Protokoll der Landratssitzung vom 14. September 2017
Nr. 1635 |
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[1. Lesung] 2017-007 vom 10. Januar 2017 Vorlage: Gesetz über die Organisation des Regierungsrats und der Verwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Totalrevision des Gesetzes über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung) - Bericht der Justiz- und Sicherheitskommission vom 6. Juli 2017 - Beschluss des Landrates vom 14. September 2017: < 1. Lesung abgeschlossen > |
Man habe hier einen Aufwisch, der längst hätte passieren sollen, sagt Kommissionspräsident Andreas Dürr (FDP). Man hat momentan ein Verwaltungsorganisationsgesetz aus dem Jahr 1983. 1987 wurde aber eine neue Kantonsverfassung eingeführt; dort ist die Organisation der Verwaltung grundsätzlich der Regierung zugeordnet. In Tat und Wahrheit hat man also seit 1987 einen verfassungswidrigen Zustand, weil das Gesetz die Organisation der Verwaltung in die Hände des Landrats legt, der hier sehr detailliert beschliesst und gesetzlich regelt. Das soll mit der jetzigen Vorlage aufgehoben werden; sie basiert auf der Überweisung von zwei Motionen. – In diesem Zusammenhang wird auch die Kantonsverfassung angefasst. Das Doppelmandat Regierung/Bundesversammlung soll künftig ausgeschlossen werden. Um es vorweg zu nehmen: Dieses Thema war problemlos. Aufgrund der Arbeitsbelastung als Bundesparlamentarier wie auch als Regierungsrat ist das Doppelmandat eine Herkulesaufgabe, die niemand stemmt.
Bei den Organisationskompetenzen hat man ein weites Spektrum: Man hat das heutige System, in dem der Landrat alles bestimmt. Man hat aber auch die überwiesenen Motionen, welche verlangen, dass der Landrat nur die wesentliche Strukturen vorgeben soll – und man hat die Vorlage des Regierungsrates, der ohne Landrat entscheiden will. Diese Diskussion hat man auch in der Kommission geführt. Es gibt Dafür und Dagegen. Will man sich als Landrat entmachten lassen und die Verwaltung nur noch über Finanzen und parlamentarische Instrumente steuern – oder will man den Fuss drin behalten? Der Regierungsrat hat klar gesagt: Wenn er die Verantwortung hat, will er auch die Organisation übernehmen können.
Man hat da sehr lange diskutiert, es ist auch gesetzestechnisch nicht ganz einfach: Was will man an Präzisierung ins Gesetz schreiben, damit der Landrat noch etwas zu sagen hat? Und was gehört in die Verordnung, welche der Regierungsrat erlässt? Eine Verordnung nützt dem Parlament insofern nichts. Wenn man aber etwas mehr ins Gesetz schreiben will, belastet man dieses. Nach hartem Ringen hat man eine Kompromisslösung hinbekommen. Man sagt: Grundsätzlich soll der Regierungsrat die Verantwortung haben und seine Verwaltung organisieren – er soll aber die für die Direktion zuständige Kommission vorgängig informieren. Man hat bereits jetzt einen Paragrafen, der die Informationspflicht umschreibt – man hat ihn etwas verschärft. Man will vorgängig über beabsichtigte Geschäfte informiert werden. Damit erhält der Regierungsrat die Kompetenz; der Landrat ist aber nicht ganz aussen vor. Wenn wirklich etwas ganz heiss ist, kann man es auf dem parlamentarischen Weg erfahren – und allenfalls mit den Mitteln des Parlaments dagegen vorgehen oder Einfluss nehmen.
Man hatte ein weiteres kleines Detail, das zu angeregten Diskussionen führte – die Frage, wie wirklichkeitsnah in Krisenzeiten der Präsidialentscheid ist. Da muss es erstens eine rechte Krise geben, wenn man sich nicht mehr auf die modernen Kommunikationsmittel abstützen kann; wenn man keinen Regierungsbeschluss mehr einholen kann. Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob der Regierungspräsident in solchen Situationen präsidial Entschlüsse fassen dürfen soll. Respektive: Muss er sie nur noch zur Kenntnis bringen (Idee Regierungsrat) oder sie genehmigen lassen? Dass er Präsidialentschlüsse fassen darf, ist unbestritten; die Kommission wollte aber deren nachträgliche Genehmigung. Man soll schnell handeln können – im Handeln muss aber das Bewusstsein bestehen, dass eine Genehmigung folgen wird.
Im Detail hat die Kommission zudem die Protokollierungspflicht diskutiert. Man will, dass eine Protokollierung der Beschlüsse der Regierung stattfindet – was die Regierung in die Geschäftsordnung verschieben wollte, die sie selber aufheben kann. Das hat man wieder ins Gesetz genommen. – Man hat zudem (das war fast schon eine Aktualität) diskutiert, ob man die Landeskanzlei aufteilen müsste – in einen Parlamentsdienst und eine regierungsrätliche Abteilung. Durch die letzten Ereignisse hat dies eine gewisse Brisanz erhalten. Man war aber der Meinung, dass dies in der aktuellen Vorlage nicht den nötigen Platz hat. Das muss mit separaten Vorstössen behandelt werden. Es gab eine allgemeine Zufriedenheit mit der jetzigen Situation respektive keinen dringenden Handlungsbedarf, der einen entsprechenden Antrag zwingend germacht hätte. Ein Punkt ist aber, dass man die Landeskanzlei während einer ganzen Legislatur einem Regierungsrat administrativ unterstellen will. – Ansonsten kann man sagen: Es ist eine Totalrevision, bei man der zahlreiche alte Zöpfe abgeschnitten und die Sache sauber durchgekämmt hat – sodass man mit dem neuen Gesetz in eine legislativ saubere Zukunft starten kann. Entsprechend wurde die Vorlage mit 12:0 Stimmen bei 1 Enthaltung verabschiedet.
– Eintretensdebatte
Man habe die Ausführungen des Kommissionspräsidenten gehört, sagt Hans-Urs Spiess (SVP). Es gibt ihnen nichts mehr beizufügen. Die SVP-Fraktion wird den klaren Antrag der Kommission geschlossen unterstützen.
Der Präsident habe alles gesagt, führt Andreas Bammatter (SP) aus. Das Resultat wurde verkündet. Die SP steht hinter der Vorlage.
Marc Schinzel (FDP) will sich ebenfalls kurz fassen. Ein Satz aber noch, zumal es ein stark freisinniges Thema ist. Die FDP hat bereits in der Vernehmlassung die Organisationsfreiheit der Regierung gefordert. Das ist genau das, was umgesetzt werden muss: Wer Verantwortung trägt, soll sich selber organisieren können. Das ist der Kern der Vorlage, die voll unterstützt wird.
Auch in der CVP/BDP-Fraktion heisst es, dass die Würze in der Kürze liege, sagt Béatrix von Sury d'Aspremont (CVP): Sie unterstützt den Bericht und die Revision.
://: Eintreten ist unbestritten.
– Erste Lesung Kantonsverfassung
Keine Wortmeldungen.
://: Somit ist die erste Lesung beendet.
– Erste Lesung Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz
Keine Wortmeldungen.
://: Somit ist die erste Lesung beendet.
Für das Protokoll:
Georg Schmidt, Landeskanzlei