Protokoll der Landratssitzung vom 15. Juni 2017
Nr. 1561 |
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2017-141 vom 6. April 2017
Motion von Diego Stoll, SP-Fraktion: Anpassung kantonales Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) - Der Regierungsrat beantragt: Entgegennahme als Postulat (siehe Beilage) - Beschluss des Landrates vom 15. Juni 2017: < überwiesen > |
Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) informiert, dass der Regierungsrat die Motion als Postulat entgegen nehme.
> Begründung des Regierungsrats
Diego Stoll (SP) fasst zusammen, dass die Psychiatrie Baselland in Liestal einen Neubau anstrebte. Gegen ihr Baugesuch wurde Einsprache erhoben. Letztlich kam der Fall vor Kantonsgericht, das Ende März 2017 einstimmig die Beschwerde – erstaunlicherweise – gut hiess. Nicht, weil am Baugesuch etwas nicht gestimmt hätte, sondern weil das kantonale Recht (§12 des kantonalen Raumplanungsgesetzes) bundesrechtswidrig ist.
Der Motionär reichte seine Motion damals als dringlich ein. Obwohl sich eine erhebliche Mehrheit dafür aussprach, reichte es nicht ganz für die Dringlichkeit. Dennoch ist die Ausgangslage unverändert. Fakt ist: Es gibt ein Gesetz auf kantonaler Ebene, das nicht stichfest ist. Damit verbunden ist eine Rechtsunsicherheit, die nicht akzeptiert werden darf. Es ist sogar gefährlich, in einem solch praxisrelevanten Bereich wie der Raumplanung diesen Passus stehen zu haben, da weitere Anwendungsprobleme vorprogrammiert sind.
Der Motionär ersuchte die Regierung um ein schnelles Handeln. Das Kantonsgerichtsurteil war sehr deutlich. Dennoch musste er relativ erstaunt von Regierungsrätin Pegoraro hören, dass man erst mal abwarten wolle. Man konnte aber keine Tendenz feststellen, dass der Entscheid des Kantonsgerichts ans Bundesgericht weitergezogen wird. Das heisst, dass das Urteil rechtskräftig werden wird. Es ist deshalb nicht verständlich, weshalb man nach drei Monaten Rechtsunsicherheit immer noch nicht reagieren und stattdessen ein Postulat entgegen nehmen möchte. Ein Prüfen und Berichten bringt aber in dieser Situation nicht sehr viel. Man soll nun einfach das Gesetz in Ordnung bringen. Der Motionär hat es bewusst offen formuliert, damit die Direktion die Möglichkeit hat, den genauen Wortlaut zu finden.
Der Votant hält an seiner Motion fest, weil er auch keine Alternative zu diesem Vorgehen sieht.
Felix Keller (CVP) kann namens der CVP/BDP-Fraktion den Ausführungen von Diego Stoll folgen. Es geht nicht nur um Rechts-, sondern auch um Planungssicherheit. Wird ein Baugesuch zurückgepfiffen, kostet dies nur Zeit – und somit auch Geld. Aus diesem Grund wird die Motion unterstützt. Handlungsbedarf ist angezeigt.
Urs Schneider (SVP) sagt, dass auch die SVP-Fraktion die Problematik sieht. Die Motion wird unterstützt.
Thomas Eugster (FDP) sagt, dass die FDP-Fraktion die Motion einstimmig unterstützen werde.
Daniel Altermatt (glp) stimmt in den Chor der Unterstützer ein.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) wehrt sich gegen die Anschuldigung von Diego Stoll, ihre Direktion habe die Hände in den Schoss gelegt und warte ab, was passiert. Fakt ist, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, weil keine schriftliche Begründung vorliegt. Solange dies nicht der Fall ist, läuft auch die Beschwerdefrist. Die Psychiatrie liess es offen, das Urteil weiter zu ziehen. Sobald die Begründung vorliegt, sind auch die Handlungsfelder und die Möglichkeiten zur Anpassung bekannt. Es sei vor einem Schnellschuss gewarnt. Man kann den Vorstoss aber auch als Motion einreichen, das ist ihr egal. Aber erst wenn das begründete Urteil vorliegt, ist auch klar, was es zu tun gibt.
://: Der Landrat überweist die Motion 2017/141 mit 69:0 Stimmen an die Regierung.
Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei