Protokoll der Landratssitzung vom 16. Juni 2016
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[2. Lesung]
2016-039 vom 23. Februar 2016 Vorlage : Formulierte Gesetzesinitiative «zur Verkehrs-Kapazitätssicherung der Rheinstrasse zwischen Pratteln und Liestal (Rheinstrasse Pratteln/Liestal-Initiative)»; Ablehnung und Gegenvorschlag - Bericht der Bau- und Planungskommission vom 23. Mai 2016 - Beschluss des Landrats vom 2. Juni 2016: < 1. Lesung abgeschlossen > - Beschluss des Landrates vom 16. Juni 2016: < beschlossen z.H. Volksabstimmung > > Gesetzestext |
Landratspräsident Franz Meyer (CVP) erläutert, der Landrat habe an seiner letzten Sitzung die erste Lesung ohne Änderungen abgeschlossen.
Kommissionspräsident Hannes Schweizer (SP) verzichtet auf eine Wortmeldung.
Martin Rüegg (SP) möchte betonen, weshalb die SP-Fraktion sowohl in der letzten Sitzung als auch heute keine Anträge stelle. Sie findet nicht gut, was im Gesetz steht, sondern lehnt das Ganze ab.
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- 2. Lesung Strassengesetz
Keine Wortmeldungen.
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- Rückkommen
Martin Rüegg (SP) wendet ein, er habe einen Antrag zum Punkt 1 des Landratsbeschlusses gestellt.
Landratspräsident Franz Meyer (CVP) berichtigt, dieser Antrag betreffe den Landratsbeschluss, nicht das Strassengesetz, und müsse bei der Behandlung desselben gestellt werden.
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- Schlussabstimmung Strassengesetz
://: Der Landrat beschliesst die Änderung des Strassengesetzes mit 57:28 Stimmen bei 2 Enthaltungen. [ Namenliste ]
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- Detailberatung Landratsbeschluss
Titel und Ingress keine Wortmeldungen
Ziffer 1
Martin Rüegg (SP) beantragt, Punkt 1 des Landratsbeschlusses aufzuheben und durch folgende Bestimmung zu ersetzen:
«Der Regierungsrat wird beauftragt, das ertüchtigte Projekt zu realisieren».
Die SP-Fraktion ist nach wie vor der Meinung, die Initiative, sowie der Gegenvorschlag kämen nicht in Frage, weil diese zu teuer seien. Sie weisen eine hohe Kostenungenauigkeit von +/- 40 % aus, was die Umsetzung in weite Ferne rücken lässt. Wird bedacht, dass die Werkleitungen schon bald ersetzt werden müssen, braucht es eine rasche Realisierung, um nicht demnächst Verhältnisse vorliegen zu haben wie in Allschwil, wo mittels Notrecht die Geleise ersetzt werden, im Wissen darum, dass die Strasse in einigen Jahren bereits wieder aufgerissen werden muss.
Die SP-Fraktion macht einen Schritt in Richtung Kompromiss, in Richtung politische Mitte und nimmt Abschied vom rechtskräftigen Projekt. Darum soll das ertüchtigte Projekt umgesetzt werden. Es ist günstiger und genauer, was die Kostenplanung angeht (+/- 15 %) und kann zudem schneller realisiert werden. Ein wichtiges Argument dafür ist auch, dass die beiden Gemeinden Frenkendorf und Füllinsdorf dieses Projekt explizit unterstützen.
Die SP-Fraktion sagt Nein zur Initiative und Nein zum Gegenvorschlag. Sie unterstützt das ertüchtigte Projekt. Aus diesen Gründen sollte dem Antrag, Punkt 1 des Landratsbeschlusses zu ersetzen, zugestimmt werden.
Markus Meier (SVP) bezieht sich auf das Votum von Martin Rüegg, welcher die Baslerstrasse in Allschwil erwähnte. Der Vergleich sei nicht ganz zutreffend, verkehrten doch auf der Rheinstrasse keine Trams. Zudem könnten die Trams auf der Baslerstrasse seit der Zustimmung zur Sanierung plötzlich wieder schneller fahren.
In der Auslegeordnung konnte festgestellt werden, dass es vier Varianten gibt - eine davon wurde angesprochen. Für die SVP-Fraktion ist klar, dass auch der Gegenvorschlag, welcher ja jetzt im Vorfeld als Strassengesetz geändert wurde, eine genauso valable Möglichkeit darstellt wie die Initiative. Darum ist auch klar, dass die Fraktion beide Vorlagen unterstützen wird (Initiative und gegenvorschlag), nicht jedoch das rechtskräftige Projekt. Dieses ist keine Alternative, genauso wenig wie das ertüchtigte Projekt, welches von Martin Rüegg erwähnt und bevorzugt wird.
Betrachtet man die Bandbreite der Kosten, können diese nicht als Argument dienen. Denn die Kostenungenauigkeit variiert zwischen +/- 40 % und +/- 15 %. Diese Bandbreiten unterscheiden sich derart, dass von Genauigkeit gar nicht die Reden sein kann.
Für die SVP-Fraktion steht im Vordergrund, dass die Verkehrsachse erhalten bleibt, welche die benötigte Kapazität bietet, vor allem bei Ereignissen, wie sie in der jüngsten Vergangenheit geschehen sind. Darum unterstützt die Fraktion sowohl die Initiative, als auch den Gegenvorschlag, nicht aber die beiden anderen Varianten.
Christoph Buser (FDP) gibt bekannt, die FDP-Fraktion lehne den Antrag ab. Was die Kosten angehe, handle es sich beim Gegenvorschlag um Kosten in derselben Höhe wie beim ertüchtigten Projekt. Es gibt Unschärfen, bei denen einfach gesagt werden muss, dass es sich um dasselbe handelt, ob nun zwei oder drei Spuren gebaut werden. Schlussendlich werden der Strasse keine zusätzlichen Funktionalitäten gegeben.
Felix Keller (CVP) sagt, er sei erfreut, dass die SP-Fraktion auf die Mitteparteien zukomme und eine Lösung suche. Es geht hier aber nur um das Strassengesetz, welchem vorher mit grossem Mehr zugestimmt wurde. Beim Antrag geht es auch bloss darum, ihm zuzustimmen oder nicht. Was jedoch Martin Rüegg einbringt, ist die Diskussion über ein Bauprojekt, was eine ganz andere Diskussion ist und zu dem Zeitpunkt behandelt werden kann, in dem es um die Umsetzung geht.
Die Meinung der CVP/BDP-Fraktion ist, dass es momentan eine funktionierende Strasse gibt und somit kein Leidensdruck besteht, heute oder morgen bereits CHF 38 Mio. auszugeben. Bei der Frage, wann das Projekt umgesetzt werden soll, kann dann auch über die Kosten diskutiert werden. Zum jetzigen Zeitpunkt fehlen jedoch die Grundlagen dazu, weil einerseits ein ertüchtigtes Projekt mit einem Entwurf eines Bauprojekts und einer Kostengenauigkeit von +/- 15 % vorliegt. Andererseits gibt es die Projektideen des Gegenvorschlags, wie so etwas nach dem geänderten Strassengesetz umgesetzt werden könnte. Dabei liegt die Kostengenauigkeit bei +/- 40 % , was auch richtig ist, denn es handelt sich dabei lediglich um eine Projektidee. Der Regierungsrat hatte nicht den Auftrag, ein Bauprojekt auszuarbeiten mit einer grösseren Kostengenauigkeit, denn das hätte zusätzlich gekostet. Wenn nun diese Ideen aus dem Gegenvorschlag umgesetzt werden, kann wieder darüber diskutiert werden, in welchem Rahmen und mit welchen Kosten das geschehen soll.
Urs Kaufmann (SP) äussert sich als Gemeinderat von Frenkendorf. Am Dienstagmittag wurde eine erneute Teilschliessung der Rheinstrasse notwendig. Der Votant ging extra schauen, was geschehen ist und warum die Sperrung nötig wurde. Typischerweise geschah der Unfall nicht im Tunnel, wie die meisten Unfälle auf der A22 zuvor auch nicht. Genau in den Fällen, in denen Unfälle ausserhalb des Tunnels geschehen, nützt weder die Initiative etwas, noch der Gegenvorschlag. Eine dreispurige Rheinstrasse bringt keine Entlastung. Am Dienstagmittag war der Tunnel in beiden Fahrtrichtungen offen und der Verkehr nach Liestal wurde auf die Rheinstrasse geleitet. Bei der Kreuzung beim Fustareal konnte er jedoch wieder problemlos zurück in den Tunnel geführt werden.
Die Initiative möchte den Betrieb einer dreispurigen Strasse, welche jederzeit beim kleinsten Problem oder Stau dreispurig in Betrieb genommen werden kann. Auch ist die Initiative technisch kaum oder nur sehr aufwändig umsetzbar. Sehr viele Lichtsignalanlagen müssten gebaut werden, nämlich bei allen Kreuzungen und Einfahrten, sowie entlang der ganzen Mittelspur.
Es ist zu befürchten, dass eine angemessene Verkehrssicherheit mit dreispurigem Betrieb, welcher die Mittelspur einmal in die eine Richtung und ein andermal in die andere Richtung befahrbar macht, nicht erreicht werden kann. Somit müsste mit zusätzlichen Unfällen gerechnet werden.
Die ganze Übung kostet CHF 60 Mio., also mindestens CHF 16 Mio. mehr als der Gegenvorschlag oder das ertüchtigte Projekt, was sich der Kanton schlicht nicht leisten kann. Die Gemeinden sprechen sich sicherlich gegen Lösungen mit so vielen Lichtsignalanlagen aus, welche Unsicherheiten bergen und optisch, verglichen mit den anderen Lösungen, eine Verschlechterung darstellen.
Zuwarten, wie es die CVP/BDP-Fraktion propagiert, ist sicherlich ebenso keine Option, denn von fehlendem Leidensdruck kann nicht die Rede sein. Die Strasse ist ausgefahren und muss saniert werden. Schliesslich liegen auch Leitungen darin, welche saniert werden müssen. Wird dies vor sich hingeschoben, besteht das Risiko, dass sich ein Flickwerk entwickelt. Es kann sein, dass die Gemeinde Frenkendorf als Werkleitungsbesitzer als erstes die Leitungen ersetzen muss und die Kofferung, sowie den Belag in diesem Bereich erneuert. Der nächste Werkleitungsbesitzer erneuert vielleicht wenig später auch etwas und schlussendlich kommt der Kanton, welcher eine Notsanierung durchführen muss. Somit entsteht ein teures Flickwerk, welches viel mehr kostet und eine längere Bauzeit zur Folge hat.
Deshalb muss die Sache im Sinne des Antrags von Martin Rüegg angegangen werden. Sowohl der Gegenvorschlag, als auch die Initiative bringen in der Regel nichts, denn die Unfälle geschehen grossmehrheitlich ausserhalb des Tunnels. Das ertüchtigte Projekt ist auch bereits sehr weit gediehen. Eine Alternative und ein kleiner Kompromiss wäre aus Sicht der Gemeindevertreter höchstens der Gegenvorschlag.
Es sollte jedoch alles unternommen werden, dass dies nun nicht auf die lange Bank geschoben wird und dass von der Initiative abgesehen und nicht von irgendwelchen teuren Projekten geträumt wird oder sogar davon, dass in den nächsten Jahren gar nichts unternommen werden muss.
Lotti Stokar (Grüne) gibt bekannt, dass die Grüne/EVP-Fraktion grossmehrheitlich den Antrag der SP-Fraktion unterstütze. Die Fraktion würde einen Schritt in Richtung ertüchtigtes Projekt machen. Das Projekt, welches rechtskräftig ist, ist bekanntlich bereits alt. Es ist so, wie es jetzt ist, nicht umsetzbar, weil sich gewisse Normen geändert haben. Wie vom Vorredner gehört, ist die Sache betreffend der Werkleitungen dringlich und in der BPK wurde dargelegt, dass etwa 25 % der ganzen Kosten sowieso für die Untergrunderneuerungsarbeiten ausgegeben werden müssen.
Werden die vier verschiedenen, hier vorliegenden Varianten, betrachtet, ist beim ertüchtigten Projekt die Strassenbreite breiter. Trotz allem wird sie aber nicht in dem Masse ausgebaut, dass sie nachher jederzeit aussieht, wie eine Autobahn oder zumindest wie eine zu breite Strasse für eine Strasse, auf der im Normalfall mit 50 km/h gefahren werden soll.
Es wird immer gesagt, es müsse eine Umfahrung zur Umfahrung geben. Dazu soll auf die Vorlage, Seite 10, verwiesen werden, in der es heisst:, dass es bereits heute eine grossräumige, kantonale Verkehrsmanagementplanung gebe für den Fall eines Ereignisses mit einer Tunnelsperrung. Das ist in dieser Form ausserdem in der ganzen Schweiz bekannt: Wenn irgendwo etwas geschieht, muss es eine Umleitung geben. Insofern hat der Kanton nichts gemacht. Es ist mit dem Bundesamt für Strassen abgesprochen, wie in solchen Fällen der Verkehr zum Teil auch über die A2 umgeleitet werden kann. Für die restlichen Fälle ist es möglich, die Rheinstrasse gemäss ertüchtigtem Projekt dreispurig zu befahren. So gross sind also die Unterschiede zum Gegenvorschlag gar nicht.
Der Gegenvorschlag ist eigentlich als Hilfsmittel gedacht, um die Initiative nicht umsetzen zu müssen. Die Initiative ist ein absoluter Gigantismus, nicht bloss finanzpolitisch, sondern auch von der Idee her, dass für jede Umfahrung noch eine Umfahrung benötigt wird. Wie schon erwähnt, ein Novum in der Schweiz.
Warum aber der Gegenvorschlag und somit wiederum einen Text in ein Gesetz schreiben, bei dem es eigentlich um ein Bauprojekt geht, welches bereits beschreibt, wie breit eine Strasse sein soll, wie mit den Busbuchten umgegangen werden soll und so weiter? Damit hat die Votantin als Juristin rechtlich ihre Mühe, zumal dies nicht das erste Mal ist, dass in ein generell abstraktes Gesetz solch konkrete Projekte aufgenommen werden. Es ist bereits die dritte Belchenröhre genannt, sowie die Umfahrung Allschwil. Nun kommt mit der Strassengesetzänderung einfach noch etwas Weiteres dazu, was von der Grüne/EVP-Fraktion klar abgelehnt wird.
Die Grüne/EVP-Fraktion unterstützt das ertüchtigte Projekt und den Antrag von Martin Rüegg, den Regierungsrat zu beauftragen, vorwärts zu machen, das Projekt weiter zu bearbeiten, damit auch die Gemeinden einverstanden sind.
://: Der Landrat lehnt den Änderungsantrag betreffend Ziffer 1 von Martin Rüegg mit 53:35 Stimmen ab. [ Namenliste ]
Ziffer 2
Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, es liege ein formulierter Antrag der SVP-Fraktion von Markus Meier vor, welcher laute:
«Die SVP-Fraktion stellt den Antrag: der formulierten Gesetzesinitiative zur Verkehrskapazitätssicherung der Rheinstrasse zwischen Pratteln und Liestal wird zugestimmt.».
Er fragt Markus Meier, ob er am Antrag festhalte.
Markus Meier (SVP) entgegnet, er habe lediglich gesagt, die SVP-Fraktion würde einen solchen Antrag unterstützen. Formell sei dieser jedoch nicht gestellt.
Christoph Buser (FDP) gibt bekannt, er wolle den Antrag, wie vom Landratspräsidenten formuliert, stellen.
Auch wenn Lotti Stokar ihr Votum jedes Mal wiederholt - sie hat sich bereits in der letzten Sitzung darüber geäussert [beim Aufstehen bemerkt der Votant, die Stühle würden nicht rutschen, bedankt sich aber für deren Erneuerung] , handelt es sich hier nicht um eine Umfahrung der Umfahrung. [der Referent wird von Ratskollegen darauf hingewiesen, die Stühle seien nicht neu - Gelächter]. Es geht darum, die volkswirtschaftlichen Kosten, welche massiv sind, einzudämmen. Natürlich fanden die letzten zwei Ereignisse tatsächlich nicht im Tunnel statt, doch dies ist bloss eine Frage der Zeit, das wissen alle, denn es gab auch schon Unfälle im Tunnel.
Es soll nicht für CHF 40 Mio. eine Strasse zurück gebaut werden, im Wissen darum, dass es diese zur Ausgestaltung braucht. Selbstverständlich ist die vorgeschlagene Ausgestaltung etwas kostenintensiv und auch sehr aufwändig. Deshalb wurde in der Kommission im Hearing bereits angekündigt, dass die FDP-Fraktion daran ist, dazu eine Zweitmeinung einzuholen. Deshalb sollte der Initiative zugestimmt werden. Die Angst vor 50 Lichtsignalanlagen, welche Urs Kaufmann herauf beschwor, ist unbegründet, weil dies niemand will.
Trifft ein Ereignis ein, muss eine Lösung für 5-6 Stunden gefunden werden. Es darf nicht sein, dass der Verkehr einfach während zwei Stunden auf der Umfahrung steht, wie schon geschehen. Es braucht also eine Abflussmöglichkeit, welche nur funktioniert, wenn die Zufahrtsmöglichkeiten auf der Rheinstrasse massiv eingeschränkt werden. Als Einwohner von Füllinsdorf - Urs Kaufmann kann das bezüglich Frenkendorf sicherlich bestätigen - kann gesagt werden, dass hinter der Rheinstrasse eine voll funktionierende Parallelachse besteht, welche in diesen Momenten jeweils auch völlig verstopft ist.
Gelingt es nicht, eine Lösung zu finden und die Kosten in der Initiative herunter zu setzen, wird das Stimmvolk schon wissen, wie damit umzugehen ist. Beim hier vorliegenden Betrag handelt es sich noch nicht um den Endwert. Die Initiative umzusetzen wird viel günstiger möglich sein, wenn nicht die Luxuslösung angestrebt wird, welche so nicht nötig ist und nirgends in der Schweiz in diesem Ausmass umgesetzt wird.
Bei einem Ereignis in Richtung Basel wird die Rheinstrasse zweispurig in Richtung Basel befahrbar sein. Der Ausbaustandard wird so sein, wie es sonst im Kanton auch üblich ist, zum Beispiel zwischen St.-Jakob und Muttenz, also nicht wie von Lotti Stokar und Martin Rüegg dargestellt.
Es soll der Antrag unterstützt werden, dass sowohl der Initiative, wie auch dem Gegenvorschlag und gegen den Luxus Rückbau gestimmt wird. Konsequenterweise müsste auch die Ziffer 3 gestrichen werden, was Landschreiber Peter Vetter nach Rücksprache bestätigte.
Philipp Schoch (Grüne) präzisiert, die Stühle seien nicht neu, sondern saniert worden. Bis zur Wiederaufnahme der Parlamentsgeschäfte nach der Sommerpause sind dann alle die Stühle, welche nicht so schön aussehen, ebenfalls saniert.
Urs Kaufmann (SP) repliziert auf Christoph Buser bezüglich des Arguments, es handle sich um einen Luxusrückbau. Selbstverständlich kostet dieser, respektive die Sanierung der Rheinstrasse, circa CHF 38 Mio. Er selber war in der ersten Lesung der Meinung, diese Kosten seien zu hoch. Inzwischen habe er aber recherchiert und festgestellt, dass aufgrund von Umweltschutzauflagen die ganze Strassenentwässerung neu gemacht werden muss. Alleine dafür, weil das Wasser nicht mehr in die Kanalisation der Gemeinde geleitet werden kann, sowie die entsprechenden Strassenabwasserreinigungsanlagen, werden CHF 10 Mio. benötigt. Dies entspricht bereits einem ansehnlichen Teil dieser CHF 38 Mio. des ertüchtigten Projekts.
Wie bereits gesagt, liegt so oder so ein grosser Sanierungsbedarf vor. Irgendwann müssen die Kofferung, wie auch der Belag, ersetzt werden. Die CHF 38 Mio. können somit als Kosten angesehen werden, welche ohnehin anfallen würden.
Auf der anderen Seite ist es verantwortungslos, noch einmal CHF 16 Mio auf ein Projekt «draufzupacken», obwohl das gar nichts bringt, wie dies bei den letzten Unfällen ersichtlich war. Das ist unverständlich.
Kommt hinzu, dass die technische Umsetzung dieser Lösung noch nicht aufgezeigt wurde. Eine Mittelspur, welche einmal in die eine, ein andermal in die andere Richtung und ein drittes Mal gar nicht befahren werden soll, gibt es nirgends in der Schweiz. Es ist nicht vorstellbar, wie das funktionieren soll, ohne massenhaft Lichtsignalanlagen zu installieren.
Darum sollte die Initiative unbedingt verworfen werden, so wie von der Regierung vorgeschlagen. Es kann nicht unnötig Geld für etwas, was kaum umsetzbar ist und auch kaum etwas bringt, ausgegeben werden.
Felix Keller (CVP) sagt, die CVP/BDP-Fraktion habe das heute Morgen in ihrer Fraktionssitzung nochmals eingehend diskutiert. Die Fraktion ist der Ansicht, der Landrat müsse dazu eine Meinung haben. Es geht nicht, zu sagen, die Initiative und den Gegenvorschlag zu unterstützen. Die CVP/BDP-Fraktion vertritt den Standpunkt, der Landrat müsse gegen Aussen der Stimmbevölkerung eine eindeutige Botschaft abgeben. Entweder steht er hinter der Initiative oder hinter dem Gegenvorschlag. Dem Volk jedoch einfach zu sagen, es könne auswählen, ist etwas wenig.
Die CVP/BDP-Fraktion hat eine Meinung und steht grossmehrheitlich hinter dem Gegenvorschlag und lehnt Initiative ab - dies aus finanziellen Gründen. Es geht hier nicht um «nice to have», sondern ganz einfach um «need to have». Es soll möglichst wenig Geld in diese Strasse gesteckt werden.
://: Der Landrat lehnt den Änderungsantrag betreffend Ziffer 2 mit 45:43 Stimmen ab. [ Namenliste ]
Ziffer 3
Martin Rüegg (SP) beantragt, zwei Wörter zu ändern, sodass der Text danach wie folgt lautet:
« Im Rahmen der Volksabstimmung wird den Stimmberechtigten empfohlen , die formulierte Gesetzesinitiative «zur Verkehrs - Kapazitätssicherung der Rheinstrasse zwischen Pratteln und Liestal (Rheinstrasse Pratteln / Liestal - Initiative)» abzulehnen und die Änderung des Strassengesetzes im Sinne eines direkten Gegenvorschlags des Landrats abzulehnen .
Christoph Buser (FDP) sagt, er wolle an der Streichung der Ziffer 3 und dementsprechend an seinem Antrag festhalten. Bevor nun über diesen Antrag abgestimmt werden kann, müssen wohl die beiden Anträge einander gegenübergestellt werden.
Landratspräsident Franz Meyer (CVP) stellt fest, dass zwei Anträge zu Ziffer 3 vorliegen, nämlich derjenige von Christoph Buser, Ziffer 3 ganz zu streichen, ohne eine Empfehlung zum Gegenvorschlag abzugeben. Andererseits der von Martin Rüegg, welcher verlangt, Ziffer 3 soweit abzuändern, dass im letzten Satz die Änderung des Strassengesetzes im Sinne eines direkten Gegenvorschlages des Landrats ebenfalls abgelehnt wird. Die beiden Änderungsanträge werden nun einander gegenüber gestellt. Der obsiegende Antrag wird in einem zweiten Schritt dem Antrag der Vorlage gegenüber gestellt.
[Es entsteht eine kurze Diskussion, aufgrund derer Landratspräsident Franz Meyer die Fraktionspräsidien sowie die beiden Antragssteller, Martin Rüegg und Christoph Buser, ans Rednerpult bittet, um eine rechtliche Verfahrensfrage zu klären. Er unterbricht die Sitzung bis 11.00 Uhr].
Landratspräsident Franz Meyer (CVP) bedankt sich bei den Fraktionspräsidien und den beiden Antragsstellern. Es konnte rechtlich geklärt werden, dass der Antrag von Martin Rüegg in dieser Art nicht möglich ist, da in Ziffer 1 des Landratsbeschlusses der Landrat dem Gegenvorschlag zustimmte. Er kann ihn in Punkt 3 also nicht wieder ablehnen. Martin Rüegg zieht seinen Antrag aus diesem Grund zurück. Somit steht noch der Antrag von Christoph Buser zur Abstimmung, welcher beantragt, Ziffer 3 zu streichen.
Martin Rüegg (SP) fragt Christoph Buser nach der Begründung für seinen Antrag.
Christoph Buser (FDP) erwidert, dass es eine Abstimmung mit Varianten geben werde, inklusive Stichfrage. Dazu will die FDP-Fraktion keine Empfehlung des Landrats vorliegen haben. Die Initiative soll nach wie vor gute Chancen haben. Das könnte mit einer Zweitmeinung anders aussehen und darum wäre eine direkte Empfehlung des Landrats eher schädlich.
Im Landrat wird es wohl ein klares Ja zum Gegenvorschlag und ein knappes Nein zur Initiative geben. Dennoch sollen die Menschen selber entscheiden, aufgrund welcher Argumente sie den Stichentscheid fällen möchten.
://: Der Landrat stimmt dem Antrag von Christoph Buser auf Streichung von Ziffer 3 mit 45:43 Stimmen zu. [ Namenliste ]
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- Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
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- Schlussabstimmung LRB
://: Der Landrat beschliesst den veränderten Landratsbeschluss über die formulierte Gesetzesinitiative «zur Verkehrs-Kapazitätssicherung der Rheinstrasse zwischen Pratteln und Liestal (Rheinstrasse Pratteln/Liestal-Initiative)» mit 50:34 Stimmen bei 5 Enthaltungen. [ Namenliste ]
Landratsbeschluss
über die formulierte Gesetzesinitiative «zur Verkehrs- Kapazitätssicherung der Rheinstrasse zwischen Pratteln und Liestal (Rheinstrasse Pratteln/Liestal-Initiative)»
vom 16. Juni 2016
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Der Änderung des Strassengesetzes gemäss Beilage wird zugestimmt.
2. Die formulierte Gesetzesinitiative «zur Verkehrs-Ka-pazitätssicherung der Rheinstrasse zwi-schen Pratteln und Liestal (Rheinstrasse Pratteln/Lies-tal-Initiative)» wird abgelehnt.
Für das Protokoll:
Miriam Bucher, Landeskanzlei
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