Protokoll der Landratssitzung vom 17. November 2016

Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) informiert, dass die Interpellationen gemeinsam behandelt werden, da sie die gleiche Thematik betreffen.

– Interpellation 2016/359 von Rahel Bänziger Keel

Die Betriebsunfälle mit Austritt von gefährlichen Chemikalien (aktuell Chlorwasserstoff und Schwefeldioxid) bei CABB nahmen in letzter Zeit ein inakzeptables Ausmass an – und kein Ende ist in Sicht. Handelt es sich bei diesen Unfällen um eine Verkettung unglücklicher Umstände, oder liegt diesen eine Systematik zu Grunde?

Da sich diese Unfälle in bedenklicher Nähe zu dicht besiedeltem Gebiet ereignen, muss unter allen Umständen die Bevölkerung geschützt werden.

Es besteht aufgrund der Häufung der Vorfälle ein grosses öffentliches Interesse an der Aufklärung und Verbesserung dieses unhaltbaren Zustandes.

Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) beantwortet die Fragen von Rahel Bänziger Keel.

Frage 1:

Wie oft wurde die Firma CABB in den letzten drei Jahren durch das Sicherheitsinspektorat überprüft?

Antwort:

Die Firma CABB hatte in den letzten Jahren, auch aufgrund der Investitionen, sehr viele Aktualisierungen der Dokumentation gemäss Störfallverordnung beim Sicherheitsinspektorat einzureichen. Bei diesen Aktualisierungen erfolgt grundsätzlich jeweils eine Begehung bzw. eine Inspektion des Anlagenbereiches. Es wurden geschätzt mindestens 20 Kontrollen in den letzten drei Jahren vom Sicherheitsinspektorat durchgeführt.

Frage 2:

Wie laufen diese Kontrollen genau ab?

Antwort:

Über die Kontrollen / Inspektionen wird die Situation vor Ort mit Schwerpunkt Stand der Sicherheitstechnik und Sicherheitsmanagement überprüft. 

Frage 3:

Verlässt sich das Sicherheitsinspektorat dabei auf firmeninterne Ereignisprotokolle oder wird auch vor Ort kontrolliert?

Antwort:

Bei den Inspektionen / Überprüfungen erfolgt immer eine Begehung vor Ort.

Frage 4:

Wurden die Kontrollen und die Überwachung nach den letzten Vorfällen intensiviert?

Antwort:

Bei und nach Vorfällen wird selbstverständlich die Häufigkeit der Kontrollen zur Ursachenabklärung, Massnahmendefinition und Überprüfung der Umsetzung der zusätzlich notwendigen Massnahmen erhöht.

Frage 5:

Welche Auflagen wurden nach den jüngsten Pannen verlangt?

Antwort:

Im Rahmen der letzten Vorfälle wurden von Seite des KIGA, der Suva und des Sicherheitinspektorats diverse Auflagen wie z.B. das sogenannte «Containment» als zweite Hülle um spezielle Anlagen, zur Erhöhung der Sicherheit festgelegt.

Frage 6:

Wurde der CABB eine Frist gesetzt, um ihre Probleme in den Griff zu bekommen?

Antwort:

Ja, die definierten Auflagen von KIGA/Suva sind jeweils mit Abschlusstermin versehen.

Frage 7:

Unter welchen Umständen kann das Sicherheitsinspektorat die Betriebsbewilligung entziehen?

Antwort:

Das Sicherheitsinspektorat stellt keine Betriebsbewilligungen aus, und kann damit keine entziehen.

Frage 8:

Hat die wirtschaftliche Lage von CABB Auswirkungen auf deren Fähigkeit die notwendigen Sicherheitsniveaus zu erreichen?

Antwort:

CABB hat in den letzten Jahren sehr viel investiert und bei erforderlichen Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit war die finanzielle Situation nie in Diskussion.

Die CABB Group gehört mit rund 1'000 Mitarbeitenden und sechs Produktionsstätten in Europa und Asien zu den weltweit führenden Herstellern chemischer Zwischen- und Fertigprodukte.

Pratteln ist der grösste Produktionsstandort von CABB und beschäftigt am Standort rund 320 Personen. Ausgehend von Chlor und Schwefel werden in einem integrierten Verbundsystem Reagenzien, Zwischenprodukte und höher veredelte Folgeprodukte hergestellt.

Zwischen 2015 und 2018 wurden und werden in Pratteln rund CHF 65 Mio. investiert. Damit entsteht eine Elektrolyse-Anlage, welche modernste Technologien anwendet, den Stromverbrauch um ein Drittel reduziert und sowohl und besonders den Blick auf die Sicherheitskonzepte im Umgang mit Chlor und Wasserstoff legt. Die neue Anlage ersetzt das alte Verfahren mit Quecksilber, was als viel problematischer einzustufen ist. Der Ersatz wurde damals auch mit parlamentarischen Vorstösse im Landrat gefordert.

CABB ist ein bedeutendes Unternehmen der regionalen Wirtschaft. Neben den Arbeitsplätzen und der namhaften Investitionstätigkeit ist dies auf die Rolle innerhalb der regionalen Wertschöpfungskette zurückzuführen. CABB beliefert die regionalen Unternehmen der Pharma-, Agroindustrie und andere chemische Industriezweige mit Halb- und Fertigfabrikaten die alternativ vorab aus dem Ausland zugeliefert werden müssten und dadurch das Sicherheitsrisiko erhöhen würden.

Über die finanzielle Situation ist wenig bekannt, gehört CABB doch einem Finanzinvestor und informiert zurückhaltend. Aufgrund der aktuellen Lage in der chemisch-pharmazeutischen Industrie ergeben sich jedoch keine Hinweise darauf, dass der Geschäftsgang negative Auswirkungen auf das Sicherheitsdispositiv hat.

Frage 9:

Wie oft hatte die Firma CABB in den letzten 3 Jahren Kontakt auf Regierungs- bzw. Chefbeamten-Ebene (ausgenommen das Sicherheitsinspektorat)?

Antwort:

Seitens Standortförderung Baselland bzw. deren Vorgängerorganisationen Wirtschaftsoffensive und Wirtschaftsförderung fanden in den Jahren 2013 bis 2016 verschiedene Kontakte statt:

– 2013: Persönliches Treffen Thomas de Courten, Leiter der Wirtschaftsförderung, mit der Standortleitung;

– 2014:Mündlicher und schriftlicher Kontakt Thomas de Courten und Standortleitung CABB zum Thema Erneuerung der Elektrolyseanlage;

– 2015:Treffen des Gesamtregierungsrates sowie Verwaltungsmitarbeitenden mit dem VR der ARA Rhein und dem VR von CABB im Februar 2015;

– 2016:Treffen Thomas Kübler, Leiter Standortförderung und Thomas Keller, Vorsteher KIGA mit dem CEO der CABB zur Besprechung der Arbeitsbewilligungen für ausländische Monteure im Zusammenhang mit der Investition in die neue Elektrolyseanlage;

– Medienanlass der Standortförderung Baselland in den Räumlichkeiten der CABB mit anschliessendem Rundgang durch die neue Elektrolyseanlage am 22. Juni 2016.

Frage 10:

War dabei die wirtschaftliche Lage der Firma, bzw. die Sicherheit ein Thema?

Antwort:

Die Treffen und die Gesprächsthemen waren unterschiedlich. Sie betrafen aber jeweils den Geschäftsgang der CABB, die Situation der ARA Rhein und die Sicherheitsvorkehrungen bzw. -lage der CABB.

Frage 11:

Ist der Regierungsrat der Ansicht, dass die Situation jetzt unter Kontrolle ist?

Antwort:

Die Firma CABB ist im Rahmen der Eigenverantwortung für die Sicherheit ihrer Anlagen verantwortlich. Von Seite der Regierung wird die Kontrolle der Eigenverantwortung durch die kantonalen Fachstellen verstärkt.  

Frage 12:

Wie gedenkt der Regierungsrat, die Sicherheit der Anwohner der CABB künftig zu gewährleisten?

Antwort:

Im Rahmen der vergangenen Vorfälle bestand nie eine direkte Gefährdung der Anwohnerschaft. Mit den definierten Massnahmen und der verstärkten Kontrolle der Eigenverantwortung der Firma CABB gehen wir davon aus, dass die Sicherheit der Anwohnerschaft gewährleistet ist.

– Interpellation 2016/360 von Mirjam Würth

Mit Bestürzung nehmen wir davon Kenntnis, dass innert 48 Stunden zweimal giftige, gasförmige Chemikalien ausgetreten sind. Eingeatmetes Chlorgas führt zu einem lebensbedrohlichen toxischen Lungenödem. Da Chlor schwerer ist als Luft, sinkt das Gas zu Boden und kann dort bei Mensch und Tier irreparable Schäden anrichten.

Bei der Firma CABB in Pratteln kam es in der Nacht von Sonntag auf Montag, 14. November 2016, kurz nach 03.30 Uhr zu einem Austritt von gasförmigem Chlor. Das Chlor trat gemäss Erkenntnis-sen der Polizei Basel-Landschaft im Bereich einer undichten Rohrverbindung aus. Gemäss den vor Ort vorgenommenen Messungen trat eine geringe Menge des Stoffes aus. Eine Gefahr für Mensch und Umwelt bestand zu keinem Zeitpunkt, steht in der Medienmitteilung der Regierung.

Obwohl die vom Ereignis betroffene Anlage von der CABB umgehend nach Kenntnis des ersten Austritts kontrolliert heruntergefahren und die Produktion stillgelegt wurde, kam es innert 24 Stunden erneut zu einem Austritt von Chlor.

In diesem Zusammenhang stellen sich wichtige Fragen. Im Sinn des Bevölkerungsschutzes bitten wir die Regierung diese dringlich zu beantworten.

Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) beantwortet die Fragen von Mirjam Würth.

Frage 1:

Sind neben dem Chlor noch weitere Stoffe ausgetreten?

Antwort:

Am 14. November 2016 sind aus einer Leitung Salzsäure-  und Schwefeldioxidgas ausgetreten.

Frage 2:

Wie gross war die Menge Chlor, die am 14. November ausgetreten ist?

Antwort:

Es trat kein Chlor aus, sondern Salzsäure und Schwefeldioxidgas. Die Menge ist nicht bekannt.

Frage 3:

Wie gross war die Menge Chlor, die am 15. November ausgetreten ist?

Antwort:

Die ausgetretene Chlormenge kann nur mit Hochrechnung der gemessenen Chlorkonzentration in der Luft ermittelt werden. Sie dürfte bei einer Gesamtmenge von unter 100 Gramm liegen.

Frage 4:

Ab welcher Menge austretendem Chlor besteht eine Gefahr für Mensch und Umwelt?

Antwort:

Chlor hat einen MAK (maximale Konzentration über die Arbeitszeit von 8 Stunden) von 0.5 ppm. Bei Luftkonzentrationen darüber besteht eine Gefährdung.

Frage 5:

Welches sind die Ursachen für die Gasaustritte vom 14. und 15. November?

Antwort:

Die Ursache des Gasaustritt am 14. November 2016 war ein Riss in einer Leitung.

Die Ursache des Gasaustritt am 15. November 2016 war eine undichte Schelle (Schraubverbindung) an einer Abluftleitung.

Frage 6:

Welche Massnahmen sind nach Ansicht der Regierung notwendig um sicher zu stellen, dass keine weiteren Gasaustritte vorkommen?

Antwort:

Wie bereits erwähnt, ist die Firma CABB im Rahmen der Eigenverantwortung für die Sicherheit ihrer Anlagen verantwortlich. Seitens der Regierung wird die Kontrolle der Eigenverantwortung durch die kantonalen Fachstellen verstärkt. 

Frage 7:

Wenn die Produktion wieder hochgefahren werden soll: welche Auflagen muss die CABB erfüllen, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten?

Antwort:

Im Rahmen der letzten Vorfälle wurden Seitens des KIGA, der Suva und des Sicherheitinspekorats diverse Auflagen wie z.B. «Containment» (2. Hülle um spez. Anlagen), zur Erhöhung der Sicherheit festgelegt.

Frage 8:

Wie hat die Regierung mit der CABB interagiert?

Antwort:

Die Regierung hat am letzten Dienstag, anlässlich ihrer Regierungsratsitzung, dazu Stellung genommen und entsprechend auch die Medien darüber informiert. Die Regierung hat ihre Besorgnis über die Ereignisse ausgedrückt und die Erwartung geäussert, dass CABB die Verantwortung wahrnimmt und die Vorfälle schnellstmöglich aufklärt und behebt.

Frage 9:

Ist auf Grund der erfolgten Zwischenfälle ein Entzug der Betriebsbewilligung zur Gewährung der Sicherheit der Bevölkerung denkbar?

Antwort:

Die Firma CABB hat diverse Betriebseinheiten und damit verbunden diverse Betriebsbewilligungen. Ein kompletter Entzug einer Betriebsbewilligung für das ganze Unternehmen ist so nicht möglich. Die Bewilligungen beziehen sich auf die jeweiligen Anlagen oder Prozesse, die eine spezielle Bewilligung erhalten. Wenn dort die Sicherheitsvorschriften oder die Arbeitssicherheit nicht eingehalten wird, würden die einzelnen Bewilligungen zur Diskussion stehen.

 Rahel Bänziger (Grüne) und Mirjam Würth (SP) beantragen die Diskussion.

://: Der Diskussion wird stillschweigend stattgegeben.

 Rahel Bänziger (Grüne) bedankt sich für die ausführliche Beantwortung. Die Firma CABB wird eng begleitet durch den Regierungsrat und die Wirtschaftsförderung, was beruhigend ist. Es wird nicht nur von Standortförderung gesprochen, sondern diese auch umgesetzt, wobei auch die Sicherheit überprüft wird. Anscheinend ist das Sicherheitsinspektorat nicht für Betriebsbewilligungen zuständig – wer dann? Unter welchen Umständen könnte sie entzogen werden?  

Mirjam Würth (SP) bedankt sich ebenfalls für die ausführlichen Antworten. Die Frage nach den Mengen wurde nicht beantwortet – in der Medienmitteilung wurde dies nicht beziffert, sondern mit «eine geringe Menge» beschrieben. In der Medienmitteilung hiess es zudem, dass die entsprechenden Anlagen heruntergefahren wurden von Sonntag auf Montag. Von Montag auf Dienstag gab es undichte Stellen – läuft diese Anlage nun oder nicht? Das wurde noch nicht deutlich. Ist es richtig, dass die Regierung keine direkte Interaktion mit der CABB hatte, sondern dieser nach der Auseinandersetzung mit dem Fall ein Communiqué zugestellt hat?

Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) sagt, den Teil zu den Betriebsbewilligungen müsse Regierungspräsident Thomas Weber beantworten. Die Frage war, wie viel Chlor am 14. November ausgetreten ist. Am 14. November ist kein Chlor ausgetreten, sondern Salzsäure- und Schwefeldioxidgas. Die Menge dieser Stoffe ist unbekannt.

Am 15. November trat Chlor aus, geschätzt ist eine Gesamtmenge von unter 100 Gramm ausgetreten. Gemäss der MAK (maximale Konzentration über die Arbeitszeit von 8 Stunden) besteht eine Gefährdung bei einem Wert über 0.5 ppm. Ob in Hallenbädern mehr oder weniger eingesetzt wird, müssen Fachleute beantworten.

Regierungspräsident Thomas Weber (SVP) klärt bezüglich der Betriebsbewilligung, dass diese im Gesundheitswesen zur Tätigkeit und Abrechnung befuge . Im Fall eines privaten Unternehmens gilt grundsätzlich die Handels- und Gewerbefreiheit. Es gibt keine Gesamtbewilligung, die den Betrieb eines Unternehmens gewährt. Wird im Rahmen eines Baugesuchs und einer Bauabnahme, wie hier der Elektrolyse-Anlage, eine neue Linie in Betrieb genommen, muss sie von Suva und KIGA die Betriebsbewilligung erhalten. Diese gilt spezifisch für die neue Anlage. Im Rahmen dieser Abnahme gibt es Auflagen, die erfüllt werden müssen. Die neusten Vorfälle führen dazu, dass dies nun verschärft angeschaut wird.

Zur Interaktion der Unternehmung mit der Regierung: Es besteht regelmässiger Kontakt, aber natürlich ist es kein volkseigener Betrieb, auf den die Regierung direkt Einfluss nehmen kann. Es besteht ein informeller Kontakt, persönlich steht er mit dem CEO Dr. Dahinden in Kontakt. Die in der Mitteilung schriftlich geäusserte Besorgnis wurde vorgängig auch mündlich mitgeteilt. Die Regierung erwartet Rückmeldungen, dass es erledigt ist. Prozessual im Rahmen des Bewilligungsverfahrens von Suva und KIGA für die Elektrolyseanlage und über das Gesamte, sofern informativ bekannt gegeben wird, was die Gefährdungen sind

Eine Klammerbemerkung zum Vorwurf, man hätte aus Schweizerhalle nichts gelernt: Die Störfallverordnung wurde nach Schweizerhalle verabschiedet. Seitdem gibt es den Begriff und die Unterscheidung Störfall-/Betriebsstörfallgebiet mit den entsprechenden Auflagen, ein Sicherheitsinspektorat, Übungen des Ernstfalls, Risikoermittlungen, Begleitkommissionen. Der Produktionsstandort Schweizerhalle ist ein Standort für Störfallbetriebe. Störfallbetriebe wird es weiterhin geben und sie werden weiterhin höhere Auflagen erfüllen müssen. Sie stellen grundsätzlich ein Sicherheitsrisiko dar, weshalb sie nicht in Wohnzohnen stehen sondern in Gebieten und Prozessen, die nach bestem Wissen und Gewissen kontrolliert werden. 

Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) sagt, es seien schöne und inhaltlich richtige Worte gewesen. Seit Wochen und Monaten wird die Firma CABB begleitet. Ein Untersuchungsgremium untersucht die Abläufe, eine Person für die Sicherheit wurde angestellt. Dennoch gibt es ständig, permanent diese Unfälle. Dann kann nicht grundsätzlich gesagt werden, dass die Verantwortung bezüglich der Sicherheit bei der Firma CABB liegt. Wenn eine Firma in kurzer Zeit derart viele Unfälle mit Todesfolge für einen Arbeiter hat, die mit einem gefährlichen,schlecht kontrollierbaren Kampfgas hantiert, das am Boden bleibt und verheerende Auswirkungen hat, reicht es nicht, dass im Landratssaal mit schönen Worten die Bevölkerung und das Parlament zu beschwichtigt versucht werden. Das muss abgeklemmt werden. Dort liegt die Verantwortung. Die Regierung wird am Tatbeweis gemessen: Es darf keine solche Unfälle mehr geben. Wenn es weiterhin solche Unfälle gibt, ist es nicht tragbar. Die Verantwortung liegt bei der Gesamtregierung, für den Schutz der Bevölkerung zu sorgen. 

Mirjam Würth (SP) richtet erneut die Frage an Sabine Pegoraro: Die Anlage wurde am Montag geordnet heruntergefahren, 24 Stunden später erfolgt ein neuer Unfall. Ist es eine andere Anlage? Oder steht sie unter Druck? Wie geht es, dass aus der heruntergefahrenen Anlage nochmals Gas ausströmt?

Oskar Kämpfer (SVP) meint, als Staatsangestellter hätte es Jürg Wiedemann bequem. Es ist einfach, gegen die Privatwirtschaft zu schiessen in einem Umfeld, in dem das Maximum gemacht wird, damit ein paar Arbeitsplätze in der Region gehalten werden können. Landrat Wiedemann soll mit ein paar ausgesteuerten Personen sprechen, die sich freuen würden, überhaupt einen Job zu haben. Das heisst selbstverständlich nicht, dass sämtliche Risiken in der Umgebung toleriert werden müssen. Es wurde aber klar aufgezeigt, dass in diesem Betrieb und in der Region, in der Störfallbetriebe liegen, ein Maximum gemacht wird, um eine hohe Sicherheit zu gewährleisten. Wenn im Landrat faktisch gesagt wird, dass dieser Firma gekündigt werden sollte, muss Herr Wiedemann wissen, dass er damit für die Arbeitnehmenden dieser Firma ein grosses Risiko ausgeprochen hat. Die Firmen nehmen derartige Äusserungen wahr. Er verwehrt sich dagegen, davon zu sprechen, dass ständig und permanent Probleme da seien, dass der Begriff Kampfgas verwendet werde im Wissen, dass in jedem Schwimmbad das Kampfgas Chlorgas verwendet wird. Das ist nicht das Niveau, das in einem Kanton gepflegt werden sollte, der gerne weitere Wirtschaftszweige ansiedeln möchte. 

Stefan Zemp (SP) widerspricht Oskar Kämpfer entschieden. Liegt jemand daneben und atmet die ausgetretene Menge von 100 Gramm Chlorgas ein, ist man tot. Das hat nichts mit privatwirtschaftlich oder staatlich angestellt zu tun. Tot ist tot.

Regierungspräsident Thomas Weber (SVP) meint, das Thema sei ernst genug, um die Interessenabwägung zwischen der Sicherheit und der wirtschaftlichen Entwicklung in einer Seriosität abzuhandeln. Die Firma investiert CHF 65 Mio. nicht einfach in den Standort, sondern in eine neue Anlage, die mehr Sicherheit bietet und kontrollierbarere Prozesse sicherstellt. Die neue Anlage braucht, wie jede komplexe Anlage, eine Inbetriebnahmephase. In einer Inbetriebnahmephase gibt es am Anfang mehr Probleme, dann ist sie eingespielt, bis sie am Ende wieder abgelöst werden muss. Die neue Anlage ist in dieser Phase; die Vorfälle haben koinzidiert. Der Vorfall vom Montag erfolgte auf der alten Anlage, am Dienstag wurde auf der neuen Anlage, die noch keine Betriebsbewilligung hat, die Undichtigkeit festgestellt.

://: Somit sind die Interpellationen 2016/359 und 2016/360 beantwortet.

 

Für das Protokoll:
Léonie Schwizer, Landeskanzlei