Protokoll der Landratssitzung vom 14. September 2017
Nr. 1657 |
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2017-146 vom 6. April 2017 Interpellation von Roman Brunner, SP-Fraktion: Aufnahmebedingungen FMS – Passerelle - Schriftliche Antwort des Regierungsrates vom 22. August 2017 - Beschluss des Landrates vom 14. September 2017: < erledigt > |
Roman Brunner (SP) beantragt Diskussion.
://: Der Diskussion wird stattgegeben.
Der Interpellant ist nicht ganz zufrieden mit der Qualität aller Antworten. So begründe die Regierung ihre Antwort zur Frage der unterschiedlichen Aufnahmenbedingungen in Frage 2 damit, dass sie «dies ganz einfach können und dürfen». Das ist zwar richtig, die Antwort zeugt aber entweder ein bisschen von Arroganz, oder von Desinteresse an der Thematik. Denn der Kanton BL ist der einzige Kanton in der ganzen Schweiz, der für Leute mit einer Fachmaturität Zulassungsbeschränkungen zur Passerelle kennt. Nicht einmal alle Schulstandorte – Genf beispielsweise – haben solche Aufnahmebeschränkungen. In Genf haben nach den Sommerferien 50 Personen – Inhaber/innen des Fachmaturitätsdiploms – die Passerelle angefangen. Am Schulstandort Basel wurden 6 Personen aus dem Kanton Baselland abgewiesen, teilweise solche, die auch die Kriterien des Schulstandorts erfüllt hätten.
Eine Zulassungsbeschränkung ist sinnvoll, und es sollen nur Kandidat/innen zugelassen werden, die auch eine reelle Chance haben. Aber es kann nicht sein, dass innerhalb der Schweiz derart grosse Ungleichheiten bestehen. Und im Hinblick auf die Auswertung des Pilotversuchs – der in der Antwort zur letzten Frage erwähnt wird – ist es zwingend, dass eine schweizweite Vereinheitlichung der Aufnahmekriterien stattfindet, um eine gewisse Chancengleichheit zu gewährleisten. Bildungsdirektorin Monica Gschwind ist gebeten, dies im Hinblick auf die definitiv ins Gesetz aufzunehmende Version im Auge zu behalten.
://: Damit ist die Interpellation 2017/146 erledigt.
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei