Protokoll der Landratssitzung vom 16. Mai 2013
4
2012-176 vom 19. Juni 2012 2. Lesung] Vorlage: Gesetz und Dekret über die Durchführung der beruflichen Vorsorge durch die Basellandschaftliche Pensionskasse - Bericht der Personalkommission vom 11. April 2013 / Mitbericht der Finanzkommission vom 11. April 2013 - Beschluss des Landrats vom 25. April 2013: < 1. Lesung abgeschlossen > - Beschluss des Landrats vom 16. Mai 2013: < beschlossen (mit Änderung); OGR > > Gesetz und Dekret |
://: Der Landrat erklärt sich auf Antrag von Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) stillschweigend damit einverstanden, dass gemäss § 53 des Landratsgesetzes die Fachexperten Hanspeter Simeon, CEO der Pensionskasse, sowie der Pensionskassenexperte der Swisscanto Vorsorge AG, Patrick Spuhler, in der Diskussion das Wort ergreifen dürfen.
Kommissionspräsidentin Regula Meschberger (SP) verweist auf den an den Plätzen ausgelegten Antrag von Regierungsrat Adrian Ballmer zu § 23 Pensionskassengesetz, betreffend die Änderung der §§ 1 Absatz 2 und 32b Absatz 2 des Finanzhaushaltsgesetzes. Es beruht auf einem Auftrag, bzw. einer Frage aus der ersten Lesung; die jetzt beantragte Änderung stellt eine Präzisierung der bisherigen Gesetzesvorlage dar.
Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP), Vizepräsident der Finanzkommission, ergänzt, die Finanzkommission habe den Antrag des Regierungsrats nicht beraten, sondern ihn lediglich zu Handen der Fraktionen entgegengenommen. Es geht im Wesentlichen um eine redaktionelle Angelegenheit, die man nach Auffassung der Finanzkommission gut im Ratsplenum abhandeln kann.
- Rückweisungsantrag
Hanspeter Weibel (SVP) erbittet das Wort für zwei, drei Vorbemerkungen zur Vorlage. Es sei allen bewusst, dass dies das wichtigste Geschäft sei, welches der Landrat in den letzten zehn Jahren behandelt hat und vermutlich in den nächsten zehn Jahren behandeln werde, dies wegen des Finanzierungsbedarfs, wegen der Auswirkungen und überhaupt. Es gibt den Preis zwar nicht, aber der Votant bewirbt sich darum, möglicherweise zum unbeliebtesten Parlamentarier gewählt zu werden. Er hat in den letzten zwei, drei Wochen zahlreiche Gespräche geführt, und viele sagten ihm: Ich glaube zwar, dass du recht hast, aber ich denke, du solltest deine Meinung nicht äussern. Er möchte dies jetzt dennoch tun. Es handelt sich um ein komplexes Geschäft, und der Votant gratuliert jedem hier im Saal, der von sich behaupten kann, er habe alles restlos verstanden. Er kann das von sich nicht behaupten. Vieles ist noch in einem Graubereich.
Was er jedoch in den vielen Gesprächen herauszufinden versucht hat, ist: Wie konnte es zu all dem kommen, und welches sind die Folgen davon? Hierfür ist es wichtig, einen Blick zurück zu werfen. Dabei ist er auf eine Interpellation gestossen von Landrat Peter Zwick vom 19. September 2002, in welcher die Deckungslücke von Fr. 827 Millionen, die damals bestand, moniert wird. Der Interpellant wollte wissen, was die Regierung angesichts dieser Situation zu unternehmen gedenkt. In der Antwort der Regierung hiess es, der Interpellanten irre sich im Betrag; die Deckungslücke betrage bereits über eine Milliarde Franken. In dem Protokoll heisst es dann unter anderem noch: «Regierungsrat Adrian Ballmer macht es kurz. Die Regierung beschloss nach inhaltlicher Diskussion, die Motion als Postulat entgegenzunehmen, da es sich um ein klassisches Postulat handelt. Damit ist die Motion als Postulat überwiesen.»
Der Votant legt allen, die sich dafür interessieren, ans Herz, noch einmal das Protokoll der Landratssitzung vom 19. Juni 2003, also von vor rund zehn Jahren, zur Hand zu nehmen. Entscheidende Aussagen aus jenem Protokoll sind: «Der Deckungsgrad beträgt per 31.12.2002 73,2 %.» Eine zweite Aussage ist: «Seitens der Finanzkontrolle wurde die Jahresrechnung 2002 nur mit einem Vorbehalt in Bezug auf die aus der Staatsgarantie resultierende Verbindlichkeit aus der bestehenden Deckungslücke im Betrag von Fr. 1,17 Milliarden zur Genehmigung empfohlen. Der Landrat hat bei der Genehmigung von diesem Vorbehalt Kenntnis genommen.» Eine dritte Bemerkung aus diesem Protokoll: «Aufgrund der geltenden Rechtslage, bzw. der Materialien, bedeutet ein Deckungsgrad von unter 75 %, das eine Kassensanierung einzuleiten ist. Der Deckungsgrad unterschreitet im Jahre 2002 diesen Grenzwert.» Im Weiteren liess sich ein Landrat Wüthrich vernehmen mit den Worten: «Liest man die beiden letzten Kommissionsberichte der Finanzkommission, so machen diese deutlich, dass eine intensive und seriöse Begleitung der BLPK durch das Parlament dringend nötig ist.» Ein Landrat Urs Baumann sagte für die CVP-Fraktion, er sei insofern beruhigt, als sämtliche Vorredner den Begriff Sanierung erwähnt haben. Offenbar sei demnach auch für die übrigen Fraktionen ein Sanierungsbedarf gegeben. Für die SVP liess sich Hildy Haas vernehmen, die sagte, eine Kennzahl sei dabei der Deckungsgrad. Die Deckungslücke, die vom Kanton notfalls zu schliessen sei, erinnere sie an eine versteckte Zeitbombe. Die Verwaltungsräte müssten Überlegungen zur Sanierung der Kasse anstellen. Landrat Reber schliesslich sagte: «Hingegen gibt die chronische Unterdeckung viel mehr zu denken.» Und noch ein letztes Zitat aus jener Sitzung: «Regierungsrat Adrian Ballmer schätzt es jedenfalls als sehr positiv ein, dass sich das Parlament, im Gegensatz zu früher, um die Pensionskassen kümmert. Man müsse nun mit Augenmass und Bodenhaftung reagieren.» Und für all jene, die möglicherweise inzwischen das Datum jener Sitzung vergessen haben: Dies war vor zehn Jahren.
Es gab dann am 19. Februar 2009 eine Interpellation von Elisabeth Schneider für die CVP/EVP-Fraktion, die darauf verwies, dass die Beantwortung des seinerzeitigen Postulats aus dem Jahr 2002 immer noch hängig sei. Es handelt sich also nicht um ein Problem, das erst vorgestern aufgetaucht ist, sondern es hat eine gewisse Antiquität.
Die Staatsgarantie, die dahinter steht, verleitet auf der anderen Seite dazu, dass einmal getätigte Leistungsversprechen nicht oder nur ungenügend finanziert werden. Die meisten haben wahrscheinlich nicht ganz verstanden, dass der Begriff Staatsgarantie ein Synonym ist für: «Der Steuerzahler zahlt.» Dies muss man einfach nochmals deutlich machen.
Im Weiteren gibt es gute Hinweise darauf, dass die Anlagepolitik nicht unbedingt wahnsinnig überzeugend war. Seit 2002 gibt es regelmässige Vorbehalte der Finanzkontrolle in Bezug auf diesen Punkt. Aber eigentlich hat jetzt erst der Druck seitens der Bundesvorschriften per 1.1.2014 Bewegung in diese Frage gebracht.
In seinen Diskussionen hat der Votant häufig das Argument gehört: Es ist doch klar, dass der Kanton, der Steuerzahler, jetzt zahlen muss, er hat ja auch in den vergangenen zehn Jahren sparen können. Aber: Es gibt einen Arbeitnehmer und es gibt einen Arbeitgeber. Auch der Arbeitnehmer war bei seinem Nettogehalt besser gestellt, als er es gewesen wäre, wenn man ihm diejenigen Beiträge abgezogen hätte, die eigentlich nötig gewesen wären, um ihm im Rentenalter die Leistungen zu gewähren, die man ihm versprochen hatte.
Was ist denn eigentlich in den letzten zehn Jahren passiert? Laut einem Zitat, das der Votant diese Woche gelesen hat, sei man seit sechs Jahren am Arbeiten. Was hat man getan? Man hat in einem sehr kleinen Kreis zuerst einmal definiert, wie die Pensionskassen-Leistungen aussehen sollen. Es war ein sehr kleiner Kreis: sogenannte Arbeitgebervertreter, also Chefbeamte, dazu der Finanzdirektor, Berater, Pensionskassenverantwortliche. Sie sassen mit Arbeitnehmervertretern, also Leuten von Personalverbänden, zusammen und redeten darüber, wie sie es gerne hätten. Die Zielsetzung war, und darin waren sich alle einig, man wolle niemanden zum Verlierer machen, also zumindest niemanden an diesem Tisch. Man hat also, um es einmal so zu formulieren, eine Bestellung für einen Bentley aufgegeben. Man sagte, auf ein paar Sachen müssen wir zwar schon verzichten. Man muss also vom Leistungs- auf das Beitragsprimat umstellen. Dies ist allerdings etwas, was in der Privatwirtschaft schon längstens gängig und in keiner Weise mehr umstritten ist. Man sagte weiterhin, dass man das Pensionierungsalter 65 Jahre anpeilt. Auch diesbezüglich geht es aber den meisten Steuerzahlern ähnlich. Man verzichtet auf Überbrückungsrenten. Man verzichtet auf Vergünstigungen bei vorzeitiger Pensionierung. All das wollte man sich aber auch entschädigen lassen. Man sagte also zum Beispiel, wir stellen zwar auf das Beitragsprimat um, aber bei all jenen, die mehr als Fr. 100'000 haben und über 50 Jahre alt sind, simulieren wir weiterhin das Leistungsprimat.
Als Resultat aus all dem ist eine ausserordentlich arbeitnehmerfreundliche Vorlage entstanden, mit einer sogenannten Sanierungslücke, die zur Folge hat, dass, wenn man sie nach dem jetzt vorliegenden Modell auffüllt, den Steuerzahler im Verhältnis 9:1, oder, wenn man es etwas arbeitnehmerfreundlicher ausdrücken will, im Verhältnis zwei Drittel zu einem Drittel, belastet.
Was ist in der Folge passiert? Was haben eigentlich die landrätlichen Kommissionen beraten? In der Landratsvorlage wurde im Wesentlichen nicht mehr über die Leistungen und die Leistungsanpassungen gesprochen, sondern nur noch darüber, wie man diesen Bentley finanzieren soll. Man konnte sich nicht einmal dazu durchringen zu sagen: Künftig zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber je 50 % der Beiträge, was jedoch anderenorts heute ganz normal ist.
Es gibt heute im Kanton drei Kategorien von Erwerbstätigen. Da sind zuerst die Selbständigerwerbenden. Sie finanzieren ihre Altersvorsorge zu 100 % selbst. Der Votant gehört zu dieser Gruppe. Er hat vor 20 oder 25 Jahren seinen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen mit ganz tollen Leistungszusagen für den Zeitpunkt seiner Pensionierung. Seither erhielt er alljährlich einen Beleg, aus dem er ablesen konnte, dass nicht nur die Gletscher schmelzen, sondern auch seine Altersvorsorge. Man hat ihm das mit verschiedenen Begründungen erklärt, die heute jeder kennt. Er hat aber niemanden gefunden, der ihn für die Differenz entschädigt. Das muss er selber tun.
Landratspräsident Jürg Degen (SP) unterbricht den Votanten und fordert ihn auf, sich kurz zu fassen. Man befinde sich nicht mehr in der Eintretensdebatte, sondern in der zweiten Lesung, in der Detailberatung.
Hanspeter Weibel (SVP) besteht darauf, sein Votum dennoch halten zu dürfen. Denn er sei der Meinung, der Rat habe einen Anspruch darauf zu wissen, worauf er sich einlasse.
Es gibt im Weiteren KMU-Mitarbeitende, die im Rahmen des BVG minimumversichert sind. Sie zahlen 50 % nicht nur ihrer Beiträge, sondern auch der Sanierungskosten. Und es gibt schliesslich die Destinatäre der BLPK, die die Differenz vom Steuerzahler entschädigt bekommen sollen. Das heisst: Als Selbständigerwerbender oder als normaler Arbeitnehmer finanziert man nicht nur die Sanierung der eigenen Pensionskasse, sondern man zahlt auch die Sanierungskosten für die Destinatäre der BLPK. In Zahlen ausgedrückt heisst dies - unter dem Stichwort «arbeitnehmerfreundlich» bzw. «steuerzahlerunfreundlich» -: Wenn man die rund 2,3 Milliarden Franken, die die Sanierung kostet, plus die 1,2 Milliarden Franken Schwankungsreserve, durch die Anzahl Betroffener teilt, so bedeutet dies, dass mit der Zustimmung zu der hiesigen Vorlage jede Vollzeitstelle im Durchschnitt Fr. 300'000 mehr auf ihrem Altersvorsorgekonto hat. Zum Vergleich: Wer in einem KMU arbeitet und das BVG-Minimum versichert hat, der hat am Ende der Laufzeit im besten Fall Fr. 300'000 auf seinem Altersvorsorgekonto.
Hinsichtlich der Verteilung ergibt sich folgendes Bild: In der Kasse sind rund 25'000 Destinatäre. Von diesen bekommen etwa 1'000 den Grossteil der Leistungen auf ihr Vorsorgekonto überwiesen. Darunter sind einzelne, die, wenn der Landrat nachher den grünen Knopf drückt, Fr. 800'000 mehr auf ihrem Vorsorgekonto haben. Die restlichen 24'000 Destinatäre bekommen nicht sehr viel von diesem Geldsegen ab. Der ganz grosse Teil, etwa 80 % der 3,6 Milliarden, geht an diejenigen, die älter als 50 Jahre sind und mehr als Fr. 100'000 pro Jahr verdienen sowie an die Rentner. Nur 20 % gehen an die restlichen Destinatäre. Es handelt sich also um eine absolut unsolidarische Verteilung.
Noch ein Wort zu der ebenfalls angesprochenen Frage der Ausstandspflicht. Diesbezüglich kann der Votant beruhigen. Die GPK hat letztes Jahr die Frage geprüft, ob einzelne Betroffene im Saal, es dürften gegen 50 % sein, in den Ausstand treten müssten. Dies ist laut Bundesgericht nicht der Fall. Die Frage wäre allerdings, ob es ausser der juristischen nicht auch eine moralische Ausstandspflicht gäbe.
Mit der Pensionskassensanierung legt sich der Kanton auf Jahre hinaus finanzielle Hand- und Fussfesseln an. Es wird für lange Zeit eine Ungleichverteilung der Steuergelder zu Gunsten der Destinatäre der Pensionskasse geben.
Wenn der Rat die Vorlage abgelehnt, so hat er eine Chance, ohne Rucksack und unbeeinflusst von der Vergangenheit Verhandlungen mit einem neuen Finanzdirektor aufzunehmen. Was die Mitwirkung der Arbeitnehmer angeht, so ist zu sagen, dass die Personalverbände ein Anhörungsrecht haben. Es ist im BVG jedoch festgehalten, dass der Arbeitgeber, wenn er überobligatorische Leistungen festlegt, auch allein darüber bestimmt, wie diese aussehen.
Das Gemeindereferendum steht im Raum. Wenn es kommt, wird alles noch teurer, weil dann der Kantonssteuerzahler auch noch jene Leistungen übernehmen muss. Bottmingen als Beispiel hat Fr. 14 Millionen für die Sanierung der Pensionskassen zurückgestellt. Falls die Gemeindeinitiative angenommen würde, würden diese 14 Millionen dem Gemeindesteuerzahler zurückerstattet.
Der Votant kann an dieser Stelle auch ankündigen: Wenn die Vorlage jetzt im Landrat angenommen wird, dann wird das Referendum kommen.
Der Votant stellt daher den Antrag auf Rückweisung. Dann wäre immerhin die Möglichkeit eröffnet, über die Variante «Spatz in der Hand statt Taube auf dem Dach» zu diskutieren. Der Finanzierungsteil ist soweit in Ordnung; beim Leistungsteil jedoch muss man nach Meinung des Votanten unbedingt noch Abstriche machen, um zu einer Lösung zu gelangen, die nicht dermassen einseitig ist. Es ist grundsätzlich möglich, dem Landrat bis zum letzten Quartal dieses Jahres eine neue, auf der Leistungsseite abgespeckte Vorlage vorzulegen; und somit könnte die Revision in Kraft treten.
Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) sieht im Votum von Hanspeter Weibel ein ungewöhnliches Vorgehen; er nehme auch dessen Auf-den-Mann-Spielen zur Kenntnis. Wobei er übrigens nicht wisse, welche Konditionen Hanspeter Weibel gehabt habe, als er bei der Bâloise ausschied, das könne er dann ja noch erzählen. [vereinzelt Gelächter]
Ist die Vorlage arbeitnehmerfreundlich? Ja, der Kanton ist arbeitnehmerfreundlich. Aber es handelt sich sicher nicht um eine Luxuslösung, sondern es handelt sich um eine Lösung, mit der die Mitbewerber des Kantons auf dem Arbeitsmarkt erkannt werden. Der Vorsorgeplan sieht ein Leistungsziel von 60 % im Alter 65 vor. Ein Blick auf die Nachbarkantone zeigt, dass aus Sicht der Versicherten der Aargau einen vergleichbaren Plan hat, Solothurn einen leicht besseren und Basel-Stadt einen deutlich besseren. Als Finanzierungsschlüssel gilt während 20 Jahren 45:55. In der Vernehmlassung Vorlage hatte man, wie erinnerlich, 50:50 gehabt, und in den Verhandlungen mit der ABP hatte man sich dann mit einer Reduktion auf 45:55 einverstanden erklärt, allerdings nur unter der Bedingung, dass die Reduktion durch die Versicherten gegenfinanziert wird. Dies ist auch geschehen. Dies ist positiv für die jüngeren Versicherten und auch für die Konkurrenzfähigkeit des Kantons als Arbeitgeber. Die Versicherten leisten ihren Beitrag an die Ausfinanzierung durch die Beitragsverschiebung von 40:60 hin zu 45:55, durch die Erhöhung des Renteneintrittsalters von 64 auf 65 Jahre, durch den Wegfall der vergünstigten vorzeitigen Pensionierung, durch den Wegfall der AHV-Überbrückungsrente, durch den Wegfall des Teuerungsautomatismus für die Rentenbeziehenden sowie durch den Primatwechsel, der übrigens keineswegs überall unbestritten ist. In anderen Kantonen wie Bern oder Basel-Stadt ist dieser Punkt heftig umstritten. Die Regierung steht mit Überzeugung hinter dieser Vorlage, wie sie mit den Sozialpartnern hart, aber fair ausgehandelt worden ist, und wie sie - mit Retouchen bei der Ausfinanzierung - die Personalkommission einstimmig und die Finanzkommission mit 12:1 Stimmen angenommen hat. Auch die Versicherten leisten einen namhaften Beitrag an die Ausfinanzierung, dies im Rahmen eines Kompromisses, hinter welchem beide Sozialpartner stehen.
Gemischte Finanzierung war gesetzlich zulässig und bei öffentlichen Kassen absolut üblich. Jetzt haben der Bundesrat und das Bundesparlament beschlossen, dass man, wie die Privaten, das Kapitaldeckungsverfahren anwenden soll. Hanspeter Weibel hat aus einem Protokoll zitiert, aber er hat selbstverständlich nicht alles zitiert, sondern nur das, was seinen Absichten entsprach. Es gab in jener Diskussion auch ganz andere Stimmen, die - im Gegensatz übrigens zu ihm, Adrian Ballmer - der Meinung waren, man solle weiterhin bei der gemischten Finanzierung bleiben.
Die Staatsgarantie wurde bisher nie in Anspruch genommen. Die Anlagepolitik war in der Vergangenheit sicher nicht zu beanstanden, sondern die Ergebnisse der Pensionskasse sind gut bis sehr gut. Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben in der Vergangenheit dadurch profitiert, dass sie aufgrund der gemischten Finanzierung geringere Beiträge zahlen mussten; aber dies wurde bei den Verhandlungen mit den Arbeitnehmerverbänden selbstverständlich eingebracht und berücksichtigt.
Die Vorlage wurde nicht zusammen mit den Arbeitnehmervertretern erarbeitet, sondern in einer Arbeitsgruppe der Arbeitgeber; die Vorlage wurde aber anschliessend mit den Arbeitnehmern behandelt, und man einigte sich dann auf die jetzt vorliegende Fassung.
Es ist nicht richtig zu sagen, der Arbeitgeber zahle 90 %, die Arbeitnehmer nur 10 %. Die Arbeitnehmer leisten, wie erwähnt, durch Verzicht einen deutlich höheren Beitrag, nämlich zwischen 30 und 40 %.
Regierungsrat Ballmer bittet daher den Rat, den Rückweisungsantrag abzulehnen.
Roman Klauser (SVP) erklärt, er sei froh, dass Hanspeter Weibel bis ins Jahr 2002 zurückgegangen ist, um nachzusehen, was damals gegangen ist. Die Pensionskasse hat ein Problem; das Loch muss geschlossen werden. In intensiver Kommissionsarbeit hat man versucht, das Problem verträglich und finanzierbar zu lösen. Die SVP-Fraktion kann den Rückweisungsantrag daher grossmehrheitlich nicht unterstützen.
Mirjam Würth (SP) findet, es sei nicht sehr zielführend, nun in zweiter Lesung nochmals eine Grundsatzdebatte zu beginnen. Die SP-Fraktion wird den Rückweisungsantrag geschlossen ablehnen.
Christoph Buser (FDP) verweist darauf, dass die Vorgeschichte der Vorlage bekannt sei. Neu ist die Tatsache, dass öffentlich die Referendumskeule geschwungen wird. Der Rat sollte sich überlegen, wie die Sache aus Sicht des Volkes aussieht. Wenn die Vorlage vors Volk kommt, wird sie dort einen schweren Stand haben. Die FDP-Fraktion hat lange darüber diskutiert, wie man mit dieser Situation umgehen soll. Hanspeter Weibel hat es vielleicht etwas überspitzt formuliert, aber man muss doch zur Kenntnis nehmen, dass hier ein recht grosszügiges Rentenniveau festgeschrieben werden soll. Man kann dies zwar mit den Opportunitätskosten aufrechnen. Aber wenn man es unter dem Aspekt «Wer bezahlt für das Schliessen des Loches?» betrachtet, kommt man eben doch auf rund 85 bis 90 %, die der Steuerzahler trägt - der gleiche Steuerzahler, der auch seine eigene Pensionskasse sanieren muss, und der gleichzeitig ausrechnen kann, dass das Leistungsniveau bei der BLPK um etwa 50 % über demjenigen liegt, mit dem ein durchschnittlicher gewerblicher Angestellter rechnen kann.
Die FDP möchte den ganzen Prozess heute nicht verlängern, sondern einen Grundsatzentscheid herbeiführen.
Aber man muss sehen, dass es beim Volk nicht gut ankommen wird, dass man die Leistungsseite nicht angerührt hat. Auch ist der Wechsel zum Beitragsprimat, entgegen der Auffassung von Regierungsrat Ballmer, heute bei keiner privaten Kasse mehr bestritten.
Auf der Finanzierungsseite führt nach Meinung der FDP kein Weg an der Vollkapitalisierung vorbei.
Die FDP wird den Rückweisungsantrag nicht unterstützen, sondern der Vorlage zustimmen. Der Rat wird jedoch am Ende nicht darum herumkommen, das Leistungspaket via Dekret anzupassen.
Beatrice Herwig (CVP) teilt mit, die CVP/EVP-Fraktion lehne den Rückweisungsantrag einstimmig ab.
Klaus Kirchmayr (Grüne) kündigt namens der grünen Fraktion ebenfalls Ablehnung des Rückweisungsantrags an. Angesichts der jetzt öffentlich ausgesprochenen Referendumsdrohung sei der Rat gut beraten, die anstehende Frage dem Volk proaktiv und möglichst schnell vorzulegen, um Klarheit zu haben. Das Volk wird in der Lage sein, einen weisen Entscheid zu fällen. Auf der Finanzierungsseite wurde in den Kommissionen eine deutliche Verbesserung der Vorlage erreicht. Dass das Leistungspaket jetzt, in der zweiten Lesung, nochmals in Frage gestellt wird, ohne dass entsprechende Anträge in den Kommissionen oder in der ersten Lesung verfolgt werden, findet der Votant etwas speziell, um es vorsichtig auszudrücken. Die Betreffenden müssen sich schon fragen lassen, ob sie ihre Hausaufgaben in punkto seriöses Arbeiten ernst nehmen. Man muss jetzt die Vorlage dem Volk möglichst schnell transparent machen mit all ihren Vor- und Nachteilen. Den Skeptikern gibt er auf den Weg, dass sie in der Schuld stehen darzulegen, wie ein besseres und akzeptableres Leistungspaket aussehen müsste.
Kommissionspräsidentin Regula Meschberger (SP) weist daraufhin, dass die Personalkommission dem vorliegenden Paket einstimmig zugestimmt habe. Man war sich bewusst, was dies bedeutet, auch auf Leistungsseite. Im Vorfeld wurde der Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat intensivst diskutiert, und er war keineswegs selbstverständlich. Dass es den Sozialpartnern gelungen ist, ein Paket zu schnüren, hinter dem alle stehen können, hat die Kommission als grosse Leistung anerkannt. Es ist nicht angemessen, die vorgenommenen Kürzungen jetzt ins Lächerliche zu ziehen. Hier im Landrat wurden einst Leistungen zu Gunsten der künftigen Rentnerinnen und Rentner beschlossen, wie etwa der Beitrag an den Wegkauf der Rentenkürzung. Dies waren politische Entscheide, die man jetzt rückgängig macht und dadurch den Betroffenen etwas wegnimmt. Damit waren jetzt die Arbeitnehmervertreter einverstanden. Die Vorlage ist nicht einfach nur arbeitnehmerfreundlich. Es wird auch Verliererinnen und Verlierer geben. Mit Blick auf die FDP-Fraktion findet sie es schwierig, wenn diese jetzt eine Türe öffnet und sagt: «Aber nachher passen wir das Dekret an», dann schafft sie bereits jetzt eine neue Kategorie von Leuten, die Nein stimmen werden. Es sei dahingestellt, ob dies Absicht ist.
An der ganzen Diskussion fehlt ein Punkt: Es wird immer davon geredet, dass der Steuerzahler alles für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bezahlen muss. Man muss aber auch sehen, dass der Kanton dafür auch gute Leistungen in höchster Qualität von diesen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erwartet. Man erwartet, dass die beim Kanton und bei den Gemeinden Beschäftigten einwandfreie Dienstleistungen für die Bürger erbringen. Wenn man das will, muss man ihnen auch etwas dafür bieten. Regula Meschberger sagt dies als Mitglied der SP-Fraktion, jedoch durchaus auch als Präsidentin der Personalkommission; denn in dieser Funktion hat sie eine Verantwortung dem Personal gegenüber [Beifall von links] .
Urs-Peter Moos (Freie Wähler) verweist darauf, dass man in der Personalkommission einstimmig hinter der Vortrag gestanden sei, auch Vertreter der SVP und der FDP hätten zugestimmt. Dem Kollegen Buser sei darin zuzustimmen, dass das Geschäft vor dem Volk einen schweren Stand haben dürfte. Dann wird der Landrat eben einfach einmal gefragt sein hinzustehen, und diese Sache zu vertreten, was er bei anderen Vorlagen in der jüngeren Vergangenheit nicht getan hat. Der Votant wird den Rückweisungsantrag nicht unterstützen.
Gerhard Schafroth (glp) teilt mit, die BDP/glp-Fraktion werde den Rückweisungsantrag mehrheitlich ablehnen. Der Rat befindet sich in einer schwierigen Abwägungssituation. Wenn man den Rückweisungsantrag annehmen würde, so würde man dem neuen Finanzdirektor die Chance eröffnen, eine neue Lösung zu erarbeiten, so wie es schon einmal angedacht war: gesplittet, mit Primatwechsel und Teilkapitalisierung. Dies hatte der Regierungsrat ja schon einmal erarbeitet, dann aber in die Schublade gelegt und stattdessen die kombinierte Vorlage gemacht. Vorarbeiten wären also vorhanden, auf die man sehr schnell zurückgreifen könnte, wenn man dies wollte. In diesem Falle hätte man die Chance auf einen fundierten Neubeginn.
Der andere Weg ist, die Rückweisung abzulehnen und vors Volk zu gehen. Die Wahrscheinlichkeit einer Ablehnung ist dort hoch. Vielleicht muss man durch diesen Lernprozess jetzt einfach hindurchgehen. Bei einer 2.3 Milliarden-Vorlage spielt es überhaupt keine Rolle, ob man ein Jahr oder zwei verliert. Wichtig ist, dass man am Ende eine gute Vorlage hat.
Wer denkt, dass die jetzige Vorlage vor dem Volk nicht besteht, müsste jetzt eigentlich für die Rückweisung stimmen, weil diese dem neuen Finanzdirektor die Türe für eine konstruktive Lösung öffnet. Wenn aber die Mehrheit meint, man solle die Vorlage jetzt durch das Volk bachab schicken lassen - dann soll eben diese Kurve auch noch gefahren werden.
Mirjam Würth (SP) erinnert daran, dass das Projekt «Improve» zur Verbesserung der Pensionskasse ziemlich lang gebraucht habe, bis es stand. Auch den Primatswechsel hätte man bereits vor ein paar Jahren vornehmen können. All dies muss sich der Landrat vorwerfen lassen. Aber jetzt steht die Vorlage. Und wenn man sie jetzt zurückweist, dann bleibt es beim alten System und die Leute gehen weiterhin mit den jetzigen Leistungen in Pension. Jeder Aufschub des Systemwechsels verteuert die Angelegenheit; nur wer das will, darf die Vorlage jetzt zurückweisen. In der Personal- wie auch in der Finanzkommission wurde sehr lange darum gerungen, eine Vorlage zustande zu bringen, hinter der alle stehen können. Eigentlich war die Meinung, dass man diese Vorlage nicht unbedingt vors Volk bringen möchte; nicht, weil man Angst hätte, sie könne dort keinen Bestand haben, sondern weil es ein relativ komplexes Thema ist. Inzwischen hat sich diese Meinung gekehrt. Es ist ein Referendum angedroht. Und jetzt muss man sich überlegen, was zu tun ist, damit man gut durchkommt. Denn das, was hier ausgehandelt wurde, ist sowohl sozialpartnerschaftlich wie auch von der Finanzierung her optimiert.
Es wäre jetzt am Parlament, ein ganz starkes Signal zu setzen und zu sagen: Wir heissen diese Vorlage mit all den erzielten Verbesserungen gut. Dann steht hinten im Abstimmungsbüchlein: Soundso viele Landräte waren dafür.
Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) weist darauf hin, dass das Lohnniveau beim Kanton ein anderes sei als beim kleinen Handwerker. Aber auch das Ausbildungsniveau ist ein anderes. Und zu fragen ist auch: Sind 60 % des letzten Lohnes wirklich eine Luxuslösung - auch wenn es Leute gibt, die mit weniger auskommen müssen? Wenn die Gemeindeinitiative angenommen würde, dann müssten sich die Mitarbeiter überhaupt nicht beteiligen, dann würde der Steuerzahler alles bezahlen. So steht es dort drin: dass der Kanton alles zahlt. Wenn der Kanton bei Inkrafttreten des BVG nicht parat ist, dann gilt automatisch die Vollkapitalisierung. Das müssen alle wissen, die für etwas anderes kämpfen. Mit der ABP war der Kompromiss nur im Paket möglich. Allein mit dem Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat wäre die Vorlage nicht durchzubringen gewesen. Wenn der Rat es dem jetzigen Finanzdirektor nicht zutraut, einen tragfähigen Kompromiss erarbeitet zu haben, dann stellt sich einfach die Frage: Was wäre die Alternative? Traut man es Herrn Weibel zu? Traut man es Herrn Schafroth zu? Traut man es Herrn Buser zu? Dass sie das besser machen und zu einem Kompromiss gelangen, den das Personal mitträgt? Der Kanton ist ein Dienstleistungsbetrieb, bei welchem das Personal ganz wesentlich ist. [Beifall]
Sandra Sollberger (SVP) verwahrt sich gegen die Äusserung von Regierungsrat Ballmer, wonach das Ausbildungsniveau beim Kanton höher sei als bei den KMU und kleinen Handwerkern. Hiergegen wehre sie sich vehement und finde es nicht fair. [Beifall]
Gerhard Schafroth (glp) weist darauf hin, die Frage, ob 60 % des letzten Lohnes eine Luxuslösung seien, töne vordergründig vernünftig. Hinzuweisen sei aber darauf, dass bei normalen Arbeitnehmern diese 60 % sich inklusive AHV verstehen. Im vorliegenden Fall geht es jedoch um 60 % exklusive AHV. In vielen Fällen kommen die Leute im Endeffekt auf 100 % des letzten Lohnes, und das ist einfach zu viel. Das hat ein normaler Arbeitnehmer, der nicht beim Staat beschäftigt ist, einfach nicht.
Unrichtig ist auch die Aussage von Finanzdirektor Ballmer, dass, wenn am 1. Januar 2014 keine kantonale Regelung steht, automatisch die Vollkapitalisierung gelte. Gemäss Art. 72a BVG stimmt das nur unter dem Vorbehalt, dass die Kasse nicht einen Finanzierungsplan für die nächsten 38 Jahre mit dem Konzept Teilkapitalisierung hat. Und selbstverständlich hat die BLPK die Pflicht, bis zum 1.1.2014 einen Finanzierungsplan zu erstellen. So könnten ein paar Jahre gewonnen werden, um die Verhandlungen vernünftig zu führen.
Patrick Spuhler , Pensionskassen-Experte, warnt vor Missverständnissen bezüglich der erwähnten 60 %. Wenn jemand zum Beispiel Fr. 90'000 verdient, dann sind davon Fr. 30'000 nicht versichert. Der versicherte Lohn beträgt Fr. 60'000, und davon beträgt dann die Rente 60 %. Im Übrigen findet man im Netz zum Teil bedenkliche Beispielsrechnungen. So habe jemand, der gem. BVG minimalversichert ist und einen Monatslohn von Fr. 7'000 beziehe, Fr. 350'000 auf dem Vorsorgekonto. Wer bei der Roche arbeite, habe bei gleichem Lohn Fr. 800'000, und wer beim Staat arbeite, habe 1.1 Millionen. Die Fr. 350'000 bei BVG-Minimum stimmen grössenordnungsmässig. Die Fr. 800'000 bei Roche hat er nicht nachgerechnet. Bei der BLPK jedoch sind es neu, wenn jemand voll eingekauft ist, Fr. 650'000 und nicht 1.1 Millionen. Da wird viel Unfug getrieben mit den Zahlen, zum Beispiel indem in einem Falle der Koordinationsabzug berücksichtigt wird, im anderen jedoch nicht. Es ist immer gefährlich, wenn man Äpfel mit Birnen vergleicht.
Daniel Münger (SP) bittet Gerhard Schafroth, die Erste Säule AHV nicht zu vermischen mit der Zweiten Säule PK. Eines hat mit dem anderen nichts zu tun. Dementsprechend sind auch seine Zahlen nicht korrekt.
Hanspeter Weibel (SVP) stellt, an Patrick Spuhler gewandt, fest, dass auch bei privaten Vorsorgeeinrichtungen der Koordinationsbeitrag genau gleich gerechnet werde wie bei der Pensionskasse.
Landratspräsident Jürg Degen (SP) stellt fest, dass man jetzt statt einer zweiten Lesung eigentlich eine Eintretensdebatte gehabt habe.
Daniel Münger (SP) erwidert auf das Votum von Hanspeter Weibel, es gebe ein BVG, das das Minimum regle, und es gebe die Statuten der einzelnen Pensionsassen, die darüber hinausgehen. Auch in diesem Punkt sollte man nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
://: Der Landrat lehnt den Antrag von Hanspeter Weibel das Geschäft an die Regierung rückzuweisen, mit 2:76 Stimmen bei 5 Enthaltungen ab. [ Namenliste ]
* * * * *
- Detailberatung: 2. Lesung
§§ 1 bis 22 keine Wortbegehren
§ 23 Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes
Es liegt ein Antrag von Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) vor, die Bestimmung in § 32b Absatz 2 des Finanzhaushaltsgesetzes redaktionell wie folgt neu zu fassen:
2 Ein Aufwandüberschuss im Voranschlag der Erfolgsrechnung ist durch Eigenkapital zu decken, soweit dieses 100 Mio. Fr. übersteigt. Der Bilanzfehlbetrag, der durch die im Jahr 2013 beschlossene Reform der beruflichen Vorsorge für den Kanton Basel-Landschaft entsteht, wird im Eigenkapital ausserhalb der Defizitbremse ausgewiesen. § 16a findet darauf keine Anwendung.
Gerhard Schafroth (glp) vergleicht die Textvorlage der Personal- und der Finanzkommission mit dem jetzt von der Finanzdirektion vorgelegten Text und stellt fest, dass der als bisherige Regelung dargestellte Text nicht im gleichen Wortlaut übernommen worden sei. Man vergass nämlich, das Wort «Eventualverpflichtung» zu übernehmen. Dies ist im vorliegenden Fall ein entscheidender Punkt. Es wurde auch in der Finanzkommission darüber diskutiert, und der Votant hatte sich als Einziger dagegen gewehrt, dass die Eventualverpflichtung hereingenommen wurde. Jetzt ist sie sang- und klanglos unter den Tisch gefallen, und dies wird nun als bisherige Regelung dargestellt. Man diskutiert jetzt über etwas ganz anderes als das, was vorgelegt ist. Nach der jetzt vorgelegten Formulierung ist die Eventualverpflichtung nicht mehr von der Defizitbremse ausgenommen. Dessen muss man sich bewusst sein. Das ist nicht weiter tragisch; es handelt sich einfach um einen Formulierungsfehler. Der Votant möchte einfach die Finanzkommission darauf aufmerksam machen, dass sie mit 12:1 Stimmen gegen ihn votiert hat, als er damals schon das vertrat, was jetzt, nach dem heutigen Antrag der Finanzdirektion, richtig sein soll. Dies nur zu seiner, des Votanten, Rechtfertigung angemerkt.
Im Übrigen ist anzumerken: Wenn es jetzt heisst, «der Bilanzfehlbetrag, der durch die im Jahr 2013 beschlossene Reform der beruflichen Vorsorge für den Kanton Basel-Landschaft entsteht...», so handelt es sich dabei nicht nur um den Bilanzfehlbetrag aufgrund dieser Vorlage, sondern - nach klarer Meinung des Finanzdirektors, die dieser in der Finanzkommission so geäussert hat - auch aufgrund von Folgevorlagen, und insbesondere von einer Folgevorlage, die jetzt schon in der Pipeline ist, nämlich diejenige, die all die Annex-Organisationen und allenfalls auch Gemeinden betrifft, die durch die Pensionskassensanierung in grosse finanzielle Probleme geraten. Dies wird beim Kanton Zusatzkosten auslösen, und man ist jetzt daran, eine Garantievorlage zu erarbeiten. Die hieraus resultierenden Kosten - dies scheint unbestritten zu sein - sollen ebenfalls von der Defizitbremse ausgenommen sein. Allerdings ist dies alles nicht abgegrenzt.
Auch Zinsen im normalen Haushalt werden durch diese Vorlage verursacht sein - wie soll man diese behandeln?
Wenn der Finanzausgleich nicht mehr brauchbar ist, weil er zu wenig weit geht, so ist auch dies eine Folge der Pensionskassenreform. Auch dies müsste man hereinnehmen.
Faktisch handelt es sich um nichts anderes, als dass die bürgerlichen Parteien unter Finanzdirektor Adrian Ballmer die selber eingeführte Defizitbremse ausser Kraft setzen. Sie hat praktisch keine Wirkung mehr. Faktisch ist dies der Türöffner für eine unsorgfältige Haushaltsführung in diesem Kanton. Die bürgerlichen Parteien wollten die Defizitbremse einführen; jetzt werfen sie sie über Bord. Sie müssen sich einfach bewusst sein, was sie damit anrichten.
Klaus Kirchmayr (Grüne) findet, an Gerhard Schafroth gewandt, dieser provoziere manchmal schon Kopfschütteln im Quadrat. Man weiss, dass die Regelung des § 32b Absatz 2 Finanzhaushaltsgesetz nicht optimal ist. Aber die vorgeschlagene Änderung ist präziser und deshalb sinnvoll. Die grüne Fraktion stimmt dieser Änderung nicht im Wissen zu, dass dies die ideale Lösung wäre, sondern, wie in der Finanzkommission bereits breit diskutiert, es geht darum, dass diese speziellen Situationen ein anderes, neues professionelles Management der Bilanz erfordern. Letztlich ist man durch die vorliegende Situation auch motiviert, endlich die Schuldenbremse einzuführen und sich von dem gewissermassen kurzfristigeren Instrument der Defizitbremse zu verabschieden, das falsche Anreize setzt. In diesem Sinne kann die grüne Fraktion dem leicht geänderten und präzisierten Antrag der Finanzdirektion zustimmen.
Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) möchte Gerhard Schafroth in Erinnerung rufen, dass die SVP immer explizit gegen die Einführung einer Defizitbremse gewesen sei.
Gerhard Schafroth (glp) stellt fest, er nehme Letzteres gerne zur Kenntnis; er sei damals noch nicht im Landrat gewesen. Weiter fragt er: Was würde die von Klaus Kirchmayr propagierte Schuldenbremse (die er, der Votant, für völligen Blödsinn hält, was aber im Moment irrelevant ist) nützen, wenn sie in dem Moment, wo sie angewendet werden sollte, über Bord geworfen wird? Wenn man so handelt, sind eine Defizit- und eine Schuldenbremse genau gleich wenig wert. Die Frage ist: Will man sich an die Regeln für eine sorgfältige Haushaltsführung halten, die man eingeführt hat, oder will man es nicht?
Monica Gschwind (FDP) hält, an Gerhard Schafroth gewandt, fest: Er sage nun, er habe für die Eventualverpflichtung gekämpft; in seiner letzten Tischvorlage heisse es jedoch, die Eventualverpflichtung sei ersatzlos zu streichen. Dies zur Richtigstellung. Die FDP-Fraktion unterstützt den Antrag der Finanzdirektion. Im Text ist jetzt alles enthalten. Alle Fehlbeträge, die dem Kanton aus der Reform entstehen, sind damit abgedeckt.
Marc Joset (SP) erinnert daran, dass alle Gesetze des Kantons, auch das Finanzhaushaltsgesetz, hier im Rat beschlossen werden, nach zwei Lesungen und mit einer Stimmenmehrheit. Und in gleicher Weise kann das Parlament auch Ausnahmen bestimmen. Es hiess ja, es handle sich hier um ein Jahrhundert-Geschäft. Und wenn Folgeanliegen kommen, dann ist es wiederum das Parlament, das darüber beschliesst, ebenso über eine allfällige Schuldenbremse. Es besteht also kein Anlass zu der Befürchtung, die Gesetzgebung könne dem Rat entgleiten.
Mirjam Würth (SP) teilt für die SP-Fraktion mit, diese werde die leichte Anpassung und Präzisierung unterstützen - mit dem Hinweis, dass die ganze Sache nicht gerade glücklich ist.
Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) weist darauf hin, der Bund habe ebenfalls eine sogenannte Ergänzungsregelung; was hier beantragt werde, sei analog. Man sollte pragmatisch, Schritt für Schritt, vorgehen. Es wird in absehbarer Zeit wieder eine grundlegende Diskussion über die Frage von Defizit-/Schuldenbremse geben. Die Auslegeordnung wurde im Jahr 2007 gemacht; die Abstimmung war im 2008. Dies alles wird man dann wieder diskutieren. Im vorliegenden Falle jedoch geht es lediglich um eine redaktionelle Anpassung und Präzisierung. Zuvor stand die Eventualverpflichtung im Text. Und die Eventualverpflichtung ist nicht im Eigenkapital ausserhalb der Defizitbremse ausgewiesen. Die Eventualverpflichtung bezieht sich auf die Arbeitgeberbeitragsreserve. Falls diese gebraucht würde, so wäre dies ebenfalls eine Folge aus der vorliegenden Reform. Sie ist also inbegriffen. Aber der jetzt vorgeschlagene Text ist einfach präziser formuliert. Der vorherige Text musste auch insofern präzisiert werden, als es nicht um Kosten geht, die im Jahr 2013 entstehen, sondern um solche, die aus der im Jahr 2013 beschlossenen Reform entstehen. Auch die Garantie-Vorlage ist ja, so Gott will, im Jahr 2013 zu beschliessen (sie soll noch vor den Sommerferien ins Parlament kommen) und wäre daher auch Teil der Regelung des § 32b Absatz 2. Adrian Ballmer bittet daher, dieser leichten Änderung zuzustimmen.
://: Der Landrat stimmt der von der Finanzdirektion beantragten Neuformulierung des § 32b Absatz 2 des Finanzhaushaltsgesetzes mit 83:0 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. [ Namenliste ]
§§ 24 und 25 keine Wortbegehren
* * * * *
- Rückkommen
Es wird kein Rückkommen beantragt.
- Unterstellung unter das obligatorische Referendum
Landratspräsident Jürg Degen (SP) teilt mit, ihm liege ein Antrag von Landrat Urs-Peter Moos vor, das ganze Geschäft gemäss § 30b der Kantonsverfassung unabhängig von der 4/5-Mehrheit der obligatorischen Volksabstimmung zu unterstellen. Der Präsident möchte als Nächstes über diesen Antrag, der einen eigenständigen Beschluss erfordert, abstimmen lassen. Danach soll es die Schlussabstimmung geben, und danach wiederum soll dann das Dekret behandelt werden.
Urs-Peter Moos (Freie Wähler) begründet seinen Antrag nach § 30b KV. Man habe nun in zwei Lesungen festgestellt, dass es sich um ein sehr komplexes Geschäft handle. Die Frage, ob man für diese BLPK-Reform ist oder nicht, sollte von der Frage, ob man für eine Volksabstimmung ist oder nicht, getrennt werden, vor allem angesichts der Gemeinde-Initiative und des angedrohten Referendums. Er beantragt daher, bereits im Vorfeld einer Schlussabstimmung zu beschliessen, dass die Vorlage auch in dem Fall, dass die 4/5-Mehrheit erreicht werden sollte, dem Volk vorgelegt wird. Dies wäre auch im Sinne derjenigen, die hinter der Revision stehen, da man dadurch Zeit gewinnt. Dann kann man ja im Zuge der Volksabstimmung hinstehen und bekunden, man habe mit der vorliegenden Reform den richtigen Weg eingeschlagen.
Dominik Straumann (SVP) wendet sich namens der SVP-Fraktion gegen den Antrag von Urs-Peter Moos. Der Landrat sollte das Geschäft nicht direkt dem Volk vorlegen, sondern falls sich ein Referendumskomitee bildet, soll dieses Gelegenheit haben, seine Sache im Abstimmungskampf zu vertreten.
Mirjam Würth (SP) ist gegenteiliger Auffassung. Es wäre dies nicht das erste Mal, dass der Landrat von der Möglichkeit des § 30b KV Gebrauch macht; man habe dies erst vor relativ kurzer Zeit, beim Entlastungspaket, getan. Einerseits steht ein Referendum im Raum, wie man gehört hat, andererseits besteht aufgrund des Termins 1.1.2014 relativ grosser Zeitdruck. Die Direktunterstellung unter die Volksabstimmung bewirkt eine Beschleunigung, wodurch am Ende auch Geld gespart wird. Die SP-Fraktion wird den Antrag von Urs-Peter Moos unterstützen.
Balz Stückelberger (FDP) teilt für die FDP-Fraktion mit, diese lehne den Antrag mehrheitlich ab. Der Landrat würde sich selbst überflüssig machen, wenn er jetzt direkt das Volk befragt; denn dann könnte er genau so gut gar nicht abstimmen. Wer will, dass die Sache vors Volk kommt, möge von dem hier gegebenen demokratischen Instrument des Referendums Gebrauch machen.
Beatrice Herwig (CVP) kündigt für die CVP/EVP-Fraktion Unterstützung des Antrags von Urs-Peter Moos an, dies vor allem aus Gründen des Zeitgewinns. Es sei wichtig, dass die Vorlage möglichst schnell vors Volk komme.
Klaus Kirchmayr (Grüne) teilt mit, die grüne Fraktion werde den Antrag ebenfalls unterstützen. Wenn der Landrat jetzt dem Antrag nicht folgt, so wird das Referendum ergriffen und es beginnen die entsprechenden Fristen zu laufen. Die Abstimmung wird dann frühestens im November sein können; und ein operatives Inkrafttreten der Reform wird nicht mehr auf den 1.1.2014 möglich sein. Dies wäre mit zweistelligen Millionenkosten verbunden.
Daniel Altermatt (glp) erklärt, in der BDP/glp-Fraktion sei man zwischen den jetzt gehörten Standpunkten hin- und hergerissen gewesen. Am Ende gelangte man aber, insbesondere im Hinblick auf die aussergewöhnliche Dimension des Geschäfts, zum Ergebnis, den Antrag Urs-Peter Moos einstimmig zu unterstützen.
Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) merkt an, er sehe die guten Absichten, glaube aber nicht, dass sie helfen. Wenn die BLPK-Reform nicht in den Sommerferien rechtskräftig wird, dann ist die BLPK mit den etwa 240 Anschlussverträgen zum 1.1.2014, wo das BVG in Kraft tritt, nicht bereit. Dies bedeutet juristisches Chaos, denn es gelten dann nicht einfach die bisherigen Regeln weiter, sondern es besteht eine ganz andere Ausgangslage. Gemäss Bundesrecht muss der kantonale Gesetzgeber gewisse Entscheide fällen. Er hat dabei einen Ermessensspielraum, aber er muss entscheiden, sonst kann man es gar nicht umsetzen. Es entsteht ein Chaos für Versicherte, für Arbeitgeber und für die BLPK. Ein verzögertes Inkrafttreten kostet im Übrigen geschätzte 30 bis 40 Millionen Franken. Aus diesen Gründen ist ein mutwilliges Verzögern unverantwortlich. Von einem Mitglied des Landrats erwartet er den Mut zum aufrechten Gang; er erwartet, dass man zu seinem Entscheiden steht und Verantwortung übernimmt. Für ihn ist es auch ein Unterschied, ob ein Referendum von irgendwelchen Splittergruppen - in der Zeitung war etwa von den Jungfreisinnigen zu lesen [Heiterkeit] - und dann vielleicht noch von Einzelnen aus der Borderline-Fraktion unterstützt wird, oder ob es von wesentlichen staatstragenden Fraktionen kommt.
Dominik Straumann (SVP) fragt Regierungsrat Ballmer, ob er dessen Ausführungen zum zeitlichen Ablauf und zum Inkrafttreten der BLPK-Reform richtig verstanden habe: Wenn der Landrat heute ja sagt und das Referendum nicht ergriffen wird, dann kommt es zum Inkrafttreten per 1.1.2014? Wenn der Landrat heute ja sagt, aber das Referendum ergriffen wird, dann kann die Reform auf jeden Fall nicht zum 1.1.2014 in Kraft treten? Wenn der Landrat heute aber nein sagt, dann ist man am 1.1.2014 gleich weit, wie wenn das Referendum ergriffen wird?
Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) bejaht dies im Prinzip und bittet Hanspeter Simeon um genauere Explikation.
Hanspeter Simeon , CEO BLPK, teilt mit, man habe nach wie vor den Anspruch, die Reform rechtzeitig in Kraft zu setzen. Allerdings sei man gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan um mehr als ein halbes Jahr im Verzug. Nach diesem Plan war vorgesehen, dass der politische Prozess im Dezember 2012 beendet gewesen wäre. Die Umsetzung braucht Zeit. Die meisten angeschlossenen Arbeitgeber haben abgewartet, bis man sah, in welche Richtung die Sache läuft. Sie haben noch gar nicht angefangen definitiv zu klären, was für eine Vorsorgelösung sie wollen. Im Weiteren besteht die Problematik der vom BVG vorgeschriebenen Garantien, die man für angeschlossene Arbeitgeber aus den Gemeinden braucht. Man muss also mit jedem Arbeitgeber - insgesamt mehr als 200 - entsprechende Garantieverträge ausarbeiten, die entsprechenden Vorsorgepläne vorbereiten, die dann auch noch vor die Gremien kommen müssen. Dies alles braucht Zeit. Auf der anderen Seite müssen, wenn es soweit ist, auch die Versicherten so informiert werden, dass sie wissen, wie ihre Versorgungszukunft aussieht. Das heisst, bezüglich des Zeitplans befindet man sich auf einem kritischen Weg.
Gerhard Schafroth (glp) findet, Dominik Straumann habe eine ganz fundamentale Erkenntnis wiedergegeben: Wenn das Referendum kommt - und es wird kommen, so sicher wie das Amen in der Kirche - dann ist die Vorlage gar nicht umsetzbar; sie ist nicht einmal dann umsetzbar, wenn sie heute beschlossen wird und das Referendum nicht kommt. Selbst wenn der Kanton mit seinen Annexorganisationen es zeitlich noch schaffen würde - die Gemeinden wären auf jeden Fall komplett überfordert. Sie wissen überhaupt nicht, wie sie das Ganze umsetzen sollen. Das heisst, man braucht auf jeden Fall mehr Zeit.
Zur Äusserung des Finanzdirektors: Wenn die Wahrnehmung des verfassungsmässigen Rechts des Referendums mit «Borderline-Fraktion» gleichgesetzt wird, dann ist das schon sehr bemerkenswert.
Klaus Kirchmayr (Grüne) merkt zum angesprochenen Fristenlauf an: Man wünsche sich eigentlich, dass das Referendum nicht käme und die verantwortungsbewussten Leute sich durchsetzten. Nun habe man heute aber von mindestens zwei Landräten gehört, das Referendum komme so sicher wie das Amen in der Kirche. Man muss also davon ausgehen, dass es keine rechtskräftige Vorlage per 30.06.2013 geben wird. Die Frage ist nun, ob man der Sache ihren Lauf lässt; dann wird es Dezember, bis man weiss, was das Volk gesagt hat. Oder stimmt man dem Antrag von Urs-Peter Moos zu; dann hat man Klarheit am 22. September. Das ist der Unterschied. An die Wunschvorstellung, dass kein Referendum käme, kann der Votant nach den heute gehörten Äusserungen leider nicht mehr glauben, sondern es ist nur noch die Frage, peilt man Ende September oder Ende Dezember an. Jeder Monat aber ist sehr viel Geld wert, deshalb sollte man die Klarheit so schnell wie möglich herbeiführen und dem Antrag von Urs-Peter Moos zustimmen.
Ruedi Brassel (SP) stellt fest: Wenn es so wäre - wobei er nicht weiss, ob er den Finanzdirektor insoweit richtig verstanden hat -, dass es gar nicht darauf ankommt, ob die Anstimmung im September oder im November ist, dann wäre der Antrag Urs-Peter Moos obsolet und er müsste nicht unterstützt werden. Das ist der springende Punkt: Spielen diese zwei Monate eine Rolle in Bezug auf die Möglichkeit, die Reform per 1.1.2014 umzusetzen, und haben sie finanzrelevante Dimension? Gegebenenfalls würden die, die das Referendum ergreifen wollen, insoweit auch finanziell in der Pflicht stehen, und das würde man dem Volk dann auch so unterbreiten müssen.
Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) hält fest, seine Direktion habe selbstverständlich das Interesse, die Chaostage möglichst kurz zu halten. Selbstverständlich spielen auch zwei Monate eine Rolle. Es spielt selbstverständlich eine Rolle, ob die Reform zu 1. Januar, 1. März oder 1. Juni 2014 in Kraft gesetzt werden kann. Sehen muss man aber auch, dass die Reform auch dann in Kraft gesetzt werden kann, wenn Hanspeter Simeon noch nicht alle 240 Anschlussverträge, sondern nur einen wesentlichen Anteil von ihnen, unter Dach und Fach hat. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens hat jedenfalls wesentlichen Einfluss auf die Organisation der Kasse. Die Kompetenzverteilung muss geregelt werden und dies muss eigentlich zum 1.1.2014 geschehen, sonst hängt die BLPK mit ihrem Verwaltungsrat einfach in der Luft.
Urs-Peter Moos (Freie Wähler) begrüsst die Äusserung von Regierungsrat Ballmer, wonach jeder Monat ein Gewinn ist und die Sache vorwärts bringt. Wenn man von der gesetzlichen Ankündigungsfrist für eine Volksabstimmung von 10 bis 12 Wochen ausgeht, so könnte die Abstimmung in der vorliegenden Sache im Prinzip schon Mitte August stattfinden, wenn man jetzt wirklich vorwärts macht.
Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) hält fest: Wenn man die Pensionskassenrevision nicht geordnet über die Bühne bringe, stürze man den Kanton Baselland, und nicht nur ihn, ins Chaos. Er müsse und wolle dies hier in dieser Deutlichkeit sagen. Die Verantwortung tragen die Regierung und das Parlament kollektiv. Angesichts dessen, dass die Vorlage im Juli 2012 ans Parlament gegangen war, ist jede Kritik auch an fundamentalen Fragen - wie zum Beispiel an den Leistungen - zum jetzigen Zeitpunkt, in der 2. Lesung, grob fahrlässig, soweit sie nicht bereits innerhalb der bald einjährigen Parlamentsbearbeitungszeit geäussert wurde - und letzteres war, soweit ersichtlich, nicht der Fall. Hanspeter Weibel konnte vorhin nicht zitieren, dass er, Isaac Reber, bereits im Jahr 2002 in der Personalkommission den Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat vorgeschlagen hatte. Damals haben es Vertreter aller Parteien abgelehnt, diesen Vorschlag weiterzudiskutieren. Man muss sich darüber heute nicht in die Haare geraten: Offenbar war damals, im Jahr 2002, die Zeit für den Primatwechsel noch nicht reif. Heute sieht es anders aus. Heute ist es höchste Zeit, diesen Wechsel zu vollziehen. Man muss ihn endlich über die Bühne bringen; alles andere macht die Sache noch schwieriger, und sie wird noch teurer. All jene, die heute glauben, sie hätten noch bessere Ideen, müssen sich sagen lassen: Sie hätten zehn Jahre Zeit gehabt, diese besseren Ideen einzubringen, nicht nur in der Regierung, sondern auch im Parlament. Zu betonen ist auch, dass das, was heute beschlossen wird, nicht nur den Kanton betrifft, sondern auch 86 Gemeinden und viele weitere an die BLPK Angeschlossene.
Alle Entscheidungsträger haben hier eine grosse Verantwortung, und die Frage, die sich heute und allenfalls in den kommenden Monaten stellt, ist ganz einfach die, ob sie diese Verantwortung wahrnehmen wollen oder nicht.
Hans Furer (glp) weist darauf hin, dass man unterscheiden müsse zwischen der inhaltlichen Diskussion und der Demokratiediskussion. Für ihn persönlich ist die inhaltliche Diskussion jetzt abgeschlossen. Man hat lange genug debattiert. Irgendwann muss ein Schlusspunkt gesetzt werden. Von daher unterstützt er die Haltung, dass man jetzt keine inhaltlichen Änderungen mehr vornehmen sollte. Etwas anderes ist aber die demokratische Diskussion. Wenn man davon ausgehen muss, dass das Referendum ergriffen wird, dann findet er es das viel schlauere Vorgehen, jetzt das ganze Geschäft obligatorisch dem Volk zu unterbreiten. Danach hat der Landrat einen klaren Auftrag und eine Legitimation. Anderenfalls wird immer im Raum stehen, der Landrat habe versucht, mit der 4/5-Mehrheit das Volk zu umgehen. Zu bedenken ist auch die Gemeindeinitiative, über die ebenfalls noch abgestimmt werden muss. Was den von Regierungsrat Ballmer angesprochenen aufrechten Gang angeht: Er, der Votant, steht sehr wohl zu seiner Meinung; aber, wie Hanspeter Weibel sagte, hier geht es um das vielleicht wichtigste Geschäft der letzten zehn Jahre, und dazu soll sich das Volk äussern können. Punkt. Er wehrt sich zudem dagegen, das man ihm als Parlamentarier sagt: Hört zu, wir sind immer im Stress, ihr müsst jetzt sofort zustimmen, wir sind sowieso schon im Verzug. Parlamentarische Prozesse brauchen ihre Zeit, und er lässt sich nicht gern unter Druck setzen mit der Behauptung, es drohe die Katastrophe.
Rolf Richterich (FDP) hält fest, drei Voten hätten ihn heute Vormittag erschüttert, zwei von Regierungsrat Ballmer und eines von Herrn Simeon. Offenbar weiss man immer noch nicht genau, wann man diese Revision umsetzen kann. Wie lang braucht es denn noch, bis man endlich gescheiter wird in dieser Frage? Wenn der Landrat heute Vormittag das Gesetz verabschieden würde, dann müsste man doch eigentlich, Volksabstimmung hin oder her, davon ausgehen dürfen, dass es ab heute Nachmittag umgesetzt wird. Wenn der Landrat das Gesetz beschlossen hat, müssen diejenigen in die Hosen, die es umzusetzen haben - alle, nicht nur der Kanton, sondern alle Angeschlossenen. Und wenn dann unterwegs eine Volksabstimmung käme und das Gesetz dort abgelehnt würde, dann gäbe es eben einen Übungsabbruch. Somit dürfte es eigentlich auch keine Rolle spielen, ob man den Antrag Urs-Peter Moos annimmt oder nicht und ob die Volksabstimmung im September oder im November ist, und insofern gibt es auch keine Notwendigkeit, den Schwarzen Peter dem Volk zuzuschieben.
An Regierungsrat Ballmer gewandt, möchte er diesem die Ebenrain-Gespräch in Erinnerung rufen, in denen ein pfleglicher Umgang zwischen Regierung und Parlament beschlossen wurde. Die beiden Voten von Regierungsrat Ballmer haben dem nicht entsprochen, und er bittet, in Zukunft das Klima nicht noch zusätzlich zu verschärfen. Es ist bereits im jetzigen Klima schwierig genug, eine so schwierige Frage zu entscheiden.
Landratspräsident Jürg Degen (SP) weist darauf hin, dass jetzt, um 11:50 Uhr, immer noch fünf Sprecherinnen und Sprecher auf der Liste stehen. Er möchte das gemeinsame Mittagessen nicht verschieben. Es liegen auch noch zwei dringliche Vorstösse vor. Man muss jetzt entscheiden, wie das weitere Vorgehen sein soll.
Aus dem Rat kommt ein Ordnungsantrag, die Diskussion zur BLPK-Reform jetzt zu unterbrechen und sie in der Nachmittagssitzung fortzusetzen, und nun noch über die Dringlichkeit der beiden Vorstösse zu entscheiden.
://: Dem Ordnungsantrag wird stillschweigend stattgegeben.
Für das Protokoll:
Jörg Bertsch, Landeskanzlei
* * * * *
Nr. 1230
Fortsetzung
Landratspräsident Jürg Degen (SP) ruft in Erinnerung, dass man noch mitten in der Diskussion um den Antrag von Urs-Peter Urs-Peter Moos stehe, wonach gemäss § 30 b der Kantonsverfassung die obligatorische Volksabstimmung durchgeführt werden soll.
Es sei ausgeführt worden, dass der Abstimmungstermin erst im Herbst stattfinden soll, sagt Siro Imber (FDP). Es bestehe aber die Möglichkeit, es auf den 30. Juni anzusetzen. Dies wäre noch fristgerecht und zudem der hypothetische Termin eines zweiten Wahlgangs. Es liegt in der Kompetenz des Regierungsrats zu entscheiden, wann die Abstimmung angesetzt wird.
Urs-Peter Moos (Freie Wähler) möchte wissen, ob dies ein Meinungswandel der FDP-Fraktion sei. Er würde das sehr begrüssen. Der Regierungsrat ist zuständig, wie erwähnt. In der Verordnung zum Gesetz der politischen Rechte ist eine Frist von 12 Wochen vorgesehen. Das wäre ein ehrgeiziger Zeitplan, der auch Angriffsfläche bieten würde für eine allfällige Stimmrechtsbeschwerde. Abstimmungstermin Anfang bis Mitte August wäre sicher machbar. Der 30. Juni scheint ihm unseriös.
Ruedi Brassel (SP) sagt, dass der Landrat allenfalls Wünsche vorbringen kann. Die Regierung ist gut beraten, den Abstimmungstermin so anzusetzen, dass eine vernünftige Vorbereitung möglich ist, ohne sich dem Vorwurf auszusetzen, man wolle das Geschäft durchschmuggeln. Eine beförderliche Behandlung ist aber sicher angesagt. Die SP unterstützt deshalb den Antrag Urs-Peter Urs-Peter Moos.
Marc Bürgi (BDP) betont, dass die BDP/glp-Fraktion den Urs-Peter Moos-Vorstoss unterstützt. Zu Siro Imber: Die Abstimmungsunterlagen für den 30. Juni sind bereits verschickt worden. Einige haben schon abgestimmt. 30. Juni wäre viel zu früh. Vor September ist nicht realistisch.
Klaus Kirchmayr (Grüne) sagt, dass die Grünen eine möglichst baldige Abstimmung unterstützen. Er versteht Siro Imber dahingehend, dass er so schnell wie möglich abstimmen lassen und nicht das Gesetz «stretchen» will. Das ist zu begrüssen. Das heisst, dass die Pensionskasse unverzüglich ihre Arbeit aufnimmt. Gibt es ein «Nein» wäre das auf Halde gearbeitet. Das ist in Kauf zu nehmen. Auch deshalb ist eine möglichst schnelle Abstimmung wichtig, um den allfälligen Kollateralschaden so klein wie möglich zu halten.
Landratspräsident Jürg Degen (SP) schreitet zur Abstimmung über den Antrag Urs-Peter Moos.
://: Der Landrat stimmt dem Antrag Urs-Peter Moos, die Sanierung der BLPK einer obligatorische Volksabstimmung zu unterstellen, mit 47:25 bei 9 Enthaltungen zu. [ Namenliste ]
* * * * *
- Abstimmung BLPK-Gesetz (Fortsetzung)
://: Der Landrat stimmt dem von der Finanz- und der Personalkommission modifizierten Pensionskassengesetz mit 58:6 bei 17 Enthaltungen zu. [ Namenliste ]
Landratspräsident Jürg Degen (SP) informiert, dass das 4/5-Mehr von 65 Stimmen nicht erreicht wurde. Damit ist auch der Antrag von Urs-Peter Moos hinfällig. Es kommt so oder so zu einer Volksabstimmung.
* * * * *
- Lesung BLPK-Dekret
§ 1 - 11 kein Wortbegehren
§ 12
Gerhard Schafroth (glp) macht seine Ratskolleginnen und -kollegen darauf aufmerksam, dass in der Vorlage der Finanz- und Personalkommission der Beitrag der Arbeitgebenden von 50:50 auf 60:40 angewachsen ist. Das könnte ein Thema in der Volksabstimmung werden. Er stellt keinen Antrag, es ist seiner Meinung nach aber heikel, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht gleich behandelt werden wie sonst bei der Sanierung von Pensionskassen.
Regula Meschberger (SP) sagt, dass dieser Punkt in beiden Kommissionen ausführlich diskutiert wurde. Es gilt allerdings aufzurechnen, wer was tatsächlich leistet. Gerhard Schafroth verschweigt die Kostenneutralität der gewählten Lösung für den Arbeitgeber. Es hat dazu gleichzeitig eine Verschiebung bei der Besitzstandsregelung gegeben. Bei der zukünftigen Argumentation für die Volksabstimmung ist darauf zu achten, dass alle Seiten beleuchtet werden und nicht nur ein Argument herausgegriffen wird, das nicht hält, was es verspricht.
Rolf Richterich (FDP) gibt zu bedenken, dass man auch das Beitragsniveau der Arbeitgebenden einfach herunterfahren könne. Es braucht dazu nicht kostenneutral zu sein. Dies entspricht einem der Kritikpunkte der FDP.
Regula Meschberger (SP) sagt, dass es Teil des Gesamtpakets ist, das die Regierung mit den Sozialpartnern ausgehandelt hat und worauf im Rahmen der Vernehmlassung Einfluss genommen wurde. Beginnt man an einem Ort zu schrauben, muss das ganze Paket nochmals neu gebündelt werden. Das ist nun mal eine Folge sozialpartnerschaftlichen Handelns.
§§ 13-18 kein Wortbegehren
§ 19
Gerhard Schafroth (glp) weist darauf hin, dass in der Regierungsvorlage nichts darüber steht, wie lange die Arbeitnehmerbeiträge zu entrichten sind, weil diese auf 40 Jahre ausgerichtet war. In der aktuellen Vorlage ist es auf 20 Jahre limitiert worden. Gibt es dazu einen Beschluss aus Personal- oder Finanzkommission?
Regula Meschberger (SP) sagt, dass dies im Zusammenhang mit der Neuregelung der Finanzierung ein Teil war. Es gibt einen Beschluss.
Gerhard Schafroth (glp) sagt, dass der Experte Patrick Spuhler über einen Beschluss nichts wusste. Er bekam die Mitteilung, dass es gar keinen Beschluss gab. Es hat ihn deswegen verwundert, dass die FKD dies von sich aus geändert hat. Er stellt keinen Antrag, sondern macht seine lieben Kollegen von FDP und SVP darauf aufmerksam, dass in der Volksabstimmung sie vertreten dürfen, warum die Arbeitnehmerbeiträge halbiert worden sind. Ein Hinweis an Regula Meschberger: Es gibt ein Gesamtpaket. Darin ist wesentlich, dass das Pensionierungsalter von 64 auf 65 Jahre angehoben ist. Dies ist eine zusätzliche Belastung. Hat man schon darüber nachgedacht, dass durch die Steigerung der Lebenserwartung die Leute viel mehr Rentenanspruch haben, als sie je eingezahlt haben? Und dass diese Guthaben im Rahmen der Verhandlungen nie zum Thema gemacht worden sind?
Regula Meschberger (SP) findet es nicht fair, wenn nach der ganzen Arbeit Vorwürfe an die Kommissionen im Raum stehen, sie hätten ihre Arbeit nicht seriös gemacht. Die gestiegene Lebenserwartung ist ein Teil der neuen technischen Grundlagen und war auch in der Kommission thematisiert worden.
§§ 20-28 kein Wortbegehren
://: Der Landrat stimmt dem BLPK-Dekret mit 63:7 bei 9 Enthaltungen zu. [ Namenliste ]
Landratspräsident Jürg Degen (SP) lässt nun noch über die Abschreibung der drei Postulate 2003/080 , 2005/317 und 2009/091 abstimmen.
://: Der Landrat stimmt der Abschreibung der drei Postulate stillschweigend zu.
Der letzte Antrag betrifft jenen der FIK, den Regierungsrat aufzufordern, eine Strategie für die Abtragung der ausserhalb der Defizitbremse stehenden Schuld auszuarbeiten und diese dem Landrat vorzulegen.
://: Der Landrat überweist den FIK-Antrag stillschweigend.
Landratspräsident Jürg Degen (SP) sagt, dass das als Jahrhundert-Geschäft betitelte Geschäft nun vorläufig fertig ist. Es wird den Rat aber noch in Zukunft weiter beschäftigen.
Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei
Back to Top