Protokoll der Landratssitzung vom 17. November 2016
Nr. 1043 |
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[1. Lesung]
2016-273 vom 6. September 2016 Vorlage: Bericht zur Motion von Marie-Theres Beeler: Faire Entschädigung ambulant tätiger Hebammen (2013-155); Änderung des Gesundheitsgesetzes - Bericht der Volkswirtschafts-und Gesundheitskommission vom 8. November 2016 - Beschluss des Landrats vom 17. November 2016 < 1. Lesung abgeschlosssen > |
Kommissionspräsidentin Rahel Bänziger (Grüne) erläutert, dass Hebammen ständig auf dem Sprung seien, weil sich Babys an keinen Fahrplan und keine Bürozeiten halten Daher erhalten Hebammen eine Art Pikett-Entschädigung für ihren Bereitschaftsdienst, die Inkonvenienzentschädigung oder Wartegeld genannt wird. Im alten Gesundheitsgesetz zeichneten sich die Gemeinden für dieses Wartegeld zuständig. Nach der Totalrevision des Gesundheitsgesetzes 2009 wurde das Wartegeld abgeschafft und hätte eigentlich von den Krankenkassen übernommen werden sollen. Eine Übergangsbestimmung hat das Wartegeld bis Ende 2013 gesichert. Auch bis dann war mit den Krankenkassen keine Lösung in Sicht, weshalb Landrätin Beeler mit der Motion eine Verlängerung der Übergangsfrist bis Ende 2015 und eine Änderung des Gesundheitsgesetzes zur Sicherstellung der Inkonvenienzentschädigung gefordert hat. Der Landrat überwies die Motion mit der Argumentation, dass die Entschädigung des Pikett-Dienstes wichtig sei, um den freiberuflich tätigen Hebammen ein existenzsicherndes Einkommen zu ermöglichen.
Da sich die Krankenkassen weiter sträuben, hat der Regierungsrat gehandelt. Mit der vorliegenden Vorlage wird in Anlehnung an die bisherige Regelung, eine nachhaltige gesetzliche Lösung angestrebt. Der Regierungsrat schlägt vor, dass weiterhin die Gemeinden für die Finanzierung der Inkonvenienzentschädigung aufkommen sollen, analog zur Spitex. Die Kompetenz für die Festlegung der Höhe der Entschädigung soll beim Regierungsrat liegen. Die bislang geltenden Pauschaltarife für die Leistungen der Hebammen sollen gemäss Regierungsratsvorlage auf das Niveau des Kantons Basel-Stadt gesenkt werden.
In der Kommissionsberatung waren folgende Punkte wichtig: Die Ausrichtung einer Inkonvenienzentschädigung für Hebammen wird von der Kommission einhellig begrüsst. Uneins ist die Kommission mit der Regierung hingegen über die vorgeschlagenen Modalitäten und die angestrebte Höhe der Entschädigungen. Eine Kommissionsmehrheit plädiert dafür, dass der Kanton und nicht die Gemeinden die Entschädigung auszahlen soll. Hauptargument dafür war, dass die Vereinheitlichung beim Kanton zu einem geringeren administrativen Aufwand führt. Zudem profitiert vor allem der Kanton finanziell davon, wenn eine Geburt ambulant und nicht im Spital erfolgt. Eine Fraktion hat darum beantragt, den Gesetzestext von § 79 so zu ändern, dass der Kanton und nicht die Gemeinden in der Pflicht stehen. Die Änderungen sind im Anhang des Berichts ersichtlich. Dieser Antrag fand eine Mehrheit in der VGK und wurde in der 1. und 2. Lesung so bestätigt.
Eine zweite Änderung im Absatz 3 wurde einstimmig von der Kommission beschlossen. Der alte Absatz 3 hat festgelegt, dass die Hebammen für geleistete Bereitschaftsdienste bei Hausgeburten und ambulanten Wochenbettbetreuungen «keine weiteren Vergütungen» abrechnen dürfen. Dies würde bedeuten, dass es für Hebammen ausgeschlossen ist, zusätzlich erbrachte Leistungen in Rechnung zu stellen. Die VGK schlägt deshalb die Umformulierung und Klärung des Absatzes dahingehend vor, dass Hebammen für geleistete Bereitschaftsdienste gemäss Absatz 1 und 2 keine weitergehenden Vergütungen abrechnen dürfen.
Weiter hat sich die Kommission mit der Höhe der Inkonvenienzentschädigung beschäftigt. Hier regt der Regierungsrat eine Reduktion auf das Niveau von Basel-Stadt an. Statt CHF 650 sollen nur noch CHF 400 für eine Hausgeburt ausgezahlt werden und statt CHF 400 nur noch CHF 200 für eine ambulante Geburt. Eine Kommissionsmehrheit hat diese Reduktion unter den gegebenen Umständen als nicht angemessen empfunden. Die Gleichsetzung mit Basel-Stadt sei wegen zwei Punkten nicht angebracht. Erstens gelten in Baselland geringere Taxpunktwerte und zweitens gibt es längere Wegstrecken zu überwinden als im Nachbarkanton. Zudem ist der Betrag in Relation mit den hohen Kosten zu setzen, die eine Geburt und Verbleib im Spital verursachen. Es wäre darum fahrlässig, mit niedrigen Tarifen die Arbeitsbedingungen für die freiberuflichen Hebammen weiter zu verschlechtern. Ein Rückgang des Angebots würde zu einer Verteuerung im Gesundheitswesen führen und den vom Regierungsrat angestrebten Spareffekt auffressen.
Die VGK sieht in der Arbeit der freiberuflichen Hebammen einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit von Mutter und Kind und auch eine bedeutende und zu fördernde Sparmassnahme im Gesundheitswesen. Aus den genannten Gründen fordert die Mehrheit der VGK den Regierungsrat dazu auf, sich in den Verhandlungen dafür einzusetzen, dass die heute geltende Höhe der Inkonvenienzentschädigung nicht unterschritten wird. Die VGK empfiehlt dem Landrat mit 9:0 Stimmen, das von ihr geänderte Gesundheitsgesetz zu genehmigen und die Motion von Marie-Theres Beeler als erledigt abzuschreiben.
– Eintretensdebatte
Beatrix Bürgin (SVP) möchte nicht die ausführliche Erläuterung der Kommissionspräsidentin wiederholen. Die Regierung schlägt vor, dass weiterhin die Gemeinden für die Entschädigung aufkommen sollen, da es sich bei Hausgeburten und Wochenbettbetreuung um ambulante Leistungen handelt. Weiter haben die Gemeinden das Geld im Budget eingestellt, sind also auf die Zahlung eingestellt. Die Kommission empfiehlt, dass der Kanton für das Wartegeld aufkommen soll. Die SVP-Fraktion ist für den Regierungsratsvorschlag. In der Kommission wurde ein Antrag gestellt, der keine Mehrheit fand.
Regula Meschberger (SP) begrüsst, dass endlich eine Regelung gefunden werde. Es wurde mit Übergangsregelungen gearbeitet, die zudem verlängert werden musste. Die Vorlage wird grundsätzlich begrüsst, ebenso wie die Änderungen durch die Kommission. Die Argumentation der SVP bezüglich der Zuständigkeit der Gemeinden funktioniert nicht vollständig. Im Prinzip ist die Leistung der Hebamme, wenn eine Frau aus dem Spital nach Hause kommt, vergleichbar mit der Akut- und Übergangspflegesituation – diese Kosten übernimmt der Kanton, weil er damit Spitalkosten spart. Bei der Rückkehr nach Hause spart der Kanton ebenfalls Spiatlkosten, die Gemeinden sollten nicht für diese Ausgaben aufkommen. Es gibt keine klare Aufgabenteilung zwischen stationär und ambulant; es gibt überall Mischformen, die Akut- und Übergangspflege ist das beste Beispiel dafür. Die SP-Fraktion ist klar der Meinung, dass der Kanton diese Kosten tragen muss. Es sind zudem nicht riesige Beträge, es gibt relativ wenig Hausgeburten und ambulante Geburten im Kanton.
Wichtig ist zudem die Regelung in Absatz 3: Es geht um den Tarifschutz, jede Frau soll aber darüber hinaus Leistungen verlangen können; diese können privat oder durch die Krankenkase beglichen werden. Deren Erbringung und Vergütung darf den Hebammen nicht verboten werden.
Die Empfehlung an die Regierung, die Höhe der Inkonvenienzentschädigung beizubehalten, wird unterstützt. Die SP-Fraktion unterstützt einstimmig die vorgeschlagene Neuregelung.
Sven Inäbnit (FDP) sagt, auch die FDP-Fraktion freue sich über die Bereinigung der Situation. Interesse gibt es deshalb, weil hier niemand gegen eine Mengenausweitung ist. Eine Mengenausweitung im Gesundheitswesen ist in der Regel mit höheren Kosten verbunden. Die Mengenausweitung bei den ambulanten oder Hausgeburten würde aber zu tieferen Kosten führen. Darum unterstützt die FDP-Fraktion die in der Kommission beschlossene Regelung, insbesondere aus dem Grund, weil damit das Hebammenwesen und die ambulante Wochenbettbetreuung gestärkt werden kann und damit weniger hohe stationäre Kosten anfallen. Es ist ein Service für den Kanton. Im Gesundheitswesen wird dies mit gemeinwirtschaftlichen Leistungen abgeglichen. Der Betrieb einer Notfallstation wird nicht mit Geld des KVG finanziert, hier ist das Prinzip gleich. Die Leistungen der Hebammen sind so finanzierbar, daher ist es nur logisch, dass der Kanton die Leistungen übernimmt, da er den Profit aus den tieferen stationären Kosten schlägt, die er zu 55% trägen müsste. Zudem ist es viel einfacher, anstatt 86 Gemeindeabrechnungen gibt es nur eine kantonale.
Summarisch: Die Höhe der Inkonvenienzentschädigung soll ansprechend sein, damit die Hebammen ein anständiges Einkommen haben. Sonst droht einen Ausdünnung des Berufs, womit die ambulante Situation nicht unterstützt, sondern verdrängt wird. Daher empfiehlt auch die FDP-Fraktion Regierungspräsident Weber, dass an den Tarifen nichts verändert wird. Es ist kein Beschluss. Aber eine Empfehlung ist gerade so wichtig und massgebend wie der Beschluss. Die FDP-Fraktion stimmt den Änderungen im Gesundheitsgesetz zu.
Für das Protokoll:
Léonie Schwizer, Landeskanzlei
Marie-Theres Beeler (Grüne) merkt an, es würden drei Fragen in der Vorlage beantwortet: Erstens, ob es eine Bereitschaftsentschädigung für ambulante tätige Hebammen, zweitens wer die Entschädigungen zahlt und drittens wie hoch sie sein sollen.
Über die ersten beiden Fragen wird der Landrat heute entscheiden. Zur dritten wird eine Empfehlung formuliert. Es ist erfreulich, dass der Regierungsrat sich dazu Überlegungen gemacht hat. Er hat gesehen, dass es eine Entschädigung für ein Instrument ambulanter Gesundheitsversorgung braucht, welches den Kanton von höheren Kosten befreit, wie dies gerade Sven Inäbnit ausführlich beschrieben hat. Die ambulante Hebammentätigkeit wird mit einem Tarif abgegolten, welcher im Vergleich zu Geburt und Pflege im Spital sehr bescheiden ist. Die Leistung ist mit dem Bereitschaftsdienst verbunden, welcher auch in anderen Bereichen abgegolten wird. Die Abgeltung für den Bereitschaftsdienst zu verweigern, würde im krassen Widerspruch zum Grundsatz ambulante vor stationären Leistungen im Gesundheitssystem stehen. Das Gesundheitssystem soll umgebaut werden, um die Staatskasse von unnötigen Gesundheitskosten zu entlasten. Diese Möglichkeit besteht.
Der Dienst von ambulant tätigen Hebammen ist nicht nur eine Verhinderung von stationären Kosten, sondern auch ein wehr wichtiger Beitrag zur Gesundheitsprävention für Mutter und Kind (Hilfe beim Stillen, Säuglingspflege, beim täglichen Stress mit einem Neugeborenen). Die Prävention ist nicht nur eine medizinische, sondern auch eine soziale. Familie werden bei ihrem Start in eine neue Lebensphase unterstützt und ermutigt.
Es braucht das Wartegeld insbesondere auch darum, weil die Hebammen ihre Tätigkeit zu einem bescheidenen Tarif ausüben. Der Tarif wurde vor zwei Jahren zwar linear angehoben, allerdings auf eine Niveau, welches dem von Innerschweizer Kantonen entspricht, wo die Lebenshaltungskosten nicht ganz die gleichen sind wie im Baselbiet. Die Grüne/EVP-Fraktion unterstützt die Inkonvenienzentschädigung klar.
Zur Frage, wer die Inkonvenienzentschädigung zahlen soll: Heute bezahlen die Gemeinden die Vorhalteleistungen. Das geht auf die Tradition der Gemeindehebamme zurück. Sie wurde von der Gemeinde bezahlt. Als die Gemeindehebammen langsam ausstarben, wurde als Äquivalent die Inkonvenienzentschädigung eingeführt als Wartegeld für ambulant tätige Hebammen und hat dies den Gemeinden übertragen.
Aufgrund der heutigen Gesundheitsfinanzierungssystematik macht es Sinn, die Zuständigkeit an den Kanton zu übertragen. Es handelt sich um eine ganz spezifische Form von Akut- und Übergangspflege (AÜP), welche es auch bei der Spitex gibt. In diesen Fällen bezahlt nicht die Gemeinde die Spitex, wie dies sonst der Fall ist, sondern der Kanton, weil er damit von stationären Kosten entlastet wird.
Zur Höhe der Inkonvenienzentschädigung: Hier sollte dem Regierungsrat ein Tipp auf den Weg mitgegeben werden. Die Tarife sollen auf das Niveau von Basel-Stadt zu liegen kommen. Die Grüne/EVP-Fraktion ist dezidiert gegen die Sparmassnahme auf Kosten von ambulanten medizinischen Leistungen. Die Tarife wurden – wie gesagt – angepasst, allerdings auf ein lächerliches Niveau. Der Regierungsrat überlegt sich eine Senkung des Wartegeldes. Hebammen in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt müssen gleich viel verdienen. Die längeren Fahrten zu den Frauen und Kindern benötigen Zeit. Gleichzeitig ist der Tarif im Baselbiet heute 13 % tiefer. Der Beruf der ambulant tätigen Hebammen muss auch im Landkanton attraktiv sein. Es schadet der ambulanten Versorgung im Kanton Basel-Landschaft, wenn die Hebammen im Kanton Basel-Stadt mehr verdienen als im Kanton Basel-Landschaft.
Die Grüne/EVP-Fraktion unterstützt die Beibehaltung der Inkonvenienzentschädigung klar. Der Kanton soll dafür aufkommen. Der Regierungsrat wird innigst daran erinnert, dass durch unterschiedliche Verdienste in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt, die ambulante Versorgung im Baselbiet geschwächt würde.
Marc Scherrer (CVP) freut sich, dass er etwas zu seinem Lieblingsthema Stillen und Gebären sagen darf, und bedankt sich bei Marie-Theres Beeler für das Einreichen der Motion.
Bei der Entschädigung handelt es sich um ein wichtiges und dringendes Thema. Den freiberuflichen Hebammen muss ein existenzsicherndes Einkommen ermöglicht werden. Als Experte in der Sache kann der Votant mit gutem Gewissen sagen, dass es in der Natur der Sache einer Geburt liegt, dass diese nicht geplant werden kann. Entsprechend muss ein Bereitschaftsdienst finanziert werden. Zudem liegt es auch in der Natur der Sache, dass die Zeugung auch nicht immer in geplanten Abläufen von Statten geht. Das ist allerdings ein anderes Thema.
Der Bereitschaftsdienst, welcher diskutiert wird, muss und soll dem Kanton etwas wert sein. Es besteht Einigkeit, dass die Beträge nicht einfach den Eltern in Rechnung gestellt werden können. Es braucht eine andere Lösung. Die Lösung liegt auf dem Tisch. Die Frage stellt sich, ob die Leistung wie bis anhin von den Gemeinden finanziert werden soll oder inskünftig durch den Kanton. Die CVP/BDP-Fraktion ist klar der Meinung, dass der Kanton zukünftig die Kosten tragen soll. Zu den Gründen: Erstens profitiert der Kanton von tieferen Tarifen einer Hausgeburt gegenüber einer stationären Geburt. Es kann nicht sein, dass diese Minderkosten den Gemeinden aufgebrummt werden bzw. der Kanton eine Doppelentlastung bekommt. Zweitens muss man sich sowieso darüber unterhalten, ob es sich bei einer Geburt nicht um ein medizinisches Ereignis handelt, welches in vielen Fällen eine Nachbetreuung erfordert. Dann kann von einer AÜP, einer akuten Übergangspflege gesprochen werden, welche sowieso bereits vom Kanton abgegolten bzw. finanziert wird. Und drittens bleibt dem Kanton der administrative Aufwand, wenn er die Finanzierung durch die 86 Gemeinden sicherstellen muss. Das wäre nicht sehr sinnvoll. Der Regierungsrat argumentiert dagegen, dass die Gemeinden schon immer dafür aufgekommen seien. Es bestehe keine Not, an dieser Praxis etwas zu ändern. Es gibt im Landrat genug Gemeindevertreter, welche bestätigen können, dass die Gemeinden zumindest in einer finanziellen Not sind. Jegliche Entlastung der Gemeinden – der Finanzdirektor lacht – ist deshalb richtig.
Zur Finanzierung: Hier ist der Landrat in der komfortablen Situation, dies dem Regierungsrat übergeben zu können.
Die CVP/BDP-Fraktion unterstützt den Kommissionsantrag einstimmig. Sie ist sehr froh und dankbar, dass eine Lösung gefunden werden konnte.
Regina Werthmüller (parteilos) reiht sich in den positiven Reigen ein und dankt Marie-Theres Beeler für die Motion, die ermöglicht, in diesem Bereich Rechtssicherheit zu schaffen. Für die glp/GU-Fraktion ist das eine sehr gute Sache.
Die wichtige Arbeit von Hebammen vor, während und nach der Geburt soll kantonal geregelt werden. Auch das unterstützt die glp/GU-Fraktion. Durch die Betreuungsleistung ausserhalb des Spitals helfen die Hebammen, die Gesundheitskosten zu senken. Einen guter Grund, um dem Kanton die Verantwortung für die Entschädigung des Wartegeldes zu übertragen und diese grundsätzlich zu regeln. Dabei soll die Höhe der Entschädigung nicht der Entschädigung von Basel-Stadt angepasst werden, sondern mit CHF 650 – es gibt 30 Hausgeburten pro Jahr – und mit CHF 320 für die Wochenbettbetreuung – etwa 700 Betreuungen pro Jahr – beibehalten werden. Übernimmt der Kanton zukünftig die Kompetenz, obliegt ihm auch die Aufgabe der Tarifregelung. Das ist dem Gewerkschaftsbund der Hebammen durchaus bewusst und löst bei ihnen Bedenken aus.
Lucia Mikeler (SP) ist überwältigt über die Zustimmung zur Motion. Dank gebührt Marie-Theres Beeler für diesen Vorstoss. Vor drei Jahren hat auch die SVP beinahe geschlossen dieser Motion zugestimmt. Die Hoffung besteht, dass sie sich umorientieren und der Gesetzesänderung ebenfalls zustimmen kann.
Vielen Dank für das Wohlwollen. Es wird für die Jüngsten der Gesellschaft geschaut und gesorgt. Es ist Prävention für Mutter, Kind und Familie. Jede/jeder im Landrat hatte schon mal Berührung mit Geburt, Kindern usw. und ist somit irgendwie persönlich daran beteiligt.
– Erste Lesung Gesundheitsgesetz
Keine Wortbegehren.
://: Damit ist die erste Lesung abgeschlossen.
Für das Protokoll:
Peter Zingg, Landeskanzlei