Protokoll der Landratssitzung vom 16. Juni 2016

Nr. 758

Für Kommissionspräsident Balz Stückelberger (FDP) ist die Vorgeschichte zur Vorlage wesentlich spektakulärer als die Vorlage selber. Es geht um die Nachbereitung der sogenannten Honoraraffäre von 2013. Damals hatten die Finanzkontrolle und eine Spezialkommission der Finanzkommission Unregelmässigkeiten, Ungereimtheiten und Unklarheiten in Zusammenhang mit Honoraren und Spesen von Regierungsratsmitgliedern festgestellt. Was nun vorliegt, ist eine einfache und pragmatische Klärung, die eigentlich keine Fragen mehr offen lassen sollte. Die Vorlage liesse sich somit auch betiteln mit «Grosse Aufregung, smarte Lösung».


Es geht eigentlich um zwei Teile. Erstens ist das die Entschädigung aus Abordnungstätigkeiten. Diese kommen dann zum Tragen, wenn Regierungsratsmitglieder oder andere Exponenten des Kantons in Gremien von kantonsnahen Institutionen Entschädigungen beziehen. Bis jetzt heisst es im Personaldekret nur, dass Verwaltungsratshonorare an die Staatskasse abzuliefern seien. Es war damals nicht allen klar, wann ein Verwaltungsratshonorar ein solches ist, wie es sich abgrenzt von Spesen und Vergütungen, und was dann mit diesen passieren muss. Die Geschichte ist bekannt.


Die Regierung auferlegte sich nach Bekanntwerden der Thematik selber strenge Regeln und beschloss, dass sämtliche Entschädigungen aus solchen Tätigkeiten abgeliefert werden müssen. Dies ist im Kantonsvergleich eine der schärfsten Regelungen, dafür einfach und pragmatisch, weshalb sie nun auch ins Personaldekret überführt werden soll. In Zukunft gibt es also keine Diskussionen mehr über Art von Entschädigungen, unter welchem Titel auch immer sie ausgerichtet werden: Seien es Sitzungsgelder, Spesen, Honorare etc. - alles gehört der Staatskasse.


Im zweiten Teil der Vorlage geht es um ein verwandtes Thema, um die persönlichen Spesen der Regierungsratsmitglieder und auch des Kantonsgerichtspräsidiums. Bis jetzt ist das so geregelt, dass die sogenannten «ordentlichen persönlichen Spesen» von 15'000 Franken pauschal bezahlt werden (beim Kantonsgerichtspräsidium sind es 5'000 Franken). Die Frage stellte sich, was es mit den ausserordentlichen Spesen auf sich hat. Die Abrechnung unter diesem Titel wurde uneinheitlich gehandhabt. Auch hier soll nun eine ganz einfache Lösung zum Tragen kommen. Es gibt nun pauschal nur CHF 15'000, ohne Unterschied ob die Spesen ordentlich oder ausserordentlich sind. Was extra vergütet wird, ist separat und abschliessend aufgelistet: Zusätzlich können nur Reisespesen geltend gemacht werden (Flug, Zug, Hotel etc.). Auch diese Regelung lässt keinen Interpretationsspielraum mehr offen.


Die Personalkommission hat am 18. April 2016, in Anwesenheit von Regierungsratspräsident Toni Lauber und den Vertretern des Personalamts, die Vorlage beraten. Die Ablieferungspflicht aus den Abordnungen war völlig unbestritten. Mehr zu reden gab die Neuregelung des Spesenersatzes. Eine Minderheit der Kommission war der Auffassung, dass es einfacher wäre, wenn nur der pauschale Ersatz bezahlt wird, ohne Rückerstattung von Bahntickets etc. Die Mehrheit der Kommission war aber der Meinung, dass die vorliegende Lösung (pauschale Spesen von CHF 15'000 und effektiv anfallende Spesen bei Reisetätigkeit) fair und transparent sei. Dies entspricht auch den Regelungen in vergleichbaren Positionen in der Privatwirtschaft.


Die Personalkommission empfiehlt deshalb mit 7:2 Stimmen Zustimmung zur Vorlage.


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- Eintretensdebatte


Oskar Kämpfer (SVP) sagt, dass die SVP das Geschäft im Detail angeschaut hat und froh ist, dass nun pragmatische und klare Regelungen vorliegen. Sie teilt die Auffassung des Präsidenten, dass dies als Reaktion auf die Honoraraffäre angemessen ist, und damit wohl auch kein Diskussionsbedarf mehr offen ist. Die SVP-Fraktion wird den Änderungen im Dekret einstimmig zustimmen.


Jürg Degen (SP) teilt mit, dass auch die SP-Fraktion die Regelung der Abgeltung von Abordnungen befürwortet. Zufrieden ist man auch mit der Regelung der pauschalen Abgeltung von 15'000 Franken für die Regierungsratsmitglieder und 5'000 Franken für das Kantonsgerichtspräsidium. Mühe bekundet die SP aber bei den zusätzlichen Spesen, die teilweise sehr kompliziert daherkommen. Man muss schon dreimal lesen, um wirklich zu verstehen, wie die Abrechnung konkret aussehen soll. Die SP meint, dass 15'000 Franken pro Jahr, zusätzlich zum Lohn, ausreichend sind. Aus diesem Grund wird die SP den Antrag stellen, den Paragrafen 31 Absatz 3 zu streichen, ebenso den Paragrafen 32 Absatz 1 a. Das Amt ist gut bezahlt und die Spesen sind genügend.


Die FDP-Fraktion wird, so Andrea Kaufmann (FDP), der Änderung des Dekrets einstimmig zustimmen. Damit wird die gewünschte Klarheit in Bezug auf die Ablieferungspflicht der Entschädigungen, Abordnungen und der Spesenpraxis geschaffen.


Andrea Heger (EVP) begrüsst namens ihrer Fraktion Grüne/EVP sehr, dass die unsägliche Honoraraffäre mit der klaren gesetzlichen Regelung nun einen Abschluss finden kann. Ebenso wird eine Klärung im Spesenbereich unterstützt. Die SP findet auch, dass die 15'000 Franken durchaus anständig sind, und man nicht von «nur 15'000 Franken» reden kann, wie das der Kommissionspräsident an einer Stelle getan hat. Die Fraktion ist gegen die von der SP angeregten Streichung der einzelnen Paragrafen. Die abschliessende Auflistung der zusätzlichen Abgeltungen ist durchaus sinnvoll, da es eine Gerechtigkeit schafft. Denn pro Direktion wird unterschiedlich viel und weit gereist. Nicht abgeneigt hingegen wäre man, eine Senkung der Pauschalvergütung von 15'000 Franken zu beschliessen.


Für die CVP/BDP-Fraktion ist, so Pascal Ryf (CVP), die Änderung des Personaldekrets die logische Konsequenz aus der Honoraraffäre. Man hört immer wieder, dass normale Angestellte sparen müssen, nur die Regierung nicht. Besieht man sich aber nun diese Änderung des Personaldekrets, sieht man, dass sich die Regierung sehr wohl über den grossen Einschnitt auf ihre Entschädigung bewusst ist. Dies bedeutet teils 50'000 bis 60'000 Franken, die sie weniger einnehmen werden. Das ist doch ein recht grosser Beitrag, den gewisse Regierungsräte hier leisten. Es ist also nicht so, dass die verbliebenen 15'000 Franken noch weiter gesenkt werden könnten, wie das Andrea Heger vorgeschlagen hat. Es handelt sich bereits um eine massive Senkung.


Ebenso ist die CVP/BDP-Fraktion gegen den Antrag der SP, Paragraf 31 Absatz 3 zu streichen. Der Votant ist etwas überrascht über diesen Vorschlag. Im Absatz Buchstabe b sind Bahnreisen im Ausland und im Inland genannt. Die Staatskarosserie wäre für die Regierungsräte gratis. Würde man nun die Bahnentschädigung streichen, wäre das ein ökologischer Blödsinn sondergleichen, weil auch die Regierungsräte auf ihr Portemonnnaie schauen und deshalb wohl eher aufs Auto umsteigen würden. Es sollte eigentlich eine linke und grüne Anregung sein, die Nutzung des ÖV zu animieren, statt zu minimieren.


Zum Zweiten, zu den effektiven Kosten der auswärtigen Übernachtung. So häufig sind die Regierungsräte nun auch nicht unterwegs, dass sie auswärts übernachten müssen. Einmal im Jahr jedoch sind alle Regierungsräte der Schweiz zu einer Konferenz eingeladen im Hotel Victoria-Jungfrau, was bekanntlich nicht gerade günstig ist. Diese Kosten würden mit der neuen Spesenregelung übernommen werden. Und auch hier ist klar, dass die Regierungsräte womöglich nicht mehr an solche Anlässe gehen würden, wenn sie alles selber bezahlen müssten. Diese sind aber wichtig fürs Netzwerken und es würde von den anderen Regierungen kaum verstanden, wenn die Baselbieter dort nicht anwesend wären.


Aus all diesen Gründen ist die Fraktion gegen die Streichung von Absatz 3 und für die Änderung des Personaldekrets.


://: Eintreten ist unbestritten.


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- Detailberatung Personaldekret


Titel und Ingress keine Wortmeldung


I. keine Wortmeldung


§ 31


Landratspräsident Franz Meyer (CVP) lässt über den Antrag der SP-Fraktion betreffend Streichung von Paragraf 31 Absatz 3 abstimmen.


://: Der Landrat lehnt den Streichungsantrag der SP-Fraktion mit 60:17 Stimmen bei einer Enthaltung ab.


[Namenliste einsehbar im Internet; 14.41]


§ 32


Landratspräsident Franz Meyer (CVP) lässt über den Anstrag der SP-Fraktion betreffend Streichung von Paragraf 32 Absatz 1 a abstimmen.


://: Der Landrat lehnt den Streichungsantrag der SP-Fraktion mit 62:17 Stimmen ab. [ Namenliste ]


§ 43


Matthias Häuptli (glp) mit einer Frage zu Paragraf 43: Ist wirklich die Meinung, dass wenn ein Mitarbeiter abdelegiert wird und in dieser Tätigkeit Reisespesen generiert und dafür einen Auslagenersatz erhält - dass er dann diesen Auslageersatz der Staatskasse abliefern und die Kosten somit selber tragen muss?


Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) sagt, dass die Regelungen in den verschiedenen Institutionen unterschiedlich sind. Gewisse haben ein hohes Fixum und tiefe Vergütungen pro Zeit, andere haben sehr hohe Spesen etc. Um diese Unterschiedlichkeit zu eliminieren, ist die Idee, dass das, was man bei einer Vertretung erhält, grundsätzlich abgeben muss. Hingegen hat der Mitarbeiter selbstverständlich die Möglichkeit, Reisekosten oder sonstige Auslagen gemäss dem ordentlichen Spesenreglement des Kantons zurückerstatten zu lassen.


Balz Stückelberger (FDP) kann die Frage auch nicht abschliessend beantworten, aber zumindest die Erklärung des Regierungspräsidenten unterstützen. Bei Spesen in diesem Kontext denkt man vor allem an Pauschalspesen mit klarem Entschädigungscharakter, um die ordentlichen Entschädigungen damit zu umgehen. Geht es aber um effektive Fahrtspesen läuft das anders. Als Kantonsangestellter wird eine Fahrt über den Arbeitgeber abgerechnet, und damit sollte der von Matthias Häuptli angesprochene Fall gar nicht vorkommen.


II.-IV. keine Wortmeldungen


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- Rückkommen


Es wird kein Rückkommen verlangt.


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- Schlussabstimmung


://: Der Landrat beschliesst die Änderung des Personaldekrets mit 71:13 Stimmen. [ Namenliste ]


> Dekretstext




Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei



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