gesetz steht aber noch nirgends, was genau erneuerbare Energien sind und auf welche Bereiche sie sich beschränken. Die Regierung soll in einem Dekret festlegen, welche Energieformen in welchen Anteilen enthalten sein sollen; der Landrat kann dem zustimmen, es braucht eine einfache Lesung. Es ändert gar nichts, ob dies in einer Verordnung oder in einem Dekret steht. Mit dem Unterschied, dass es im Dekret eine politische, öffentliche Diskussion gibt, in der Verordnung kann es jeden Dienstag durch die Regierung geändert werden, nach einem Vernehmlassungsverfahren in ausgesuchten Kreisen. Aus diesem Grund ist die SVP der Meinung, dass solche Spielregeln mit Prozentwerten zuerst durch den Landrat diskutiert, und dann in einem Dekret festgelegt werden sollen.


Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) ist doch etwas erstaunt. Das Parlament darf sich zwar als Gesetzgeber alle Kompetenzen geben, es kann auch bestimmen, wer welche Aufgabe wahrnehmen soll. Dennoch ist es bemerkenswert, was hier alles als Sache des Parlaments betrachtet wird. Zweckmässig ist dieses Vorgehens jedoch ziemlich sicher nicht. Diese Dinge sollten eigentlich Sache der Regierung sein.


Christoph Buser (FDP) gibt die Unterstützung der SVP-Anträge durch die FDP-Fraktion bekannt. Es ist darauf hinzuweisen, dass in der Regierungsfassung dem Landrat bereits die Kompetenz gegeben wurde. Heute merkt man, dass das Gesetz doch auf Widerstand stösst. Eine der Ängste ist, dass man Automatismen vom Bund übernehmen muss. Veränderungen finden nicht ohne Weiteres und jederzeit statt, sondern vermittels der Energiedirektoren in viel längeren Zeiträumen. Die Kompetenzverschiebung zum Landrat ist eine reine Konzession an diese Ängste. Dem Landrat soll die Möglichkeit gegeben werden, die Sachen abzusegnen.


Oskar Kämpfer (SVP) wehrt sich erstens strikt gegen die Bevormundung von Isaac Reber, wann ein Antrag intelligent ist, wann nicht. Zweitens gibt es tatsächlich CEOs, die von ihrem Verwaltungsrat eine Guideline benötigen.


Urs Kaufmann (SP) muss Christoph Buser korrigieren. Es liegen hier zwei Ergänzungsanträge vor. Bei Absatz 1 hat die Regierung vorgeschlagen, den Anteil erneuerbarer Energie in eigener Kompetenz festzulegen. Der Votant bittet, dies nicht zu ändern. Die Verordnung soll nahtlos fortgeführt werden, ohne Lücken dazwischen und mit Ungewissheiten und Diskussion im Landrat über etwas, das es heute schon gibt.


://: Der Landrat stimmt mit 47:32 Stimmen bei einer Enthaltung dem SVP-Antrag auf Änderung von § 11 Absatz 1 zu. [ Namenliste ]


://: Der Landrat stimmt mit 49:31 Stimmen bei einer Enthaltung dem SVP-Antrag auf Änderung von § 11 Absatz 2 zu. [ Namenliste ]


://: Der Landrat stimmt mit 47:31 Stimmen bei zwei Enthaltungen dem Antrag der SVP auf Streichung von § 11 Absatz 3 zu. [ Namenliste ]


§§ 12-13 keine Wortmeldung


§ 14


Andi Trüssel (SVP) sieht in diesem Paragrafen ein Technologieverbot. Es gab eine Zeit, als es ungeschickt war, aus Wärme zu 35% Strom zu erzeugen, um daraus wieder Strom zu gewinnen. Heute hat man, aus bekannten Gründen, Strom zur Verfügung, den man anderweitig verwenden sollte. Deshalb beantragt die SVP, Artikel 14 (Elektroheizungen) zu streichen.


Für Urs Kaufmann (SP) sind Elektroheizungen eine Technologie, die man tatsächlich verhindern sollte. Mit Ausnahme der in Absatz 7 definierten Fälle. Elektroheizungen sind total ineffizient und brauchen sehr viel Strom. Es gibt mit der Wärmepumpe eine effiziente Alternativtechnologie, die für die Umwandlung von Strom in Wärme lediglich etwa einen Drittel dessen benötigt, was man mit einer Elektroheizung braucht. Würde man den Paragrafen 14 streichen, wäre dies auch ein deutlicher Rückschritt gegenüber dem heutigen Energiegesetz, das eine Bewilligungspflicht beinhaltet. Im Namen der SP-Fraktion bittet der Votant, den Streichungsantrag abzulehnen. In Absatz 7 wurde für Härtefälle in der Kommission eine gute Ergänzung gefunden.


Christoph Buser (FDP) schliesst sich der Argumentation von Urs Kaufmann an. Mit diesem Paragrafen sind jene Elektroheizungen gemeint, von denen man wohl grundsätzlich der Meinung ist, dass es sie nicht mehr geben sollte. Die anderen Formen sind durch die Bestimmung in Absatz 7 nach wie vor zulässig.


Nun ist man wieder beim Thema Technologieverbot angekommen, sagt Hanspeter Weibel (SVP). Heute schaut man auf die jetzt aktuelle Technologie. Davon hat es aber vor 20 Jahren auch nicht alles gegeben. Hätte man damals schon ein Verbot ausgesprochen, hätte man quasi die Entwicklung verboten. Jeder versteht unter Elektroheizungen vermutlich etwas anderes. Es ist schliesslich jedem Investor zuzutrauen, bei einer Investition das bestmögliche Preis-Leistungsverhältnis zu berücksichtigen. Sollte es in Zukunft einmal eine Form der Elektroheizung geben, die in ihrer Bilanz Investition und Betrieb vergünstigen, sollte man das nicht per Gesetz verbieten.


Markus Dudler (CVP) spricht sich namens der CVP/BDP-Fraktion klar gegen den Streichungsantrag aus.


://: Der Landrat lehnt den Antrag der SVP auf Streichung von Paragraf 14 mit 54:25 Stimmen ab. [ Namenliste ]


§§ 15-22 keine Wortmeldung


§ 23


Urs Kaufmann (SP): Hier geht es um die Energienutzung im Untergrund, also tiefer als 600 Meter. Es geht darum, welche Energieformen in diesem Untergrund genutzt werden können. Aktuell ist (in Absatz 5) geregelt, dass dies Geothermie, Gasspeicherung, Erdgas, Schiefergas und Schieferöl umfassen soll. In der Kommission beantragte die SP die Streichung von Erdgas, Schiefergas und Schieferöl; man beabsichtigte also, die Nutzung von fossilen Energieträgern explizit zu verbieten. Der Antrag stiess auf Widerstand, weshalb man ihn nun eingeschränkt wieder vorbringen möchte. Verboten werden soll der Einsatz von Frackingtechnologien, also von Schiefergas und Schieferöl. Andere Kantone (z.B. Waadt und Fribourg) haben diesen Schritt schon getan. Der Antrag lautet wie folgt:


5 Wer Energie aus dem tiefen Untergrund nutzen will, bedarf einer Konzession des Regierungsrates. Eine solche setzt eine vorgängige Richtplanfestsetzung voraus. Der Einsatz von Frackingtechnologien für die Nutzung von Schiefergas und Schieferöl ist nicht zulässig.


Es braucht kaum darauf hingewiesen zu werden, dass Fracking eine sehr gefährliche Technologie darstellt. In der kleinräumigen Schweiz wäre es insbesondere bezüglich Wasserversorgungssicherheit unvernünftig, wenn mittels Chemie beim Fracking der letzte Tropfen Erdöl aus dem Untergrund herausgepresst würde. Es macht daher Sinn, diese Technologie mit gefährlichen Chemikalien zu verbieten.


Christoph Buser (FDP) moniert, dass mit der Kommisionsfassung ein Technologieverbot eingeführt würde, weil abschliessend aufgeführt wird, was zur Nutzung des tiefen Untergrunds erlaubt ist. Die FDP anerkennt, dass die Förderung von Schiefergas und Schieferöl problematisch sein kann. Deshalb wird es auch explizit genannt und unterliegt entsprechenden Auflagen. Dass man aber alles, was mit fossilen Energieträgern zu tun hat, a priori verbietet, wäre ein falsches Signal. Die FDP-Fraktion wird den Antrag ablehnen.


Markus Dudler (CVP) informiert, dass die CVP/BDP-Fraktion mit einem Antrag in der Kommission die Förderung von fossilen Energieträgern verbieten wollte. Dem Antrag der SP kann sich die Fraktion nun anschliessen, so dass zumindest die Fracking-Technologie verboten wird.


Andi Trüssel (SVP) verdeutlicht, dass die SVP nach wie vor gegen ein Technologieverbot ist.


Thomas Bühler (SP) sagt, dass es hier tatsächlich um eine Technologie gehe, von der man weiss, dass sie Schäden verursacht. Dies nicht zuletzt in der erdbebengefährdeten Region, und nicht zuletzt in einem Gebiet, wo man sich Sorgen um das Grundwasser macht. Über die Deponie im Laufental hat man sich ja hier vor nicht langer Zeit unterhalten. Die Frackingtechnologie sollte man zum Schutz des Grundwassers verbieten.


://: Der Landrat lehnt den Ergänzungsantrag der SP mit 40:39 Stimmen bei einer Enthaltung ab. [ Namenliste ]


§§ 24-32 keine Wortmeldung


§ 33


Andi Trüssel (SVP) erklärt den folgenden Antrag der SVP-Fraktion: Es gibt sieben Netzebenen, auf jeder Netzebene gibt es eine Bilanzverantwortung (in Form von Energie). Auf der untersten Ebene kann man einspeisen, wie einem beliebt. Damit zuhause an der Stockdose 240 Volt und nicht 280 Volt oder 180 Volt rauskommt, werden Längstransformatoren eingebaut, die das regeln. Alle anderen, die nicht Einspeiser, sondern Bezüger sind, bezahlen dies - das Kraftwerk macht diese Arbeit nicht gratis. Deshalb möchte man den Absatz 1 wie folgt ergänzen:


1 Die Netzbetreiber müssen die dezentral erzeugte elektrische Energie gemäss den Vorgaben des Bundesrechts in ihr Netz übernehmen und abgelten. Netzanpassungen wie Längstransformatoren etc. sind durch die einspeisenden Energieerzeuger ihrem eingespeisten Energieanteil abzugelten. Es gilt auf jeder Netzebene die gegenseitige Netzbilanzverantwortung.


Für diesen Antrag sind laut Christoph Buser (FDP) in seiner Fraktion gewisse Sympathien vorhanden. Man sieht jedoch in der Praktikabilität grosse Probleme. Das von Andi Trüssel angesprochene Problem besteht in der Tat, dass bei der dezentralen Erschliessung der Energieeinspeiser Netzkosten entstehen. Es wäre schweizweit aber Neuland, es gibt keine Bemessungsgrundlagen, auf die sich der Kanton Baselland zur Umsetzung stützen könnte. Aus diesem Grund lehnt die FDP-Fraktion den Antrag ab.


Urs Kaufmann (SP) sagt, dass Andi Trüssel zuvor gesagt hatte, dass in ein Gesetz keine Technik gehöre. Es sei deshalb darauf hingewiesen, dass er mit diesem Antrag mit den Längstransformatoren einer Technik den Weg ins Gesetz bahnen möchte. Wichtiger ist aber eine Ablehnung aus anderem Grund, denn diese Regelung sollte auf Bundesebene einheitlich erfolgen. Mit dieser missverständlichen Formulierung auf kantonaler Ebene entstehen nur Gegensätze und Unsicherheiten.


Klaus Kirchmayr (Grüne) bittet, den Antrag abzulehnen, da er bundesrechtswidrig ist. Der Kanton hat auf Netzebene 1, 2, 3 und 4 überhaupt nichts zu regulieren. Man gefährdet damit nur das ganze Gesetz im entsprechenden Verifizierungsprozess. Das ist ein Mist und nicht sehr durchdacht.


Markus Dudler (CVP) sagt, dass auch die CVP/BDP-Fraktion den Antrag ablehnen wird.


://: Der Landrat lehnt den Änderungsantrag der SVP mit 54:23 Stimmen ab. [ Namenliste ]


Andi Trüssel (SVP) stellt den Antrag, einen neuen Absatz 4 mit folgendem Wortlaut zu schaffen:


4 Von diesen Abgeltungen (gemäss Absatz 2) wird die Abgabe für die System Dienstleistung der Swissgrid (Stromnetzbetreiber) anteilsmässig in Abzug gebracht.


://: Der Landrat lehnt den Antrag der SVP-Fraktion mit 53:25 Stimmen ab. [ Namenliste ]


§§ 34-35 keine Wortmeldung


§ 36


Andi Trüssel (SVP) stellt einen Streichungsantrag zu Absatz 1, betreffend die kantonale erhobene Energieabgabe.


1 Der Regierungsrat legt im Rahmen der im Fonds zur Wohnbauförderung zur Verfügung stehenden Mittel und einer kantonal erhobenen Energieabgabe Förderbeiträge für die rationelle Energienutzung oder für die Nutzung von erneuerbaren Energien und Abwärme fest.


Urs Kaufmann (SP) sieht hier einen Vorgriff auf das nächste Traktandum. Es ist zu hoffen, dass dieses dann so herauskommt, dass es die entsprechende Erwähnung der Energieabgabe braucht. Deshalb kommt die Abstimmung hierzu zum falschen Zeitpunkt, weswegen die SP-Fraktion den Antrag auch ablehnt.


://: Der Landrat lehnt den Antrag der SVP-Fraktion mit 54:23 Stimmen ab. [ Namenliste ]


Rolf Richterich (FDP) macht beliebt, in $ 36 Absatz 2 den Buchstaben d zu streichen.


Es ist etwas unlogisch, wenn jenen, die mehr tun als gesetzlich notwendig, Geld nachgeworfen wird. Es ist eines der unnötigen Mitnahmeeffekte, wenn dadurch eine Subventionierung stattfindet. Möchte jemand mehr als gesetzlich machen, tut man es aus einem anderen Grund als dem, Geld aus dem Energieförderbeitrag zu erhalten. Hier lässt sich Geld sparen.


Urs Kaufmann (SP) findet es extrem schade, wenn gerade dieser Teil herausgestrichen würde, denn es geht hier eigentlich um Leuchtturmprojekte. Möchte jemand technologisch einen Sprung vorwärts machen und etwas umsetzen, das vom Gesetz nicht vorgeschrieben ist, wäre es doch schade, wenn ausgerechnet dieser benachteiligt sein soll und keinen Förderbeitrag erhält. Es ist wichtig, dass es Anreize zu technologischen Weiterentwicklungen gibt, was mit dem Förderbeitrag unterstützt würde. Die SP-Fraktion bittet, den Antrag abzulehnen. Es braucht weiterhin Leuchtturmprojekte und Anreize für neue Technologien.


Klaus Kirchmayr (Grüne) bittet ebenfalls, den Antrag abzulehnen. Als zusätzliches Argument sei darauf hingewiesen, dass Unternehmer, die sich in diesen Themen weiterentwickeln möchten, gerade auf solche Leuchttürme oder Vorwärtsprojekte angewiesen sind. Sie haben einen grossen Multiplikatoreffekt wenn es um den Knowhowaufbau geht. Das ist sinnvoll und ermöglicht dessen Anwendung bei vielen anderen Projekten.


Christoph Buser (FDP) kann sich seinen beiden Vorrednern anschliessen. Diese Massnahme ist heute schon im Energiepaket und würde die Schatulle des heutigen Fördervolumens nicht leeren. Das wird auch in Zukunft nicht so sein. Es wäre gut, wenn man dies als eine Fortführung des Baselbieter Energiepakets sehen würde. Der Votant wird den Antrag ablehnen.


Markus Dudler (CVP) gibt bekannt, dass die CVP/BDP-Fraktion den Antrag ablehnt.


://: Der Landrat lehnt den Streichungsantrag der FDP mit 73:7 Stimmen bei einer Enthaltung ab. [ Namenliste ]


§§ 37-42 keine Wortmeldung


II.-IV. keine Wortmeldung


://: Damit ist die erste Lesung des Energiegesetzes abgeschlossen.




Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei


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