Protokoll der Landratssitzung vom 12. Januar 2017
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2016-247 vom 23. August 2016
Vorlage: Aufhebung von vier lokalen Abwasserreinigungsanlagen (ARA): ARA Nusshof, ARA Rünenberg Nord, ARA Rünenberg Süd sowie ARA Kilchberg/Zeglingen; Verpflichtungskredit - Bericht der Umweltschutz- und Energiekommission vom 16. Dezember 2016 - Beschluss des Landrates vom 12. Januar 2017: < beschlossen; FFR > |
Die vier lokalen ARA Nusshof, Rünenberg Süd, Rünenberg Nord und Kilchberg/Zeglingen sind sanierungsbedürftig, sagt Kommissionspräsident Franz Meyer (CVP). Aufgrund der geographischen Nähe sollen Synergien genutzt und diese Kleinanlagen aufgehoben werden. Das Abwasser dieser Gebiete soll durch neue Abwasserkanäle nach Füllinsdorf zur ARA Ergolz 1 respektive nach Sissach zur ARA Ergolz 2 abgeleitet werden. Weiter werden drei zusätzliche Mischwasserrückhaltebecken gemäss Generellem Entwässerungsplan erstellt. Dies führt einerseits zu einer spürbaren Verbesserung der Wasserqualität in den Bächen unter Trocken- und Regenwetterbedingungen, andererseits werden durch den Anschluss an die regionalen Anlagen Betriebssicherheit und Reinigungsleistung erhöht. Gleichzeitig werden die Gesamtkosten nachhaltig reduziert.
Eintreten war unbestritten. Die Kommission erachtete die geplanten Massnahmen als notwendig und sinnvoll. Bei den Betriebskosten wurde kritisch bemerkt, dass in der Vorlage die Betriebs- und Unterhaltskosten pauschal mit 0 Franken ausgewiesen werden. Richtig und im Sinne der Transparenz wäre es aber, die tatsächlich anfallenden Kosten aufzuführen und danach die (Abwasser-)Gebührenerträge gegenüber zu stellen. Auf Wunsch der Kommission werden die Betriebskosten nachgeliefert. Sie sind im Kommissionsbericht abgebildet. – Beim Titel der Vorlage wurde aus der Kommissionsmitte darauf hingewiesen, dass der Titel der Vorlage nicht ganz korrekt sei. Der Verpflichtungskredit beinhaltet nicht nur die Aufhebung der genannten ARA, sondern vor allem auch die Ableitung von deren Abwasser an die jeweiligen regionalen ARA. Entsprechend wurden die Formulierungen des Landratsbeschlusses angepasst. – Die Umweltschutz- und Energiekommission beantragt dem Landrat mit 13:0 Stimmen, dem abgeänderten Landratsbeschluss zuzustimmen.
– Eintretensdebatte
Hansruedi Wirz (SVP) spricht von einer unbestrittenen Vorlage. Man hat solche Stilllegungen von kleinen Anlagen und Ableitungen bereits schon durchgeführt. – Die SVP stimmt zu.
Thomas Bühler (SP) verweist auf die Ausführungen von Franz Meyer. Die Strategie des AIB, Kleinanlagen aufzuheben und Ableitungen in grosse Anlagen einzurichten (wo die Abwässer besser behandelt werden können), wird unterstützt. Ein Hinweis: Auf Seite 28 der Vorlage sieht man, dass man eine Phase hat, in welcher das AIB relativ viel investieren muss. Diese Investitionen werden alle Einwohner des Kantons betreffen. Die Gemeinden werden die Abwassergebühren in den nächsten Jahren kaum senken können, sondern eher erhöhen müssen. Man ist sich in der Kommission bewusst, dass man die Gemeinden informieren und die Investitionen so steuern muss, dass es nicht sprunghafte Änderungen der Gebühren zu Lasten der Konsumentinnen und Konsumenten gibt. – Die SP-Fraktion stimmt der Vorlage gemäss UEK-Bericht zu.
Die FDP stimme zu, sagt Christoph Buser (FDP) mit Verweis auf die Voten der Vorredner.
Auch die CVP stimme zu, sagt Christine Gorrengourt (CVP) .
://: Eintreten ist unbestritten.
– Detailberatung Landratsbeschluss
Keine Wortmeldungen.
– Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
– Schlussabstimmung
://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss zur Aufhebung von vier lokalen Abwasserreinigungsanlagen (ARA) in der Fassung der UEK mit 77:0 Stimmen zu.
Landratsbeschluss
Aufhebung von vier lokalen Abwasserreinigungsanlagen (ARA): Ableitung der ARA Nusshof, ARA Rünenberg Nord, ARA Rünenberg Süd sowie ARA Kilchberg/Zeglingen
vom 12. Januar 2017
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Die Strategie gemäss Punkt 3.1 wird genehmigt. Der Regierungsrat wird beauftragt, die zur Umsetzung der Strategie notwendigen planerischen Grundlagen im kantonalen Richtplan (KRIP) zu erarbeiten und dem Landrat zum Beschluss vorzulegen.
2. Der Verpflichtungskredit von CHF 2'600'000.- (exkl. MwSt.) für die Aufhebung der ARA Nusshof und Ableitung des Abwassers auf die ARA Ergolz 2 nach Füllinsdorf wird bewilligt.
3. Der Verpflichtungskredit von CHF 1'500'000.- (exkl. MwSt.) für die Aufhebung der ARA Rünenberg Süd und Ableitung des Abwassers zur ARA Rünenberg Nord sowie der Verpflichtungskredit von CHF 1'800'000.- (exkl. MwSt.) für die Aufhebung der ARA Rünenberg Nord und Ableitung des Abwassers auf die ARA Ergolz 1 in Sissach wird bewilligt.
4. Der Verpflichtungskredit von CHF 3'300'000.- (exkl. MwSt.) für die Aufhebung der ARA Kilchberg/Zeglingen und Ableitung des Abwassers auf die ARA Ergolz 1 in Sissach wird bewilligt.
5. Die Bau- und Umweltschutzdirektion wird ermächtigt, die für die Aufhebung der ARA resp. für die Ableitung der Abwässer zu einer grösseren Anlage notwendigen kantonalen Nutzungspläne zu erlassen.
6. Soweit für die Ausführung der Massnahmen und der damit verbundenen Bauvorhaben Areal erworben oder Rechte an Grund und Boden sowie in Miet- und Pachtverhältnisse eingegriffen werden muss und nicht Bundesrecht massgebend ist, wird die Bau- und Umweltschutzdirektion ermächtigt, das Enteignungsverfahren nach kantonalem Recht durchzuführen.
7. Ziffern 2 bis 4 dieses Beschlusses unterliegen gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
Für das Protokoll:
Georg Schmidt, Landeskanzlei