Protokoll der Landratssitzung vom 16. Juni 2016

Nr. 769

Thomas Bühler (SP) beantragt die Diskussion.


://: Die Diskussion wird stillschweigend gewährt.


Thomas Bühler (SP) dankt für die Antworten auf seine Interpellation. Diese sind zum Teil nachvollziehbar, aber nicht ganz überall vollständig. Für Lausen bleibt viel Frust. Denn es ist nun klar, dass der Lärmschutz bis 2018 nicht möglich ist, obwohl das Gesetz eine Sanierung bis dann vorschreibt. Das ist unbefriedigend. In der Antwort des Regierungsrates fehlen gewisse Elemente. Ein wichtiges Element ist, dass die A22 genau im Abschnitt Lausen sanierungsbedürftig ist, nicht nur die Fahrbahn, sondern auch die Statik. Weil es eine Ertüchtigung braucht, ist es auch gar nicht möglich, den Lärmschutz auf den nötigen Stand zu bringen. Gemäss Tiefbauamt liegt ein Sanierungsprojekt vor, das aber im Moment nicht umgesetzt wird. Zum einen glaubt der Kanton, dass der Bund die A22 rasch übernimmt und zum anderen hat der Kanton kein Geld, um die Sanierung aus eigenem Sack zu bezahlen.


Der Kanton hat eine gesetzliche Pflicht, nimmt diese aber nicht wahr. Das ist frustrierend. Ein Steuerpflichtiger kann auch nicht sagen, dass er im Moment aus gewissen Gründen keine Steuern bezahlen kann. Die Antwort wird zu Kenntnis genommen. Erledigt ist das Thema damit aber noch nicht.


Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) versteht die Position des Interpellanten bis zu einem gewissen Punkt. Die Situation sei aber komplizierter als geschildert. Es ist auch nicht so unklar, wann der Bund die A22 übernimmt. Der Netzbeschluss ist neu Teil des NAF, der im Moment im Bundesparlament beraten wird. Der Ständerat hat die Übernahme der HLS bereits beschlossen. Es ist davon auszugehen, dass der Nationalrat - auch nach der Ablehnung der Milchkuhinitiative - folgen wird. Die A22 könnte dann dem Bund abgetreten werden. Die Frage wird in diesen Tagen entschieden. Aber es ist richtig, dass die Übergabe wohl erst ca. 2020 stattfinden wird.


://: Die Interpellation 2016/053 ist erledigt.




Für das Protokoll:
Thomas Löliger, Landeskanzlei


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