Protokoll der Landratssitzungen vom 16./23. März 2017
Nr. 1345 |
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2016-338 vom 3. November 2016
Interpellation von Pascal Ryf, CVP/BDP-Fraktion: Grobe Verletzung der körperlichen Unversehrtheit - Schriftliche Antwort des Regierungsrates vom 21. Februar 2017 - Beschluss des Landrates vom 23. März 2017: < erledigt > |
Pascal Ryf (CVP) beantragt Diskussion.
://: Der Diskussion wird stillschweigend stattgegeben.
Pascal Ryf (CVP) bedankt sich bei der Verwaltung und dem Regierungsrat für die ausführliche und fundierte Beantwortung. Es ist sicherlich ein Thema das bewegt und wachrüttelt, aber auch hinterfragt. Der UNO-Ausschuss empfiehlt, dass Prävention und Schutzmassnahmen zur Verhinderung von Verstümmelung und Beschneidung der Frauen weitergeführt werden. In einigen Ländern wird die sogenannte FGM oder FGMC als positive soziale Norm angesehen. Misshandelte Frauen leiden unter gesundheitlichen Problemen und damit einhergehend unter der Diskriminierung und Stigmatisierung in unserer Gesellschaft.
Der Regierungsrat schreibt in seiner Antwort:
«Es besteht die Gefahr, dass diese Praxis auch in Zukunft angewandt wird, was dringend verhindert werden muss.»
Es wird daher sehr begrüsst, dass inskünftig nachhaltige Präventionsmassnahmen von der Beratungsstelle für Schwangerschaft und Beziehungsfragen im Baselbiet umgesetzt werden. Ebenso ist sehr begrüssenswert, dass der Kanton in einem Pilotprojekt von «Sexuelle Gesundheit Schweiz» und Caritas teilnimmt und Anlaufstellen für Frauen rund um das FGM aufgebaut werden. Das zeigt einmal mehr die Wichtigkeit der Beratungsstellen für Schwangerschaft und Beziehungsfragen in Liestal und Binningen, über die der Landrat bereits debattiert hat.
Es ist erfreulich, dass die zwei Anlaufstellen aufgebaut werden für die Beratung von betroffenen Personen und ihrem Umfeld, auch wenn dies zunächst ein befristetes Pilotprojekt ist. Nichtsdestotrotz wird die Beantwortung von Frage 4 kommentiert: Gemäss dem Bundesamt von Gesundheit kann davon ausgegangen werden, dass in der Schweiz rund 15'000 Frauen und Mädchen leben, die von Beschneidung und Bestümmelung betroffen sind. Bis jetzt sind nur zwei Urteile bekannt. Die zwei verurteilten Fälle sind mit einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten und von zwei Jahren verurteilt worden, obwohl das Strafgesetzbuch neu in Artikel 124 für die Straftat eine bis zu zehnjährige Freiheitsstrafe vorsieht. Verstümmelung und Beschneidung von Frauen und Mädchen gelten als Offizialsdelikt. Täterinnen oder Täter können belangt werden egal wo die Tat stattgefunden hat. Also auch, wenn die Familie im Urlaub in ihr Heimatland reist und dort die Beschneidung vornimmt.
Die in der Antwort des Regierungsrats festgehaltene Signal- und Abschreckungswirkung einer expliziten Strafbestimmung bleibt unwirksam, wenn keine harten Urteile ausgesprochen werden. Dies soll kein Vorwurf an die kantonale Staatsanwaltschaft sein. Es können nur jene Fälle verfolgt werden, die zur Anzeige gebracht werden. Es besteht aber die Gefahr, dass keine generalpräventive Wirkung von diesen Urteilen ausgeht. Einerseits wegen dem milden Strafmass, andererseits aber auch, weil viele betroffenen Frauen dies als der Norm entsprechend anschauen und nicht wollen, dass es zu einer Anzeige kommt. Darum ist es umso wichtiger, dass es diese Anlaufstellen gibt, dass das medizinische Personal sensibilisiert wird und die Prävention wie vorgesehen ausgebaut wird.
Lucia Mikeler (SP) schliesst sich den Worten von Pascal Ryf vollumfänglich an. Für die betroffenen Frauen ist es eine dunkle, unschöne Geschichte. Leider ist es so, dass viele Müttern ihre Kinder zu der Beschneidung ausserhalb des Landes bringen. Es ist Teil ihrer Tradition. Viele Frauen meinen, dass sie ihre Töchter nicht verheiraten können, wenn die Beschneidung nicht durchgeführt wurde. Aus der Praxis weiss die Votantin, dass Frauen vehement wünschen, nach einer Geburt wieder zugenäht zu werden. Umso mehr ist es wichtig, dass es Schwangerschaftsberatungsstellen gibt, die die Aufklärung der Frauen auch über ihre Rechte übernehmen. Es wird begrüsst, dass das Pilotprojekt im Namen der nationalen Kampagne «Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung» aufgegriffen wurde und der Kanton mitmacht. Dem Regierungsrat wird für den guten, ausführlichen Bericht über das Thema gedankt.
Marie-Theres Beeler (Grüne) unterstützt die Worte und Reaktion von Pascal Ryf auf die Interpellationsantwort. Es ist gut, dass der Kanton die vorhandenen Instrumente nutzt und weiterentwickelt, gerade in Bezug auf die Beratungsstelle für Schwangerschafts- und Beziehungsfragen.
Es ist wichtig, dass Frauen und Mädchen selbst sensibilisiert werden. Viele Betroffene haben keinen Anlass zur Anzeige, weil es für sie «normal» ist, es ist bereits ihren Müttern und Grossmüttern passiert. Umso wichtiger ist es, dass im Rahmen der Aufklärungsarbeit der Schule und in der Bewusstseinsarbeit innerhalb des Kantons Schwerpunkte gesetzt und die Aufklärungsarbeit bei den Mädchen und jungen Frauen gemacht wird. Bevor diese auf die Beratungsstelle für Schwangerschafts- und Beziehungsfragen gehen müssen.
://: Somit ist die Interpellation 2016/338 erledigt.
Für das Protokoll:
Léonie Schwizer, Landeskanzlei