Protokoll der Landratssitzung vom 16. Juni 2016
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2015-287 vom 7. Juli 2015 Vorlage : Geschäftsbericht und Jahresbericht 2014 der BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel (BSABB) - Bericht der Geschäftsprüfungskommission vom 2. Juni 2016 - Beschluss des Landrates vom 16. Juni 2016: < beschlossen > |
Kommissionspräsident Hanspeter Weibel (SVP) erläutert den Bericht der GPK. Es ist sicher allen aufgefallen, dass im Jahr 2016 der Geschäftsbericht des Jahres 2014 behandelt werde. Bei der Behandlung des Berichts zum Jahr 2013 hat sich gezeigt, dass ungefähr sieben Instanzen die BSABB beaufsichtigen. Darum wurde abgemacht, dass die GPK des Grossen Rates Basel-Stadt und des Landrates Basel-Landschaft die Berichte alternierend prüfen. Dazu gab es einen Beschluss sowohl des Grossen Rates als auch des Landrates. Der Bericht 2014 wurde von der GPK Basel-Stadt geprüft. Es ging recht lange, bis der Bericht vorlag. Der Bericht zum Jahr 2015 ist aber bereits in der Pipeline.
Die Themen blieben im Wesentlichen die selben: Die Frage nach der Senkung der Gebühren und die Frage der Entschädigung des Verwaltungsrates. Die GPK ist froh, dass dieses Thema auch in Basel-Stadt angesprochen worden ist.
Bei den Gebühren moniert die GPK erneut, dass die BSABB sich selber ein Ziel zur Rückzahlung des Dotationskapitals gesetzt hat, welches dazu führt, dass die Gebühren höher ausfallen. Wäre das Ziel weniger ehrgeizig, könnten die Gebühren gesenkt werden. Die massive Erhöhung der Gebühren ist vor allem für kleinere Stiftungen schwierig gewesen. Einige mussten sich deswegen auflösen.
Ein weiterer Punkt ist die neue Verfahrensordnung für Rekursfälle. Diese ist in den beiden Halbkantonen nicht gleich. Eine Stiftung mit Sitz in Basel-Stadt hat als erste Rekursinstanz den Verwaltungsrat des BSABB, im Kanton Basel-Landschaft ist es der Regierungsrat. Die GPK ist der Meinung, dass es nicht richtig ist, wenn die erste Rekursinstanz quasi im Haus ist. Die GPK empfiehlt, dass der Regierungsrat Basel-Landschaft dem Regierungsrat Basel-Stadt nahelegt, seine Praxis mit dem Ziel einer Vereinheitlichung zu ändern.
Die GPK stellt fest: 1. Der regelmässige Austausch von Exekutive und Verwaltungsrat im Sinne eines Eignergesprächs ist unabdingbar. 2. Unterschiedliche Verfahrensarten im Rekurswesen in den beiden Trägerkantonen sind nicht optimal. 3. Die Vergütungsansätze für Verwaltungsratsmitglieder der BSABB sind gesenkt worden. 4. Die BSABB ist bestrebt, ihre Dienstleistungen zu analysieren und wo möglich noch zu verbessern.
Die Empfehlungen an den Regierungsrat: 1. Die GPK Basel-Landschaft empfiehlt der Sicherheitsdirektion eine Fortsetzung der Eignergespräche und bei Bedarf eine Intensivierung der aktuellen Praxis. 2. Die GPK Basel-Landschaft empfiehlt dem Regierungsrat Basel-Stadt, die Verfahren im Rekurswesen der Lösung im Kanton Basel-Landschaft anzugleichen.
Empfehlungen an die BSABB: 1. Die GPK Basel-Landschaft erwartet auch künftig eine regelmässige Überprüfung der Vergütungsansätze für Verwaltungsratsmitglieder. 2. Die Ergebnisse der erfolgten Umfrage sollten baldmöglichst bekanntgemacht werden.
Die GPK beantragt dem Landrat, 1. Geschäftsbericht und Jahresbericht 2014 der BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel zu genehmigen sowie 2. den Empfehlungen an den Regierungsrat und an die BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel zuzustimmen und die Adressaten zu beauftragen, dem Landrat innert dreier Monate nach Landratsbeschluss eine Stellungnahme zu den sie betreffenden Empfehlungen abzugeben.
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- Eintretensdebatte
Peter Riebli (SVP) sagt, dass die SVP-Fraktion den Bericht der GPK einstimmig unterstütze, ebenso die Empfehlungen. Es soll aber nicht unterlassen werden, ein gewisses Missbehagen auszudrücken, dass der Jahresbericht 2014 erst Mitte 2016 genehmigt werden kann. Der GPK des Grossen Rates Basel-Stadt sei ans Herz gelegt, dass das Geschäft im nächsten Jahr schneller erledigt werden sollte.
Andrea Kaufmann (FDP) schliesst sich ihrem Vorredner an.
Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) sagt, dass die Regierung bereit sei, die Empfehlung der GPK entgegenzunehmen. Der Votant ist Delegierter der KKJPD, welcher zu diesem Thema im Sommer Gespräche mit dem Bund führen wird, der die Oberaufsicht hat.
://: Eintreten ist unbestritten.
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- Detailberatung Landratsbeschluss.
Keine Wortmeldung.
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- Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
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- Schlussabstimmung
://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss betreffend Geschäftsbericht und Jahresbericht 2014 der BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel (BSABB) einstimmig, mit 74:0 Stimmen zu. [ Namenliste ]
Landratsbeschluss
betreffend Geschäftsbericht und Jahresbericht 2014 der BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel (BSABB)
vom 16. Juni 2016
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Der Geschäftsbericht und Jahresbericht 2014 der BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel wird genehmigt.
2. Den Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission an den Regierungsrat und an die BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel wird zugestimmt, und die Adressaten werden beauftragt, dem Landrat innert dreier Monate nach Landratsbeschluss eine Stellungnahme zu den sie betreffenden Empfehlungen abzugeben.
Für das Protokoll:
Thomas Löliger, Landeskanzlei
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