Protokoll der Landratssitzung vom 15. Juni 2017

Eintretensdebatte

Klaus Kirchmayr (Grüne) sagt, die Grüne/EVP-Fraktion sei für Eintreten und stimme zu.

Daniel Altermatt (glp) votiert namens der glp/GU-Fraktion für Nichteintreten.

Felix Keller (CVP) sagt, auch die CVP/BDP-Fraktion spreche sich für Eintreten aus und unterstütze die Vorlage einstimmig.

Regula Meschberger (SP) gibt bekannt, die SP-Fraktion werde nicht eintreten. Wird dennoch Eintreten beschlossen, werde sie einen Rückweisungsantrag stellen.

Dominik Straumann (SVP) gibt die Position der SVP-Fraktion bekannt, welche alle Vorstösse, die gegen eine Verabschiedung seien, bekämpfen und Eintreten beantragen würde.

Christof Hiltmann (FDP) schliesst sich dem an und sagt, auch die FDP-Fraktion sei für Eintreten.

://: Der Landrat beschliesst Eintreten mit 53:19 Stimmen bei zwei Enthaltungen.

[Namenliste]

Rückweisungsantrag

Regula Meschberger (SP) begründet den Rückweisungsantrag mit der Überlegung, dass es hier um die Kantonsverfassung gehe. Darüber hinaus geht es aber auch darum, dass sich die SP-Fraktion nicht ganz sicher ist, ob das Vorgehen rechtlich haltbar ist.

Der Regierungsrat sagt, es handle sich nicht um ein Rückkommen, sondern um eine Erweiterung des am 1. Juni gefassten Beschlusses. Es soll bloss die verfassungsrechtliche Grundlage dazu geschaffen werden. Rechtlich problematisch scheint daran, dass auf einen Entscheid zurückgekommen wird, welcher am 1. Juni definitiv gefällt wurde. Dies sollte sauber geklärt werden.

Pragmatisch zu handeln ist gut und recht, vom Landrat gefällte Entscheide müssen aber rechtlich absolut wasserdicht sein.

Die Kantonsverfassung ist das Grundgesetz des Kantons. Wird daran etwas verändert, muss dies nach den vorgegebenen Abläufen geschehen. Es braucht eine saubere Regierungsvorlage, welche in der Kommission beraten werden kann. Danach finden zwei Lesungen im Landrat statt, bevor die Änderungen dem Volk zur Abstimmung unterbreitet werden.

Diese Abläufe werden hier übergangen unter dem Vorwand des Pragmatismus und der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage. Die Kantonsverfassung ist es jedoch wert, dass der Landrat sich seriös überlegt, ob es rechtlich haltbar ist, was er entscheiden möchte.

Es gibt auch Überlegungen, welche gegen ein fakultatives Referendum sprechen. Ein solches ist zwar im Gesetz festgelegt, soll es jedoch auch in der Kantonsverfassung verankert werden, müssen dem zumindest seriöse Überlegungen voraus gehen. Diese fehlen in der Regierungsvorlage gänzlich. Sollte man zum Schluss gelangen, das fakultative Referendum in die Verfassung aufzunehmen, dann nur nach einer seriösen Diskussion und unter Beachtung der zu diesem Thema bereits erfolgten Überlegungen.

 

Für das Protokoll:
Miriam Bucher, Landeskanzlei

Hanspeter Weibel (SVP) präzisiert, dass das Volk über die Verfassungsänderung beschliesse. Der Landrat muss bei der Legiferierung Vorsicht walten lassen. Wenn in der 2. Lesung Anträge dieser Art gestellt werden, muss der Landrat die Möglichkeit des Timeouts nutzen.

Es ist zu diskutieren, ob die verfassungsmässige Grundlage für das Gesetz genügt, oder ob diese sicherheitshalber ergänzt werden muss. Es ist nicht angebracht, nur weil es um die Verfassung geht, komplizierter vorzugehen, als üblich. 

Martin Rüegg (SP) sagt, dass sich der Landrat nicht erlauben könne, einen Fehler mit einem weiteren Fehler zu korrigieren. Was geschieht, wenn das Referendum gegen einen Mitte Dezember veränderten Steuerfuss ergriffen wird?

Daniel Altermatt (glp) erinnert sich, dass an der letzten Landratssitzung im Sinne eines Kompromisses ein Beschluss im Schnellverfahren gefasst worden sei. Jetzt zeigt sich, dass dieses Vorgehen problematisch ist. Wenn Bedarf nach einem Finanzreferendum in irgendeiner Form besteht, oder die Verfassung so geändert wird, dass der Landrat Beschlüsse dem fakultativen Referendum unterstellen kann, dann soll dies sauber abgeklärt werden. Dementsprechend ist die glp/GU-Fraktion für Rückweisung.

Marc Schinzel (FDP) fasst den Rückweisungsantrag als Versuch der SP-Fraktion auf, Unsicherheit zu streuen. Dies in einem Bereich, in dem keine Unsicherheit mehr vorhanden ist, sollte so vorgegangen werden, wie es die Regierung beantragt hat. Somit wird für das Dekret der Steuerfussanpassung und explizit für § 31 klar ersichtlich verankert, dass in diesem Fall das fakultative Referendum besteht.

Der Antrag wurde an der letzten Sitzung mit einer grossen Mehrheit angenommen. Die jetzige Unsicherheit verwundert aufgrund der grossen Zustimmung an der letzten Sitzung. Der Rechtsdienst hat den Vorschlag geprüft und als unproblematisch befunden.

Auf die Frage von Martin Rüegg ist zu antworten, dass eine Anpassung des Steuerfusses im Dezember nach geltendem Recht erfolgt. Das neue Recht tritt erst im kommenden Jahr in Kraft.

Rolf Richterich (FDP) hat aus parteipolitischer Sicht Verständnis für den Versuch der SP-Fraktion, Unsicherheit streuen zu wollen. Dies bedeutet jedoch für das demokratische Verständnis, dass sich die SP-Fraktion gegen den Ausbau der Volksrechte stemmt, was erstaunlich ist.

Das Referendum bezieht sich nur auf den Steuerfuss, was zur Folge hat, dass der Kanton nicht genau weiss, wie viel er einnehmen wird. Beim wahrscheinlich häufigeren Fall der Steuerfusserhöhung, würde der Kanton weniger einnehmen. Das Risiko besteht darin, dass das kantonale Budget um die Einnahmendifferenz schlechter würde. Der viel gravierendere Fall ist die Rückweisung des Gesamtbudgets, was die SP-Fraktion ebenfalls schon wollte. Die Unsicherheit betreffend der Steuereinnahmen ist «Peanuts» verglichen mit einer möglichen Rückweisung des Gesamtbudgets.

Mirjam Würth (SP) bemerkt, dass ihr bei einigen Voten der Begriff «Filibuster» in den Sinn gekommen sei.

Die vorgeschlagene Vorgehensweise mit einer 1. und 2. Lesung im Eilverfahren verursacht ein schlechtes Gefühl. Es stellt sich die Frage, ob sich alle der Verantwortung bewusst sind, die eine Verfassungsänderung mit sich bringt.

Diego Stoll (SP) bemerkt, dass die bestehende Unsicherheit nicht von der SP-Fraktion hervorgerufen worden sei. Diese kam von Seiten FDP-Fraktion und dem kurzfristigen Antrag an der letzten Landratssitzung. Verwaltung und Regierungsrat durften dies ausbaden.

Laut Medienberichten ist die FDP-Fraktion felsenfest davon überzeugt, dass alles verfassungskonform ist. Insofern müsste gerade die FDP-Fraktion dagegen sein, dies ins Gesetz aufzunehmen, da das einer unnützen Überregulierung gleichkäme.

Inhaltlich ist der Vorschlag sinnvoll. Zukünftig muss sich der Landrat vornehmen, solche Diskussionen wieder in der Kommission zu führen. Gesetzesvorschläge müssen auf Herz und Nieren geprüft werden, bevor sie in den Landrat gelangen, um ähnliche Probleme künftig vermeiden zu können.

Regula Meschberger (SP) betont, dass Unsicherheit nur durch Verfassungsänderungen im sogenannten Expressverfahren entstehe. Es geht lediglich um das Verfahren. Was waren ursprünglich die Überlegungen, das fakultative Referendum nicht in der Verfassung zu verankern.

Die Behauptung, für den Aufbau der Volksrechte zu sein, ist populistisch und aus Sicht der SP-Fraktion zu einfach. Inhaltlich kann durchaus auch die SP-Fraktion zustimmen. Die ganzen Pro und Contraargumente sollen jedoch ausgiebig diskutiert werden. Dies schafft Sicherheit.

Oskar Kämpfer (SVP) sagt, dass die SVP-Fraktion bereit sei, Verantwortung zu übernehmen. Die SP-Fraktion wehrt sich dagegen, dem Volk mehr Rechte zu geben. Wahrscheinlich aufgrund der Angst davor, dass es der SVP-Fraktion gelingt, das Volk zu überzeugen, dass allfällige Steuererhöhungen an der Urne abzulehnen sind. Die SVP-Fraktion ist gegen den Rückweisungsantrag.

Marc Schinzel (FDP) kritisiert, dass innerhalb der Kommissionen nicht die gesamte Palette behandelt werde. Auch die Behandlung von Gesetzesvorlagen im Hinblick auf deren Verträglichkeit mit der Verfassung sind zu prüfen. Die zur Debatte stehende Verfassungsbestimmung ist auch aus juristischer Sicht korrekt.

Rolf Richterich (FDP) bemerkt, dass es keine Rückweisung brauche. Würde eine wasserdichte Lösung bevorzugt, würde der Steuerfuss nicht in Form eines Dekrets, sondern in Form eines Gesetzes angepasst. Das fakultative Referendum ist ein Kompromiss. Schweizweit ist die Anpassung des Steuerfusses in praktisch allen Kantonen per fakultativem oder obligatorischen Referendum durch das Volk angreifbar. Die Frage stellt sich, wieso im Baselbiet nicht möglich sein soll, was in der Mehrzahl der anderen Kantone problemlos möglich ist. Der Votant betont, dass er nicht in einem Kanton leben möchte, der seine Bürger nicht über den Steuerfuss abstimmen lässt.

Adil Koller (SP) fasst zusammen, dass es der SP-Fraktion nicht um eine Diskussion über den Inhalt gehe sondern um das Vorgehen. Weder Angst vor Abstimmungen oder das Beschneiden von Volksrechten sind Gründe für die Diskussion. Das aktuelle Vorgehen, verursacht ein Chaos in Bezug auf das vorliegende Gesetz und führt dazu, dass schlussendlich niemand mehr weiss, worum es geht. Verfassungsänderungen an einem Tag durchzuführen, ohne Kommissionsberatung und Vernehmlassungsverfahren, ist grob fahrlässig und unseriös.

Hanspeter Weibel (SVP) erklärt, dass die SVP-Fraktion - entgegen ihrer Antwort auf die Vernehmlassung - ihre Meinung geändert habe. Der Grund dafür ist, dass ein Kompromiss gefunden werden musste.

Regierungsrat Anton Lauber (CVP) sagt, dass an der Sitzung ein Beschluss gefasst worden sei. Damit war die Ausgangslage klar. Der Landrat wollte, dass der Steuerfuss zwischen 1-5% dem fakultativen Referendum unterliegen muss. Ob dies verfassungskonform ist oder nicht und ob die Paragraphen in der Kantonsverfassung abschliessend formuliert seien oder nicht, wurde gefragt. Zu diesen Fragen existieren verschiedene Meinungen.

In diesen Situationen richtet sich der Votant nach dem Grundsatz «Im Zweifel Maximallösung». Das heisst, die Volksrechte werden ausgebaut, was positiv zu werten ist. Die Frage, ob dies auf Verfassungsebene verankert werden muss, soll bejaht werden.

Das formell korrekte Verfahren liegt auf dem Tisch. Mit dem Rechtsdienst und verschiedenen Experten unter anderem aus der Landeskanzlei wurde diskutiert. Das Volk hat schlussendlich auf jeden Fall das letzte Wort.

Der in Frage stehende Paragraph ist nicht neu, sondern auch bereits im alten Gesetz vorhanden. Seit 2009 kam er jedoch nicht mehr zur Anwendung. Weiter kann der Steuerfuss zwischen 1%, 2%, 3%, 4% und 5% geändert werden. Dies macht CHF 10 Mio., CHF 20 Mio., CHF 30 Mio. aus. Das sind für die Dauer von einem Jahr alles keine Beträge, die den Kanton vorwärts bringen oder zurückwerfen. Die angesprochene Unsicherheit bewegt sich also in einem überschaubaren Rahmen.

Würde im Dezember 2017 das Budget für das Jahr 2018 beschlossen, gäbe es ein Referendum und 2018 würde die Abstimmung stattfinden und bekannt werden, welcher Steuerfuss zur Anwendung kommt. Die Steuerveranlagungen für das Jahr 2018 werden 2019 durchgeführt. Es sind also keine Probleme zu erwarten.

://: Eintreten ist unbestritten.

Rückweisungsantrag

://: Der Landrat lehnt den Antrag auf Rückweisung an die Kommission mit 52:24 Stimmen bei zwei Enthaltungen ab.

[Namenliste]

– 1. Lesung Kantonsverfassung

Titel und Ingress

Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) erklärt, die Redaktionskommission weise darauf hin, dass der Ingress bei Verfassungsbestimmungen grundsätzlich immer laute: «Das Baselbieter Volk beschliesst» und nicht «Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst».

://: Der Landrat beschliesst die Anpassung stillschweigend.

Keine weiteren Wortmeldungen.

://: Damit ist die 1. Lesung abgeschlossen.

 

Für das Protokoll:
Benedikt Wirthlin, Landeskanzlei

Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) informiert, dass die 1. Lesung am Vormittag mit einer redaktionellen Änderung abgeschlossen wurde.

Urs Kaufmann (SP) ergänzt Folgendes zur Verfahrensdiskussion vom Vormittag: Die SP wurde dafür kritisiert, dass sie in der 2. Lesung des FHG dem Schnellschuss bezüglich der Steuerfussanpassung zugestimmt hat und den heute vorliegenden Schnellschuss der Verfassungsänderung ablehnt.

Die SP lehnt den heutigen Schnellschuss ab, weil es eine Änderung auf Verfassungsebene ist. Dies sollte sich der Landrat als Letztes erlauben. Der Schnellschuss zur Veränderung des Steuerfusses mit einem einfachen statt einem 2/3-Mehr war aus Sicht der SP besser, daher wurde dieser Antrag unterstützt. Es hat sich gezeigt, dass in Zukunft in der Kommission breiter und umfassender gearbeitet werden muss und alle möglichen Lösungsoptionen vorbereitet werden sollten.

Der beschlossene Schnellschuss im FHG ist ungenügend. Richtig ist die heutige Lösung: Wenn gewisse finanzpolitische Kriterien nicht eingehalten werden und nicht weiter gespart werden kann, wird der Steuerfuss von Gesetzes wegen angehoben. Diese Regelung haben auch viele andere Kantone. Dieser Automatismus wird im Baselbieter Finanzhaushaltsgesetz in Zukunft fehlen. Daher ist der Beschluss nicht gut und ungenügend.

Die Stäfis-Vorlage enthält neu gesetzliche Automatismen und Vorgaben beim Sparen – die sogenannten proportionalen Kürzungen – aber keine gesetzlichen Vorgaben in die andere Richtung, wenn fertig gespart ist. In den Kernpunkten ist das Gesetz mit den proportionalen Kürzungen und der Kreditsperre schlecht und nur halbbatzig, weil die Ultima Ratio Regel bei den Steuern fehlt.

Christof Hiltmann (FDP) sagt, die inhaltlichen Diskussionen seien geführt worden, möchte sich aber zu den Anschuldigungen äussern. Die FDP hat versucht, eine gangbare Lösung vorzuschlagen. Die FDP ist nicht der Meinung, dass die angenommene Gesetzgebung verfassungswidrig ist. Der Vorwurf der «Schnellschüsse» kommt aus jener Ecke, welche die Verfassungswidrigkeit ins Feld führt. Der FDP kann kein Strick daraus gedreht werden, dass jetzt die Diskussion erfolgt. Die FDP hat dem Regierungsrat nicht den Auftrag erteilt, diese Vorlage auszuarbeiten.

Persönlich begrüsst er die Vorlage. Die Verfassung enthält viele Unklarheiten. Mit der heute diskutierten Regelung wird die Verfassung präzisiert. Die FDP war vor zwei Wochen nicht auf dem Holzweg und ist nicht Urheber der heutigen Diskussion. Die Verfassungsänderung trägt zur Klarheit bei und präzisiert. Es geht um eine Bestimmung, die von jedem und jeder im Landrat und in der Bevölkerung verstanden wird. Die Gesetzesänderung ist mit der bestehenden Verfassung kompatibel: Zunächst kommt das Gesetz, dort werden die wesentlichen Inhalte bestimmt. Der Regierungsrat hat einen Vorschlag zur Präzisierung gemacht, diesen unterstützt die FDP-Fraktion .

Diego Stoll (SP) hält für das Protokoll fest: Den unterschiedlichen Haltungen in der SP-Fraktion muss auch im Abstimmungsbüchlein Rechnung getragen werden; es muss sichtbar sein, wer gegen die Vorlage war und wer sich bei der Verfassungsänderung enthält.

– 2. Lesung Verfassungsänderung

Keine Wortbegehren.

– Rückkommen

Es wird kein Rückkommen verlangt.

Schlussabstimmung Verfassungsänderung

://: Der Landrat stimmt der Verfassungsänderung mit 52:14 Stimmen bei neun Enthaltungen zu.

[Namenliste]

Detailberatung Landratsbeschluss

Keine Wortbegehren.

Rückkommen

Es wird kein Rückkommen verlangt.

Schlussabstimmung Landratsbeschluss

://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss zur Änderung der Kantonsverfassung mit 50:14 Stimmen bei neun Enthaltungen zu.

[Namenliste]

Landratsbeschluss

Änderung der Kantonsverfassung

vom 15. Juni 2017

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Die Änderung der Kantonsverfassung wird beschlossen.

2. Der Gegenvorschlag vom 1. Juni 2017 zur formulierten Verfassungsinitiative «Für gesunde Staatsfinanzen ohne Steuererhöhung» wird um die unter Ziffer 1 beschlossene Änderung der Kantonsverfassung erweitert. Der erweiterte Gegenvorschlag wird der formulierten Verfassungsinitiative «Für gesunde Staatsfinanzen ohne Steuererhöhung» gegenübergestellt und dem Volk zur Abstimmung unterbreitet.

> Verfassungstext

 

Für das Protokoll:
Léonie Schwizer, Landeskanzlei