Protokoll der Landratssitzung vom 12. Januar 2017

Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) informiert, dass der Regierungsrat die Motion als Postulat entgegen nimmt.

> Begründung des Regierungsrats 

Kathrin Schweizer (SP) glaubt, dass sich alle in diesem Saal einig sind, dass es eine gute, effiziente und durchschlagskräftige Schwarzarbeitskontrolle in diesem Kanton braucht. Die Glaubwürdigkeit der Kontrollstelle hat in den letzten Jahren massiv gelitten. Es wurden zu wenige Kontrollen durchgeführt, die Staatsanwaltschaft untersucht noch, ob die Kontrolle illegal ausgelagert wurde, und erst vor kurzem wurde bekannt, dass die Schwarzarbeitskontrolle seit Beginn dieses Jahres ruht, weil die neue Leistungsvereinbarung nicht fristgerecht ausgearbeitet werden konnte. Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Kontrollorgans ist aber extrem wichtig, damit sie sich gut durchsetzen kann. Deshalb beantragt die Votantin eine Gesetzesänderung: Die Kontrolle soll operativ der Verwaltung zugeordnet werden, die Sozialpartner bilden einen Beirat, der sich vor allem auf Begleitung und Unterstützung konzentriert.

Die Regierung argumentierte, es sei jetzt zu früh, ein noch relativ junges Gesetz schon wieder zu ändern. Heute Mittag wurde aber bekannt, dass das Gesetz ohnehin geändert werde und noch vor den Sommerferien eine Reaktion auf die Motion von Marie-Theres Beeler (

2016/279) erfolgen soll. Insofern stimmt die Antwort schon nicht mehr ganz. Dieser Vorstoss bietet die Gelegenheit, erneut zu überdenken, wie man die Schwarzarbeitskontrolle in Zukunft organisieren und aufstellen möchte, damit die angesprochenen Probleme nicht mehr vorkommen. 

Peter Brodbeck (SVP) ist namens der SVP-Fraktion sowohl gegen eine Motion als auch gegen ein Postulat. Es erscheint im Moment als Zwängerei. Es gilt festzustellen, dass die ZAK nicht erst seit der Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes vor einigen Jahren existiert. Und sie war an sich ein gutes Organ. Der grosse Vorteil der Zentralen Arbeitsmarktkontrolle ist, dass sie zusammengesetzt ist aus Gewerkschaften und Arbeitgebern und somit dem Bauhaupt- und Baunebengewerbe relativ nah ist. Damit existiert auch viel mehr noch als in der Verwaltung ein Verständnis dafür, wo und wann es am meisten Sinn macht, Kontrollen durchzuführen. Es geht also nicht nur darum, gesetzeskonform zu arbeiten, sondern auch um das nötige Knowhow. Hier musste man feststellen, dass die zentrale Arbeitsmarktkontrolle diesbezüglich eine sehr gute Arbeit geleistet hat. Natürlich ist es unschön, dass es zu den bekannten Schwierigkeiten gekommen ist und die Arbeit im Moment liegen bleibt, aber man sieht heute, dass die Sache auf gutem Wege ist. Zudem wird mit einem in Bearbeitung befindlichen Vorstoss die Lücke aufgefüllt, indem im Gesetz eine Bestimmung aufgenommen werden soll, die es der Regierung erlaubt, im Falle eines Nichtfunktionierens einzugreifen.

Die SVP-Fraktion meint, man solle der ZAK nun eine Chance geben. Bis zu diesem Ausrutscher hat sie auf jeden Fall gut funktioniert.

Alle Jahre wieder, frohlockt Marc Schinzel (FDP), kommt dieser Vorstoss von Seiten der SP. Zuerst ist zu sagen, dass die Prämisse falsch ist, da das Bundesgesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit gar nicht vorschreibt, dass es sich um eine hoheitliche Aufgabe handelt und diese durch die kantonale Verwaltung ausgeübt werden muss. Es wurde ganz bewusst eine Lösung gewählt, die dem Kanton ermöglicht, Kontrolle durch fachkundige Dritte durchführen zu lassen, und vor allem auch die Sozialpartner einzubinden.

Die Praxis zeigt, dass es zwar viele Kantone gibt, die die Kontrolle durch die Verwaltung machen lassen. Es gibt aber auch viele Ausnahmen. Der Kanton Bern lässt die Kontrolle durch den Verein Arbeitsmarktkontrolle erledigen, Fribourg hat gemischte Kontrollen (Bauhaupt- und Baunebengewebe), Luzern, Nidwalen, Obwalden und Schwyz lösen es durch eine tripartite Kommission, desgleichen Waadt und Wallis. Interessant ist auch, dass Zürich früher eine geteilte Kontrolle hatte; es gab eine Branche z.B. im Gastrobereich, die von privaten Vereinen kontrolliert wurde. Der Kanton hatte es dann unter dem Dach der Verwaltung vereinheitlicht. Dies kritisierten die Gewerkschaften in Zürich scharf; der Gewerkschaftsbundpräsident redete von einem Misstrauensvotum gegenüber den Sozialpartnern und zeigte sich skeptisch, ob der Kanton Zürich überhaupt effiziente Kontrollen hinbekomme, weil man bislang wenig unternommen habe, um die Schwarzarbeit zu eliminieren. Dies zeigt, dass dort die Gewerkschaften die sozialpartnerschaftliche Lösung bevorzugten.

Jedes Jahr berichtet das Seco in Statistiken, was die Kontrollen den Kantonen jeweils erbringen. Baselland steht hier entgegen allen anderen Behauptungen gar nicht schlecht da: Bei der Anzahl Inspektoren ist Baselland gleich dotiert wie der viel grössere Kanton Bern; nur gerade Zürich, Waadt, Genf und Basel-Stadt setzen noch etwas mehr Inspektoren ein. Desgleichen bei der Anzahl finanzierter Inspektoren für Betriebe. Bei der Effizienz liegt Baselland auf Platz 5. Es gibt hier auch sehr viele erfolgreiche Kontrollen bezüglich der Verdachtsmomente und ausgesprochenen Bussen, wo Baselland hinter Waadt sogar auf Platz 2 rangiert. Dies zeigt, dass die Kontrollen durch die ZAK durchaus effizient stattgefunden haben.

Das sich ständig wiederholende ZAK-Bashing der SP ist so fruchtbar wie ein Wüstenboden und so anregend wie ein Sprung in der Platte. Die Sache ist gegessen, zerkaut und eigentlich auch schon längst verdaut. Es geht jetzt nur noch um Schaumschlägerei. «Come on», ruft der Votant den «lieben Leuten von der SP» zu. Die SP möge endlich den Repeat-Modus verlassen und schreite stattdessen, ganz im Geiste des alten Arbeiterlieds, in gelebter Sozialpartnerschaft «Seit’ and Seit’ voran» im Kampf gegen die Schwarzarbeit. Aber man trample doch bitte nicht immer auf demselben Maulwurfshügel herum, sondern lenke die Schritte nun endlich zu neuen Horizonten. 

Marie-Theres Beeler (Grüne) fühlt sich nach der rhetorischen Brillanz ihres Vorredners gefordert. Dennoch: Zerkaut und verdaut, wie Marc Schinzel das Problem bezeichnete, ist die Sache nicht. Heute konnte man erfahren, dass seit dem 1. Januar 2017 keine Schwarzarbeitskontrollen mehr möglich sind. Die Gesetzeslücke, dank der dies offenbar möglich ist, soll mit einer bereits überwiesenen Motion nun geschlossen werden.

Die vorliegende Motion geht aber noch weiter. Es soll nicht nur eine Kontrolle durch den Kanton möglich sein, wenn die Sozialpartner dazu nicht in der Lage sind, sondern die Schwarzarbeitskontrolle soll grundsätzlich eine hoheitliche Staatsaufgabe sein, während die Sozialpartner zur Beratung und Begleitung beigezogen werden sollen.

Die Fraktion Grüne/EVP ist für eine Überweisung als Postulat. Die Mehrheit ist nicht der Meinung, dass von der heutigen sozialpartnerschaftlichen Lösung im vornherein Abschied genommen werden soll. Es sei daran erinnert, dass in der letzten Legislatur das Gesetz von den Sozialpartnern eingefordert und ausgearbeitet wurde, weil der Kanton nicht ausreichend gesetzliche Instrumente zur Verfügung gestellt hat, damit Schwarzarbeit im Baubereich bekämpft werden kann. Dabei ist leider eine Gesetzeslücke stehen geblieben, die nun zu diesem Leck geführt hat. Sie gilt es unbedingt zu überwinden. Die Beseitigung der Gesetzeslücke – damit der Kanton eingreifen kann, wenn die Sozialpartner dazu nicht in der Lage sind – ist das Minimum. Eine grundsätzliche Neuregelung des Vollzugs des Schwarzarbeitsmarktgesetzes im Baubereich soll aber per Postulat geprüft werden. Die Überlegungen sollen in die Antwort integriert werden, die dem Landrat bis Sommer in Aussicht gestellt wurde. 

Stefan Zemp (SP) muss Kollege Schinzel zu dessen rhetorischer Höchstleistung gratulieren. Es schleckt aber keine Geiss weg: Wenn das Seco von Bern kommt und die Staatsanwaltschaft ein Verfahren eröffnet, tun sie das nicht, weil aus Versehen ein Franken falsch verbucht wurde. Es geht hier um eine Blackbox, was man auch daran merkt, dass alles, was bislang über die Medien oder sonstwo publik geworden ist, nicht wirklich zur Erhellung beigetragen hat. Im Moment ist man daran, eine neue Lösung zusammen zu schustern oder zu klempnern. Dies geschieht wiederum im stillen Kämmerlein unter den Sozialpartnern. Regierungspräsident Thomas Weber hat heute gesagt, dass man an einer Lösung sei. Der Landrat kann dazu aber erst Stellung nehmen, wenn diese pfannenfertig auf dem Tisch ist. Die Vermutung liegt nahe, dass erneut vier Jahre lange gewurstelt wird. Stellt man dann fest, dass es nicht zielführend ist, hat man keine Möglichkeit, darauf Einfluss zu nehmen. Deshalb: Wenn nicht als Motion, dann wenigstens als Postulat, damit der Regierungsrat die Möglichkeit hat, im richtigen Moment die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen. 

Marie-Therese Müller (BDP) gibt bekannt, dass die CVP/BDP-Fraktion die Motion nicht unterstützen werde. Allenfalls ein Postulat. Man ist auch der Meinung, dass im Moment genug am Laufen ist und man allmählich zu einem Punkt kommen sollte. Mit laufend neuen Vorstössen geht dies sicher nicht schneller und kaum besser. 

Kathrin Schweizer (SP) findet es ja schön, wenn hier die Meinung besteht, sie sei die ganze Zeit dabei, Forderungen an die ZAK zu stellen. In Wirklichkeit handelt es sich um ihren ersten Vorstoss, der eine Handlung bewirken würde. Zuvor hatte sie immer nur interpelliert. Bislang war sie also eher defensiv gestimmt.

Marc Schinzel scheint in dieser Frage mit einer rosaroten Brille unterwegs zu sein, da er offenbar nicht sehen möchte, dass die Staatsanwaltschaft das Thema untersucht, dass keine Kontrollinstitution der Schweiz weniger Kontrollen pro Person absolviert wie die ZAK (ausser in Appenzell-Innerrhoden), und dass zudem noch in Klärung ist,  ob die ZAK Geld zurückbezahlen muss etc. Es ist also nicht gerade das Gelbe vom Ei. Die Votantin ist bereit, ihre Motion in ein Postulat umzuwandeln.

://: Der Landrat überweist den zum Postulat umgewandelten Vorstoss 2016/329 mit 40:37 Stimmen.

[Namenliste]

 

Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei