Protokoll der Landratssitzung vom 14. September 2017
Nr. 1637 |
6 |
2017-078 vom 21. Februar 2017 Vorlage: Formulierte Verfassungsinitiative «Stimmrecht für Niedergelassene» - Bericht der Justiz- und Sicherheitskommission vom 5. Juli 2017 - Beschluss des Landrates vom 14. September 2017: < beschlossen z. Hd. Volksabstimmung > |
Kommissionspräsident Andreas Dürr (FDP) führt aus, dass mit dieser Initiative, welche von den Jungsozialisten Baselland und dem Jungen Grünen Bündnis Nordwest eingereicht wurde, das aktive Wahlrecht für Niedergelassene, das heisst für Personen mit Ausweis C, eingeführt werden soll. Es ist wichtig, festzuhalten, dass es um das aktive Wahlrecht auf Kantons- und Gemeindeebene geht. Dies umfasst das Recht, aktiv zu wählen. Daneben gibt es auch das passive Wahlrecht. Dies betrifft das Recht, Ämter zu bekleiden, respektive das Recht, gewählt zu werden.
Die Kommission wurde unter anderem mit einem hervorragenden Vortrag der Initianten über das Thema informiert. Man hat sich sehr ernst mit der Forderung auseinandergesetzt. Im Sinne eines Zwischenberichtes wurde sogar in Erwägung gezogen, zu überprüfen, was es bedeuten würde, wenn die Gemeinden selbst darüber entscheiden könnten. Es hat sich jedoch erwiesen, dass es zu kompliziert ist, dieses Anliegen in derselben Vorlage unterzubringen. Die Prüfung über die kommunale Möglichkeiten ist jedoch aus technischen Gründen nicht machbar. Nicht zuletzt deshalb, weil die Initiative von einer Art Zwillingsinitiative begleitet wird. Darin geht es um das Stimmrecht ab 16 Jahren. Die entsprechende Vorlage wird in Traktandum 7 der laufenden Sitzung behandelt.
Rein inhaltlich ist die Kommission der Meinung, dass der Besitz des Schweizer Passes für das Stimm- und Wahlrecht notwendig ist. Besonders weil man eine Balance zwischen Recht und Pflichten erhalten will. Das vorgezogene Stimmrecht im Sinne einer Vorleistung des Staates ist nicht nötig. Deshalb wurde die Initiative ohne Gegenvorschlag in der Kommission verworfen, so wie es auch der Regierungsrat getan hat. Der Antrag der JSK lautet mit 7:3 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Initiative für ein Stimmrecht für Niedergelassene abzulehnen.
– Eintretensdebatte
Jacqueline Wunderer (SVP) erklärt, dass die SVP-Fraktion es klar ablehne, das Stimmrecht für Niedergelassene in der Schweiz einzuführen. In der Schweiz sind die Integrationsmöglichkeiten für Ausländer umfassend. Unser Land verfügt über eines der liberalsten Ausländerrecht weltweit. Die wichtigsten Voraussetzungen, um am Prozess der Wahlen teilzunehmen und massgeblich auf die Entwicklung des Schweiz Einfluss zu nehmen, sind die Beherrschung einer Landessprache, die Einhaltung der Gesetze sowie die Vertrautheit und der Respekt vor unseren Bräuchen und dem Christlichen Glauben. Das Stimm- und Wahlrecht hingegen ist nicht Teil der Integration. Vielmehr wird es ein Privileg, welches mit der Einbürgerung übergeben wird.
Es ist richtig, dass der Schweizer Pass etwas kostet. Auch wenn ein paar tausend Franken für viele Menschen sehr viel Geld ist. Aber der Gegenwert, den man für die Einbürgerung erhält, ist unbezahlbar.
Zudem gilt es zu bedenken, dass bei Annahme der Initiative auch Mensch wie der Hassprediger von Biel, der eine Niederlassungsbewilligung C besitzt, tatsächlich mitbestimmen könnten, wie es mit unserer Schweiz weitergehen soll.
Regula Meschberger (SP) weist darauf hin, dass es sich bei der laufenden Debatte nicht um eine Einbürgerungsdiskussion handle. Vielmehr geht es darum, dass Menschen, die seit Jahren in der Schweiz leben, aber keinen Schweizer Pass besitzen, zusätzliche Rechte erhalten. Die Entscheidung, sich einbürgern zu lassen oder nicht, beruht auf sehr individuellen Gründen. Zahlreiche Menschen leben seit vielen Jahren in unserem Land und engagieren sich in Vereinen oder der Schule. Es ist wichtig, dass wir deren Stimme wahrnehmen und sie miteinbeziehen. Warum sollen sie nicht über Themen abstimmen dürfen, die auch sie betreffen?
Die SP steht ganz klar hinter der Initiative. Schon heute gibt es in vielen Kantonen für die Gemeinden die Möglichkeit, das aktive Stimm- und Wahlrecht zu gewähren. Mehrere Gemeinden haben von diesem Recht Gebrauch gemacht und das Stimmrecht für Niedergelassene erfolgreich eingeführt.
Im Hinblick auf die öffentliche Diskussion erachtet es die SP-Fraktion als sinnvoll, wenn man Schritt für Schritt vorgeht. Es ist richtig, wenn man in einem ersten Schritt den Gemeinden die Möglichkeit gibt, das kommunale Stimmrecht für Niedergelassene einzuführen. Aus diesem Grund stellt die Fraktion einen Rückweisungsantrag. Die Regierung soll einen Gegenvorschlag zur Änderung des Gemeindegesetzes vorbereiten. Dahingehend, dass den Gemeinden die entsprechende Autonomie zugestanden wird.
Das bestehende Stimm- und Wahlrecht in der Schweiz hat sich über viele Jahre weiterentwickelt, es ist kein statisches Gebilde. Heute stehen wir an einem Punkt, an dem ein weiterer Schritt getan werden muss. Die Demokratie entwickelt sich ständig weiter und mit ihr das Stimmrecht. Genau das ist das Schöne an der Schweizer Demokratie.
Andreas Dürr (FDP) präzisiert, dass beide Initiativen ausschliesslich das aktive, und nicht das passive, Stimm- und Wahlrecht, betreffen.
Paul R. Hofer (FDP) fasst zusammen, dass die Entscheidung der FDP-Fraktion auf einem einfach Grundsatz beruhe. Hat man den Schweizer Pass, dann hat man das Stimmrecht. Hat man den Schweizer Pass nicht, dann hat man auch kein Stimmrecht. Deshalb ist die Fraktion einstimmig gegen die Initiative.
Béatrix von Sury d'Aspremont (CVP) betont, dass jenen Personen, welche keinen Schweizer Pass besitzen und die sich besonders in der Freiwilligenarbeit stark engagieren, ein grosses Dankeschön gebührt. Nichtdestotrotz ist die CVP/BDP-Fraktion der Auffassung, dass es der Schweizer Nationalität bedarf, um das Stimmrecht ausüben zu können. Aus diesem Grund wird sich die Fraktion gegen die Initiative aussprechen.
Regula Steinemann (glp) führt aus, dass es viele gute Gründe gebe, die für oder gegen die Initiative sprechen. Auf der einen Seite gibt es ein grosses Verständnis für jene Personen, welche sich in der Schweiz niedergelassen haben und hier verwurzelt sind, sich entsprechend aktiv am politischen Prozess beteiligen wollen. Das Argument, dass mit der Niederlassung auch Pflichten verbunden sind und eine dementsprechende Mitwirkung gerechtfertigt ist, stimmt für die glp/GU-Fraktion nur beschränkt. Viele Pflichten sind ausschliesslich mit dem Bürgerrechtverknüpft. Das ausschlaggebende Argument gegen die Initiative ist, dass Personen mit Niederlassungsbewilligung C wohl dazu in der Lage sind, das Rechtssystem zu gestalten, aber allenfalls die negativen Konsequenzen nicht mittragen müssen, da sie sich frei bewegen und in einem anderen Land wieder niederlassen können.
Die glp/GU-Fraktion begrüsst den Antrag der SP, das aktive und passive Stimmrecht vorerst auf kommunaler Ebene einzuführen.
Adil Koller (SP) verweist auf die Situation im Kanton Appenzell Ausserrhoden. Dort gibt es mehrere Gemeinden, welche das Ausländerstimmrecht bereits kennen. Es sind dies die Gemeinden Wald, Speicher, Troggen und Rehentobel. Auf kommunaler Ebene haben alle Gemeinden die Möglichkeit, das Ausländerstimmrecht einzuführen. Die Gründe für die Einführung des Ausländerstimmrechts waren vielerorts von pragmatischer Art. Die Personen mit Niederlassungsausweis C sind seit mehr als 10 Jahren in der Gemeinde wohnhaft, sie sind engagiert in Vereinen oder der Feuerwehr, sie zahlen Steuern und sie zeigen oftmals grosses Interesse daran, sich in und für die Gemeinde einzusetzen.
In den beiden Initiativen sowie bei einem Gegenvorschlag geht es darum, die Demokratie und das Gemeinwesen zu stärken.
Das Argument der Rechte und Pflichten, welche an den Schweizer Pass gebunden sind, ist zu kurz gegriffen. Schliesslich zahlen die betreffenden Ausländer Steuern, aber sie erhalten im Gegenzug kein Stimmrecht. Es gibt den Grundsatz, dass man keine Steuern zahlen muss, wenn man nicht repräsentiert wird oder am demokratischen Prozess teilnehmen darf. Diesem Grundsatz wird bei den Ausländerinnen und Ausländern nicht gefolgt.
Ebenso unzureichend ist das Argument der glp/GU-Fraktion, dass Niedergelassene die negativen Konsequenzen aus Abstimmungen nicht mittragen müssen. Auch Schweizerinnen und Schweizer können mitentscheiden und das Land in eine bestimmte Richtung beeinflussen, aber danach ins Ausland auswandern. Niemand muss das ganze Leben am selben Ort verbringen.
Falls der Schritt zum kantonalen Stimmrecht für Niedergelassene zu gross ist, empfiehlt sich der Weg über die Gemeindeautonomie. Die Gemeinden sollen selbst darüber entscheiden, ob bei ihnen Ausländerinnen und Ausländer wohnhaft sind, welche sie gerne miteinbeziehen möchten. So können sie selbst die Chance ergreifen, mehr Menschen an der Demokratie teilhaben zu lassen.
Der Votant macht bliebt, der Initiative zuzustimmen, oder ansonsten die Vorlage an die Regierung zurückzuweisen und die Gemeindeautonomie spielen zu lassen.
Für das Protokoll:
Miriam Dürr, Landeskanzlei
Sara Fritz (EVP) gibt zu verstehen, dass ihre Fraktion gespalten sei. Die EVP wird die Initiative ablehnen, die Grünen werden ihr zustimmen. Den Rückweisungsantrag unterstützt die Fraktion grossmehrheitlich. Der Votantin erscheint es sinnvoll und richtig, die Frage auf Gemeindeebene zu regeln, ob Ausländerinnen dort mitbestimmen können. Insofern würde die Ausarbeitung eines Gegenvorschlags zu dieser Initiative begrüsst.
Paul R. Hofer (FDP) entgegnet Adil Koller, dass er jahrelang im Ausland gelebt und dort Steuern bezahlt habe und weder einen Pass noch ein Stimm- und Wahlrecht gehabt habe.
Marc Schinzel (FDP) hält fest, dass der Heimatkanton von Adil Koller, Appenzell-Ausserrhoden, nicht konservativ, sondern freisinnig sei. Appenzell Innerrhoden ist der konservative Kanton. Dem Argument, dass ein niedergelassener Ausländer das Stimmrecht haben muss, weil er ansonsten rechtlos ist, hält er entgegen, dass Ausländerinnen und Ausländer, die Steuern zahlen, die gleichen Rechte wie Schweizer haben, bis auf das Stimmrecht. Sie erhalten alle Leistungen: gute Schulen, eine gute Universität, Sozialhilfe und Stipendien sowie die beste Gesundheitsversorgung und öV-Verbilligungen. Sämtliche Grundrechte der Bundesverfassung gelten für sie wie für Schweizer und Schweizerinnen.
Bezüglich des Stimmrechts hält es der Votant mit Paul Hofer: haben sie den Pass, sollen sie stimmen können. Spricht man mit Ausländern und Ausländerinnen, so sagen diese häufig: halten Sie an Ihren guten Kriterien fest. Der Votant sprach beispielsweise mit einem Taxifahrer aus Irak-Kurdistan, der sagte: Sie machen das richtig, lassen Sie sich nicht davon abbringen, die Ausländer und Ausländerinnen schätzen es ausserordentlich, dass die Schweiz verlässliche und nicht willkürliche Kriterien hat. Sie kommen deswegen hierher und bewundern das Land dafür.
Es handelt sich um eine Grundsatzfrage, die nicht über die Gemeindeautonomie gelöst werden muss. Es wäre gut, auch die Kriterien vermehrt anzuwenden. Jacqueline Wunderer hat gesagt, dass die Niederlassung eine gute Sache ist. Fälle wie Abu Ramadan, der 12 Jahre in der Schweiz lebt, ohne eine hiesige Sprache zu können, ständig ins Ausland gereist ist, 600'000 Franken Sozialhilfe bezogen und nie richtig gearbeitet hat etc. zeigen, dass die Kriterien richtig angewendet werden müssen. Dies gilt sowohl für die Erteilung der Niederlassungsbewilligung wie auch für die Einbürgerung.
Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) kann das Votum der FDP nicht verstehen. Diese war in den letzten Jahren immer gegen Gesetze und legte eine liberale, offene Haltung an den Tag. Die Bürger sollten möglichst viel entscheiden können. In dieser Frage nimmt die Fraktion nun eine umgekehrte Sichtweise ein. Der Votant fragt sich, weshalb nicht zugelassen wird, dass die Gemeinden selber entscheiden können, ob sie ein Wahl- oder Stimmrecht gewähren wollen oder nicht und weshalb dieser Saal hier bestimmen soll, was die einzelnen Gemeinden machen dürfen. Dieses zentralistische Gedankengut steht im Widerspruch zum sonstigen Verhalten der FDP-Fraktion. Der Votant spricht sich dafür aus, dem Antrag der SP zuzustimmen, gemäss welchem die Gemeinden selber entscheiden können, ob sie ihren Einwohnern, auch den Ausländern bzw. Niedergelassenen, ein Stimm- und Wahlrecht geben wollen.
Dem Votum von Jürg Wiedermann kann sich Adil Koller (SP) anschliessen. Trotzdem weist er noch auf zwei Punkte hin: Zum Thema Hassprediger ist zu sagen, dass es auch Trottel mit Schweizer Pass gibt, die bereits heute mitbestimmen können, wie es mit der Schweiz weitergeht. Wegen zwei Problemfällen kann nicht einer ganzen Gruppe wie Ausländerinnen und Ausländern das Stimmrecht verwehrt werden. Zum Votum von Paul Hofer hält er fest, dass es nicht nötig ist, sich an alle Regeln anzupassen, die es im Ausland gibt, wie beispielsweise den Frauen das Recht nicht geben, Auto zu fahren, wie das in Saudi-Arabien der Fall ist. Es erscheint bizarr, zu sagen: Nur weil andere Länder die Menschenrechte nicht einhalten, muss die Schweiz das auch nicht tun.
Der Landrat kann auch einmal etwas beschliessen, das den Gemeinden die Möglichkeit gibt, die Demokratie weiterzuentwickeln und das Gemeinwesen zu stärken. Gewisse Gemeinden fänden es gut, den Ausländern und Ausländerinnen die Möglichkeit zu geben, mitzustimmen. Diese sind schon jetzt Mitglied in Vereinen und stärken dort das Gemeinwesen. Er versteht nicht, weshalb dieser kleine pragmatische Schritt nicht gemacht werden kann.
Mirjam Würth (SP) hält fest, dass auf Kantonsebene offensichtlich nicht die Bereitschaft bestehe, das passive Stimm- und Wahlrecht zu vergeben. Das ist kein Problem, aber es den Gemeinden zu verbieten, das auf Gemeindeebene einzuführen, erachtet sie als Problem. Geändert werden kann dies mit einer Rückweisung der Vorlage an die Kommission beziehungsweise an den Regierungsrat. So kann es jede Gemeinde so regeln, wie es ihr beliebt. Im Moment ist es verboten. Sowohl der Landrat wie auch die Regierung sind für die Stärkung der Gemeindeautonomie. Um diese Chance zu nutzen, bittet sie um Unterstützung des Antrags der SP.
Der Kommissionspräsident Andreas Dürr (FDP) weist darauf hin, dass vorliegend eine Volksinitiative behandelt wird, die mit der nachfolgenden Vorlage «Stimmrecht mit 16» zusammenhängt. Die beiden Volksinitiativen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Behandlung und sind am 4. März 2018 zur Abstimmung vorgesehen. Die Kommission hat den Gegenvorschlag von Landrätin Meschberger behandelt. Gegenvorschläge zu zwei miteinander verknüpften Initiativen können zu vierzehn möglichen Abstimmungsergebnissen führen, und das lässt sich technisch nicht behandeln. Deshalb kam die Kommission wertneutral zum Schluss, dass ein separater Vorstoss zum Thema erforderlich ist. Soll das Anliegen, das den Gemeinden freizustellen, wieder aufs Tapet gebracht werden, ist dafür das parlamentarische Instrumentarium zu nutzen.
Marc Schinzel (FDP) begrüsst die Diskussion zum Thema Er findet sie gut und wertvoll. Das Einbürgerungsrecht ist offen und transparent und arbeitet mit rechtsstaatlichen Kriterien. Es soll nicht entwertet werden, Das ist keine Abschottung. Zum Votum von Jürg Wiedermann hält er fest, dass sich der Kanton in die Gemeindeautonomie einmischt, weil es nicht nur um Rechte, sondern auch um Pflichten der Gemeinden geht. Es geht den Kanton etwas an, was Gemeinden tun, denn er und andere Gemeinden tragen auch Lasten mit. Soll die Integration besser abgesichert werden, besteht das Risiko, dass der Kanton sowie andere Gemeinden mit dem Finanzausgleich Lasten mittragen müssen. Es ist legitim, dass sich der Kanton äussert und es nicht einfach den Gemeinden überlässt.
Regula Meschberger (SP) sagt, dass alle gleich betroffen sind. Auch Niedergelassene bezahlen genau gleich viel Steuern und sind in Bezug auf den Finanzausgleich betroffen. Das Argument des Vorredners erscheint weit hergeholt. Die SP-Fraktion möchte es den Gemeinden ermöglichen, darüber zu entscheiden, ob Niedergelassene das Stimm-und Wahlrecht erhalten. Es geht um das aktive Stimmrecht. Die Argumente liegen auf dem Tisch - für und gegen die Initiative. Die Votantin findet die Aussage ihres Vorredners interessant, dass Appenzell Ausserrhoden ein freisinniger Kanton ist. Ausgerechnet dieser Kanton schafft es, den Gemeinden das Recht zu geben, das Stimmrecht für Niedergelassene einzuführen.
Die Votantin hat gehört, dass sich die JSK mit möglichen Gegenvorschlägen befasst hat. Deshalb erstaunt sie das Argument, es sei technisch nicht möglich, weil die beiden Initiativen zusammenhängen. Sie äussert die Meinung, dass der Regierungsrat einen Gegenvorschlag prüfen soll, der eine Änderung des Gemeindegesetzes zum Inhalt hat. Sie hält am Rückweisungsantrag fest.
://: Eintreten ist unbestritten.
– Rückweisungsantrag
://: Der Landrat lehnt den Rückweisungsantrag der SP mit 47:32 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. [Namenliste]
– Detailberatung
Landratsbeschluss
Keine Wortmeldungen.
– Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
– Schlussabstimmung
://: Der Landrat nimmt den Landratsbeschluss über die Volksinitiative «Stimmrecht für Niedergelassene» mit 53:28 Stimmen bei 8 Enthaltungen an. [Namenliste]
Landratsbeschluss
über die Volksinitiative «Stimmrecht für Niedergelassene»
vom 14. September 2017
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Die formulierte Verfassungsinitiative «Stimmrecht für Niedergelassene» wird abgelehnt.
2. Im Rahmen der Volksabstimmung wird den Stimmberechtigten empfohlen, die formulierte Verfassungsinitiative «Stimmrecht für Niedergelassene» abzulehnen.
Für das Protokoll:
Pamela Schaer, Landeskanzlei