Protokoll der Landratssitzung vom 14. September 2017

Bei Take off, so Kommissionspräsident Andreas Dürr (FDP), handelt es sich um ein Jugendhilfeprogramm, das Jugendlichen, die es im Leben schwierig haben, relativ niederschwellig ein Begleit-Integrationsprogramm zur Verfügung stelle. Dies ist unbestritten, handelt es sich doch um einen wertvollen Teil der Jugendarbeit des Kantons. Getragen wird es von der Stiftung Jugendsozialwerk Blaues Kreuz, die eine tolle Arbeit macht.

Im Zuge der Sparübung kam die Regierung zum Schluss, dass der jährlichen Unterstützung von CHF 420'000 CHF 100'000 zu streichen sei. Der jährliche Betrag beliefe sich somit auf CHF 320'000. Take off hat daran natürlich keine Freude. Positiv zu erwähnen ist aber, dass sie nicht gross lamentierten und den Teufel an die Wand malten. Sie waren vielmehr sehr konstruktiv und sind sich bewusst, dass sie beginnen müssen, nach Umfinanzierungen zu suchen. Nicht mehr möglich sein wird das Take off light, ein Teilprogramm für  Nachhilfestunden. Dafür gilt es allenfalls, Umfinanzierungen zu finden. Der Sitz der Stiftung ist in Pratteln. Es ist kaum anzunehmen, dass Kinder aus dem Leimental oder dem Waldenburgertal nach Pratteln fahren, um dort Nachhilfestunden zu erhalten. Letztlich ist dieses Teilprogramm regional beschränkt. Die Verantwortlichen von Take off sahen dies ein. Sie werden sich also wohl mit der Gemeinde Pratteln unterhalten müssen, um diese Aufgabe kommunal oder regional abgestützt weiterführen zu können.

Ansonsten ist das Programm unbestritten, wovon sich die Kommission überzeugen liess. Sie dankt herzlich für den Einsatz, der mit jährlich CHF 320'000 für die nächsten vier Jahre durchaus anerkennend abgegolten wird. Die JSK beantragt, den Betrag der sehr guten Institution zur Verfügung zu stellen.

– Detailberatung

Andreas Bammatter (SP) sagt, dass das Kommissionsresultat von 13:0 Stimmen zeige, dass es sich hier um eine sehr wertvolle Sache handle. Es werden damit über 100 Jugendliche jährlich in ihrem Alltag begleitet. Für die SP-Fraktion ist es wichtig, dass der Kanton die Verantwortung übernimmt. Dennoch ist zu sagen, dass eine 24-prozentige Kürzung ein happiger Anteil ist. Geht das so weiter, darf man sich fragen, ob nicht schrittweise Leistungen abgebaut werden, die dringend nötig sind. Diesmal hat es noch geklappt. Was will die Organisation denn anderes machen als in den sauren Apfel zu beissen und versuchen, zu reduzieren? Es ist aber ein Trauerspiel, dass überall dort gekürzt wird, wo man weiss, dass eine Erhaltung dringend nötig wäre. Trotzdem ist die SP-Fraktion zufrieden, dass das Programm aufrechterhalten werden kann.

Sara Fritz (EVP) findet es erfreulich, eine solche Institution im Kanton zu haben, die mit relativ wenig Mitteln so viel Gutes bewirkt. Die Fraktion Grüne/EVP ist dem Jugendsozialwerk sehr dankbar für ihre doch nicht immer einfache Arbeit mit den Jugendlichen, wobei sie oft sehr gute Resultate erzielen kann.

Dass dem erfolgreich laufenden Projekt nun 24% seiner Mittel, die es vom Kanton erhält, gestrichen werden soll, ist für die Fraktion sehr bedauerlich. Die Votantin wähnt sich irgendwie in einem falschen Film, wenn erwähnt wird, wie erfreulich es sei, dass das Jugendsozialwerk die Streichung konstruktiv sieht und mit Umstrukturierungen aufzufangen versucht. Man denke an die Debatte z.B. über Baselland Tourismus, wo es, zumindest prozentual, um eine wesentlich kleine Kürzung ging. Damals erachtete es die Mehrheit des Parlaments als unmöglich, dass der Verein sich konstruktiv dazu verhalten und mit Umstrukturierungen darauf reagieren könne.

Aus persönlicher Sicht sei gesagt, dass die Votantin die Arbeit des Jugendsozialwerks sehr schätzt. Erst vor kurzem erhielt sie die Möglichkeit, ihre Projekte zu begutachten, was sie sehr beeindruckte. Die ganze Fraktion steht hinter den Geldern, die gesprochen werden sollen.

Paul R. Hofer (FDP) macht auf eine Balance aufmerksam: Auf der einen Seite reduziert der Kanton den Betrag um CHF 100'000. Er stellt aber immer noch CHF 320'000 zur Verfügung, die vom Gesamtbudget des Hilfswerks etwas über 41% im Jahr ausmachen. Dies sollte auch gewertet werden. Es ist nicht so, dass die Sache abgewürgt wird. Zudem wurde vom Präsidenten bereits erwähnt, dass die Verantwortlichen mit gutem Gewissen davon ausgehen, dass sie mit dem reduzierten Betrag ein Auskommen finden werden. Die FDP-Fraktion stimmt zu.

Béatrix von Sury d'Aspremont (CVP) anerkennt, dass Take off eine äusserst wichtige Struktur sei. Selbst die kriminologischen Studien unterstützen solche Institutionen und Strukturen, da sie niederschwellig und genau auf die Bedürfnisse von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zugeschnitten sind. Die CVP/BDP-Fraktion unterstützt damit selbstverständlich den Verpflichtungskredit. Als Kriminologin unterstützt ihn die Votantin erst recht, da sie weiss, wie wichtig dieser Zugang ist.

Die Fraktion bedauert die Reduktion um CHF 100'000. Ob es der richtige Weg ist, wird sich weisen. Dem Blauen Kreuz ist ein Kränzchen zu winden, insofern sie die Kürzung hinnehmen und sie selber versuchen, dem Take off light wieder auf die Beine zu helfen. Es ist zu hoffen, dass sich genügend private Geldgeber finden lassen, damit das volle Programm wieder aufgenommen werden kann. Auch wenn es nur regional läuft, darf es nicht vernachlässigt werden.

://: Eintreten ist unbestritten.

– Detailberatung Landratsbeschluss

Keine Wortmeldungen.

– Rückkommen

Es wird kein Rückkommen verlangt.

– Schlussabstimmung

://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss betreffend der  Weiterführung und Finanzierung von Take off für die Jahre 2018-2012 mit 72:0 Stimmen bei drei Enthaltungen zu. [Namenliste]

 

Landratsbeschluss

über die Weiterführung und Finanzierung von Take off – Tagesstruktur für Jugendliche –, ein Präventionsprogramm für Jugendliche im sekundären Bereich für die Jahre 2018-2021

vom 14. September 2017

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Für die Weiterführung des Programmes Take off – Tagesstruktur für Jugendliche wird für die Jahre 2018 bis und mit 2021 ein Verpflichtungskredit von 1'280'000 Franken (= jährlich 320'000 Franken) bewilligt.

2. Ziffer 1 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.

 

Für das Protokoll:

Markus Kocher, Landeskanzlei