Protokoll der Landratssitzung vom 12. Juni 2014
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Kommissionspräsident Hans Furer (glp) teilt mit, das Begnadigungsgesuch sei von einer Person eingereicht worden, die jetzt in Deutschland arbeite und wohne. Der Mann hat im Jahr 2004 eine Freiheitsstrafe von 8 Monaten erhalten und eine weitere von 3 Jahren und 6 Monaten. Diese möchte er in eine Busse umgewandelt erhalten. Theoretisch ist das möglich. Das Problem ist, dass der Gesuchsteller sich schon bei der ersten Verhandlung unter Hinterlegung einer Kaution ins Ausland abgesetzt hat und auch nicht zur Verhandlung erschienen ist. Er möchte jetzt, bevor er wieder in die Schweiz einreist, diese Begnadigung in Form der Umwandlung in eine Busse haben. Die Petitionskommission konnte weder Reue noch sonstige Umstände erkennen, die eine Begnadigung rechtfertigen würden. Der Fall ist absolut eindeutig. Die Kommission hat daher mit 7:0 Stimmen beschlossen, dem Landrat die Ablehnung des Begnadigungsgesuches zu beantragen.
://: Der Landrat lehnt das Begnadigungsgesuch mit 72:1 Stimmen ab. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Jörg Bertsch, Landeskanzlei
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