Protokoll der Landratssitzung vom 12. Januar 2017
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2016-272 vom 13. September 2016
Vorlage: Ersatz Mischwasser-Sammelkanal in Liesberg Dorf/Ost ; Verpflichtungskredit - Bericht der Umweltschutz- und Energiekommission vom 16. Dezember 2016 - Beschluss des Landrates vom 12. Januar 2017: < beschlossen; FFR > |
Der Handlungsbedarf war in der Kommission unbestritten, erklärt Kommissionspräsident Franz Meyer (CVP). Es konnte klar aufgezeigt werden, dass es wirtschaftlich sinnvoll ist, zusammen mit der Gemeinde Liesberg ausserhalb des Siedlungsgebietes einen neuen Kanal zu erstellen. Der Kostenanteil der Gemeinde beträgt 50 Prozent. Eintreten war in der Kommission unbestritten. Auf die Frage betrreffend Abwassergebühren und Zinssatz wurde bereits bei Traktandum 6 hingewiesen. – Die Umweltschutz- und Energiekommission beantragt dem Landrat mit 12:1 Stimmen dem unveränderten Landratsbeschluss zuzustimmen.
– Eintretensdebatte
Urs Schneider (SVP) sagt, dass die SVP-Fraktion die Vorlage unterstützen wolle. Es wurde plausibel gemacht, dass die Anlage marode ist; man sieht es auch auf den Bildern. Man darf dankbar sein, dass man zusammen mit Liesberg eine gute Lösung zur Kostenaufteilung treffen konnte.
Die SP stimme zu, sagt Thomas Bühler (SP).
://: Eintreten ist unbestritten.
– Detailberatung Landratsbeschluss
Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) erläutert, dass Ziffer 1 bereits mit Traktandum 8 beschlossen wurde; sie entfällt deshalb – die Nummerierung ändert entsprechend; im neuen Punkt 5 (vorher 6) wird es «Ziffer 1» heissen.
Keine weiteren Wortmeldungen.
– Schlussabstimmung
://: Der Landrat stimmt dem Landratbeschluss zum Ersatz des Mischwassersammelkanals Liesberg Dorf/Ost (Verpflichtungskredit) mit 73:0 Stimmen zu.
Landratsbeschluss
Ersatz Mischwassersammelkanals Liesberg Dorf/Ost; Verpflichtungskredit
vom 12. Januar 2017
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Der Verpflichtungskredit für den Neubau eines Mischwasserkanalisation Liesberg Dorf/Ost von CHF 1'600'000.- (exkl. MwSt.) wird bewilligt.
2. Der Beitrag der Gemeinde Liesberg von CHF 800'000 wird zur Kenntnis genommen.
3. Die Bau- und Umweltschutzdirektion wird ermächtigt, die für die die Ableitung der Abwässer zu einer ARA notwendigen kantonalen Nutzungspläne zu erlassen.
4. Soweit für die Ausführung der Massnahmen und der damit verbundenen Bauvorhaben Areal erworben oder Rechte an Grund und Boden sowie in Miet- und Pachtverhältnisse eingegriffen werden muss und nicht Bundesrecht massgebend ist, wird die Bau- und Umweltschutzdirektion ermächtigt, das Enteignungsverfahren nach kantonalem Recht durchzuführen.
5. Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
Für das Protokoll:
Georg Schmidt, Landeskanzlei