Protokoll der Landratssitzung vom 16. Juni 2016

Nr. 756

Die erste Lesung von Verfassung und Gesetz wurde ohne Änderungen abgeschlossen, erinnert Landratspräsident Franz Meyer (CVP).


Man hat zuvor über das Energiegesetz abgestimmt, sagt Kommissionspräsidentin Christine Gorrengourt (CVP). Es ist gut, dass man einen Konsens gefunden hat, der zwar den kleinsten gemeinsamen Nenner darstellt - aber eben doch verhindert, dass die Bevölkerung erneut gefragt werden muss, was sie dazu meint. Es ist wichtig, dass sich die Bevölkerung äussern kann; sie wird dies ja bei der Abgabe auch können. Es sollen aber hier keine fundamentalen Diskussionen geführt werden. Man soll seine Meinung sagen. Dann kann man abstimmen, ob man die Energieabgabe will oder nicht. Man hat das auch in der Kommission gemacht, der für ihren guten Entscheid gedankt werden soll.


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- Zweite Lesung Verfassungsänderung


I. Titel und Ingress keine Wortmeldung


§ 131 Absatz 1 Buchstabe j


Man hat ein Gesetz verabschiedet, so sagt Christoph Buser (FDP), dass praktisch das heutige Erfolgsmodell des Energiepakets als Massnahme definiert - und jetzt ist man bei der Finanzierung. Man hat auch immer gesagt, dass das Energiepaket ein Programm ist, um den Gebäudepark im Kanton Baselland auf einen Stand zu bringen, der hilft, beim CO2-Austoss da hin zu kommen, wo man hin will. Man weiss auch, dass der Gebäudepark immer einer Umwälzung unterliegt (es wird abgerissen und neu gebaut). Die neuen Bauten erfüllen die geforderten Werte sowieso. Langer Rede kurzer Sinn: Der Gebäudepark wird sich irgendwann saniert haben. Wir wissen, dass die Energieabgabe umstritten ist - und man hat immer gesagt, dass es die Zeit bis 2030 braucht, in welcher man die Abgabe erheben muss; um die Sanierung der Liegenschaften mit Anreizen zu versehen. Dann aber soll es fertig sein. Dies soll unterstrichen werden, indem man den Buchstaben j ergänzt: Die Energieabgabe soll «bis längstens 31. Dezember 2030» erhoben werden dürfen. Die Verfassungsbestimmung soll sich also selber aufheben; es soll im 2030 kein aktiver Entscheid nötig sein, um eine Steuer weg zu bekommen. Man hat das am Morgen in der (selbstverständlich steuerkritischen) FDP besprochen und man ist der Ansicht, es wäre ein fairer Kompromiss. Man soll zeigen, dass es eine vorübergehende Abgabe ist (wie man das immer auch kommuniziert hat). Damit hat man auch in der Volksabstimmung einen einfacheren Stand. Darum soll der Ergänzung stattgegeben werden.


Andi Trüssel (SVP) ist erstaunt, dass eine der Wirtschaftsparteien in Baselland - die FDP - für eine weitere Abgabe ist. Die SVP will diese nicht. - Man konnte unlängst in der BaZ von einem Laufentaler CVP-Mitglied lesen: Der Mittelstand wird wieder abgezockt. Mit den Zusatzabgaben ist es eben so, dass die Arbeitsplätze laufend teuerer werden. Man liest zwar, dass Managementfehler begangen wurden. Das tiefer liegende Problem ist aber, dass die Arbeitsplätze zu teuer sind, weshalb sie abwandern. Man muss sich ernsthaft fragen, womit man sich künftig den Lebensunterhalt verdienen und den Lebensstandard aufrecht erhalten will. Mit Dienstleistungen alleine wird das nicht gehen. Wenn man jetzt ergänzt, dass man die Steuer Ende 2030 aufheben will, so ist in Erinnerung zu rufen: Man hatte einst eine Wehrsteuer (vor dem zweiten Weltkrieg, heute heisst sie Bundessteuer) - und man hat sie immer noch. Es ist nicht daran zu glauben, dass eine Steuer, die ins Leben gerufen wird, problemlos per 2030 wieder aufgehoben wird. - Die SVP ist geschlossen gegen Abgaben.


Urs Kaufmann (SP) widerspricht Andi Trüssel, der ein Schreckgespenst an die Wand malt. Es ist so, dass die KMU sich weitgehend von der Energieabgabe befreien können und insofern nicht betroffen sind; handkehrum können sie nachher von der vielen Arbeit profitieren, welche die Energieabgabe auslöst. In diesem Sinn wird der Werkplatz gestärkt mit der Abgabe. - Es ist etwas komisch von der FDP, dass man die zeitliche Begrenzung auf Ebene Verfassung explizit festhalten will; man hat das im Gesetz eindeutig drin. Das ist dahingehend zu interpretieren, dass man Angst davor hat, bald schon die Mehrheiten im Kanton zu verlieren, und sich deshalb in der Verfassung absichern will. - Man ist gegen die doppelte Formulierung.


Klaus Kirchmayr (Grüne) hat gelernt, dass die SVP offensichtlich gegen die Wehrsteuer ist. Aber wahrscheinlich war das nicht so gemeint, wie es gesagt wurde. - Zum andern Thema: Ob doppelt gemoppelt oder nicht - das spielt weniger eine Rolle. Wichtig ist, dass man diese Anschubfinanzierung jetzt auf den Weg bringt. Insofern schadet es nicht, wenn man das Enddatum in die Verfassung schreibt; es ist sogar ganz geschickt. Es gibt zudem einen Anreiz, im 2030 beim Verfall der Bestimmung über die dannzumal aktuellen Trends bezüglich Energie und Förderstrategien zu sprechen. Vielleicht ist es dann nicht mehr der Gebäudepark, sondern etwas anderes.


Wenn die ganze Innovation darin besteht, Subventionstöpfe zu füllen, so sagt Andi Trüssel (SVP) an die Adresse von Urs Kaufmann, dann ist das der falsche Anreiz. Das Gewerbe muss innovativ sein und ohne Subventionen über die Runden kommen. In zehn oder 15 Jahren nützt dem Gewerbe das jetzige Sponsoring nichts mehr. Wenn man sich umhört, so weiss man, dass unzählige Subventionen stattfinden - was subventioniert ist, wird schlicht mitgenommen, weil es das gibt; die Arbeiten würde aber auch ohne Subventionen ausgeführt.


Die CVP/BDP-Fraktion ist für die Energieabgabe, sagt Markus Dudler (CVP). Es steht aber jedem Mitglied der CVP frei, sich zu äussern [Heiterkeit] . Man kann dem Antrag der FDP auf zeitliche Beschränkung zustimmen.


Hanspeter Weibel (SVP) hat aufmerksam die Argumentationen verfolgt. Ein Teil der Irritation ist jetzt geklärt: Die FDP scheint von der SP das Umverteilungsmodell zu übernehmen, das darin besteht, das Geld dort zu holen, wo es noch etwas hat (nämlich beim Mittelstand, bei den Mietern etc.) - und es jenen zu geben, welche es zusätzlich bekommen. Es ist nicht anzunehmen, dass jemand grössere Investitionen tätigt, bloss weil er eine Subvention bekommt. Die Irritation geht aber weiter: Man will eine Steuer einführen (Christoph Buser redet selber von einer Steuer), obwohl man weiss, dass die Rechtsgrundlage höchst umstritten ist. Man kann nur jeden, der diesbezüglich eine Verfügung erhält, auffordern, diese gerichtlich anzufechten: Er hat gute Chancen. - Am Schluss müssen die Mieter das bezahlen. Der Hauseigentümer wird solche Renovationen an ihn weitergeben. Das geht nicht ganz auf. Man hat in Baselland immer noch mehr Mieter als Hauseigentümer. Wenn man gegen neue Steuern ist - und das sind wir -, dann sind wir auch in diesem Sinne sozial, weil wir diese nicht unbedingt den Mietern weiterverrechnen wollen. Wir sind also auch aus diesem Grund dagegen. - Es ist unklar, ob man die Kommissionspräsidentin richtig verstanden hat: Sie hat einleitend gesagt (man lässt sich gerne korrigieren), sie würde es begrüssen, wenn das Volk nicht bloss über das Energiegesetz, sondern auch über die Energieabgabe abstimmen könnte. Das heisst, dass ein erheblicher Teil des Landrats Nein stimmen soll - damit man die Sache dann tatsächlich vors Volk bringen kann.


Christine Gorrengourt (CVP) bemüht sich, langsamer und deutlicher zu sprechen: Die Aussage war, dass man beim Gesetz den kleinsten gemeinsamen Nenner gefunden hat - sodass man es nicht (wie viele andere Gesetze) vors Volk bringen muss. Gemeint war: Bei der zweiten Vorlage - zum mitschreiben: 2015/289 - ist es wichtig und richtig, dass das Volk abstimmen kann.


Auch Thomas Bühler (SP) spricht langsam, damit er von allen verstanden wird. - Zur angesprochenen Irritation von Hanspeter Weibel: Eine Verfassungsänderung muss vors Volk; das weiss der Vorredner. Die eigene Irritation hat eine andere Ursache: Beim letzten Traktandum wurde dem Energiegesetz zugestimmt. Zugestimmt wurde auch dem Ziel-Paragrafen; mit den Aussagen bezüglich den Fortschritten beim Heizwärmebedarf bis 2030. Es wurde aber auch § 35 zugestimmt. Es ist deshalb verwunderlich, dass bei der Beratung des Energiegesetzes zuvor an diesem Punkt nicht Widerspruch eingelegt wurde. Dort hat man zugestimmt - jetzt aber wird bei der Energieabgabe nicht zugestimmt. - Man ist klar der Meinung, dass man hier zustimmen sollte; damit man die beschlossenen Ziele erreichen kann.


Stefan Zemp (SP) erinnert sich an eine Unterhaltung mit Hanspeter Weibel, der erklärt hat, wieviel Geld er seit dem Kauf eines Tesla gespart hat. Wenn man dies überträgt auf die Energieabgabe, so hat man die Idee: Er (Hanspeter Weibel) hat etwas nicht begriffen - wohl aber der Sprecher. - Zu den Äusserungen bezüglich Energieabgabe zieht der Redner [wortwörtlich] den Hut des Gewerbetreibenden an: Das Geld ist eine Wirtschaftsförderung im Kanton. Man merkt, dass Andi Trüssel in einem Büro und nicht auf dem Bau arbeitet: Sonst würde er sehen, welche Finanzmittel bei den Gewerblern hängen bleiben. Das ermöglicht es, Ausbildungsplätze zu finanzieren und Steuereinnahmen zu generieren. Das kommt im Endeffekt dem Kanton zugute.


Die verschiedenen Behauptungen werden natürlich durch die Wiederholungen nicht wahrer, sagt Oskar Kämpfer (SVP). Es gibt einige Dinge, die nicht klar angekommen sind; vielleicht muss man auch langsamer reden, wenn man sich an Thomas Bühler wendet. In der ersten Lesung wurde genau die Streichung beantragt, von der jetzt gesagt wird, sie hätte kommen müssen. Der Antrag wurde aber abgelehnt. - Man hat dem Energiegesetz aus folgendem Grund zugestimmt: Es wird immer gesagt, dass das Volk dies ja wolle. Das ist richtig. Nur hat das Volk bei der Abstimmung (etwa im 2010) nie gesagt, wie man das finanzieren soll. Das ist der Grundlagenirrtum. Man ist durchaus der Meinung, dass es ein fortschrittliches Energiegesetz braucht. Uneinig ist man sich bei der Finanzierung; und es ist richtig, dass man darüber nachdenkt. Im Rahmen von Arbeiten im eigenen Umfeld wurde auch (apropos Wirtschaftsförderung) mit Gewerblern gesprochen: Wieviele Leute, so die Frage, machen eine Isolation nur wegen der Förderung alleine? Wegen der Steuergelder alleine, die hier (vom Mittelstand) zusätzlich gezahlt werden? Kein einziger! Jeder hat gesagt, es wird primär gemacht, weil man damit tatsächlich Geld spart - man würde es aber auch ohne Bezuschussung vom Staat machen. Es ist wie beim Tesla von Hanspeter Weibel: Er zahlt ihn selber (er wollte auch keinen staatlichen Zuschuss), weil er nachher Geld spart. Das Gleiche würde hier auch passieren. Das ist der Punkt: Man braucht das Energiegesetz - aber nicht die zusätzlichen Steuern, die tief in die Privatsphäre eingreifen (weil man deklarieren muss, wieviel Erdöl man verbraucht). Es ist offenbar nicht angekommen, wie tief die Veränderung durch die Steuer sein wird. - Ob das Datum 2030 in der Verfassung steht, hat durchaus eine Nase: Interessant war ja die Äusserung von Klaus Kirchmayr, der von einer Anschubfinanzierung gesprochen hat - dann müsste man doch das Enddatum 2020 einfügen. Das Datum 2030 deutet klar auf eine Steuer hin - bei der man deklarieren muss, wie man das Geld aufbringt. Das kann ja gar nicht sein! Die SVP wird beim Volk mit Sicherheit Mehrheiten finden. Dann kann die Pro-Seite die Gewerbe-Argumente bringen. Die Argumente für das Nein wurden eben dargelegt.


Die neue Abgabe ist bei Rolf Richterich (FDP) auch nicht gut angekommen; man hat sich immer noch nicht damit abgefunden, dass eine neue Abgabe nötig sein soll. Das hat man auch gesehen: Beim Nichteintreten war der Redner wohl der einzige Bürgerliche (nebst der SVP, die den Antrag unterstützt hat), der sich enthalten hat. Weil man es nicht als der Weisheit letzter Schluss ansieht, die Abgabe einzuführen. Es ist deshalb aber umso wichtiger, dass man heute in der Verfassung ein klares Enddatum festlegt, wenn die Mehrheit diese Finanzierung beschliesst. Damit später keine Abgabe mehr auf die Energie erhoben werden kann. Das ist matchentscheidend, wenn man den Leuten sagt: Man holt das Geld bei ihnen. Es ist ein Umlagerungsprinzip - darum ist man grundsätzlich dagegen, eine andere Finanzierungsform wäre besser, konnte sich aber nicht durchsetzen oder ist im Moment nicht möglich. In der SVP hat man die Verfassung sicher auch gelesen: Dort steht, dass es ein Anreizsystem braucht mit einem rückzugsbeschränkten Sparkonto. Das steht in der Verfassung. Bei der Initiative Gysin dachte man noch, das wäre steuerfinanziert möglich - was aber bei der heutigen Steuerharmonisierung nicht mehr geht. Darum fehlt dort letztlich das eigenverantwortliche Sparen mit Anreiz. Es ist schwierig, den Konnex für die Anreizschaffung zu bilden. Da ist man vielleicht etwas zu früh in Baselland. Wenn der Kanton etwas warten würde, wäre es vielleicht möglich, ein solches System einzuführen; damit jeder auf seine Liegenschaft etwas anspart, was nachher für energieeffiziente Massnahmen eingesetzt werden kann. Das ist ein anderes Konzept. Aber es bedingt auch einen Zwang. Und wahrscheinlich reichen 150 Franken pro Jahr nicht mehr, um den gleichen Effekt zu erzielen. Letztlich hat man gesagt, es gibt in § 2 ein Ziel - und nachher muss man Massnahmen dazu finden, die man in § 35 hat. Im Paragrafen, über den man jetzt diskutiert, geht es um die Finanzierung. Das ist ein Zusammenspiel der drei Ebenen. Wenn man der Meinung ist, dass es zielführend ist, mit dieser Finanzierung diese Massnahmen zu bezahlen, dann wird man auch die Ziele erreichen. Dann hat man erreicht, was man wollte. Das ist vielleicht nicht der cleverste Weg, aber es ist ein relativ einfacher Weg; der finanzierbar und für die Leute überschaubar ist (vom Risiko her und punkto Betrag, den sie zahlen müssen). Alles andere wäre aber auch denkbar. Letztlich ist es hier drinnen auch ein Wettkampf der Ideen. Wenn man nur Nein sagt - liebe SVP - hat man schlicht keine Finanzierung. Das heisst: Das ganze Gesetz mit den Fördermassnahmen wäre eigentlich obsolet. Und man lebt auch nicht der Verfassung nach, in der steht, dass Massnahmen zu Gunsten der Energieeffizienz gefördert werden müssen. Also: Wenn jemand eine bessere Idee hat, soll er sie einbringen. Man hat das selber in den vergangenen zwei Wochen versucht; ist aber nicht sicher, ob man es geschafft hätte; darum hat man es letztlich bleiben lassen.




Für das Protokoll:
Georg Schmidt, Landeskanzlei


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Urs Kaufmann (SP) möchte dem vermeintlichen Mieterschützer Hanspeter Weibel eine Antwort geben. Selbstverständlich profitieren die Mieterinnen und Mieter von dieser Abgabe und den entsprechenden Förderbeiträgen. Einerseits werden die Investitionen um die Förderbeiträge reduziert. Damit ist sichergestellt, dass diese nicht auf den Mietzins abgewälzt werden können. Zudem wird die Energie durch den Mieter bezahlt. Wenn Energie gespart wird, muss der Mieter entsprechend weniger bezahlen und profitiert somit davon. Summa summarum kostet die Energieabgabe jährlich CHF 15 Mio. bis 2030, wie es im Gesetz limitiert wurde. Nachher werden jährlich CHF 90 Mio. weniger an Energiekosten ins Ausland fliessen. Das ist Geld, welches in der Region bleibt. Damit wird ein guter Effekt zu Gunsten der Region erreicht.


Dominik Straumann (SVP) antwortet Rolf Richterich: Sollte die Abgabe vom Volk abgelehnt werden, wird es trotzdem Förderbeiträge geben. Allenfalls bräuchte es eine Änderung von § 35, weil die Mittel der allgemeinen Staatskasse entnommen werden müssten. Es gäbe einfach keine direkte Abgebe, welche speziell dafür erhoben würde.


Zur Anschubfinanzierung: Sie könnte auch bis 2020 oder 2022 gemacht werden. Damit wäre es tatsächlich eine Anschubfinanzierung. Damit wäre möglich, dass die SVP bei der Volksabstimmung eine Ja-Parole fasst.


Zu den Aussagen von Urs Kaufmann: Betrachtet man den gesamten Prozess der erneuerbaren Energien - von der Produktion bis zur Endmontage - kann sehr gut erklärt werden, wo die grösste Wertschöpfung stattfindet. Ob sie tatsächlich im Kanton Basel-Landschaft ist, bei all den Panelen etc. wird sich zeigen. Es ist sehr weit gegriffen, wenn gesagt wird, dass die Abgabe zur Förderung des Gewerbes im Kanton Baselland diene. Die SVP-Fraktion ist deshalb dagegen.


Hanspeter Weibel (SVP) schätzt den persönlichen Austausch. Das zeigt, dass das Gesagte gehört wird.


Oskar Kämpfer hat es gesagt: Es kann mit entsprechenden Investitionen tatsächlich gespart werden. Allerdings hat er selber investiert - ohne Subventionen. Der Votant zahlt selber deutlich mehr Motorfahrzeugsteuern im Kanton Basel-Landschaft, als viele andere, welche deutlich mehr CO 2 ausstossen. Jedes Auto, welches mit Benzin oder Diesel betrieben wird, stösst mehr CO 2 aus.


Rolf Richterich hat gesagt, es handle sich um einen Aspekt, der noch gar nicht diskutiert worden sei. Auf Stufe Eidgenossenschaft wird ebenfalls über solche Abgaben diskutiert. Wenn National- und Ständerat beschliessen, eine Energieabgabe schweizweit einzuführen, wird dies im Kanton Basel-Landschaft zu einer Mehrfachbelastung führen. Ein solche wird man nicht schnell wieder wegbringen. Das ist absehbar. Es braucht keine neuen Ideen in diesem Kanton. Auf Stufe Eidgenossenschaft wird längst darüber diskutiert. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die entsprechenden Vorlagen kommen. Dann hätte der Kanton Basel-Landschaft einen Wettbewerbsnachteil, weil die Belastung hier höher wäre als in andere Kantonen.


Und zu guter Letzt: Es ist gut, dass Urs Kaufmann den zweiten Teil der Geschichte erzählt - davon, dass die Mieter profitieren können, wenn saniert wird. Dass sie an der Energieabgabe auch beteiligt wären, hat Urs Kaufmann ausgelassen. Das ist zumindest am Anfang die Mehrheit, bis schliesslich Sanierungen erfolgen.


Der Sprecher behauptet, jeder Hauseigentümer werde Sanierungen, welche sich rechnen, durchführen, ob sie nun subventioniert seien oder nicht.


Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) äussert sich dezidiert gegen die Einführung der Energieabgabe. In der heutigen Zeit kann permanent von der Einführung neuer Abgaben gelesen werden. Gestern wurde im Stände- oder Nationalrat über die Erhöhung des Benzinpreises gesprochen. Die CO 2 -Abgabe auf Heizöl kommt jedes Jahr auf's Tapet. Nun soll es eine Energieabgabe im Baselbiet geben. Gleichzeitig wird der Bund nachziehen.


Der Votant war selbst Mitglied der Liga der Baselbieter Steuerzahler und kann deshalb der Logik von Christoph Buser nicht folgen, wenn es um die Einführung solcher Steuern geht.


Ganz abgesehen davon: Wenn ein Hauseigentümer oder Investor etwas als nützlich erachtet bzw. den Eindruck hat, dass es dem Mieter und dem Investor bzw. Hauseigentümer etwas bringt, weil Geld gespart werden kann, wird nicht auf die Subvention gewartet. Diese würde in der Grössenordnung von 10 % liegen. Wenn man darauf warten muss, würde man wohl nie ein Haus bauen, welches auf dem modernsten Stand der Dinge ist. Das ist ein reines Umlagerungsverfahren. Der administrative Aufwand wäre riesig. Damit kann sich der Votant nicht anfreunden und wird deshalb die Einführung der Energieabgabe im Sinne der SVP ablehnen.


Rolf Richterich (FDP) ist ob des Votums von Dominik Straumann verwundert. Würde nach einem Nein alles über die Kantonskasse finanziert, so wäre dies die schlechteste von den drei Varianten. Eine Abgabe von CHF 150 ist besser als mehr Steuern zu bezahlen.


Aus Sicht des Freisinnes wäre eine eigenverantwortliche Lösung zu favorisieren gewesen. Jeder hätte selbst eine gebundene Sparrückschlage für die eigene Liegenschaft äufnen können. Eine solche Rücklage müsste über Steuern, welche gespart werden, oder über eine CO 2 -Abgabe des Bundes bezuschusst werden. Aber es gibt heute weder die steuerlich begünstige Rücklage noch dei CO 2 -Abgabe. Folglich ist die Lösung nicht tauglich. Dieser Weg müsste bei einer Ablehnung gewählt werden - und nicht der Weg über die Kantonsfinanzen. Letzteres wäre katastrophal schädlich.


Christof Hiltmann (FDP) möchte an das Votum von Rolf Richterich anknüpfen. Die Haltung der SVP ist nicht wirklich verständlich. Vorher beim Gesetz wurde über die Zielsetzung gesprochen, welche offenbar von allen unterstützt worden ist, was die grünen Punkte auf der Anzeige erklärt. Es wurde über die Förderbeiträge gesprochen. Nun geht es nur noch um die Finanzierung. Es geht nicht darum, ob es sinnvoll ist oder nicht. Es geht nur um die Finanzierungsform. Es gibt ein paar Alternativen. Es liegt nun eine Alternative auf dem Tisch, mit welcher ein Anreizsystem eingeführt werden soll. Eine andere Alternative, wie sie von Dominik Straumann erwähnt wurde, wäre die Steuerfinanzierung, was aus Sicht der FDP-Fraktion überhaupt keinen Sinn macht. Das Geld würde in den allgemeinen Topf gehen, womit auch noch nichts gespart wäre.


Entweder man sagt, dass mit den vorhandenen Zielsetzungen ein anreizorientiertes System geschaffen werden soll, oder die Zielsetzung muss gekippt werde. Das wäre die andere Konsequenz, über welche diskutiert werden müsste. Nun hat man zu den Zielsetzungen und den Förderbeiträgen ja gesagt. Eine Finanzierung über einen allgemeinen Steuertopf kommt überhaupt nicht in Frage. Das wäre völlig widersinnig.


://: Der Landrat stimmt dem Änderungsantrag der FDP-Fraktion auf Ergänzung von § 131 Absatz 1 Buchstabe j mit «bis längstens 31. Dezember 2030» mit 68:14 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu. [ Namenliste ]


Landratspräsident Franz Meyer (CVP) begrüsst auf der Zuschauertribüne eine Klasse des Gymnasiums Liestal mit ihrem Lehrer, Herrn Lötscher.


II.-IV. Keine Wortmeldungen


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- Rückkommen


Es wird kein Rückkommen verlangt.


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- Schlussabstimmung Verfassungsänderung


://: Der Landrat stimmt der Verfassungsänderung mit 55:24 Stimmen bei 6 Enthaltungen zu. [ Namenliste ]


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- Zweite Lesung Energiegesetz


Keine Wortmeldungen.


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- Rückkommen


Es wird kein Rückkommen verlangt.


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- Schlussabstimmung Gesetzesänderung


://: Der Landrat stimmt der Änderung des Energiegesetzes mit 56:25 Stimmen bei 5 Enthaltungen zu. Das Vierfünftelmehr ist nicht erreicht. [ Namenliste ]




> Verfassungstext


> Gesetzestext




Für das Protokoll:
Peter Zingg, Landeskanzlei


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