Protokoll der Landratssitzung vom 14./15. Dezember 2016

Kommissionspräsident Balz Stückelberger (FDP) erklärt, diese Vorlage stelle eine der seltenen Gelegenheiten dar, in denen die Landrätinnen und Landräte über die Anstellungsbedingungen der Kantonsangestellten mitreden können. Der Teuerungsausgleich ist jeweils per 1. Januar festzulegen.

Das Personaldekret sieht interessanterweise vor, dass der Regierungsrat die Höhe des Teuerungsausgleichs mit den Personalverbänden verhandle und dem Landrat Antrag stelle. Der Regierungsrat hat diese sogenannten «Verhandlungen» geführt; offenbar war man sich dabei nicht ganz einig, denn die Arbeitsgemeinschaft der Personalverbände fordert in ihrer Stellungnahme einen Teuerungsausgleich von 1 % – und zwar mit einem Ausrufezeichen! Der Regierungsrat sieht das anders und beantragt, auf einen Teuerungsausgleich zu verzichten. Er argumentiert einerseits mit der gesamten weltwirtschaftlichen Situation, andererseits mit der Situation des Kantons Basel-Landschaft. Es wurden die GAV-Löhne in der Schweiz verglichen, und in einem Satz wird auch noch die zurzeit negative Teuerung angeführt.

Die Personalkommission hatte einen etwas schweren Stand bei den Beratungen: Das Geschäft wurde ihr am 1. Dezember 2016 überwiesen, und am 6. Dezember 2016 musste sie den Bericht abliefern. Die Kommission hat sich dazu entschieden, diesen Kopfstand zu machen – einerseits, weil es die Angaben zur Teuerung braucht, um über das Budget zu entscheiden, und andererseits ist man es den Kantonsangestellten schuldig, damit diese zu Jahresbeginn schon wissen, welchen Lohn sie erwarten können. Deshalb wurde die Beratung und Entscheidung auf dem Korrespondenzweg durchgeführt, was angesichts von Anträgen und Unteranträgen schwierig war. Ein herzlicher Dank geht daher an die Kommissionskolleg(inn)en und an Kommissionssekretärin Miriam Bucher für die nötig gewordenen Nachtschichten.

Materiell wurde die Vorlage von links bis rechts zerzaust. Die einen waren zwar mit der Begründung einverstanden, nicht aber mit dem Ergebnis; die anderen fanden das Ergebnis gut, jedoch die Begründung weniger. Eine Kommissions-Minderheit unterstützte die Forderung der Personalverbände und verlangte zunächst einen Teuerungsausgleich von zunächst 1 % und später 0,7 %. Sie begründete dies vor allem mit den aufgelaufenen Rückständen beim Teuerungsausgleich aus den vergangenen Jahren. Es wurde auch argumentiert, dass sich das Lohnniveau verschlechtert habe, und es wurde zudem beantragt, wieder einen Betrag von CHF 100 für Mitarbeiter-Motivationsanlässe aufzunehmen.

Die Kommissionsmehrheit war zwar einverstanden mit dem Antrag des Regierungsrates, keinen Teuerungsausgleich zu gewähren, kritisierte aber die Begründung, insbesondere die in der Vorlage gezogenen Vergleiche. Dass z.B. die Teuerungsentwicklung im Kanton mit der Entwicklung der GAV-Löhne in der Schweiz verglichen wird, ist nicht angezeigt: Denn die Entwicklung der GAV-Löhne hat nicht in erster Linie mit der Teuerung zu tun, sondern vor allem mit anderen Faktoren. Vor allem hat die Mehrheit sich daran gestört, dass der Erfahrungsstufenanstieg im Rahmen dieser Vergleiche überhaupt nicht berücksichtigt worden ist. Der Schluss, dass das Lohnniveau im Kanton eher rückläufig sei, kann nämlich nur kommen, wer den Erfahrungsstufenanstieg nicht einbezieht; dabei ist dieser doch sehr substanziell.

Grundsätzlich wurde kritisiert, dass diese Teuerungsvorlage lohnpolitisch begründet wurde; nach Ansicht der Kommissionsmehrheit hätte die Vorlage nur eine halbe Seite umfassen müssen, indem einfach festgestellt wird, dass es keine Teuerung und deshalb auch keinen Teuerungsausgleich gebe – erst recht angesichts der aktuell sogar negativen Teuerung.

Die Kommission lehnte den Antrag auf Gewährung eines Teuerungsausgleichs von 0,7 % mit 6:3 Stimmen ab. Sie beantragt, dem regierungsrätlichen Antrag zuzustimmen. Die Kommissionsmehrheit legt Wert auf die Feststellung, dass dies überhaupt nicht mit einer Geringschätzung des Personals gleichzusetzen, sondern  eine rein mathematische Folge sei: Keine Teuerung – kein Ausgleich.

Auch die beantragten CHF 100 für Mitarbeitenden-Motivationsanlässe wurden mit 6:3 Stimmen abgelehnt. Es wurde bezweifelt, ob ein solcher Antrag überhaupt zulässig sei bzw. ob er nicht als Budgetantrag hätte gestellt werden müssen.

Eintretensdebatte

Dieter Epple (SVP) hält es verständlich, dass alle mehr Geld wollen, nicht nur die Kantonsangestellten. Aber es ist unverständlich, dass in der heutigen wirtschaftlichen Lage mit einer negativen Teuerung und in der aktuellen finanziellen Situation des Kantons immer noch vereinzelt nach einem Teuerungsausgleich verlangt wird. Man vergisst, dass im Lohnsystem unverändert Lohnstufenanstiege und Funktionsänderungen weiterhin zu Lohnanpassungen führen.

Es wäre ein Zeichen von Fairness, wenn sich die Kantonsangestellten im Landrat bei Abstimmungen über mehr Lohn enthalten würden. Es gibt keine Firma, in der die eigenen Angestellten den Lohn selber bestimmen können.

Die SVP-Fraktion schliesst sich dem Regierungsantrag an.

Pia Fankhauser (SP) nimmt eine andere Sicht ein und zitiert Folgendes:

«Der Kanton Basel-Landschaft ist ein starker, prosperierender Wirtschafts- und Forschungsstandort. Als Teil der Nordwestschweiz zählt er zu den erfolgreichsten Wirtschaftsregionen der Welt und zu den finanzstärksten Gebieten der Schweiz. Innovative Unternehmen in den starken Wirtschaftszweigen Life Sciences, Präzision und Logistik agieren von hier aus rund um den Globus. Hochschulen und Forschungsinstitute locken herausragende Wissenschafterinnen und Wissenschafter an. Ein pulsierender, breit abgestützter Branchenmix von KMU und Weltkonzernen steht für zukunftsgerichtete Stabilität. Die Baselbieter Politik fördert diese Entwicklung mit hoher Priorität.»

Dieses Zitat stammt nicht aus dem Handbuch der SP, sondern das steht auf der Kantons-Website zum Thema Wirtschaft im Kanton Baselland. Wenn man aber in der regierungsrätlichen Vorlage genau das Gegenteil liest – etwa: das wirtschaftliche Umfeld sei wirklich schwierig und ganz schlecht –, sollten sich die Regierungsmitglieder doch einmal untereinander austauschen und klären, was wirklich stimmt. Es sieht so aus, als ob je nachdem, wie es gerade passt, argumentiert wird.

Nun zu den gegen die Gewährung des Teuerungsausgleichs aufgeführten Kriterien: Der Landesindex der Konsumentenpreise ist ein Warenkorb, über den immer wieder diskutiert wird, auf den man abstellen kann – aber das darf immer nur ein Kriterium neben anderen sein –, der jedoch weder Mieten noch Krankenkassenprämien; dabei ist bekannt, dass letztere gerade in diesem Kanton sehr stark gestiegen sind und dass Wohnungen im Unterbaselbiet in den letzten Jahren ebenfalls nicht günstiger geworden sind.

Die finanzielle Situation des Kantons, die ebenfalls angeführt wird, hat den Regierungsrat nicht davon abgehalten, in corpore die Unternehmenssteuerreform III zu unterstützen und so dazu beizutragen, dass der Kanton noch mehr Geld verliert.

Beim Kanton ist ein Stellenabbau im Gang; alle seine Mitarbeitenden sind stark herausgefordert, die Sparmassnahmen umzusetzen. Auch der Landrat stellt hohe Anforderungen an alle, die – sei es bei der Landeskanzlei, sei es in den Direktionen – für den Staat arbeiten. Das alles führt dazu, dass die SP-Fraktion beantragt, einerseits einen Teuerungsausgleich von 0,7 % (auch wenn damit faktisch nur die letztes Jahr beschlossene Lohnkürzung aufgewogen würde) und andererseits CHF 70 pro Person für Mitarbeitenden-Anlässe zu gewähren.

Es ist extrem schwierig, wenn erst so kurzfristig die Vorlage erscheint, über die noch vor der Budgetdebatte diskutiert werden muss; es wäre wünschenswert, dass sie nächstes Jahr mindestens zwei Wochen früher veröffentlicht wird. Der Austausch unter den Kommissionsmitgliedern auf dem Korrespondenzweg hat möglicherweise dazu geführt, dass dem Kommissionspräsidenten die Rollenklärung nicht ganz so leicht gefallen ist, denn der Bericht – insbesondere die abschätzige Bemerkung, die Arbeitnehmerverbände hätten ihre Forderung mit einem Ausrufezeichen versehen – hat doch sehr stark seine eigene Meinung wiedergegeben.

Andrea Kaufmann (FDP) bedankt sich namens der FDP-Fraktion ganz herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Basel-Landschaft für ihre im zu Ende gehenden Jahr geleistete wertvolle Arbeit.

In Anbetracht dessen, dass im Budget 2017 kein Teuerungsausgleich enthalten ist und dass eine negative Jahresteuerung ausgewiesen ist, stellt sich die FDP-Fraktion einstimmig hinter den Antrag des Regierungsrates, keinen Teuerungsausgleich auszuzahlen.

Andrea Heger (EVP) hält im Namen der Grüne/EVP-Fraktion fest, dass sie die Sache mit dem Erfahrungsstufenanstieg nicht gleich sieht wie der Kommissionspräsident: Die Erfahrungsstufen haben mit der Frage der Teuerung nichts zu tun, sondern es handelt sich um ein anderes System von Arbeitshonorierung als in der Wirtschaft. Die beiden Dinge dürfen nicht in den gleichen Topf geworfen werden.

Bereits vorgebrachte Argumente wie etwa der Warenkorb, der nicht alles Wesentliche enthält oder die negative Teuerung von -0,6 bis -0,4 % können nicht darüber hinwegtäuschen, dass selbst der Regierungsrat einen Teuerungsausgleichs-Rückstand von 0,7 % anerkennt. Laut der Arbeitsgemeinschaft der Basellandschaftlichen Personalverbände liegt der Rückstand sogar bei 1 %.

Die Fraktion unterstützt den SP-Antrag auf Ausrichtung eines Teuerungsausgleichs von 0,7 % grossmehrheitlich; den Antrag 2 zur Personalhonorierung mittels Mitarbeitenden-Anlässen unterstützt sie gar einstimmig.

Pascal Ryf (CVP) dankt namens der CVP/BDP-Fraktion den Kantonsangestellten ebenfalls sehr herzlich für die geleistete Arbeit. Es ist aber klar, dass im Falle einer negativen Teuerung kein Anspruch auf einen Teuerungsausgleich gibt.

Die Vorlage ist einerseits viel zu spät gekommen; und andererseits ergibt es keinen Sinn, den Erfahrungsstufenanstieg als Teil des Lohnsystems des Kantons mit der Teuerungsfrage zu verknüpfen. Die beiden Dinge haben nichts miteinander zu tun und sollen deshalb auch nicht miteinander vermischt werden.

Die Personalkommission hatte nur wenig Zeit; dem Vorschlag, auf dem Korrespondenzweg zu verhandeln, wurde aber einstimmig zugestimmt. Der Bericht bildet deshalb auch nicht einfach die persönliche Meinung Balz Stückelbergers ab – sondern auch die CVP/BDP-Fraktion vertritt diese Haltung. Deshalb stimmt sie dem regierungsrätlichen Antrag, keine Teuerung zu gewähren, zu.

Daniel Altermatt (glp) betont, ein Teuerungsausgleich sei ein Teuerungsausgleich. Es ist nicht in Ordnung, wenn man ihn mit anderen Dingen zu vermischen beginnt.

Schaut man nur die Teuerung an, könnte man auf die Idee kommen, dass der Teuerungsausgleich ein negatives Vorzeichen haben müsste. Im Hinblick auf die letztes Jahr anstelle eines Teuerungsausgleichs beschlossene Lohnkürzung ist so etwas aber sicher nicht opportun. Insofern ist die Nullrunde einmal grundsätzlich in Ordnung.

Es stehen Forderungen im Raum, dass ein höherer Teuerungsausgleich gewährt werden solle, begründet allerdings mit völlig falschen Kalkulationen, die die Berechnungsbasis ignorieren und exponentiell angelegt sind.

Man kann es drehen und wenden, wie man es will: Es gibt im Baselbiet keine Teuerung, und es gibt keinen Grund für einen Teuerungsausgleich. Deshalb unterstützt die GLP/GU-Fraktion die Vorlage der Regierung.

Oskar Kämpfer (SVP) bemerkt, es würden – passend zur Weihnachtszeit – sehr viele Geschichten erzählt, darunter einige, die auf Wunschdenken basierten. Fakt ist, dass die Regierung und die Arbeitnehmerverbände miteinander diskutieren, wie die Lohnentwicklung im Kanton sein soll. Dabei ist die Teuerung ein zwar nicht unwichtiger, aber nicht der einzige Faktor. Wenn letztlich nicht alle Komponenten berücksichtigt werden, kommt man immer zu einem falschen Schluss. Zu diesen Komponenten gehört auch, dass kürzlich eine zusätzliche Ferienwoche gewährt worden ist, was indirekt auch einen Einfluss auf das Lohngefüge hatte.

Dass der Kommissionspräsident doch noch recht wohlwollend zur Vorlage Stellung genommen hat, kann man wohl nur mit dessen relativer Nähe zum Regierungsrat deuten. Denn eigentlich ist es eine Zumutung, wie in dieser Vorlage verschiedene Fakten vermischt werden; vor allem dürfen nicht Teuerungen der letzten zehn Jahre hinzugezogen werden. Die SVP-Fraktion folgt zwar dem Antrag des Regierungsrates – aber sie tut dies unabhängig von der Qualität der Vorlage.

Kommissionspräsident Balz Stückelberger (FDP) nimmt Stellung zu Pia Fankhausers Votum: Für den Fall, dass der Eindruck entstanden sein sollte, er habe die Stellungnahme der Arbeitnehmerverbände in unangebrachter Weise wiedergegeben, tut ihm dies Leid. Er hat lediglich ein Zitat wiedergegeben: Das Ausrufezeichen steht tatsächlich in der Stellungnahme der Arbeitnehmerverbände und drückt aus, dass ihnen der Teuerungsausgleich ein wirkliches Anliegen ist.

Für die Erstellung des Kommissionsberichts stand tatsächlich wenig Zeit zur Verfügung, trotzdem bildet er nicht die persönliche Meinung des Präsidenten ab. Angesichts des Stimmenverhältnisses von 6:3 Stimmen ist auch die Minderheitsmeinung genügend umfangreich wiedergegeben.

Regierungsrat Anton Lauber (CVP) meint, der Sitzungstag fange schon interessant an [Heiterkeit] – es gibt aber noch Steigerungspotenzial.

Zur Qualität der Vorlage meint er, man könne eine Sache immer mit dem einen oder mit dem anderen Auge anschauen – oder mit beiden Augen. Was am Schluss interessiert, ist die Netto-Betrachtung: die Mitarbeitenden möchte wissen, was sie letztlich im Portemonnaie haben. Deshalb darf man ruhig den Blick etwas weiten und nicht nur auf die Teuerung oder nur auf die Lohnkomponenten schauen.

Teuerung und Lohn haben zwar nicht ganz direkt etwas miteinander zu tun; aber am Ende haben halt doch beide Elemente – Teuerungsausgleich und Erfahrungsstufenanstieg – eine konkrete Auswirkung. Dass dieser Gedanke nicht ganz an den Haaren herbeigezogen ist, belegt § 49 Absatz 2 des Personaldekrets. Wenn es darum geht, mit den Verbänden die Teuerung zu besprechen, gibt es zwei Aspekte, nämlich einerseits den Landesindex der Konsumentenpreise und andererseits sind «als weitere Beurteilungsgrössen [...] die finanzielle Situation des Kantons und die wirtschaftliche Entwicklung im Umfeld miteinzubeziehen.» Zur wirtschaftlichen Entwicklung im Umfeld gehört grundsätzlich natürlich auch die Entwicklung der Löhne.

Diese jährliche Vorlage sieht seit Jahren jeweils ungefähr gleich aus, und immer wieder werden die gleichen Diskussionen zum Verhältnis Lohn/Erfahrungsstufen gegenüber Teuerung geführt. Die Verbände legen wie immer Wert auf die Historie, und deshalb verweist der Regierungsrat in der Vorlage immer darauf. Der Landrat hat schon zweimal Beschlüsse dazu gefasst; das soll nicht verschwiegen werden. Und wenn die Verbände die aufgelaufene, nicht ausgeglichene Teuerung immer wieder thematisieren, nimmt die Regierung diesen Gedanken in partnerschaftlichem Sinne ebenfalls auf.

Wenn aber – wie aktuell – eine Minusteuerung vorliegt, ist es klar, dass kein Teuerungsausgleich ausgerichtet werden soll; selbst wenn es anderslautende Forderungen gibt.

Wie Oskar Kämpfer richtig gesagt hat, darf nicht vergessen werden, dass eine zusätzliche Ferienwoche für das Personal eingeführt worden ist; das darf durchaus als positiv in Erinnerung gerufen werden.

Was den Zeitpunkt des Erscheinens angeht, so soll nächstes Jahr darauf geachtet werden, dass die Vorlage früher vorliegt, auch wenn es terminlich nicht ganz einfach wird wegen der einzuholenden Informationen des Bundes und der Stellungnahme der Verbände.

Abschliessend geht auch vom Regierungsrat ein herzlicher Dank an das Personal für seine hervorragende Arbeit. Die Mitarbeitenden müssen einiges einstecken, arbeiten aber trotzdem mit grossem Engagement. Vielen Dank dafür!

Wenn man schon Bezug nehme aufs Dekret, dann dürfe man es – so Oskar Kämpfer (SVP) – auch vollständig lesen. Es heisst darin auch, Orientierungsgrösse für die Verhandlungen des Regierungsrats mit den Personalverbänden sei «der gemittelte Landesindex der Konsumentenpreise von November des Vorjahres bis Oktober des Jahres, das dem Vollzug des Teuerungsausgleichs vorangeht». Von einer Berücksichtigung der vorangegangenen zehn Jahre steht nichts im Dekret. – Nur damit das klar ist fürs nächste Jahr, wenn der Landrat dann hoffentlich eine gut lesbare Vorlage erhält!

://: Eintreten ist unbestritten.

Detailberatung Landratsbeschluss

Titel und Ingress keine Wortbegehren

Pia Fankhauser (SP) beantragt gemäss ihrer vorherigen Ausführungen folgende Umformulierung des Beschlusses:

Per 1. Januar 2017 werden die Löhne gemäss Anhang II Ziffer 1, Ziffer 2 Gruppe A, B, C und D sowie Ziffer 3 des Personaldekrets um 0,7 % erhöht.

://: Der Landrat lehnt den Antrag von Pia Fankhauser auf Änderung des LRB-Wortlautes mit 56:29 Stimmen ab.

[Namenliste]

Pia Fankhauser (SP) beantragt die Aufnahme einer zusätzlichen Ziffer im Landratsbeschluss mit folgendem Wortlaut:

Der Beitrag für Mitarbeitenden-Anlässe ist in der Höhe von CHF 70 pro Mitarbeiter/in ab 1. Januar 2017 zu gewähren.

Statt der früheren hundert Franken fordert die SP-Fraktion im Sinne eines Entgegenkommens jetzt nur noch deren siebzig. Führungspersonen des Kantons klagen, die Streichung dieses Beitrags sei sehr schwierig zu begründen, und vor allem herrsche die Sorge vor, dass er ein- für allemal gestrichen sei. Deshalb ist jetzt der richtige Zeitpunkt für eine Korrektur.

://: Der Landrat lehnt den Antrag von Pia Fankhauser auf Aufnahme einer neuen Ziffer 2 mit 50:33 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.

[Namenliste]

Rückkommen

Es wird kein Rückkommen verlangt.

Schlussabstimmung

://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss zum Teuerungsausgleich gemäss § 49 des Personaldekrets für das Jahr 2017 mit 54:28 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.

[Namenliste]

Landratsbeschluss

zum Teuerungsausgleich gemäss § 49 des Personaldekrets für das Jahr 2017

vom 14. Dezember 2016

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf § 49 des Dekrets zum Personalgesetz (Personaldekret), beschliesst:

Per 1. Januar 2017 werden die Löhne gemäss Anhang II Ziffer 1, Ziffer 2 Gruppe A, B, C und D sowie Ziffer 3 des Personaldekrets nicht erhöht.

 

Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei