Protokoll der Landratssitzung vom 12. Januar 2017
Nr. 1159 |
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2016-198 vom 16. Juni 2016
Postulat von Christoph Buser, FDP: Attraktivere steuerliche Rahmenbedingungen für Startups - Beschluss des Landrates vom 1. Dezember 2016: < abgesetzt > - Der Regierungsrat beantragt: Entgegennahme - Beschluss des Landrates vom 12. Januar 2017: < überwiesen > |
Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) informiert, dass der Regierungsrat das Postulat entgegen nimmt.
Urs Kaufmann (SP) findet, dass die Idee einer Startup-Förderung zwar gut töne, aber weder umsetzbar noch nötig sei. Das Hauptproblem ist die Frage, was denn ein Startup ist. Im Wirtschaftsbericht heisst es, dass es weitgehend unsicher sei, wie überhaupt ein solches definiert werden soll. Der Postulant fordert nun aber für Startups eine tiefere Besteuerung, «welche nicht explizit erbeten werden muss». Mit dieser Forderung würde eine neue kantonale Aufgabe geschaffen, indem die Startups vom Kanton identifiziert werden müssen und sie durch die automatische Steuererleichterung festgelegt würden.
Der Votant ist überzeugt, dass die Steuern für ein Startup in der Regel überhaupt nicht relevant sind. In den Gründungsjahren investieren die Startups ihre Mittel in den Firmenaufbau. Dabei fallen noch keine Gewinne und somit keine nennenswerten Steuern an. Startups brauchen hingegen eine ganz andere Unterstützung vom Kanton, wie das auch in besagtem Wirtschaftsbericht erwähnt wird. Ein Startup-Gründer, mit dem der Votant kurz vorher noch gesprochen hatte, zeigte sich masslos enttäuscht über den Kanton, dass er bei seiner Firmengründung vor einem Jahr von der Wirtschaftsförderung kaum Unterstützung erhielt. Hingegen lobte er die Unterstützung im Kanton Aargau in den höchsten Tönen. Deshalb ist seine Startup-Firma nun im Kanton Aargau angesiedelt und nicht im Baselland. Selbiger Unternehmer bestätigte auch, dass am Anfang für ihn die Steuern nicht das Problem waren, sondern die fehlende Unterstützung bei der Firmengründung und dem Aufbau.
Sollte es dennoch Startups geben, die auf Steuerleichterungen angewiesen sind, kann man sich mit Verweis auf § 17 des Steuergesetzes um Steuererleichterungen bemühen – und es ist nicht zu viel verlangt, hierfür ein entsprechendes Gesuch zu stellen. Die SP-Fraktion lehnt die Überweisung des Postulats ab.
Dieter Epple (SVP) meint, dass nichts dagegen spricht, in dieser Sache eine Prüfung vorzunehmen. Die SVP-Fraktion ist dafür.
Christoph Buser (FDP) sagt, dass das psychologische Moment von Steuern nicht unterschätzt werden dürfe. Es ist in der Tat so, dass andere Leistungen ebenfalls sehr wichtig sind. Das Thema wurde aber von einem Monitoring der UBS angestossen, das gezeigt hat, wo Startups welche Gegebenheiten vorfinden. Der Kanton Baselland weist diesbezüglich ein schwierigeres Umfeld auf. Eigentlich bräuchte es Erleichterungen, die es den Startups erlauben, sich auf ihre Entwicklung zu konzentrieren. Wenn man sonst schon nicht weiss, welche Massnahmen man ergreifen muss, um Unternehmungen anzuziehen, scheint dem Votanten auch der angesprochene § 17 zu schwerfällig. Im Kanton Zürich wurde dies vor kurzem so eingeführt, wobei es darum geht, gleichlange Spiesse für die Wirtschaftsförderung zu schaffen.
Klaus Kirchmayr (Grüne) findet wichtig, darauf hinzuweisen, dass mit diesem Postulat eine Prüfung gefordert wird. Es wäre voreilig, jetzt schon vorweg zu nehmen, was daraus hervorgeht. Das Thema von Startup-Förderung und zusätzlichen Arbeitsplätzen, die im Kanton möglicherweise geschaffen werden könnten, ist zu wichtig, um es von vornherein abzulehnen. Entsprechend findet die Fraktion Grüne/EVP eine Prüfung sinnvoll, um herauszufinden, was es braucht, um für Startups ein besseres Umfeld zu schaffen, weshalb sie das Postulat unterstützt.
Simon Oberbeck (CVP) kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Ablehnung der SP mit der anstehenden Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform zu tun hat, und ihr eine Senkung der Steuern nicht in den Kram passt. Die CVP/BDP-Fraktion wird dem Postulat selbstverständlich zustimmen.
://: Der Landrat überweist das Postulat 2016/198 mit 52:18 Stimmen bei fünf Enthaltungen.
Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei