Protokoll der Landratssitzung vom 14. September 2017

Peter Riebli (SVP), Präsident der Subkommission IV, wurde von der GPK delegiert, diese Vorlage zu vertreten. Nebenbei sei versucht aufzuzeigen, dass in der GPK gut gearbeitet wird, dass die Fragen hartnäckig angegangen und sie konsequent verfolgt werden, dass dies aber sehr fair abgehandelt wird.

Der Besuch der Polizei wurde im Rahmen der normalen Visitation der Subko IV durchgeführt. Dies ist eine der wenigen Berichte der GPK, die in den Landrat kommen. Normalerweise werden die Visitationsberichte mit dem Regierungsrat und der entsprechenden Dienststelle diskutiert, ohne es in den Landrat zu schaffen. Wie aber alle wissen, wurde die Polizei aus verschiedenen Gründen in der Presse im letzten Jahr relativ gross verhandelt. Es ist somit ein öffentliches Interesse gegeben, dass der Landrat (und die Öffentlichkeit) erfahren, was die Abklärungen der Subko IV ergeben haben.

Schwerpunkte der Besuche waren einerseits die Auflösung des Arbeitsverhältnisses in gegenseitigem Einvernehmen mit Polizeisprecher Meinrad Stöcklin. Diskutiert wurde über die persönlichen Benefits, es wurden die Adminstrativmassnahmen (insbesondere Führerscheinentzug) vertieft angeschaut. Es wurde untersucht, ob die Radarkontrolle mit den Unfallschwerpunkten zusammenhängen. Es wurde diskutiert über die Erreichbarkeit der Einsatzzentrale. Am Schluss brauchte die Polizei auf eigenen Wunsch das Thema Mobile Computing ein.

Die GPK Subko stellte dem Polizeikommandant vorgängig einen relativ umfangreichen Fragekatalog zu. Es war trotzdem nötig, nach dem Erstgespräch noch drei weitere Gesprächsrunden mit verschiedenen Teilnehmern durchzuführen, um die entsprechenden Fragekomplexe, die von der Polizeileitung nicht befriedigend tief beantwortet werden konnten, vertieft angehen zu können.

Beim Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Meinrad Stöcklin ging es nicht darum, die Gründe zu analysieren. Es wurde einzig analysiert, ob die Prozesse festgehalten sind, ob die entsprechenden Reglemente (was Kompetenzen anbelangt) eingehalten wurden. Die Fragen der GPK wurden ausführlich beantwortet und ein Einblick in die Personaldossiers der letzten Jahre betreffend Mitarbeiterbeurteilung gewährt, ebenso in den ominösen Mailverkehr, der in diesem Rahmen bereits einmal thematisiert wurde. Die Abklärungen haben klar gezeigt, dass die Gespräche und der Ablauf der Auflösungsvereinbarungen im gegenseitigen Einverständnis nachvollziehbar sind und alles korrekt ablief. Die GPK stellte fest, dass vor allem zu Beginn des Prozesses nicht alle Diskussionen und Gespräche schriftlich festgehalten wurden. Eine Empfehlung lautet daher, dass zukünftig derartige Abläufe detailliert schriftlich festgehalten werden müssen, damit nachvollzogen werden kann, was der jeweilige Ausgangspunkt war. Bezüglich der Dokumentation und Kompetenzen wurde festgestellt, dass diese im Falle einer Auflösung im gegenseitigen Einvernehmen nicht klar definiert sind. Es gibt keinen klaren Prozessablauf, wie in einem solchen Fall im Departement vorzugehen ist. Da dies vermutlich nicht der einzige Fall bleiben wird, empfiehlt die GPK hier eine klare Regelung.

Desweiteren wurde festgestellt, dass eine «interne Kommunikation» mit einem Verteiler von über 600 Empfängern nicht als interne Kommunikation zu behandeln ist, da bei dieser weiten Streuung der Inhalt irgendwie an die Öffentlichkeit gelangt. Diese Feststellung hat zur Empfehlung geführt, in Zukunft bei solchen Kommunikationen immer und in jedem Fall die interne Kommunikationsabteilung hinzuzuziehen. Insbesondere ist dabei acht zu geben, dass dabei nicht etwas kommuniziert wird, das der abschliessenden Trennungsvereinbarung widerspricht. Dies wurde im vorliegenden E-Mail-Verkehr grenzwertig gehandhabt. Es ist dafür zu sorgen, dass dies in Zukunft nicht mehr vorkommt.

Die zweite Empfehlung ist, dass der auslösende Faktor für die Gespräche zur Trennung in gegenseitigem Einverständnis klar dokumentiert wird. Dies muss von der anstellenden Behörde abgesegnet werden. Es kann nicht sein, dass eine subordinierte Stelle dies auslöst. Der auslösende Faktor konnte von der GPK nicht nachvollzogen 

werden, es wurde ihr aber mündlich glaubwürdig versichert, dass alles korrekt abgelaufen war.

Bei den Benefits hat sich klar gezeigt, dass im Gegensatz zur basel-städtischen Polizei diese klar geregelt sind, dass z.B. im Fahrtenbuch alle Privatfahrten festgehalten und monatlich abgerechnet werden müssen. Dabei handelt es sich um eine gängige Praxis.

Ein anderes Schwerpunktthema sind die Administrativmassnahmen / Führerscheinentzug. In den Medien wurde kritisiert, sie seien unverhältnismässig und willkürlich gehandhabt worden. Die Abklärungen der GPK zeigen auf, dass in der Dienststelle ein hohes Bewusstsein für die Folgen für die Betroffenen herrscht. Zu einzelnen kritischen Fällen (die in der Presse waren, aber auch solche, die der GPK einzeln zugetragen wurden) konnte man sich vertieft mit dem Leiter der Dienststelle unterhalten. Die Erklärungen waren plausibel, sei es punkto Zeitdauer oder Kosten. Die Dienststelle ist sich bewusst, dass diese Fälle in der Öffentlichkeit eine hohe Aufmerksamkeit zu erzeugen vermögen. Deswegen wird dies auch als eine Führungsaufgabe verstanden. Den Dienststellen sind gesetzlich teilweise die Hände gebunden. Via Secura legt fest, dass bei einem Alkoholgehalt von 1.6 Promille sowohl die charakterliche Nichteignung zum Autofahren wie auch eine Alkoholabhängigkeit geprüft werden muss. Hier kommt das Problem ins Spiel, wer dies prüfen soll. Es gibt eine eidgenössische Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen im Strassenverkehr, wo festgehalten ist, dass die Abklärungen durch einen Verkehrsmediziner SGRM vorgenommen werden müssen. Diesen Titel haben nur Schweizer, die fast ausnahmslos im Institut für Rechtsmedizin der verschiedenen Kantone arbeiten. Das heisst, dass die Dienststelle die Abklärungen eigentlich nur dem IRM zuweisen kann. Das ist zwar unschön, da der Betroffene dies zu bezahlen hat – er muss den Nachweis liefern, dass er fahrtauglich ist. Da er keine Chance hat, ein anderes Institut (und schon gar kein ausländisches) anzufragen, weist die Dienststelle den Fall direkt dem IRM zu, mit entsprechenden Kostenfolgen. Dies ist irritierend, aber nicht zu ändern, solange der Titel SGRM gesetzlich vorgeschrieben ist.

Die Abklärungen führten zur Feststellung, dass vor allem das Schreiben, das die Dienststelle an die Betroffenen verschickt, teilweise missverständlich ist. Insbesondere wird nicht klar darauf hingewiesen, dass der Betroffene das Recht auf rechtliches Gehör hat. Nimmt er dies aber wahr, führt dies in den allermeisten Fällen zu einer einvernehmlichen Lösung. Weiter wurde festgestellt, dass die Abteilung eigentlich bestrebt ist, die Abklärungen so schnell wie möglich und möglichst einvernehmlich durchzuführen. Deshalb ist eine Anpassung des Formulars wichtig und deutlich das Recht auf das rechtliche Gehör hervorzuheben. Empfohlen wird auch eine regelmässige Überprüfung und Aktualisierung für den Fall, dass sich eine Änderung ergibt.

Beim Thema Radarkontrolle / Unfallschwerpunkt wurde der GPK klar zu verstehen gegeben, dass sich die Unfallschwerpunkte meist nicht dort befinden, wo man zu schnell unterwegs ist, sondern bei Kreuzungen und Kreiseln. Die Tempoüberschreitung ist dort meistens nicht das Problem. Die Überprüfung von weiteren Vergehen, z.B. Nichtgewähren des Vortritts und «Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung» seien weitaus aufwändiger, weshalb diese Vergehen nur vereinzelt kontrolliert werden. Der Eindruck, dass Kontrollen auch rentieren sollen, konnte nicht restlos ausgeräumt werden. Dass die Geschwindigkeit einfacher zu kontrollieren ist und dies deshalb auch bevorzugt gemacht wird, musste die GPK so zur Kenntnis nehmen. Ebenfalls musste – als Wermutstropfen – zur Kenntnis genommen werden, dass Bussen von ausländischen Autolenkern in der Zwischenzeit nur noch zu 80% bezahlt werden. Dies hängt damit zusammen, dass die entsprechende Dienststelle ihr Euro-Konto auf Anweisung der Finanzkontrolle schliessen musste. Die GPK spricht dazu keine Empfehlungen aus, weil hier die Finanzkommission in der Verantwortung ist.

Zur Einsatzzentrale musste festgestellt werden, dass eine Telefonumleitung nicht in jedem Fall klappte. Sehr oft meldete sich der Telefonbeantworter, was in einem Notfall ja sehr hilfreich ist. Die Empfehlung an den Regierungsrat diesbezüglich ist, der Bevölkerung klar die Regeln zu kommunizieren, wann welche Notfallnummer gewählt werden muss.

Die Polizeileitung sprach von sich aus das Thema Mobile Computing an, das sie als ein mögliches Problem identifizierte. Die Umsetzung der Teilprojekte «Convertible» und «Vorgangsbearbeitung myABI» waren bislang nicht möglich bzw. sie sind noch nicht anwendungsreif. Die Polizeileitung ist aber relativ zuversichtlich, dass es das Programm vom Laptop auf das Handy schafft. Wäre das nicht der Fall, wäre mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen. Die GPK empfiehlt deshalb dem Regierungsrat, Evaluationen möglicher Alternativen in Angriff zu nehmen. Anlässlich des Dienst- und Jahresgesprächs mit dem SID erklärte Regierungsrat Isaac Reber, dass die Abklärungen inzwischen vorgenommen wurden und es Alternativen gibt. Somit besteht Hoffnung, dass es erfolgreich sein wird. Die GPK bleibt aber dabei, dass die Dienststelle die Aufgabe hat, Alternativen zu evaluieren, falls keine Fortschritte in diesem Zusammenhang zu erkennen sind.

Der vorliegende Bericht der Subko IV der GPK wurde intern diskutiert und einstimmig verabschiedet. Der Votant bittet den Landrat, ebenso zu beschliessen.

Für das Protokoll:

Markus Kocher, Landeskanzlei

 

Dominik Straumann (SVP) meint, nach den Ausführungen  des Sprechers der GPK bleibe kaum mehr etwas zu ergänzen übrig. Die SVP nimmt wohlwollend zur Kenntnis, dass bei der Trennung sowohl die Fristen wie auch die formellen Vereinbarungen und die gängige Praxis eingehalten wurden. Man nimmt aber auch zur Kenntnis, dass im Vorfeld mit der Dokumentation nicht alles ordentlich abgelaufen ist, ist aber zuversichtlich, dass dies in Zukunft besser laufen wird. Es ist zu hoffen, dass es nicht wieder zu einer Freistellung und kommen muss. Die SVP wird allen Empfehlungen zustimmen.

Auch die SP werde den Bericht genehmigen, erklärt Lucia Mikeler (SP). Der Polizei ist ein Kränzchen zu winden. Sie macht einen guten Job. Es konnte sehr offen geredet werden, man erhielt immer gute Informationen und die Zusammenarbeit war immer sehr gut, trotz ein paar Defiziten im Mobile-Bereich und bei den Radarkontrollen; alles  sehr heikle Themen.

Marie-Therese Müller (CVP/BDP) und ihre Fraktion unterstützen die Empfehlungen. Es müsse noch eine Lösung gesucht werden für die Notrufe, da immer mehr Polizeiposten geschlossen werden und die Leute verunsichert seien. Sie haben keine Ansprechperson und wissen nicht, wo sich Hilfe holen. Es sind ja nicht alles Notrufe. Und auf dem Bändchen heisst es einfach: «Wenn es sich um einen Notruf handelt, dann ...». Hier hofft man auf eine kundenfreundliche Lösung mit der neuen Einsatzzentrale. Die Landrätin bedankt sich ebenfalls für die gute und sicher nicht immer einfache Arbeit der Polizei.

Auch die Grünen/EVP, so Lotti Stokar (Grüne), werden den Empfehlungen zu den Einsatzzentralen zustimmen. Am 30. Oktober 2014 wurde das Postulat mit 63:0 Stimmen als erfüllt abgeschrieben. Offenbar ist es auf gutem Weg. Es ist sicher nicht ganz gratis zu haben.

Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) bedankt sich für die Hinweise und die richtigen und wichtigen Anmerkungen der GPK. Man wird im Bestreben, eine Verbesserung zu erzielen, die einzelnen Punkten seriös prüfen und Stellung nehmen. Der Sicherheitsdirektor fügt an, ihm sei es nicht  ganz ungelegen gekommen, dass punkto Administrativmassnahmen, die immer wieder an einzelnen Fällen aufgehängt und in der Öffentlichkeit diskutiert und dargestellt werden, einmal geprüft wurde, wie es tatsächlich systematisch gemacht wird. Dass der entsprechenden Abteilung ein hohes Bewusstsein über die Folgen von möglichen Konsequenzen attestiert wird, nimmt Isaac Reber mit Freude zu Kenntnis ebenso wie die Tatsache, dass dies  von der GPK plausibel dargelegt werden konnte. Nicht zuletzt freut dies Isaac Reber auch für seine Mitarbeitenden. Man wird die Empfehlungen prüfen und entsprechend Stellung nehmen.

Markus Dudler (CVP) sagt, er habe heute eine Motion zu einer Notfall-App für den Kanton BL eingereicht, was eine gute Ergänzung zur Dienstleistung der Polizei oder auch weiterer Organisationen sein könnte. Er hofft auf ein wohlwollendes Ohr, so dass das Projekt angegangen werden kann, sollte die Motion überwiesen werden.

– Detailberatung

Landratsbeschluss

Keine Wortbegehren.

Schlussabstimmung

://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss zum GPK-Bericht über den Besuch bei der Polizei Basel-Landschaft mit 57:0 einstimmig zu. [Namenliste]

 

Landratsbeschluss

über den GPK-Bericht betreffend Besuch bei der Polizei Basel-Landschaft

vom 14. September 2017

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Der Landrat nimmt Kenntnis vom vorliegenden Bericht.

2. Den Empfehlungen wird zugestimmt und der Regierungsrat wird beauftragt, dem Landrat innert dreier Monate nach Landratsbeschluss eine Stellungnahme zu den Empfehlungen abzugeben.

 

Für das Protokoll:

Brigitta Laube, Landeskanzlei