Protokoll der Landratssitzung vom 14. Januar 2010

Nr. 1589

Kommissionsvizepräsidentin Judith van der Merwe (FDP) berichtet, die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission unterbreite dem Landrat eine mit Stichentscheid des Präsidenten abgeänderte Version der Änderung des Landwirtschaftsgesetzes zur Genehmigung. Die Änderung erfolge in erster Linie als Anpassung an neue Bundesregelungen im Bereich der landwirtschaftlichen beruflichen Grundausbildung, welche unbestritten sind. Das Landwirtschaftliche Zentrum Ebenrain (LZE) bleibt wie bisher das Kompetenzzentrum für Landwirtschaft im Kanton Baselland. Als gesetzliche Basis soll aber neu wenn möglich das Bildungsgesetz und die dazu gehörenden Verordnungen zur Anwendung gelangen. Das Landwirtschaftsgesetz soll jedoch weiterhin die speziellen Gegebenheiten im Zusammenhang mit dem Landwirtschaftlichen Zentrum Ebenrain regeln, wie auch Weiterbildungen, Beratungen und diverse Dienstleistungen. Zudem soll das LZE neu im Bereich Hauswirtschaft zu einem Ausbildungs- und Kompetenzzentrum werden und um den Bereich Ernährungsfragen erweitert werden. Die Fachstelle am Ebenrain soll die kantonale Gesundheitsförderung in verschiedenen kantonalen Projekten unterstützen können. Der Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Weiterbildung führte zu kontroversen Diskussionen in der Kommissionsberatung. So war es der Kommission vor allem ein Anliegen, dass die Weiterbildungen kostendeckend angeboten werden, damit es nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung kommt, weshalb die Kommission § 7 umformulierte. Bezüglich des Bereichs Bodenverbesserungen wurde in den Paragraphen 27, 27a und 24 Abs. 2 lediglich die heutige Praxis festgeschrieben. Der Bereich Strukturverbesserungen und Regionalprojekte in § 43a war der umstrittene Punkt, vor allem im Zusammenhang mit dem Projekt Jurapark. Die Kommission empfiehlt dem Landrat mit Stichentscheid des Präsidenten, diesen Paragraphen aus dem Gesetz zu streichen.


- Eintretensdebatte


Andreas Giger (SP) fasst den Inhalt der Vorlage bezüglich landwirtschaftlicher beruflicher Grundbildung, hauswirtschaftlicher Ausbildung und Strukturverbesserungen kurz zusammen. Bezüglich Strukturverbesserungen, Bodenverbesserungen und Zinszuschüssen sowie für regionale Projekte und gewerbliche Bauten im Berggebiet wird die SP-Fraktion entsprechende Anträge stellen. Bei den Strukturverbesserungen konnte der Kanton die vom Bund angebotenen Massnahmen infolge fehlender kantonaler gesetzlicher Bestimmungen nicht ausschöpfen. Dies wird mit dem revidierten Landwirtschaftsgesetz teilweise geändert werden. Ein zusätzliches Anliegen für die SP-Fraktion war die Förderung der Bienenzucht, wozu auch ein Postulat von Hannes Schweizer vorliegt. Dieses Anliegen kann auf Verordnungsstufe geregelt werden. Die SP-Fraktion stimmt für Eintreten.


Myrta Stohler (SVP) erklärt, die SVP-Fraktion sei grundsätzlich für Eintreten. Die Änderung kam vom Bund, welcher nun den Kanton ebenfalls zum Handeln drängt. Im Bundesgesetz über die Berufsbildung aus dem Jahr 2004


wird die Grundbildung neu geregelt. Das Landwirtschaftsgesetz nimmt viele dieser Änderungen auf, welche für den Kanton Baselland nützlich und von Vorteil sind. Das Landwirtschaftliche Zentrum Ebenrain hat sich im Bereich der Hauswirtschaftlichen Ausbildung sehr modernisiert und es werden mannigfaltige Kurse angeboten, auch für nicht in der Landwirtschaft Tätige. Ein Teil der SVP-Fraktion hat sich bezüglich § 43a kritisch geäussert. Dieser Paragraph bildete im Zug des Projekts Jurapark einen Schwerpunkt der Gesetzesberatung und man wird sich an gegebener Stelle dazu äussern. Allerdings soll die Gesetzesrevision nicht an diesem Paragraphen scheitern.


Die Eintretensdebatte wird nach der Mittagspause fortgesetzt.


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- Eintretensdebatte (Fortsetzung)


Christoph Buser (FDP) möchte im Sinne einer Interessenoffenlegung mitteilen, dass er aufgrund seiner Arbeit bei der Wirtschaftskammer im Vorstand des Bauernverbands Baselland Einsitz habe. An dieser Stelle möchte er den auf der Tribüne sitzenden Präsidenten des Bauernverbands, Gregor Gschwind, begrüssen und sich gleich entschuldigen, dass er noch nie an einer Sitzung teilnehmen konnte. Er habe also kein Mandat, für den Bauernverband zu sprechen, sondern tue dies als Vertreter der FDP.


Das zu beratende Gesetz betrifft in erster Linie die landwirtschaftliche Ausbildung, die neu im Bundesgesetz über die Berufsbildung geregelt wird. Es geht dabei konkret um die kantonale Rechtsgrundlage für Weiterbildungs-, Beratungs- und Dienstleistungsangebote des Landwirtschaftlichen Zentrums Ebenrain (LZE). Während der Beratung gab es immer wieder Hinweise, dass Anpassungen an die bestehende Praxis vorgenommen werden müssten. Offenkundig haben sich seit Inkraftsetzung des alten Gesetzes die Parameter geändert und das Landwirtschaftliche Zentrum Ebenrain sucht sich aufgrund dessen eine eigene, neue Identität. Bei solchen Anpassungen ist es Aufgabe des Parlaments zu überprüfen, dass es dabei nicht zu Auswüchsen kommt. In den Kommissionsberatungen wurden Punkte wie Öffentlichkeitsarbeit des Schulgutsbetriebs Ebenrain, der neu im Gesetz verankert wird, durch das Zentrum herausgegebene Publikationen oder Führungen über den Gutsbetrieb diskutiert. Die Kommission nahm dabei gewisse Einschränkungen vor, künftig soll die Grundaufgabe im Vordergrund stehen und nicht Angebote wie z.B. Excel-Kurse. Man wird dies im Auge behalten, aufgrund der Aussagen der angehörten Personen ist man diesbezüglich aber guten Mutes.


Beim vieldiskutierten § 43a liegen offenbar viele Missverständnisse vor. So sei in den Medien aus einem Zitat von ihm suggeriert worden, dass mit Aufnahme dieses Paragraphen ins Gesetz Schlachttiere beziehungsweise Fleisch nicht mehr durch ganz Europa gefahren würde - dies ist aber der falsche Rahmen für diese Diskussion, man müsste im Zusammenhang mit dem Agrarfreihandel aktiv werden. In diesem Zusammenhang diskutiert wurde auch das Projekt Jurapark: dieser könnte auch ohne diesen Förderartikel entstehen. Die FDP-Fraktion möchte insbesondere Absatz 1b, gemäss dem Bauten von gewerblichen Betrieben subventioniert werden könnten, nicht unterstützen. Solche «Schönwetter-Projekte aller Art» würden erstens keine Wirkung erzielen und zweitens im freien Markt keine Berechtigung haben. Die FDP-Fraktion wird deshalb eine abgeschwächte Formulierung beantragen. Die FDP-Fraktion steht zur Landwirtschaft, fordert aber einen sinnvollen Einsatz der subventionierten Gelder.


Gemäss Beatrice Herwig (CVP) sei die CVP/EVP-Fraktion einstimmig für Eintreten. Die vorgenommenen Änderungen werden begrüsst. Es ist richtig, dass die landwirtschaftliche Grundbildung durch das Landwirtschaftliche Zentrum Ebenrain (LZE) angeboten wird und damit der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion unterstellt ist. Ebenso richtig ist, dass das Bildungsgesetz soweit wie möglich Anwendung findet. Es besteht einzig die Gefahr von Ungereimtheiten zwischen der VGD und der BKSD, welche frühzeitig mit richtigen Strukturen angegangen werden müssen. Zu begrüssen ist auch, dass das LZE zum Kompetenzzentrum für Hauswirtschaftsfragen aufgebaut wird. Mit Weiterbildungsangeboten und Dienstleistungen, zum Beispiel für Lehrer im Bereich Hauswirtschaft- und Ernährung, können Angebote geschaffen werden, die sonst von niemandem bereitgestellt werden. Da die klassische Bäuerinnenschule nicht mehr existiert, ist es wichtig, dass junge, aus anderen Berufen stammende, Bäuerinnen Weiterbildungsangebote besuchen können, die auf sie zugeschnitten sind. Das Weiterbildungsangebot des LZE muss jedoch überprüft werden, in Bezug auf Kosten wie auch der Art der Angebote. Private Anbieter dürfen nicht konkurrenziert werden; in diesem Sinne soll der Regierungsrat auf Verordnungsebene tätig werden. Die Strukturverbesserungen werden im Sinne einer Vereinfachung beibehalten. Ferner ist es richtig, dass die Bienenzucht auf Verordnungsstufe geregelt wird.


Die CVP/EVP-Fraktion wird im Weiteren einen Antrag auf Wiederaufnahme von §43a ins Gesetz stellen.


Marie-Theres Beeler (Grüne) erklärt, die Grüne Fraktion sei einstimmig für Eintreten. Die vorgenommenen Anpassungen, um das kantonale Landwirtschaftsgesetz mit der Bundesgesetzgebung kompatibel zu machen, werden begrüsst.


Weshalb braucht es das Landwirtschaftsgesetz, weshalb braucht man die Landwirtschaft und was ist der Beitrag der Landwirtschaft an unsere Gesellschaft? Erstens haben die Bauern die Aufgabe, das Kulturland zu bewirtschaften - dies in einer Art und Weise, die das ökologische Gleichgewicht nicht ins Wanken bringt. Zweitens braucht es die Landwirtschaft, um die Bevölkerung mit gesunden und qualitativ hochstehenden Nahrungsmitteln zu versorgen - dieser Aspekt ist für die Grünen wesentlich. Dieser Sorge wird mit §43a Rechnung getragen. Es geht dabei um nichts anderes als den verfassungsmässigen Auftrag, dass Wirtschaftsförderung des Kantons auch die Landwirtschaft betrifft, in das Landwirtschaftsgesetz aufzunehmen. Angesichts der fortschreitenden Globalisierung werden mehr und mehr Lebensmittel aus aller Welt unter ökologisch katastrophalen Bedingungen produziert und in ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen durch die halbe Welt transportiert. Billig und appetitlich aufgemotzt dominieren diese die Verkaufsregale mehr und mehr. Um darüber eine Steuerungsmöglichkeit zu erhalten, ist eine Grundlage im Landwirtschaftsgesetz wesentlich, welche es ermöglicht und den Kanton verpflichtet, regionale Produkte zu unterstützen und die Vermarktung zu fördern.


Die Grüne Fraktion unterstützt, dass das Landwirtschaftliche Zentrum Ebenrain Weiterbildung und Beratung anbietet. Es wurde auch ein Profil entwickelt, das Angebote im Bereich Ernährung, die über das Landwirtschaftspublikum hinausgehen, anbietet. Das Landwirtschaftliche Zentrum Ebenrain wird bezüglich seines Kursprogramms aber Anpassungen vornehmen müssen, was auch zugesichert worden ist. Den Grünen ist wichtig, dass mit staatlicher Förderung auch Weiterbildungsangebote auf den Markt kommen, welche das Kerngeschäft der Landwirtschaft tangieren. So fehlen im Weiterbildungsangebot Kurse über die Umstellung auf naturnahe Produktionsmethoden oder ökologisches Haushalten. Ökologische Weiterbildung sollte auch ein Thema sein am Landwirtschaftlichen Zentrum Ebenrain.


://: Eintreten ist unbestritten.


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- Erste Lesung


Titel und Ingress keine Wortmeldungen


I.; §§ 2, 3, 4, 5, 6, 7, 9, 27, 27a, 30 Absatz 4, 34 Absatz 2, 42, 43
keine Wortmeldungen


Untertitel nach § 43


Andreas Giger (SP) meint, die Landwirtschaft brauche kein Mitgefühl, sondern sie brauche vor allem Perspektiven, faire Bedingungen und anständige Absatzpreise für ihre Produkte. Das Bundesgesetz über die Landwirtschaft sieht unter dem Titel Strukturverbesserungen neu die Möglichkeit vor, ländliche Regionalprojekte und gewerbliche Bauten im Berggebiet zu unterstützen. Im Baselbiet könnten solche Projekte im Falten- und Tafeljura entstehen. Diese Projekte müssen vorab von privaten Organisationen oder von Gemeinden geführt werden, der Kanton kann beratend und mit Beiträgen helfen. Diese Möglichkeit ist eine Chance, sinnvolle, regionale landwirtschaftliche Projekte zu fördern. In der heutigen «Landwirtschaftsmisere» ist die Landwirtschaft mehr denn je auf Innovation angewiesen, um ihre Zukunft abzusichern oder sogar zu stärken. Regionale Produkte, Vermarktungen und Projekte müssen gefördert werden können, um landwirtschaftliche Perspektiven und Existenzen zu sichern. Dies kann zum Beispiel ein regionales Pelletswerk, eine regionale, spezielle Käserei oder die spezielle Verarbeitung regionaler Obsterzeugnisse sein. Aus diesem Grund beantragt die SP-Fraktion dem Landrat einstimmig die Wiederaufnahme des § 43a über die Regionalentwicklung, Vermarktung und Verarbeitung sowie die Wiederaufnahme von Buchstabe d. in § 46 Absatz 5.


Beatrice Herwig (CVP) informiert, auch die CVP/EVP-Fraktion stelle Antrag auf Wiederaufnahme von § 43a ins Gesetz. Dieser entspricht wörtlich dem Bundesgesetz; in der Verordnung legt der Bundesrat fest, dass die Projekte der Schaffung von Wertschöpfung in der Landwirtschaft dienen sollen. Der Kanton Baselland ist ein ländlicher Kanton - umso wichtiger ist es daher, Nischen zu finden um sich zu positionieren. In einer globalisierten Welt müssen innovative Projekte und neue Ideen, gerade in der Landwirtschaft, gefördert werden können. Dies macht den Kanton lebendig und kann ihm ein eigenes Gesicht geben. Gerade für regionale, landwirtschaftliche Produkte gibt es gute Vermarktungschancen; dafür die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, sollte man nicht versäumen. Bei Annahme dieses Antrags müsste entsprechend § 46 Absatz 5 Buchstabe d. wieder eingeführt werden.


Hannes Schweizer (SP) meint, man könne meinen, es gehe bei diesem Paragraphen darum, ob die Landwirtschaft künftig noch Visionen haben könne oder nicht. Allzu viel Gewicht darf diesem Paragraphen nicht zugemessen werden. Die Beschreibung in der Vorlage verleitet zur Annahme, gewerbliche Bauten im Berggebiet könnten künftig unterstützt werden. Auch die SP stelle sich darunter nicht vor, dass Autoreparaturwerkstätten im Berggebiet unterstützt werden sollen - wahrscheinlich hat sich bei Christoph Buser nun ein Missverständnis geklärt. Hätte er schon einmal eine Vorstandssitzung des Bauernverbands besucht, hätte er diese Information vielleicht schon vorgängig erhalten. Die sich aus § 43a ergebende Förderung ist auf sechs Jahre begrenzt und an folgende Bedingungen geknüpft: Das Projekt muss eine Eigenleistung darstellen und von einer privaten Person betrieben werden. Zudem beschliesst eine Kommission, ob ein Projekt unterstützungswürdig ist. In diesem Sinne wolle auch er seine Interessenbindung offenlegen - er gehöre dieser Investitionshilfekommission an, so Hannes Schweizer. Diese gab es schon bisher, so konnten beispielsweise zinsfreie Darlehen gesprochen werden.


Noch ein Wort zur Bienenzucht: Die Absicht von Regierungsrat Peter Zwick, seiner in einem Postulat formulierten Forderung nach vermehrter Unterstützung der Bienenzucht auf Verordnungsstufe nachzukommen, ist hocherfreulich. Die Bienenzucht wird zurzeit jährlich mit 2'000 Franken unterstützt. Damit der zuständige Regierungsrat stets eine Gedankenstütze zur Erinnerung an die Förderung der Bienenzucht hat, erhält er ein Glas Honig.


[Unter allgemeinem Applaus und Schmunzeln überreicht Hannes Schweizer Regierungsrat Peter Zwick ein Glas Honig].


Christoph Buser (FDP) glaubt nicht, dass durch staatliche Förderung Innovation herangebracht werden könne. Er stellt Antrag auf Formulierung einer Kann-Formulierung um zu verhindern, dass mögliche eingereichte Projekte zwingend unterstützt werden oder durch den Kanton erarbeitet werden müssen:


Antrag der FDP-Fraktion:


§ 43a (neu)
1 Der Kanton kann Projekte unterstützen:
a. zur regionalen Entwicklung und zur Förderung von einheimischen und regionalen Produkten, an denen die Landwirtschaft vorwiegend beteiligt ist.
b. streichen
2 Die Unterstützung erfolgt in der Regel gemeinsam mit dem Bund nach den Grundsätzen des Bundesrechts.


Folgerichtig müsste unter § 46 Absatz 5 die entsprechende Anpassung erfolgen:


Antrag der FDP-Fraktion


§ 46 Absatz 5 (neu)
5 Der Regierungsrat bestellt die Investitionshilfekommission. Diese bewilligt, soweit die Kompetenz der zuständigen Dienststelle überschritten wird und unter Vorbehalt allfälliger Programmvereinbarungen:
a. (wie Regierungsvorlage
)
b. (wie Regierungsvorlage)
c. (wie Regierungsvorlage)
d. Beiträge an Projekte zur Regionalentwicklung, Vermarktung und Verarbeitung im Berggebiet (§ 43a).


Marie-Theres Beeler (Grüne) erklärt, auch die Grüne Fraktion sei der Meinung, § 43a müsse im Gesetz belassen werden. Es ist jedoch wichtig, dass der Wortlaut mehr ist als eine Kann-Formulierung. Sie zitiert § 121 Ziffer 2 der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft: «Die Förderungsmassnahmen haben den Belangen der kleinen und mittleren Unternehmungen, der Landwirtschaft, der Raumordnung und des Umweltschutzes Rechnung zu tragen» sowie § 123 Ziffer 1 «Der Kanton trifft Massnahmen zur Erhaltung eines eigenständigen und gesunden Bauernstandes sowie einer leistungsfähigen Landwirtschaft». § 43a gemäss Regierungsvorlage über das Landwirtschaftsgesetz ist geeignet, diesem Verfassungsauftrag auf Gesetzesebene nachzukommen.


Hansruedi Wirz (SVP) wundert sich, welches Gewicht diesem Paragraphen 43a zugesprochen werde. Es ist aber auch erstaunlich, welche «Wunder» von diesem Paragraphen erwartet werden. Die Landwirtschaft steht und fällt nicht mit diesem Artikel. Hansruedi Wirz, selbst auch in der schweizweiten Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten tätig, stellt fest, im Vergleich mit dem Ausland sei die gesamte Schweiz eine kleine Region. Er könne mit und ohne diesen Paragraphen leben und verspreche sich nicht allzu viel davon. Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass Regionalmarken nur von Subventionen leben. Viel wichtiger ist eher, dass das gesamte Landwirtschaftsgesetz verabschiedet wird.


Rolf Richterich (FDP) meint, «Produkte zur regionalen Entwicklung und zur Förderung von einheimischen regionalen Produkten» ziehe die Frage mit sich, ob ein Ricola Bonbon unterstützungswürdig sei. Dieselbe Frage könnte man zu Mohrenköpfen stellen. Die Formulierung «unterstützt» bedeutet, dass diese Unterstützung um jeden Preis erfolgen muss. Damit wird über das Ziel hinaus geschossen, es soll nicht mehr gesprochen werden als wirtschaftlich notwendig ist, weshalb eine Kann-Formulierung vernünftig ist.


Regierungsrat Peter Zwick (CVP) bedankt sich bei Hannes Schweizer für den Honig und meint in die Richtung von Rolf Richterich, Bonbons und Mohrenköpfe möge er übrigens auch. [Grosses Gelächter, Rolf Richterich überbringt Regierungsrat Peter Zwick ein Schächteli Ricola.]


Der Regierungsrat erklärt, er habe sich bewusst dafür eingesetzt, dass dieser Paragraph ins Landwirtschaftsgesetz aufgenommen werde. In Vorstössen wurde die Regierung gefragt, wie sie der Landwirtschaft gegenüber stehe. Mit diesem Paragraphen möchte man die Stärke und die Unterstützung demonstrieren und dass der Kanton zur Landwirtschaft steht. Dabei wurde der Artikel wörtlich aus dem Bundesgesetz übernommen, die Grundlage bildet also das Bundesgesetz über die Landwirtschaft und dieses Gesetz gilt auch ohne diesen Paragraphen. Im Weiteren werden eingereichte Projekte durch eine Kommission beurteilt. Natürlich kann nicht eine Garage oder Schreinerei subventioniert werden, denn die Formulierung besagt klar, dass es sich um landwirtschaftliche Produkte handeln muss.


Rolf Richterich (FDP) ist der Ansicht, die Verwendung des Begriffs Bergebiet weise darauf hin, dass die Formulierung dem Bundesgesetz entstamme; gemäss ihm benötige es deshalb Buchstabe b. nicht.


Gemäss Christoph Frommherz (Grüne) drücke der Kanton mit der Formulierung von § 43a gemäss Regierungsvorlage eine Wertschätzung aus - eine Kann-Formulierung öffne der Willkür Tür und Tor, weshalb erstere gewählt werden müsse. An Rolf Richterich möchte Christoph Frommherz richten, dass Unterstützung nicht bedeutet, dass der Kanton Betrieben Geld zuschiebt, die es gar nicht nötig haben, Unterstützung kann auch anders aussehen.


Eventualabstimmung Antrag der SP-Fraktion und der CVP/EVP-Fraktion auf Wiederaufnahme von § 43a gemäss Regierungsvorlage versus Antrag der FDP-Fraktion:


://: In der Eventualabstimmung wird der Antrag der SP-Fraktion bzw. der CVP/EVP-Fraktion dem Antrag der FDP-Fraktion mit 46:37 Stimmen ohne Enthaltungen vorgezogen. [ Namenliste ]


Abstimmung über Antrag der SP-Fraktion und der CVP/EVP-Fraktion auf Wiederaufnahme von § 43a gemäss Regierungsvorlage:


://: Der Antrag der SP-Fraktion bzw. der CVP/EVP-Fraktion wird mit 51:31 Stimmen bei 1 Enthaltung gutgeheissen. Somit wird § 43a ins Gesetz aufgenommen. []


§ 46 Absatz 5


Landratspräsident Hanspeter Frey (FDP) gibt bekannt, es lägen zwei gleichlautende Anträge der SP-Fraktion und der CVP Fraktion auf Wiederaufnahme von Buchstabe d. vor sowie ein Antrag der FDP-Fraktion.


Antrag der SP-Fraktion und der CVP/EVP-Fraktion: «Beiträge an Projekte zur Regionalentwicklung, Vermarktung und Verarbeitung sowie Bauten gewerblicher Kleinbetriebe im Berggebiet (§ 43a).»


Antrag der FDP-Fraktion: «Beiträge an Projekte zur Regionalentwicklung, Vermarktung und Verarbeitung im Berggebiet (§ 43a).»
Der Antrag der FDP-Fraktion wird zurückgezogen.


Abstimmung über den Antrag der SP-Fraktion beziehungsweise der CVP/EVP-Fraktion:


://: Dem Antrag der SP-Fraktion beziehungsweise der CVP/EVP-Fraktion wird mit 73:4 Stimmen bei 4 Enthaltungen zugestimmt. [ Namenliste ]


§ 47 Absatz 2 keine Wortmeldungen


II. keine Wortmeldungen


Somit ist die erste Lesung abgeschlossen.


Für das Protokoll:
Miriam Schaub, Landeskanzlei



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