Protokoll der Landratssitzung vom 14. September 2017

Landratspräsidentin Elisabeth Augstburger (EVP) informiert, dass per 1. April des nächsten Jahres ein neuer Landschreiber oder eine neue Landschreiberin gefunden werden muss. Da das Amt gemäss § 67 Absatz 1 Buchstabe e der Kantonsverfassung vom Landrat zu wählen ist, beantragt die Geschäftsleitung dem Landrat zur Vorbereitung der Wahl, eine Findungskommission einzusetzen. Sie unterbreitet dem Landrat eine oder mehrere Wahlvorschläge. Der Kommission soll mit beratender Stimme auch ein Mitglied des Regierungsrats angehören. Die Geschäftsleitung beantragt einstimmig, den Beschluss zu fassen.

://: Eintreten ist unbestritten.

– Detailberatung Landratsbeschluss

Keine Wortbegehren.

– Rückkommen

://: Es wird kein Rückkommen verlangt

– Schlussabstimmung

://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss zur Einsetzung einer Findungskommission Landschreiber/in stillschweigend zu.

 

Landratsbeschluss

Einsetzung einer Findungskommission Landschreiber/in

vom 14. September 2017

1. Zur Vorbereitung der Wahl eines Landschreibers bzw. einer Landschreiberin wird eine Findungskommission eingesetzt, bestehend aus 9 Mitgliedern.

2. Die Fraktionen sind eingeladen, bis zum 21. September 2017 ihre Wahlvorschläge für die Kommission (2 SVP, 2 SP, 2 FDP, 1 Grüne/EVP, 1 CVP/BDP, 1 glp/GU; jede Fraktion 1 Ersatzmitglied; Präsidium: SVP, Vizepräsidium: SP) der Landeskanzlei zuhanden der Geschäftsleitung des Landrates mitzuteilen. Anschliessend wird die Kommission auf dem Zirkulationsweg durch die Geschäftsleitung gewählt und kann ihre Arbeit aufnehmen.

3. Der Regierungsrat wird eingeladen, eines seiner Mitglieder mit beratender Stimme in die Findungskommission zu entsenden.

4. Die Findungskommission zieht eine externe Beratung bei und lässt ein Assessment durchführen. Der Geschäftsleitung wird empfohlen, die Ausgaben dafür zu bewilligen.

 

Für das Protokoll:

Markus Kocher, Landeskanzlei