Protokoll der Landratssitzung vom 12. Januar 2017
Nr. |
34 |
2017-011 vom 12. Januar 2017
Interpellation von Marie-Theres Beeler, Fraktion Grüne/EVP: Bekämpfung der Schwarzarbeit im Bauhaupt- und Baunebengewerbe - Beschluss des Landrates vom 12. Januar 2017: < beantwortet > |
Das Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) verpflichtet die Kantone dazu, dass sie in ihrer Gesetzgebung das für ihr Gebiet zuständige Kontrollorgan bezeichnen und ein entsprechendes Pflichtenheft erstellen.
Mit dem Kantonalen Gesetz in BL zum Vollzug des Bundesgesetzes (GSA) wurde eine Grundlage geschaffen, die den Kanton im Bauhaupt- und Baunebengewerbe dazu verpflichtet, ein durch die Sozialpartner getragenes paritätische Kontrollorgan einzusetzen. Seit dem 1. Januar 2017 besteht kein Leistungsauftrag des Kantons an ein funktionsfähiges, paritätisches Kontrollorgan mehr und die beteiligten Akteure haben öffentlich bestätigt, dass im Kanton seit Jahresbeginn keine Schwarzarbeitsmarktkontrollen im Bereich Bau stattfinden.
Regierungspräsident Thomas Weber (SVP) beantwortet die Fragen von Marie-Theres Beeler.
Frage 1:
Welche Schritte unternimmt der Regierungsrat, um Schwarzarbeit auf dem Bau trotz fehlendem Leistungsauftrag zu verhindern?
Antwort:
Der Kanton und die Sozialpartner haben in den letzten Monaten die Voraussetzungen geschaffen, dass die Kontrollen nächste Woche wieder aufgenommen werden können. Die Kommunikation über die neue Ausgestaltung der Kontrollarbeiten erfolgt in der kommenden Woche zuerst in den direkt involvierten Institutionen der Sozialpartner und anschliessend in der Öffentlichkeit.
Frag 2:
Ist der Regierungsrat gewillt, dem Parlament baldmöglichst eine Gesetzesänderung vorzulegen, der die Schwarzarbeitsmarktkontrolle auch im Bauhaupt- und Baunebengewerbe als eine hoheitliche Aufgabe definiert, die nur delegiert werden kann, wenn ein funktionsfähiges Kontrollorgan der Sozialpartner zur Übernahme eines Leistungsauftrages zur Verfügung steht?
Antwort:
Ein Vorstoss mit dem Inhalt, dass der Kanton die Kontrollen durchführen kann wenn kein handlungsfähiges Kontrollorgan zur Verfügung steht, das die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, wurde am 17. November 2016 durch den Landrat überwiesen (Motion Nr. 2016-279). Diese soll umgesetzt werden.
Der Schwerpunkt der Arbeiten auf Seiten Verwaltung und Regierung lag in den letzten Monaten in der Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern, um sicherzustellen, dass das Kontrollorgan die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt.
Frage 3:
Ist der Regierungsrat bereit, in der aktuellen Situation Schwarzarbeitsmarktkontrollen im Bausektor durch das KIGA vornehmen zu lassen, um das Bundesgesetz erfüllen zu können?
Antwort:
Da die Kontrollarbeiten kommende Woche wieder aufgenommen werden, braucht es keine weiteren Massnahmen.
Marie-Theres Beeler (Grüne) beantragt die Diskussion.
://: Der Diskussion wird stillschweigend stattgegeben.
Marie-Theres Beeler (Grüne) bedankt sich für die Beantwortung, das schnelle Handeln, die Möglichkeit, wieder aktiv zu werden und die Schwarzarbeit nicht zu begünstigen mit dem öffentlichen Wissen, dass derzeit keine Kontrollen stattfinden. In welchem Zeitraum kann mit einer Gesetzesvorlage gerechnet werden, welche die derzeit bestehende Lücke schliesst?
Regierungspräsident Thomas Weber (SVP) erwidert, dass es nicht nur um die baldmöglichste Sicherstellung der Handlungsfähigkeit des Organs gehe, sondern dass diese auch kommuniziert und umgesetzt werden soll. Die relativ kleine Gesetzesanpassung erfolgt in den üblichen Fristen, vermutlich folgt die Vorlage vor den Sommerferien. Die Änderung erfolgt im Sinn einer Rückfallebene, wenn die Handlungsfähigkeit nicht gegeben ist.
Kathrin Schweizer (SP) fragt nach, ob die Leistungsvereinbarung mit der Organisation ZAK noch in dieser Woche unterschrieben werde? Aufgrund von welchen Vereinbarungen werden die Schwarzarbeitskontrollen ab nächster Woche wieder aufgenommen?
Regierungspräsident Thomas Weber (SVP) bestätigt, dass die neue Leistungsvereinbarung in dieser Woche unterschrieben werde und die Kontrollen auf Basis der neuen Leistungsvereinbarung durchgeführt werden.
://: Damit ist die Interpellation 2017/011 beantwortet.
Für das Protokoll:
Léonie Schwizer, Landeskanzlei