Protokoll der Landratssitzung vom 16. Juni 2016
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2016-170 vom 8. Juni 2016 Vorlage : Bericht der Geschäftsprüfungskommission betreffend regierungsrätliche Kommissionen - Beschluss des Landrates vom 16. Juni 2016: < beschlossen > |
Kommissionspräsident Hanspeter Weibel (SVP) erläutert den Bericht der GPK ein wenig ausführlicher, weil er selber nicht wusste, , wie viele Kommissionen es gibt. Die GPK ist eher durch Zufall auf dieses Thema gestossen. Bei ihrer Arbeit hat die GPK auch die Hilfe der Finanzkontrolle in Anspruch genommen. Es galt herauszufinden, wie viele regierungsrätliche Kommissionen es gibt, wie diese zusammengesetzt sind und was sie kosten. Die Grundlagen für diese Kommissionen sind in den jeweiligen Spezialgesetzen zu finden. Für die Aufsicht dieser Kommissionen ist der Regierungsrat als Wahlbehörde zuständig. Inwiefern dieser seine Aufsichtspflicht wahrnimmt, kann die GPK aufgrund der vorliegenden Unterlagen nicht beurteilen. Zum Zeitpunkt der Prüfungshandlung durch die GPK war die im Internet publizierte Liste der Kommissionen jedoch unvollständig und sie musste sich anderweitig eine Übersicht verschaffen. Deshalb muss davon ausgegangen werden, dass die Aufsicht nicht als «intensiv» bezeichnet werden kann.
Im Rahmen der Abklärungen hat sich gezeigt, dass im Kanton Basel-Landschaft keine gesetzliche Grundlage betreffend Offenlegung der Interessenbindungen von Mitgliedern regierungsrätlicher Kommissionen besteht. Es besteht aus rechtlicher Sicht auch keine Verpflichtung, dass Kommissionsmitglieder ihre Interessen offen legen müssen. Es stellt sich die Frage, inwieweit der Regierungsrat mögliche Interessenskollisionen vor der Wahl prüft.
Im von der GPK untersuchten Fall hat sich der Verdacht der Befangenheit nicht erhärtet, weshalb nicht weiter darauf eingegangen wird. Dies, obwohl aus subjektiver Sicht ein solcher Anschein von Befangenheit gegeben war. Im konkreten Fall hätte es genügt, wenn die Kommission über die möglichen Befangenheitsgründe informiert und dies im Protokoll auch festgehalten worden wäre. Regierungsrätliche Kommissionen haben teilweise weitreichende Kompetenzen (Beschwerderecht etc.). Die GPK erachtet es deshalb als unerlässlich, dass der Regierungsrat als Wahlbehörde sicherstellt, dass die durch ihn gewählten Kommissionen ihren Auftrag im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erfüllen.
Zu den Abklärungen der Finanzkontrolle: Die GPK geht davon aus, dass die Zahl der 68 eruierten Kommissionen nicht ganz falsch ist. Es könnte aber auch noch mehr Kommissionen geben. Die Kosten der Kommissionen belaufen sich auf rund CHF 400'000.
Bei den Kosten handelt es sich um die Summe von Lohnkosten inkl. Sozialleistungen, um Reisespesen sowie übrige Spesen. Es gilt einschränkend festzuhalten, dass bei den Kosten bspw. die Löhne der Verwaltungsangestellten, welche in regierungsrätlichen Kommissionen Einsitz haben oder das Sekretariat führen, nicht enthalten sind. Es wird keine Kostenstellenrechnung geführt, weshalb die effektiven Vollkosten der Kommissionen nicht bezifferbar sind.
Die Liste ist auch darum nicht vollständig, weil Mutationen oft nicht saubernachgeführt werden.
Die Feststellungen der Finanzkontrolle sind auf Seite 3 des GPK-Berichts aufgeführt.
Zu den eruierten 68 Kommissionen gibt es weitere Kommissionen, welche nicht durch den Regierungsrat gewählt werden. Unter dem Strich kann von ca. 100 Kommissionen ausgegangen werden, welche der Landrat so gut wie nie wahrnimmt.
Gemäss § 36 Abs. 1 des Gesetzes über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung können den Direktionen zur Beratung von Sachfragen und zur Unterstützung in der Rechtssetzung Kommissionen oder Arbeitsgruppen beigegeben werden, «soweit ein zwingendes Bedürfnis besteht». Die GPK erachtet es als wichtig, dass abgeklärt wird, ob überall ein solch zwingendes Bedürfnis besteht.
Zur Schlussfolgerung: Die Finanzkontrolle hat bei ihrer Auswertungsarbeit im Zusammenhang mit den regierungsrätlichen Kommissionen die in Kapitel 5 aufgelisteten Mängel festgestellt. Die GPK hat im Rahmen ihrer Abklärungen festgestellt, dass eine gesetzliche Regelung zur Offenlegung der Interessenbindungen für Mitglieder von regierungsrätlichen Kommissionen fehlt. Regierungsrätliche Kommissionen verfügen teilweise über weitreichende Kompetenzen. Die Ausstandspflicht ist in der Kantonsverfassung geregelt und gilt somit auch für regierungsrätliche Kommissionen. Es scheint wichtig, dass die Mitglieder der regierungsrätlichen Kommissionen bei der Annahme der Wahl über die Ausstandspflicht und über weitere rechtliche Vorgaben aufgeklärt werden. Zudem sollte der Regierungsrat als Wahlbehörde sicherstellen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Die GPK empfiehlt, dass 1. der Regierungsrat eine Bestimmung zur Offenlegung der Interessenbindungen für Mitglieder von regierungsrätlichen Kommissionen schaffen soll, wobei er sich dabei bspw. an der Regelung des Bundes orientieren kann, 2. der Regierungsrat eine allgemeine Richtlinie für die Arbeit in regierungsrätlichen Kommissionen erstellen soll, welche die Mitglieder auf wichtige gesetzliche Bestimmungen hinweist, 3. die periodische Überprüfung der Zweckmässigkeit und Notwendigkeit der einzelnen regierungsrätlichen Kommissionen muss sichergestellt wird und 4. der Regierungsrat Massnahmen ergreifen soll, um die von der Finanzkontrolle festgestellten Pendenzen zu erledigen.
Die GPK beantragt dem Landrat wie folgt zu beschliessen: 1. Der Landrat nimmt Kenntnis vom vorliegenden Bericht der GPK-Arbeitsgruppe. 2. Den Empfehlungen wird zugestimmt und der Regierungsrat wird beauftragt, dem Landrat innert dreier Monate nach Landratsbeschluss eine Stellungnahme zu den Empfehlungen abzugeben.
Jürg Degen (SP) sagt namens der SP-Fraktion, dass diese hinter den Anträgen stehe.
Noch ein Hinweis auf etwas Anderes: Auf der Website des Kantons sind alle staatlichen Kommissionen aufgeführt. Diese Liste ist leider nicht aktuell. Als Präsident des Bildungsrates figuriert immer noch Alt-Regierungsrat Urs Wüthrich. Es wäre schön, wenn der Regierungsrat dafür sorgen würde, dass diese Listen aktuell sind. Das diente auch der Transparenz.
Peter Riebli (SVP) sagt, dass nicht nur die GPK, sondern auch die SVP-Fraktion gestaunt habe über die Vielzahl an Kommissionen. Dass die Anzahl Kommissionen nur ungefähr bestimmt werden konnte, verwundert. Der SVP-Fraktion ist es wichtig, dass der Regierungsrat seine Aufsichtspflicht wahrnimmt. Es gibt einige Kommissionen, die ohne Auftrag einfach noch am Leben sind.
Der amerikanische Publizist Frederick Lewis Allen soll mal gesagt haben, dass eine Kommission eine Gruppe Unvorbereiteter sei, die von Unwilligen ernannt worden ist, um Unnötiges zu tun. Die SVP-Fraktion würde nicht so weit gehen, diese Aussage zu teilen. Gleichwohl soll der Regierungsrat regelmässig überprüfen, ob diese Gruppe von Unwilligen tatsächlich etwas Unnötige mache.
Die SVP-Fraktion unterstützt alle Anträge der GPK und nimmt den Bericht einstimmig zu Kenntnis.
Marie-Therese Müller (BDP) sagt namens der CVP/BDP-Fraktion, dass am Anfang des Berichts ein Einzelfall gestanden habe. Dass es so schwierig war, einen Überblick über alle Kommissionen zu bekommen, erstaunt. Es gibt hier Handlungsbedarf. Gerade die Offenlegung der Interessensverbindungen müsste rasch explizit geregelt werden. Die CVP/BDP-Fraktion unterstützt die Anträge.
Hanni Huggel (SP) findet die Überprüfung der GPK sinnvoll und toll. Die Erkenntnisse sind interessant und geben eine gute Übersicht. Als Mitglied der Kommission für stationäre Drogentherapien kann die Votantin versichern, dass in ihrer Kommission speditiv und vernünftig gearbeitet wird. Die Einrichtungen werden regelmässig besucht und darüber wird dem Regierungsrat Bericht erstattet. Es wäre auch falsch, diese Kommission abzuschaffen.
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- Detailberatung Landratsbeschluss.
Keine Wortmeldungen.
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- Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
- Schlussabstimmung
://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss betreffend Bericht der Geschäftsprüfungskommission an den Landrat betreffend regierungsrätliche Kommissionen einstimmig, mit 77:0 Stimmen, zu. [ Namenliste ]
Landratsbeschluss
betreffend Bericht der Geschäftsprüfungskommission an den Landrat betreffend regierungsrätliche Kommissionen
vom 16. Juni 2016
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Vom Bericht der GPK-Arbeitsgruppe wird Kenntnis genommen.
2. Den Empfehlungen wird zugestimmt und der Regierungsrat wird beauftragt, dem Landrat innert dreier Monate nach Landratsbeschluss eine Stellungnahme zu den Empfehlungen abzugeben.
Für das Protokoll:
Thomas Löliger, Landeskanzlei
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