Protokoll der Landratssitzung vom 14. September 2017

Werner Hotz (EVP) verlangt, eine kurze Erklärung abzugeben. Er bedankt sich für das Zusammentragen der vielen Fakten und Zahlen zur Anfrage betreffend Öffentlichkeitsprinzip. Interessant ist , dass die Zahl der Gesuche stabil oder gar abnehmend ist, mit Ausnahme der BKSD; dort geht es aber hauptsächlich um die Einsichtnahme in eigene Schulakten. Die Fakten sind gut nachvollziehbar und belegen, dass die Baselbieter eher zurückhaltend von ihrem Recht auf Einsichtnahme Gebrauch machen. Das vom Kantonsgereicht 2016 in einem konkreten Fall gesprochene Urteil, bei welchem die Klage der Betroffenen sogar gutgeheissen wurde, belegt, dass das System funktioniert. Die Verwaltung lehnt ab. Wenn es gerechtfertigt ist, heisst das Gericht die Beschwerde gut.

Neuerungen in der Schweizer Rechtsprechung, z.B. das Recht auf Einsichtnahme in die Outlook-Agenda eines Beamten, werden aufgenommen und die Leute haben es «auf dem Radar». Fazit: Man ist im Kanton gut unterwegs in diesem für die Bürgerinnen und Bürger sehr wichtigen Recht.

://: Damit ist die Interpellation 2017/110 erledigt.

Für das Protokoll:

Brigitta Laube, Landeskanzlei