Protokoll der Landratssitzung vom 14. September 2017

Landratspräsidentin Elisabeth Augstburger (EVP) verweist auf den neuen § 64 Absatz 1bis der Geschäftsordnung, in dem es heisst: «Ist der Kommissionsantrag ohne Gegenstimme erfolgt und ist Eintreten unbestritten, findet keine Eintretensdebatte statt.» Auf diese Weise sollen lange Debatten zu unbestrittenen Geschäften vermieden werden. Dies ist nun das erste Geschäft, bei dem diese neue Bestimmung zur Anwendung kommt.

Bei dieser Vorlage geht es, so Kommissionspräsident Franz Meyer (CVP), um einen Projektierungskredit in Höhe von CHF 750'000 für die Sanierung, Kapazitätssteigerung und Erweiterung der Kläranlage ARA Birsig mit einer Schlammfaulung und einer zusätzlichen Stufe zur Reduktion von Mikroverunreinigungen.

Eintreten war in der Kommission unbestritten. Grundsätzlich herrschte in der Kommission Konsens über die Notwendigkeit des Projekts. Die Verwaltung zeigte auf, dass die Wasserqualität des Marchbachs unterhalb der Kläranlage bei Oberwil durch die zusätzliche Reinigungsstufe mit Ozonierung klar verbessert werden kann.

In der Kommission wurde die Frage gestellt, ob tatsächlich die ganze Elektrotechnik der heutigen Anlage ersetzt werden müsse. Die Verwaltung verwies auf die heute sehr hohen Anforderungen an die Stabilität einer ARA, versprach aber gleichzeitig die Prüfung, ob gewisse Teile noch weiter eingesetzt werden könnten.

Weiter wurde erläutert, dass bei der Reduktion der Betriebskosten von jährlich CHF 40'000 bis 80'000 trotzdem eine Betriebshilfe für die vierte Stufe eingerechnet sei. Die Investitionskosten der MV-Stufe werden vom Bund zu 75% finanziert. Die Abgabe von 9 Franken pro Einwohner und Jahr in den entsprechenden Fonds wird künftig wegfallen.

Auf Wunsch der Kommission versprechen die Verwaltungsvertreter, der UEK zu gegebener Zeit das Vorprojekt in seinen Grundzügen vorzustellen, um einer nachträglichen Diskussion über die Standards im Rahmen des Bauprojektes vorzubeugen.

Die Umweltschutz-und Energiekommission beantragt dem Landrat einstimmig mit 13:0 Stimmen, gemäss dem Landratsbeschluss zu beschliessen.

://: Eintreten ist unbestritten.

– Detailberatung Landratsbeschluss

Keine Wortmeldungen.

– Rückkommen

://: Es wird kein Rückkommen verlangt.

– Schlussabstimmung

://: Der Landrat stimmt mit 62:0 Stimmen dem Landratsbeschluss betreffend Projektierung Sanierung und Erweiterung ARA Birsig zu. [Namenliste]

 

Landratsbeschluss

zur Projektierung Sanierung und Erweiterung ARA Birsig

vom 14. September 2017

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Für die Ausarbeitung des Vor- und Bauprojekts zur Sanierung, Kapazitätssteigerung und Erweiterung der Kläranlage ARA Birsig mit einer Schlammfaulung und einer Stufe zur Reduktion von Mikroverunreinigungen werden einmalige Ausgaben in Höhe von CHF 750‘000.- (exkl. MWST) bewilligt. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis 01. Oktober 2016 werden bewilligt.

2. Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.

3. Von der Beteiligung an den Abwasserreinigungsanlagen ARA Birsig der Solothurner Gemeinden, die durch den Abwasserverband Leimental (AVL) vertreten werden, von voraussichtlich CHF 174‘750.-, wird Kenntnis genommen.

 

Für das Protokoll:

Markus Kocher, Landeskanzlei