Protokoll der Landratssitzung vom 18. Mai 2017
Nr. 1456 |
19 |
2017-099 vom 16. März 2017 Motion von Pascal Ryf, CVP/BDP-Fraktion: „IN VINO VERITAS“ - Keine Degradierung des Leimentaler Weines
- Beschluss des Landrates vom 4. Mai 2017: < abgesetzt > - Der Regierungsrat beantragt: Entgegennahme als Postulat (siehe Beilage) - Beschluss des Landrates vom 18. Mai 2017: < überwiesen > |
Der Regierungsrat nimmt die Motion als Postulat entgegen, sagt Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne).
> Begründung des Regierungsrats
Pascal Ryf (CVP): 253 Millionen Liter Wein trinken die Schweizerinnen und Schweizer pro Jahr, das entspricht rund 40 Flaschen pro Person und Jahr und das bedeutet einen neuen Tiefpunkt! Und heute liest man in der Basler Zeitung, dass Winzer tricksen, um ihren Wein teurer zu verkaufen: Je nach Deklaration, kann der Wein nicht mehr unter dem gleichen, hochpreisigen Label verkauft werden.
Der Motionär dankt dem Regierungsrat für die Beantwortung der Motion und seine klare Botschaft: Die Leimentaler Winzer haben die Etikettierung ihres Weines für den Konsumenten transparent und ohne Täuschung vorgenommen. Aber die Wein-Ettiketierung würde gegen zwingende, gesetzliche Bestimmungen aus der Weinproduktion verstossen und die kantonalen Behörden seien verpflichtet, das geltende Recht, in diesem Falle Bundesrecht, umzusetzen. Auch zeigt sich der Kanton bereit, die kantonalen AOC-Bestimmungen für den Wein auf das angrenzende Grenzgebiet zu erweitern, wenn der Bund die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen würde. Der Regierungsrat zeigt sich auch bereit, eine Lösung zu suchen, nimmt daher den Vorstoss nur als Postulat zum Prüfen und Berichten entgegen.
Ein Prüfen reicht aber nicht, das wurde ja bereits gemacht. Sondern es braucht eine Lösung. Und die Aussage, es fände keine Degradierung statt, stimmt nicht, wenn die bisherige Etikettierung als nicht zulässig taxiert wird. Und alle Weinliebhaber wissen ganz genau, dass Jahrgang, Herkunft und Traubensorten entscheidend sind, ob ich den Wein kaufe oder nicht. Des Weiteren ist interessant, dass ein juristisches Gutachten zu einem anderen Schluss kommt als der Regierungsrat.
Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (ALV) des Kantons Basel-Landschaft hat dem Landwirt im November 2015 mitgeteilt, dass die Etikettierung seines Weines unzulässig sei. Das ALV stützte sich dabei auf die Verordnung über den Rebbau und die Einfuhr von Wein (Weinverordnung) vom 14.11.2007 und auf die Verordnung des EDI über alkoholische Getränke vom 29.11.2013.
Gemäss Weinverordnung umfasst das Produktionsgebiet von Wein grundsätzlich das Schweizerische Staatsgebiet, wobei der betreffende Wein auch als Grenzgängerwein betitelt wird. Gemäss Weinverordnung (Art. 21 in Verbindung mit Artikel 24a) kann jedoch das Produktionsgebiet der Trauben auf das benachbarte Grenzgebiet ausgedehnt werden, wenn der betroffene Kanton im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) spezifische Anforderungen festlegt. Es braucht also nicht zwingend einen Staatsvertrag, wie dies im Kanton Genf der Fall ist, dort ist das Rebanbaugebiet im benachbarten Frankreich auch viel grösser, sondern der Kanton könnte aktiv werden.
Zur Zeit erfüllt aber der Leimentaler Wein die Voraussetzungen gemäss Art. 21 nicht, und der Wein zählt gemäss der Verordnung über alkoholische Getränke zu den sogenannten «übrigen Weinen». Was dies für die Etikettierung bedeutet, habe ich in der Motion ja festgehalten.
Im Zuge der Neuregelung der Swissness-Bestimmungen wurde das Markenschutzgesetz dahingehend geändert, dass der Bundesrat die Grenzgebiete definieren kann, die ausnahmsweise für schweizerische Herkunfsangaben auch als Ort der Herkunft oder Verarbeitung gelten. Daher wurde dann auch die Verordnung über die Verwendung von schweizerischen Herkunfstangaben für Lebensmittel (HasLV) erlassen; beide traten am 1.1.2017 in Kraft.
In deren Artikel 2 ist ausdrücklich normiert, dass zusätzlich zum schweizerischen Staatsgebiet auch die landwirtschaftlichen Nutzflächen schweizerischer Landwirtschaftsbetriebe in den ausländischen Grenzzonen gemäss dem Zollgesetz, welche seit dem 1.1.2014 ununterbrochen bewirtschaft wurden, als Ort der Herkunft von Naturprodukten gelten. Die Rebanbaufläche im Leimental ist seit dem Mittelalter bewirtschaftet, die betroffenen Landwirte haben das Gebiet lange vor 2014 bewirtschaftet. Dieser Artikel 2 lässt gemäss dem juristischen Gutachten einer Anwaltskanzlei in Allschwil einen völlig andern Schluss zu als das, was der Regierungsrat erklärt hat. Die Etikettierung kann ohne Degradation weiterhin vorgenommen werden. Der Regierungsrat kann sich gemäss Weinverordnung dafür einsetzen, oder sich auf das neuere Bundesrecht abstützen.
Zudem ist klar zu betonen, dass der Leimentaler Wein ein regionales Nischenprodukt ist, woran zahlreiche Betriebe hängen. Ein Postulat ist in diesem Falle Makulatur. Er bittet das Landratskollegium, den Vorstoss als Motion zu überweisen. Damit wird aktive Wirtschaftsförderung betrieben, die Landwirte und gewisse Betriebe sowie regionale Nischenprodukte werden gefördert. Und wenn die Landratskolleginnen und -kollegen heute Abend an der MUBA mit einem Glas Wein anstossen, helfen vielleicht alle auch mit, die Talsohle des Weinkonsums von «nur» 40 Flaschen pro Kopf und Jahr zu überschreiten.
Lucia Mikeler (SP) schickt voraus, sie könne die Argumentation ihres Vorredners natürlich nicht toppen und halte sich daher kurz. Die SP ist dafür, den Vorstoss als Motion zu überweisen. Geprüft und berichtet wurde sehr seriös. Als Leimentalerin unterstützt sie das Begehren. Die Bauern, die das Land bewirtschaften, sollen weiterhin das AOC-Siegel verwenden können und berechtigt sein, den Herstellungsort des Weines zu nennen.
Christine Gorrengourt (CVP) will zeigen, dass es auch im Leimental Verständnis für Nischenprodukte gibt, und nicht nur im Laufental, auch wenn nun einmal ein Teil des Leimentals im Kanton Solothurn und einer im Elsass liegt. Und über Jahrzehnte hinweg wurde über die Grenze hinweg gewirtschaftet. Von ihrer Grossmutter weiss sie, dass sie sogar im Krieg unter Lebensgefahr des Nachts über die Grenze ging, um ihre Äpfel usw. zu pflücken sowie ihre Reben zu bewirtschaften. Und nun heisst es einfach, ab der Grenze kann der Wein nicht mehr als Leimentaler Wein verkauft werden. In Ettingen gibt es drei Betriebe, die von der Weinproduktion leben. Geht das nicht mehr, so wird eine große Lücke entstehen. Es ist ein wichtiges Nischenprodukt im Leimental, wozu auch das Elsass gehört, und es ist wichtig für die KMU. Die Landrätin macht beliebt, den Vorstoss als Motion zu überweisen.
Markus Graf (SVP) bedankt sich bei Pascal Ryf für den schönen Werbespot für den Wein, das freue ihn als Weinbauern ganz besonders. Die ganze Etikettierungsproblematik ist das Ergebnis des Deklarations- und Regulierungswahns des Bundes. Es hat mit der Übernahme von EU-Recht zu tun, was nun eben bis ins Leimental spürbar wird. Dem Kanton BL sind die Hände gebunden, da diesbezüglich Bundesrecht übernommen werden muss. Die SVP-Fraktion hofft auf eine gute und unbürokratische Lösung und spricht sich für die Motion aus.
Marie-Theres Beeler (Grüne) und ihre Fraktion unterstützen die Motion von Pascal Ryf, obwohl der Konsum der Fraktion Grüne/EVP unter dem genannten durchschnittlichen pro Kopf-Konsum von 40 l pro Jahr liege – vor allem nachdem nun dargelegt werden konnte, dass der Kanton die Kompetenz hat, die Sache ins Lot zu bringen.
Auch Jürg Vogt (FDP) bittet um Zustimmung zur Motion. Wie kam es zu dem Problem? Die betreffende Weinbauernfamilie hat über Generationen mit und von dem Rebanbau gelebt und konnte ihre Produkte gut verkaufen. Hier hat die Politik – wohl unabsichtlich – einen Fehler gemacht, welcher dies verhindert. Es gilt, diesen zu korrigieren.
Rolf Richterich (FDP) stellt voran, vielleicht sei er der einzige, welcher die grundlegenden Gesetze lese. Überweist der Landrat nun eine Motion, so erhält er anschliessend nur einen Bericht oder eine Lex «In vino veritas» für den betreffenden Wein. Wird hingegen ein Postulat überwiesen, so wird die Regierung angewiesen, in ihrem Tätigkeitsgebiet Einfluss zu nehmen – wie richtigerweise von Pascal Ryf ausgeführt worden ist. Denn bestimmend ist die Bundesgesetzgebung, und die Regierung müsste richtig interpretieren und handeln. Ein Gesetz kommt seines Erachtens gar nicht in Frage, denn der Kanton hat keine Regelungskompetenz.
Oskar Kämpfer (SVP) fühlt sich durch seinen Vorredner provoziert. Er habe sich schon mehrmals dazu geäussert, wie die basellandschaftliche Regierung den Begriff Motion und Handlungspostulat interpretiert – und leider nicht so, wie sein Vorredner es richtigerweise ausgedrückt hat. Daher ist für ihn die Motion das einzige Mittel, welches Druck genug setzt, damit die Regierung ein krasses Fehlverhalten der nationalen Gesetzgebung korrigiert und dem Gewerbe wieder vernünftige Möglichkeiten gibt, seine Produkte zu verkaufen. Die SVP-Fraktion wird – auch wenn es formalistisch anders sein sollte – die Motion unterstützten.
://: Mit 63:4 bei Stimmen und 2 Enthaltungen überweist der Landrat die Motion an die Regierung.
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei