Protokoll der Landratssitzung vom 16. Juni 2016

Nr. 757

Kommissionspräsident Christoph Hänggi (SP) informiert, dass der Landrat am 31. Oktober 2013 die finanziellen Mittel für die Einführung der Schuladministrationslösung (SAL) an den Schulen des Kantons Basel-Landschaft gesprochen hat. Mit SAL sollen die bisher unterschiedlichen, untereinander nicht kompatiblen Informatiksysteme der Schulen und der Verwaltung abgelöst und eine schul- und verwaltungsübergreifende Lösung geschaffen werden. Die Administration, Planung und Budgetierung im Schulbereich sollen dadurch schlanker und einfacher werden. Die Vorlage schafft hierfür die gesetzlichen Grundlagen. Es geht hier also nicht um die Schuladministrationslösung an sich, um ein Ja oder Nein zu SAL. Es geht auch nicht ums Geld, das für die erste Etappe bereits 2013 gesprochen wurde. Es geht um die gesetzlichen Rahmenbedingungen.


Die Vorlage wurde in der Kommission an ihren Sitzungen vom 12. und 26. Mai 2016 beraten. Eine Kommissionsminderheit kritisiert die weitreichenden Kompetenzen zur Bearbeitung der SAL-Daten der Schulsekretariate. Eine Kommissionsmehrheit und die Direktion befürworten diese Kompetenzen und dass die Sekretariatsstellen diese Daten bearbeiten dürfen und der Arbeitsfluss dadurch weniger unterbrochen wird. Der Stab Informatik hat zudem eine Aufsichtsfunktion, Verstösse hätten arbeitsrechtliche Konsequenzen.


Die Bildungs-, Kultur- und Sportkommission beantragt dem Landrat mit 9:0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, gemäss beiliegendem Entwurf des Landratsbeschlusses zu beschliessen, also das Bildungsgesetz entsprechend anzupassen und das Postulat 2010/250 als erfüllt abzuschreiben. In der Kommission wurden auch einige Änderungsanträge besprochen, wobei keiner eine Mehrheit fand.


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- Eintretensdebatte


Caroline Mall (SVP) fasst zusammen, dass der grosse Geldbrocken gesprochen wurde; jetzt geht es um die Rechtsgrundlage, damit das SAL optimal aufgegleist werden kann. Einen «Gap» gibt es noch: Die Primarschulen sind noch nicht angeschlossen. Um tatsächlich mit diesem Administrationsprogramm arbeiten zu können, wäre es sinnvoll, wenn die Gemeinden mit im Boot wären. Es ist ihr bekannt, dass dies in einer zweiten Etappe erfolgt und dass der Gemeindeautonomie Rechnung getragen wird. Dennoch gilt es zu sehen, dass sich das nicht jede Gemeinde leisten kann. Die SVP unterstützt die Rechtsgrundlage grundsätzlich. Sieht man aber, wie viele Personen auf diese Daten Zugriff haben, sie einsehen, verändern, adaptieren, archivieren oder löschen können, kommt bei der SVP doch etwas Unmut auf. Es besteht immerhin die Möglichkeit einer missbräuchlichen Nutzung. Dessen muss man sich bewusst sein.


Die von Christoph Hänggi genannten Minderheitenanträge kamen von der Votantin. Sie wird sich erlauben, in der ersten Lesung einen Antrag, der ihr besonders wichtig ist, wieder vorzubringen. Es geht um Paragraf 4 b Abs. 2: «Die beteiligten Fachpersonen der Schulorganisation haben Zugang zu dem für die Förderplanung erforderlichen Daten und sind berechtigt, ihre Datenerhebung in die Förderplanung einfliessen zu lassen.» Sie stellte in der Kommission die Frage, ob die Erziehungsberechtigten über den Prozessanfang informiert sind. Im Bildungsgesetz gibt es auch einen Artikel, wonach bei der Umsetzung der Massnahmen die Erziehungsberechtigten in Verantwortung stehen und zustimmen oder ablehnen können. Die Frage ist aber, wann der Prozess effektiv anfängt? Nämlich dann, wenn die Lehrpersonen sich zusammensetzen und sich Gedanken machen, ob ein Kind Fördermassnahmen benötigt oder nicht. Die Erziehungsberechtigten müssten über diesen Prozess informiert werden, selbst dann, wenn die Lehrpersonen nur zusammen sitzen. Deshalb soll der Absatz 2 von Paragraf 4 b um folgenden Satz ergänzt werden:


Die Erziehungsberechtigten sind darüber in Kenntnis zu setzen.


Ansonsten unterstützt die SVP-Fraktion die Gesetzesänderung.


Miriam Locher (SP) sagt, dass die SP-Fraktion die vorliegende Gesetzesänderung unterstützt. Der Nutzen einer vereinheitlichten Administrationslösung an den Baselbieter Schulen wird als sehr wichtig erachtet. Eine Professionalisierung auf dem Gebiet der Datenerfassung und die gesetzlichen Grundlagen dazu sind längst überfällig. Die Bedenken im Bereich des Datenschutzes sind verständlich, allerdings existieren diese Daten heute alle schon. Die Vorlage soll dafür sorgen, dass diese vereinheitlicht werden und kompatibel sind. Änderungsanträge werden abgelehnt.


Paul R. Hofer (FDP) findet, dass die Frage des Zugangs der zentrale Punkt ist: Wer hat Zugang, wann wird gelöscht, wem darf was gegeben werden? Dies wurde in der Kommission bereits sehr intensiv diskutiert und ist auch sehr detailliert im Anhang festgehalten. Die FDP-Fraktion ist einstimmig für die vorliegende Variante.


Florence Brenzikofer (Grüne) verdeutlicht, dass es jetzt um die Gesetzesgrundlage gehe. Die Kommission befasste sich detailliert und lange mit dem Thema, viele Fragen wurden gestellt und kompetent beantwortet. Den Antrag der SVP werden die Grünen/EVP auch jetzt nicht unterstützen.


Wichtig ist hervorzuheben, dass nicht zusätzliche Daten erhoben werden, sondern die Bewirtschaftung wird effizienter gestaltet. Gymnasien haben es bereits umgesetzt, die Sekundarschulen sind jetzt dabei. Ab Sommer 2016 werden alle Sekundarschulen mit dem SAL arbeiten. Eine genaue Regelung der Datenarchivierung und Löschung ist in der Verordnung zu regeln, wie im Kommissionsbericht festgehalten. Es wurde lange darüber diskutiert und es war allen Kommissionsmitgliedern wichtig, dass dies in der Verordnung, wie auch die Bekanntgabe der Konfessionszugehörigkeit, zu regeln ist. Dies wird auch so passieren, zumindest gemäss den Äusserungen von Monica Gschwind in der Kommission.


Die Grünen/EVP stimmen der Vorlage zu und befürworten damit auch die Abschreibung des Postulats.


Regierungsrätin Monica Gschwind (FDP) sagt, dass es nun darum geht, die noch nicht im Detail geregelte Weitergabe von Daten ins Bildungsgesetz aufzunehmen. Die Grundlage ist das Informations- und Datenschutzgesetz, das aber nur regelt, wann Personendaten, und wann besondere Personendaten bekannt geben werden müssen. Die Feinheiten betreffend Weitergabe werden nun in diesem Gesetz geregelt. Es geht nicht nur um die Schuladministrationslösung (SAL), sondern auch um den Förderbereich, der zuvor von Caroline Mall erwähnt wurde. Hierzu ist zu sagen, dass nicht irgendwelche Massnahmen ergriffen werden sollen, sondern darum, dass wenn zwei Fachpersonen - zum Beispiel eine Logopädin und die Klassenlehrerin - sich zusammen austauschen möchten, sie heute jedes Mal bei den Eltern dafür eine Bewilligung abholen müssen. Dabei kommen diese Fachpersonen stets mit dem Amtsgeheimnis in Konflikt. Damit dies nicht mehr so ist, soll es mit Paragraf 4 b Absatz 2 nun entsprechend geändert werden. Es ist auch eine Frage des gesunden Menschenverstandes, dass dies so möglich sein soll - immerhin geht es nur darum, dass man sich über ein Kind unterhält, und nicht um das Treffen von Massnahmen. Es kann wirklich nicht sein, dass eine Klassenlehrerin dafür jedes Mal bei den Eltern eine Erlaubnis dafür einholen muss. Im Vordergrund steht ja, dass das Kind gefördert werden soll. Die Regierungsrätin bittet deshalb um Ablehnung des Antrags von Caroline Mall.


Die Löschung von Daten etc. ist klar geregelt und in der Kompetenz des Staatsarchivs. Dieses bestimmt, was mit Daten gemacht werden muss, ob sie gelöscht werden dürfen oder nicht. Es kann z.B. bestimmen, dass die Maturarbeiten des Gymnasiums Liestal archiviert werden sollen, und alle anderen Maturarbeiten nach 10 Jahren zu löschen sind. Diese Auswahl erfolgt selektiv nach Ermessen des Staatsarchivs. Dazu wird mit jeder Schule eine separate Vereinbarung abgeschlossen.


Insgesamt ist der Umgang mit Daten in diesem Gesetz sehr sorgfältig. Es wurde genau festgelegt, wer überhaupt Zugriff hat, wer lesen oder verändern darf, und wer nicht. Teilweise ist der Zugang erschwert, ähnlich wie heute bei den Banken, wo mit SMS-Codes gearbeitet wird etc. Es wurden also die höchst möglichen Sicherheitshürden eingebaut. Der Landrat wird darum gebeten, dem Gesetz unverändert zuzustimmen.


Caroline Mall (SVP) hat den Verdacht, dass hier ein Irrtum im Raum ist. Es geht nicht darum, dass die Eltern zuerst gefragt werden müssen. Der Zusatz möchte lediglich, dass die Erziehungsberechtigten darüber zu informieren sind. Und darauf sollte man auch Anspruch haben: Wenn eine Logopädin oder eine ISF-Lehrperson über ein Kind diskutieren möchte, fängt der Prozess an zu laufen. Als Mutter oder Vater hat man den Anspruch, darüber informiert zu werden.


://: Eintreten ist unbestritten.


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- Erste Lesung Bildungsgesetz


Titel und Ingress keine Wortmeldung


I. keine Wortmeldung


§ 4 a keine Wortmeldung


§ 4 b


Landratspräsident Franz Meyer (CVP) verweist auf den Antrag von Caroline Mall bezüglich Ergänzung des Paragrafen 4 b in Absatz 2 durch folgenden Satz: «Die Erziehungsberechtigten sind darüber zu informieren.»


://: Der Landrat lehnt den Antrag von Caroline Mall mit 44:29 Stimmen bei drei Enthaltungen ab. [ Namenliste ]


§ 4 c keine Wortmeldung


§§ 59-59d keine Wortmeldung


II.-IV. keine Wortmeldung


://: Damit ist die erste Lesung des Bildungsgesetzes abgeschlossen.




Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei



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