Protokoll der Landratssitzung vom 14. September 2017

Die neue Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) verlangt laut Kommissionspräsident Franz Meyer (CVP), dass Schlacken aus Kehrichtverbrennungsanlagen nur noch deponiert werden dürfen, wenn die in der Schlacke enthaltenen Eisenmetalle einen Höchstanteil von 1% unterschreiten. Da dieser Höchstanteil in der Schlacke der KVA Basel überschritten wird, ist eine Aufbereitung zwingend gefordert. Abklärungen haben ergeben, dass eine stationäre Anlage direkt auf dem Deponieareal die günstigste Lösung darstellt. In den benachbarten Kantonen Aargau, Jura und Solothurn sowie im Berner Jura stehen nur geringe Deponievolumen für die Entsorgung von Abfällen ausserkantonaler KVA zur Verfügung. Somit ist die Deponie Elbisgraben mit einem Gesamtrestvolumen von über 1.6 Mio. Kubikmeter netto (entspricht etwa 2.5 Mio. Tonnen Material) kantonal sowie regional von sehr grosser Bedeutung.

Die Investitionskosten betragen CHF 5'200'000. Die Folgekosten belaufen sich auf CHF 480'000 jährlich. Die Finanzierung erfolgt vollständig über die Deponiegebühr.

Eintreten war in der Kommission unbestritten. In der Detailberatung wurde die Kommission überzeugt von der Notwendigkeit der Erweiterung der Anlage. Diese kann rund 40'000 Tonnen jährlich verarbeiten. Es gibt also noch Aufnahmereserven zu den heute anfallenden rund 28'000 Tonnen. In der Kommission wurde auch die Frage gestellt, ob eine Handsortierung immer noch nötig sei. Es konnte aufgezeigt werden, dass dem so ist, weil damit verhindert werden kann, dass gewisse Stoffe Schäden an der Maschine verursachen.

Diskutiert wurde auch die Frage, ob es überhaupt Aufgabe des Kantons ist, die Abscheidung der Metalle aus der Schlacke durchzuführen. Die Argumentation war, dass die logistischen Gründe klar dafür sprechen. Es würde keinen Sinn machen, die Schlacke an einen Drittort zu transportieren, um die Trennung dort vorzunehmen und den Rest wieder in die Deponie zu verfrachten. Das Knowhow der Deponie ist vorhanden, um eine solche Anlage bauen und betreiben zu können. Ebenso sind die erforderlichen Ressourcen vorhanden. Eine externe Lösung wäre teurer.

Die Umweltschutz- und Energiekommission beantragt dem Landrat einstimmig mit 13:0 Stimmen, gemäss dem Landratsbeschluss zu entscheiden.

://: Eintreten ist unbestritten.

– Detailberatung Landratsbeschluss

Keine Wortmeldungen.

– Rückkommen

Es wird kein Rückkommen verlangt.

– Schlussabstimmung

://: Der Landrat stimmt mit 56:0 Stimmen dem Landratsbeschluss betreffend Metallabscheidung aus Kehrichtschlacke auf der Deponie Elbisgraben zu. [Namenliste]

 

Landratsbeschluss

über die Anlage zur Metallabscheidung aus Kehrichtschlacke auf der Deponie Elbisgraben

vom 14. September 2017

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Für den Bau einer Anlage auf der Deponie Elbisgraben zur Abscheidung der Eisen- und Nicht-Eisenmetalle der KVA-Schlacke wird ein Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 5'200'000.- (exkl. MWST) bewilligt. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis 01. Oktober 2016 werden bewilligt.

2. Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt der fakultativen Volksabstimmung gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft.

 

Für das Protokoll:

Markus Kocher, Landeskanzlei