Protokoll der Landratssitzung vom 12. Januar 2017

Mirjam Würth (SP), Vizepräsidentin der Finanzkommission, spricht von einer komplizierten Abrechnung des grenzüberschreitenden ÖV zwischen Basel-Stadt und Baselland. Geregelt wird die Abrechnung der Geldflüsse zwischen den beiden Kantonen; basierend auf einem Vertrag aus dem Jahr 1982. Darin wird geregelt, wie die beiden Kantone konsumierte und bestellte Leistungen gegenseitig abrechnen. Es wird festgelegt, wie der Kanton Baselland und wie der Kanton Basel-Stadt dies rechnen müssen. Der Fehlbetrag 2014 liegt bei 1,9 Millionen. Es werden aber nicht nur Leistungen verrechnet, sondern auch Kosten und Einnahmen – so resultiert am Schluss ein Fehlbetrag von 4,5 Millionen, den der Kanton Baselland an Basel-Stadt zahlen muss. Das liegt 17 Prozent unter dem budgetierten Wert (man ging von einem langjährigen Mittel von 5,3 Millionen aus).

Nochmals: Es sind Leistungen, welche der Kanton Baselland bestellt und konsumiert. Heute erbringen die gelben Trams der BLT mehr Leistungen im Kanton Basel-Stadt als die grünen Trams der BVB auf dem Gebiet von BL. Bei den Buslinien ist das Verhältnis umgekehrt. Die Erträge des Kantons Baselland respektive von dessen Verkehrsbetrieben sind höher, wenn sie auf den Streckenabschnitten des Kantons Basel-Stadt fahren; weil diese deutlich ertragsreicher sind. – Die Finanzkommission hat die Vorlage behandelt; es ist jedesmal eine geistige Turnübung. Man muss jedesmal unterstützt werden von den Verantwortlichen. Es gelingt ihnen immer wieder, den Sachverhalt zu erklären (und auch etwas zu verwirren). – Die Abrechnung ist aufwändig; sie wird aber kontrolliert (von Vertretern der beiden Kantone, von BLT und BVB sowie durch eine paritätische Kommission) – damit ist sichergestellt, das alles richtig läuft. – Die Kommission hinterfragt jedesmal die Komplexität der Abrechnung. Eine Alternative – es wurde vorgeschlagen – wäre ein Verkehrsverbund. Dann könnte man das Ganze zum gleichen Preis viel einfacher haben. Im Moment braucht ein Verwaltungsmitarbeiter zwei Monate Zeit für die Abrechnung. – Leider ist der Vorschlag eines Verkehrsverbunds vom Landrat abgelehnt worden (die Motion 2016/044, welche diesen Schritt verbietet, wurde überwiesen). In der Kommission wurde besprochen, ob der komplizierte Staatsvertrag, der auch regelt, dass beide respektive alle Verkehrsträger im jeweils andern Kanton möglichst gleich viel Leistung erbringen müssen, zur Folge hat, dass die ÖV-Weiterentwicklung behindert wird; dies wurde aber verneint. – Die Finanzkommission ist – trotz des komplizierten Mechanismus – zur Überzeugung gekommen, dass die 4,5 Millionen, die man der Stadt zahlen muss, rechtens sind. Die Abrechnung wurde einstimmig genehmigt. 

Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) verweist auf die Ausführungen der Vizepräsidentin, wonach die Abrechnung für das Jahr 2014 (!) mit 4,416 Millionen 17 Prozent unter Budget abgeschlossen hat – oder anders gesagt: eine halbe Million besser gegenüber dem Vorjahr. Das sind Zahlen, die man sehr positiv zur Kenntnis nimmt. Man stimmt ihnen auch zu. – Was immer wieder zu Diskussionen Anlass gibt, ist der Arbeitsaufwand, den es braucht, um die Zahlen zu ermitteln (und zu verifizieren). Man muss aber einmal mehr betonen, dass sich der Aufwand aus Sicht des Kantons Baselland absolut lohnt. Der Staatsvertrag mag kompliziert erscheinen; er ermöglicht es aber, dass man nicht mit den höheren Betriebskosten der BVB kalkulieren muss; sondern mit den eigenen, günstigeren Kosten arbeiten kann. Damit kommt man billiger weg. Man spricht von drei bis vier Millionen an Mehrkosten, wenn man nicht mit den eigenen Zahlen kalkulieren würde. Bei diesem Betrag lohnt sich der Aufwand zur Ermittlung der Zahlen. – Was die Zusammenlegung von BVB und BLT anbelangt, ist man nur schon aus diesem Grund dagegen. Im übrigen hat sich in der Vergangenheit immer wieder gezeigt, dass  Baselland bei Fusionen oder Zusammenlegungen von Institutionen oder Ämtern mehr zahlt als zuvor; das lässt sich nachweisen (man muss die Beispiele hier nicht aufzählen).

Bei den ÖV-Abrechnungen gehe es darum, bestellte Leistungen abzurechnen, sagt Kathrin Schweizer (SP). Es geht nicht ums Angebot, sondern um die Frage, wer hat wo wie viel Leistung erbracht – und wie man das zwischen den beiden Kantonen ausgleicht. Das ist eine grosse Arbeit; früher wurde kolportiert, es gebe in der kantonalen Verwaltung nur eine Person, welche diese Berechnungen durchführen könne (sie arbeitet nicht mehr beim Kanton Baselland). Man muss also froh sein, dass diese Abrechnungen weiter erstellt werden können. Es ist ein riesiger Aufwand – und es wäre schön gewesen, man hätte den Verkehrsverbund weiter vorangetrieben (um diese Probleme zu umgehen). Die politische Grosswetterlage lässt dies aber nicht zu. – Die SP-Fraktion stimmt der Abrechnung zu.

Auch die FDP nehme erfreut Kenntnis von der Rechnung, sagt Thomas Eugster (FDP). Dass man fast eine Million günstiger abrechnet als budgetiert, ist positiv. Was zur Abrechnungsmethode gesagt wurde, muss nicht wiederholt werden (auch nicht, was Hans-Jürgen Ringgenberg gesagt hat – man kann diesem Votum zustimmen). Die FDP wird die Rechnung genehmigen.

Auf den ersten Blick sei das Abrechnungsverfahren komplex und schwerfällig, sagt Werner Hotz (EVP). Es gibt aber keine glaubwürdige Alternative. Ohne Staatsvertrag würden die Abgeltungen für Baselland sicher deutlich höher ausfallen. Darum kann man dem Verfahren nur zustimmen. Die Zukunftsvision ist aber der gemeinsame Verkehrsverbund BS/BL. Voraussetzung ist aber, dass die BVB ihre Leistungen auf tieferer Kostenbasis erbringt; analog jener der BLT. Man ist zuversichtlich, dass dies mittelfristig möglich sein wird und die Gesamtkosten des ÖV weiter gesenkt werden können. – Die Fraktion Grüne/EVP wird der Abrechnung zustimmen.

Auch die CVP/BDP-Fraktion stimmt der Abrechnung zu, gibt Simon Oberbeck (CVP) bekannt. Wie bereits gesagt: Das Abrechnungssystem wirkt etwas antiquiert; Alternativen gibt es aber bisher nicht. Aus Finanz-Optik ist zu sagen: Die Rechnung geht für den Kanton Baselland auf. Darum besteht kein dringender Handlungsbedarf.

://: Eintreten ist unbestritten.

Detailberatung Landratsbeschluss

Keine Wortmeldungen.

Rückkommen

Es wird kein Rückkommen verlangt.

– Schlussabstimmung

://: Der Landrat stimmt dem unveränderten Landratsbeschluss zur Abrechnung der grenzüberschreitenden ÖV-Linien BS-BL für das Jahr 2014 mit 77:0 Stimmen zu.

[Namenliste]

Landratsbeschluss

Abrechnung der grenzüberschreitenden ÖV-Linien BS-BL für das Jahr 2014

vom 12. Januar 2017

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf die Vereinbarung vom 26. Januar 1982  zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG sowie auf das Gesetz vom 18. April 1985  zur Förderung des öffentlichen Verkehrs und auf einen Bericht des Regierungsrates, beschliesst:

Die Abrechnung 2014 über CHF 4'416'228 zulasten des Kantons Basel-Landschaft wird genehmigt.

 

Für das Protokoll:
Georg Schmidt, Landeskanzlei