Protokoll der Landratssitzung vom 14. Oktober 2010

Nr. 2141

Kommissionspräsident Marc Joset (SP) erklärt, unter dem Titel «Optimierung der Planungsinstrumente und des Berichtswesens» schlage der Regierungsrat Verbesserungen für die politische Planung und Steuerung vor. Damit reagiert er auf immer wieder im Landrat geäusserte Kritik.


Ziel und die Vorschläge des Regierungsrats sind unter anderem:


Die Vorlage wurde auch von der Geschäftsprüfungskommission vorberaten. Die Beratungen der beiden Kommissionen wurden koordiniert und man kann zwei Berichte vorlegen, die sich ergänzen.


Die Finanzkommission begrüsst grundsätzlich die Optimierungsvorschläge der Regierung und hofft, dass damit ein ganzheitliches Denken Einzug halten kann. Die Neuerungen sollen für schlankere Abläufe in der Verwaltung sorgen, eine Effizienzsteigerung bewirken, aber auch Kosteneinsparungen bringen. Das Kompetenzgefüge von Parlament und Verwaltung ist kaum betroffen. Allerdings ist die Einbindung in den Strategieprozess ein Anliegen des Landrats. Verschiedene Kritikpunkte, die sowohl in der GPK als auch in der Finanzkommission geäussert worden sind, sind allerdings (noch) nicht abschliessend angegangen worden. So beispielsweise beim Budgetierungsprozess die Frage, bis zu welcher Kontoebene der Landrat eingreifen soll. Die Regierung hat zudem eine Vorlage mit entsprechenden Änderungen des Finanzhaushaltsgesetzes in Aussicht gestellt. Im Weiteren erwartet die Finanzkommission Verbesserungen und Ergänzungen betreffend die formelle Struktur von Landratsvorlagen, was ebenfalls in einem separaten Bericht behandelt werden soll. In der Kommission wird die Meinung geäussert, dass die Bestrebungen zur Straffung der internen Prozesse zu Kosteneinsparungen führen sollen. Laut Regierung werden, wie bei jedem Projekt, die Neuerungen zuerst mit einem Mehraufwand verbunden sein und Einsparungen werden sich erst mit der Zeit einstellen. Auf Antrag der Finanzkommission prüfte der Rechtsdienst die Frage, ob die Vorlage zwingend eine Verfassungsänderung verlange. Gemäss dem Rechtsdienst können die Neuerungen ohne Verfassungsänderung eingeführt werden, eine Verankerung auf Gesetzesebene genügt.


Zu den Anträgen: Die Finanzkommission kann sich den Schlussfolgerungen der GPK betreffend Regierungsprogramm, Rechenschaftsbericht, Jahresplanung und Jahresbericht uneingeschränkt anschliessen (Verweis auf den GPK-Bericht). Insbesondere beantragt auch die Finanzkommission in Abänderung vom Regierungsantrag, die künftige Jahresplanung integral von der Finanzkommission beraten zu lassen. Die Finanzkommission beantragt dem Landrat einstimmig mit 12:0 Stimmen, der Optimierung der Planungsinstrumente und des Berichtswesens 2012 zuzustimmen, auf die Verfassungsänderung zu verzichten und die zwei Gesetzesänderungen sowie die Dekretsänderung in der von ihr beantragten Fassung zu beschliessen.


Hanni Huggel (SP) berichtet, man habe sich in der Geschäftsprüfungskommission intensiv mit der Thematik befasst und sich über die Optimierungsvorlage gefreut. Es handelt sich um ein seit Langem bestehendes Anliegen - ihr Vorgänger Dieter Schenk sagte schon 1998 immer, man finde Budgetposten, Jahresprogramm usw. nicht, sehe den Zusammenhang nicht usw. Einerseits kann einiges an Verbesserungen verzeichnet werden, andererseits ist es heute sehr schwierig, Posten aus dem Jahresprogramm im Budget zu finden. Es ist zu hoffen, dass das neue Berichtswesen mehr Klarheit und Übersichtlichkeit bringen wird. Erfreulich ist weiter der vorgesehene längerfristige Strategiebericht der gesamten Regierung, da jede Direktion in ihrem eigenen Bereich etwas gefangen ist. Die Theorie des Berichtswesens ist gut, nun ist zu hoffen, dass die Umsetzung in ein paar Jahren als ebenfalls gut bewertet werden kann.


Für das Protokoll:
Miriam Schaub, Landeskanzlei


Auch die SP begrüsst die Optimierung der Planungsinstrumente und des Berichtswesens, vermeldet Mirjam Würth (SP). Die Vorlage erscheint gut und sinnvoll. Ein Aber sei eingefügt: Die Investitionsplanung wie auch der Budgetierungsprozess sind noch sehr stark von Details geprägt, was zwar zu einer Effizienzsteigerung führt; es gäbe aber noch Verbesserungs- bzw. Konzentrationspotenzial. Wichtig ist nach Ansicht der SP auch, dass die Optimierung der Planungsinstrumente und des Berichtswesens wirklich angewendet wird, damit alle davon profitieren können. Die Vorlage sei in der Finanzkommission mindestens 4 mal traktandiert gewesen, es gebe ca. 8 cm Papier zu dem Thema und sie ist froh, dass es nun zu einem guten Abschluss kommt.


Laut Hanspeter Weibel (SVP) ist die finanzielle Führung des Kantons eine entscheidend wichtige Aufgabe, die nur möglich ist mit den entsprechend übersichtlichen und nachvollziehbaren Instrumenten. Mit dem Vorschlag werde nun ein weiterer Schritt in die richtige Richtung getan. Transparenz und Nachvollziehbarkeit sollen aber auch für Dritte gewährleistet sein. Die SVP-Fraktion unterstützt die Anträge der Kommission.


Peter Schafroth (FDP) ist Geschäftsleitungsmitglied eines KMU-Betriebs mit 200 Mitarbeitern, welcher ganz anders mit Zielen und Vorgaben operiert. Er war sehr erstaunt, in der Vorlage zu lesen, dass heute rund 100 Planungs- und Konzeptdokumente vorhanden sind und ein eigentlicher roter Faden fehlt, der die Durchgängigkeit der regierungsrätlichen Ziele bis zur Umsetzung in der Verwaltung sicherstellt. Der heutige Zustand verlangt also nach Veränderung, insofern ist es sicher wichtig, die Planungsinstrumente zu systematisieren und die Prozesse zu vereinheitlichen. Es darf ja nicht sein, dass jede Dienststelle eine eigene Strategie und Planung umsetzt, sondern hier hat die Politik Priorität und der Regierungsrat - im Hintergrund der Landrat - setzen die entsprechenden Schwerpunkte der Realisierung fest.


Dabei sei klar, dass dies nicht immer einfach ist, da der politische Tagesprozess auch die schönste Strategie immer wieder durchkreuzen kann. Immerhin bietet eine konsistente Strategie dem Kanton aber die Chance, sich zielgerichtet vorwärts zu entwickeln.


Die FDP unterstützt alle Anträge in der Form, wie sie von der FIK formuliert wurden. Man ist insbesondere froh, dass nicht eine Volksabstimmung durchgeführt und somit nicht den Bürgern erklärt werden muss, welche Funktionen und welche Planungsprozesse sich geändert haben! Offensichtlich müsse man den Juristen die richtigen Fragen stellen, damit man die richtige Antwort erhält. Die FDP empfiehlt Zustimmung.


Agathe Schuler (CVP) und die CVP/EVP-Fraktion unterstützen die Anträge der Finanz- und der Geschäftsprüfungskommission. Komplizierte und zum Teil veraltete Strukturen sollen durch neue Instrumente ersetzt werden. Man erwartet, dass so eine vereinfachte Gesamtschau im Planungs- und Berichtswesen entsteht und die Arbeit des Parlaments aber auch anderer Stellen erleichtert wird. Wichtig erscheint der CVP/EVP, dass mit einer Verfassungsänderung zugewartet wird.


Klaus Kirchmayr (Grüne) ist einerseits sehr glücklich, dass hier einmal ein erster, sinnvoller Schritt bei der Verbesserung der Berichts- und Planungsprozesse gemacht werden kann - ein für ihn seit Antritt seines Landratsmandats sehr wichtiges Anliegen. Die Grüne Fraktion wird dies einstimmig unterstützen. Andererseits müssen doch einige Bedenken angeführt werden, da noch wesentliche Punkte offen sind:


Adrian Ballmer rät seinem Vorredner, nicht schneller zu marschieren als die Musik spielt. Allerdings, fügt er an, wäre auch er bereit, noch schneller zu marschieren, gelänge es Klaus Kirchmayr, die Musik zu schnellerem Spielen zu bringen... Der Finanzdirektor bedankt sich für die gute Aufnahme. Sein Dank geht auch ausdrücklich an den Spiritus Rector, den geistigen Vater der Vorlage, Roger Wenk, welcher auf der Zuschauertribüne anwesend ist. Dieser ist für das grosse Werk verantwortlich, und die gute Aufnahme zeige, dass er mit seiner Arbeitsgruppe einen guten Job gemacht habe.


Eines der grössten Risiken ist nach Einschätzung von Adrian Ballmer - in Einklang mit Klaus Kirchmayr - die starke Dezentralisierung, Fraktionalisierung. Man hat also einen Schritt in die richtige Richtung getan. Bei allem Realismus erwartet er aber eine deutliche Qualitätssteigerung für den Kanton. Daneben findet ein kontinuierlicher Optimierungsprozess statt, der ebenfalls noch wirken sollte. Mit Blick auf das nächste Traktandum hält er zudem fest, er sei dankbar, wenn der Landrat höher fliegt.


* * * * *


Detailberatung / 1. Lesung


Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrates (Landratsgesetz)


I. keine Wortbegehren
Untertitel nach § 43
III. keine Wortbegehren
§ 44 Absätze 3 und 4 keine Wortbegehren
§ 46 Absätze 3 und 4 keine Wortbegehren
§ 61 Absatz 1 Buchstabe b keine Wortbegehren
§ 62 Absatz 1 Buchstaben a, b keine Wortbegehren
II . keine Wortbegehren


Kein Rückkommen


://: Damit ist die erste Lesung des Landratsgesetzes beendet.


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Dekret zum Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Geschäftsordnung des Landrats)


I. keine Wortbegehren
§ 43 Absatz 1 bis Buchstaben a, b keine Wortbegehren
§ 60 Absatz 2 keine Wortbegehren
§ 61 keine Wortbegehren
II. keine Wortbegehren


Kein Rückkommen


://: Damit ist die 1. Lesung des Dekrets abgeschlossen.


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Finanzhaushaltsgesetz


I. keine Wortbegehren
§ 23 Absätze 1 und 3 keine Wortbegehren
§ 29 Absatz 2 ter keine Wortbegehren
§ 30 Absatz 1 bis keine Wortbegehren
§ 31 Absatz 2 Buchstabe a keine Wortbegehren
§ 36 Absatz 1 Buchstabe b keine Wortbegehren


II. keine Wortbegehren


Rückkommen wird nicht verlangt.


://: Damit ist die 1. Lesung des Finanzhaushaltsgesetzes abgeschlossen.


Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei



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